2022

Artikel von IASB-Mitglied Tadeu Cendon zum IASB-Projekt zu Rohstoffindustrien

18.01.2022

Tadeu Cendon, Mitglied des IASB, hat einen Artikel veröffentlicht, in dem er über den aktuellen Stand des IASB-Projekts zu Rohstoffindustrien berichtet. Der Artikel erläutert die Gründe für bestimmte Entscheidungen des IASB in Bezug auf den Umfang und die Zielsetzung des Projekts.

In dem Artikel wird insbesondere Folgendes erörtert:

  • Rückmeldungen von Interessengruppen, warum sich der Board mit Rohstoffaktivitäten befassen sollte,
  • vorläufige Entscheidungen des Boards zu Umfang und Zielsetzung,
  • Vielfalt in Bezug auf Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,
  • Herausforderungen bei der Anwendung bestimmter Rechnungslegungsstandards auf Rohstoffaktivitäten außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 6,
  • Informationen über Reserven und Ressourcen, und
  • Bevorstehende Forschung.

Auf der Internetseite des IASB finden Sie eine entsprechende Presseerklärung und den englischsprachigen Artikel.

EFRAG-Stellungnahmeentwurf zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen

18.01.2022

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2021/10 'Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 7 und IFRS 7)' veröffentlicht.

Mit dem Entwurf wird vorgeschlagen, Angabevorschriften und ''Wegweiser'' innerhalb der bestehenden Angabevorschriften hinzuzufügen, mit denen die Unternehmen verpflichtet würden, qualitative und quantitative Informationen über Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten zur Verfügung zu stellen.

In dem Entwurf der Stellungnahme unterstützt EFRAG das Projekt, das die Übereinstimmung innerhalb der bestehenden Angabenvorschriften in den IFRS erhöhen soll. EFRAG ist jedoch der Ansicht, dass die Vorschläge des IASB die umfassendere Frage der Darstellung und Klassifizierung solcher Vereinbarungen in den primären Abschlussbestandteilen sowie die erforderliche Transparenz in Bezug auf das Liquiditätsrisiko und die Verschuldung des Umlaufvermögens nicht vollständig abdecken.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 9. März 2022 kommentiert werden. Weiterführende Informationen können Sie der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen. Direkten Zugang zum Stellungnahmeentwurf haben Sie hier.

TEG-Berufungen und -Wiederberufungen

17.01.2022

Der Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Ernennung von zwei neuen Mitgliedern des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) bekanntgegeben, fünf Wiederberufungen und die Bestellung eines neuen stellvertretenden Vorsitzenden.

Die neuen EFRAG-TEG-Mitglieder sind Carmen Barrasa (Wirtschaftsprüferin, Spanien) und Aranzazu Leo Abad (Ersteller, Spezialist für Banken und Finanzinstrumente, Spanien). Chiara Del Prete, die Vorsitzende von EFRAG-TEG, wurde für eine zweite dreijährige Amtszeit wiederbestellt. Darüber hinaus wurden die EFRAG-TEG-Mitglieder Emmanuelle Guyomard, Erlend Kvaal, David Procházka und Christoph Schauerte wiederbestellt. Jens Berger (Leiter des IFRS and Corporate Reporting Centre of Excellence von Deloitte Deutschland) wurde zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden von EFRAG-TEG ernannt.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Zusammenfassung der Erörterungen bei der jüngsten Sitzung der ITCG

17.01.2022

Die Beratungsgruppe für die IFRS-Taxonomie des IASB (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) hat am 29. November 2021 eine Sitzung per Videokonferenz abgehalten. Der IASB stellt jetzt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung der Diskussionen zur Verfügung.

Die ITCG hat das folgende Thema erörtert:

  • Digitale Berichterstattung und der Entwurf zur Lageberichterstattung (Fortsetzung der Erörterungen vom September 2021)

Zugang zur Zusammenfassung der Diskussion in englischer Sprache haben Sie auf der Internetseite des IASB.

Mitschnitte von der jüngsten Sitzung des Fachausschusses Finanzberichterstattung

17.01.2022

Der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC ist am 13. und 14. Januar 2022 per Videokonferenz zu seiner zweiten Sitzung zusammengekommen. Von der Sitzung wurden jetzt Mitschnitte zur Verfügung gestellt.

Während der Sitzung hat der Fachausschuss Finanzberichterstattung die folgenden Themen besprochen:

  • Interpretationsaktivitäten
  • IASB-Entwurf ED/2021/7 Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben
  • Einheitlicher europäischer Zugangspunkt (European Single Access Point, ESAP)
  • IASB-Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9
  • IASB-Entwurf ED/2021/10 Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 7 und IFRS 7)

Die Mitschnitte von der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

TEG-Sitzung diese Woche

17.01.2022

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG wird am 18. und 19. Januar per Videokonferenz tagen. Eine Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung sind jetzt verfügbar.

Während der zweitägigen Sitzung soll unter anderem die EFRAG-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 13/ IAS 19 und den vorgeschlagenen Leitlinien für die Entwicklung von Angabevorschriften finalisiert werden.

Die Tagesordnung und Papiere finden Sie hier; eine Anmeldung als Beobachter ist hier möglich.

Tagesordnung für die nächste Sitzung des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung

17.01.2022

Der neue Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung des DRSC wird am 1. Februar 2022 in Berlin zu seiner zweiten Sitzung zusammenkommen.

