Juni

FRC veröffentlicht Ergebnisse der Überprüfung von Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert

16.06.2023

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat die Ergebnisse einer Überprüfung der Anwendung von IFRS 13 'Bemessung des beizulegenden Zeitwerts' veröffentlicht.

Der FRC hebt in seinem Bericht Folgendes hervor:

  • Bei der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert sollten die Annahmen der Marktteilnehmer und nicht die Annahmen des Unternehmens selbst verwendet werden.
  • Die Angaben vieler Unternehmen sind verbesserungswürdig, insbesondere was die Berichterstattung über den Bewertungsansatz, die zugrunde liegenden Annahmen, das Ermessen der Unternehmensleitung und die Schätzungsunsicherheiten betrifft.
  • Unternehmen sollten in Erwägung ziehen, sich von spezialisierten Dritten beraten zu lassen, wenn es um die Bewertung eines wesentlichen Postens geht und keine internen Fachkenntnisse vorhanden sind.

Der vollständige Bericht in englischer Sprache ist auf der Internetseite des FRC abrufbar.

EFRAG richtet Beirat für Konnektivität ein

16.06.2023

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat einen Beirat eingerichtet, der den Fachexpertenausschuss (Technical Expert Group, TEG) für Rechnungslegung im proaktiven Forschungsprojekt zur Konnektivität zwischen Finanzberichterstattungs- und Nachhaltigkeitsberichterstattungsinformationen beraten soll.

Der neue Beirat (EFRAG Connectivity Advisory Panel, EFRAG CAP) steht unter der Leitung von Jens Berger, dem kommissarischen Leiter von EFRAG TEG.

Eine Gesamtauflistung aller Mitglieder von EFRAG CAP finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

 

IPSASB wird Standard für klimabezogene Angaben entwickeln

16.06.2023

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat angekündigt, dass er angesichts der Antworten auf sein Konsultationspapier zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im öffentlichen Sektor vom Mai 2022 die Entwicklung des ersten Nachhaltigkeitsberichtsstandards für den öffentlichen Sektor vorantreiben wird, da die Stellungnehmenden sich einig waren, dass der öffentliche Sektor dringend eigene Nachhaltigkeitsberichtsstandards benötigt.

Nach einer Sondierungs- und Forschungsphase hat der IPSASB nun als ersten Schritt in diesem wichtigen neuen Projekt eine Projektbeschreibung veröffentlicht. Die neuen Leitlinien werden auf den internationalen Leitlinien des ISSB und von GRI aufbauen. Darüber hinaus wird der Stab des IPSASB das Arbeitsprogramm des IASB in Bezug auf klimabezogene Projekte zur Finanzberichterstattung überwachen und gegebenenfalls mit dem Stab des IASB zusammenarbeiten. Ein Entwurf der vorgeschlagenen Leitlinien wird derzeit im Juni 2024 erwartet, die endgültigen Leitlinien im zweiten Halbjahr 2025.

Weiterführende Informationen und Zugang zur Projektbeschreibung finden Sie auf der Internetseite des IPSASB.

Ergebnisse der Sitzung des IFRS Interpretations Committee im Juni 2023

12.06.2023

Das IFRS Interpretations Committee hat am 6. und 7. Juni 2023 in London getagt. Das Committee hat zwei neue Sachverhalte, eine Weiterverfolgung eines früheren Sachverhalts und Rückmeldungen zu zwei IASB-Projekten diskutiert.