Während der Sitzung wird der Fachausschuss die folgenden Themen besprechen:

  • Unterrichtseinheit zu den Entwürfen der EFRAG-Projektarbeitsgruppe für die Entwicklung von Nachhaltigkeitsstandards (PTF) zu Themenschwerpunkt 1 „Konzeptionelle Leitlinien & übergreifende Standards”
  • Unterrichtseinheit zum Entwurf der PTF zu Themenschwerpunkt 2 „Umwelt - Klima, Eindämmung und Anpassung“

Die genaue Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Tagesordnung für die Sitzung des IASB im Januar 2022

14.01.2022

Der IASB wird am 25. Januar 2022 in seinen Räumen in London tagen und fünf Themen erörtern. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IASB wird folgende Themen erörtern:

  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
  • Aktueller Stand des Arbeitsprogramms des IASB
  • Rückmeldungen zur vorgeschlagenen Ergänzung der IFRS-Taxonomie 2021 in Bezug auf die Änderung IFRS 17 in Bezug auf Vergleichsinformationen
  • Standardpflege und einheitliche Anwendung
  • Primäre Abschlusbestandteile

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Wir werden sie sobald verfügbar um unsere Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

DRSC-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 13/ IAS 19 und den vorgeschlagenen Leitlinien für die Entwicklung von Angabevorschriften

12.01.2022

Das DRSC hat eine Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2021/3 'Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19)' eingereicht, den der IASB im März 2021 veröffentlicht hat.

Der Entwurf enthält vorgeschlagene Leitlinien für den Board selbst für die künftige Entwicklung und Formulierung von Angabevorschriften in den IFRS sowie vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer, die sich aus der Anwendung der vorgeschlagenen Leitlinien auf diese Standards ergeben.

In der Stellungnahme unterstützt das DRSC ausdrücklich den vorgeschlagenen neuen Ansatz des IASB zur Entwicklung und Formulierung von Angabevorschriften. Insbesondere wird der Vorschlag begrüßt, Angabeziele zu entwickeln, die den Informationsbedarf der Abschlussadressaten beschreiben, um Unternehmen bei der Beurteilung, welche Informationen für Adressaten entscheidungsnützlich sind, zu unterstützen.

Ungeachtet der generellen Unterstützung hat das DRSC jedoch auch Bedenken im Hinblick auf die Umsetzung des vorgeschlagenen neuen Ansatzes in der Praxis. Insbesondere sei zu davon auszugehen, dass sich die Unternehmen sehr stark an den in einem IFRS, genannten – wenngleich als nicht verpflichtend bezeichneten – Angaben orientieren werden, sodass diese im Ergebnis als faktisch verpflichtend wahrgenommen werden könnten. Zudem bestehe aus Sicht der erstellenden Unternehmen die Befürchtung, dass die Vorschläge mit einem erhöhten Dokumentationsaufwand im Hinblick auf das ausgeübte Ermessen, welche Informationen anzugeben sind, einhergehen werden. In seiner Stellungnahme empfiehlt das DRSC dem IASB daher, zusätzliche Anwendungsleitlinien zu entwickeln, die verdeutlichen, wie ein Unternehmen im Rahmen der Beurteilung, welche (unternehmensspezifischen) Informationen anzugeben sind, Ermessen ausübt. Durch solche Anwendungsleitlinien und -beispiele könnte der IASB verdeutlichen, dass ein Unternehmen nicht notwendigerweise alle in einem IFRS gennannten Informationen angeben muss.

Darüber hinaus äußert das DRSC in seiner Stellungnahme einige Anmerkungen zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 13 und IAS 19. Insbesondere steht das DRSC den Vorschlägen zur Angabe alternativ möglicher Bemessungen des beizulegenden Zeitwerts (IFRS 13) bzw. der Angabe einer Bandbreite alternativ möglicher Bewertungen der leistungsorientierten Verpflichtung (IAS 19) kritisch gegenüber. Nach Ansicht des DRSC könnten solche Angaben die Legitimität der Beträge, die das Unternehmen in seiner Bilanz angesetzt hat, untergraben und erhebliche operative Umsetzungsschwierigkeiten mit sich bringen. Daher empfiehlt das DRSC dem IASB, die bisherigen Sensitivitätsangaben beizubehalten.

Zugang zur englischsprachigen Stellungnahme haben Sie auf der Internetseite des DRSC.

Ergebnisse der Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC im Dezember

12.01.2022

Der neue Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC ist am 10. Dezember 2021 in Berlin zu seiner ersten Sitzung zusammengekommen. Bereits am Tag davor hat der gemeinsame Fachausschuss, der sich neu aus den Mitgliedern der Fachausschüsse Finanzberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung zusammensetzt, getagt. Ein Bericht zu den Ergebnissen der Sitzungen liegt jetzt vor.

Während seiner ersten Sitzung hat der Fachausschuss Finanzberichterstattung die folgenden Themen besprochen:

  • Überarbeitung DRS 20
  • IASB-Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9
  • IASB-Entwurf ED 2021/3 Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19)
  • IASB-Entwurf ED/2021/7 Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben

Der gemeinsame Fachausschuss hat sich über anstehende Themen ausgetauscht.

Den Ergebnisbericht finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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