Neuer Sachverhalt: IFRS 9 Finanzinstrumente — Anwendung der 'Own Use' Exception: Das Committee erhielt eine Einreichung über die Möglichkeit, die Eigenverbrauchsausnahme in IFRS 9:2.4 auf Verträge über den Erwerb erneuerbarer Energien (Stromabnahmeverträge oder "PPAs") als Teil der Verpflichtung eines Unternehmens zur Verringerung der Auswirkungen des Klimawandels und zur Dekarbonisierung seiner Produktion und Produkte für jedes der drei Tatbestandsmerkmale anzuwenden. Auf der Grundlage der Analyse war der Stab der Ansicht, dass die Prinzipien und Vorschriften in IFRS 9 keine angemessene Grundlage für ein Unternehmen darstellen, um die angemessene Bilanzierung von PPAs zu bestimmen, und empfahl dem IASB, eine eng umrissene Änderung zu entwickeln, die sich insbesondere mit der Anwendung von IFRS 9:2.4 auf Verträge über den Erwerb eines nicht-finanziellen Postens befasst, der nicht gelagert werden kann und entsprechend der Marktstruktur, in der der Posten gehandelt wird, innerhalb eines kurzen Zeitraums verbraucht werden muss. In der Sitzung stimmte die Mehrheit der Mitglieder des Committee dieser Schlussfolgerung zu.

Neuer Sachverhalt: IAS 27 Separate Abschlüsse — Fusion zwischen Mutter- und Tochterunternehmen im separaten Abschluss: Das Committee erhielt eine Einreichung zu der Frage, wie ein Unternehmen IAS 27 anwendet, um eine Fusion mit seinem Tochterunternehmen in seinem separaten Abschluss zu bilanzieren, und ob das Mutterunternehmen die Vorschriften zur Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen in IFRS 3 anwenden sollte. Aus den Ergebnissen der Informationsanfrage und zusätzlicher Recherchen geht hervor, dass die "Buchwertmethode" (d.h. das Mutterunternehmen setzt die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens zu ihren früheren Buchwerten an) in der Praxis die vorherrschende Methode ist und der Stab keine Abweichungen in der Rechnungslegung festgestellt hat. Der Stab empfahl, das Arbeitsprogramm nicht um ein Standardsetzungsprojekt zu erweitern, sondern eine vorläufige Agendaentscheidung zu veröffentlichen. In der Sitzung stimmten alle Mitglieder des Committee dieser Empfehlung zu.

Weiterverfolgung eines früheren Sachverhalts: IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse und IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern — Konsolidierung einer nicht hyperinflationären Tochtergesellschaft durch eine hyperinflationäre Muttergesellschaft: Auf seiner Sitzung im Juni 2022 erörterte das Committee eine Einreichung über die Bilanzierung, die von einer Muttergesellschaft angewendet wird, deren funktionale Währung die Währung eines Hochinflationslandes ist, wenn sie eine Tochtergesellschaft konsolidiert, deren funktionale Währung die Währung eines nicht-hochinflationären Landes ist. Das Committee kam zu dem Schluss, dass das Mutterunternehmen die Ergebnisse und die Finanzlage des Tochterunternehmens in Bezug auf die am Ende des Berichtszeitraums geltende Messeinheit anpassen oder nicht anpassen kann. Der Stab empfahl dem IASB nach weiteren Untersuchungen, eine eng umrissene Änderung zu entwickeln, die sich mit dem vorgelegten Sachverhalt und einem damit verbundenen Sachverhalt befasst (eine Situation, in der ein Unternehmen mit einer nicht hyperinflationären funktionalen Währung seinen Abschluss in einer hyperinflationären Währung darstellt). In der Sitzung stimmten alle Committee-Mitglieder der Empfehlung zu, die Angelegenheit an den IASB zu verweisen. Das Committee wird dem IASB alle Fakten und Analysen vorlegen, einschließlich der Vorteile einer Neudarstellung.

Rückmeldungen zu einem IASB-Projekt: Klimabezogene Risiken im Abschluss: Der Schwerpunkt des Projekts liegt auf der Frage, ob und wie Abschlüsse Informationen über klimabezogene Risiken besser vermitteln können. Die Mitglieder des Committee gaben Rückmeldungen zur Art der Bedenken, zu den Ursachen der Bedenken und zu den Handlungsmöglichkeiten und dem Umfang des Projekts.

Rückmeldungen zu einem IASB-Projekt: Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle: Nach der Analyse der Rückmeldungen zur Auswahl der auf einen Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Kontrolle anzuwendenden Bewertungsmethode stellte der IASB Optionen für die Ausrichtung des Projekts vor. Ziel der Diskussion war es, zu verstehen, welche Probleme durch die Lücke in den IFRS-Rechnungslegungsstandards für die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle verursacht werden und ob es konkrete Beispiele gibt, bei denen die Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses unter gemeinsamer Kontrolle zu Abschlüssen geführt hat, die irreführend waren oder keine nützlichen Informationen über den Unternehmenszusammenschluss lieferten. Die Mitglieder des Committee gaben Rückmeldungen über die Ausrichtung des Projekts.

Laufende Arbeiten: Dem Committee wurde das Update von der Sitzung vom März 2023 vorgestellt.

Tagesordnungen und Papiere für die Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC diese Woche

12.06.2023

Die Fachausschüsse des DRSC werden im Juni wie folgt tagen: Gemeinsamer Fachausschuss am 15. Juni, Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung und Fachausschuss Finanzberichterstattung dann getrennt am 16. Juni 2023. Für die Sitzungen stehen jetzt Tagesordnungen und die Papiere zur Verfügung.

Während seiner 33. Sitzung wird der gemeinsame Fachausschuss die folgenden Themen besprechen:

  • Immaterielle Werte
  • ISSB-Agendakonsultation — Integration der Berichterstattung

Die genaue Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während des öffentlichen Teils seiner 18. Sitzung wird der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung die folgenden Themen besprechen:

  • Erster Satz der ESRS
  • ESRS — Leitlinien
  • ISSB-Entwurf ED/ISSB/2023/1 Methodik zur Verbesserung der internationalen Anwendbarkeit der SASB-Standards und Aktualisierung der SASB-Standards-Taxonomie
  • ISSB-Konsultation zu künftigen Agendaprioritäten

Die genaue Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während des öffentlichen Teils seiner 18. Sitzung wird der Fachausschuss Finanzberichterstattung die folgenden Themen besprechen:

  • Interpretationsaktivitäten
  • Entwurf IASB/ED/2023/2 Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7)
  • Bitte um Informationsübermittlung zu den Wertminderungsvorschriften in IFRS 9
  • E-DRÄS 13 Änderungen des DRS 20 'Konzernlagebericht' und Änderungen des DRS 21 'Kapitalflussrechnung'
  • Vorbereitung der ASAF-Sitzung im Juli

Die genaue Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Europäische Kommission konsultiert zum Entwurf einer delegierten Verordnung zu den ESRS

09.06.2023

Die Europäische Kommission hat eine Konsultation über den Entwurf einer delegierten Verordnung zur Ergänzung der Europäischen Bilanzrichtlinie in Bezug auf Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeleitet.

Die EU-Bilanzrichtlinie (in der durch die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) geänderten Fassung) verpflichtet große Unternehmen und börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen sowie Muttergesellschaften großer Konzerne, in einem eigenen Abschnitt ihres Unternehmensberichts die Informationen aufzunehmen, die erforderlich sind, um die Auswirkungen des Unternehmens auf Nachhaltigkeitsfragen zu verstehen, und die Informationen, die erforderlich sind, um zu verstehen, wie sich Nachhaltigkeitsfragen auf die Entwicklung, die Leistung und die Position des Unternehmens auswirken.

Die Europäische Kommission hat jetzt den ersten Satz von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verabschieden, in denen die Informationen festgelegt sind, die Unternehmen gemäß der CSRD zu berichten haben. Diese Entwürfe der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) wurden von EFRAG entwickelt und der Europäischen Kommission in Form einer fachlichen Beratung vorgelegt. Die Europäische Kommission hat die fachliche Beratung von EFRAG berücksichtigt. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission verschiedene europäische Agenturen und andere Interessengruppen konsultiert, nachdem die EFRAG ihre fachliche Beratung im November 2022 vorgelegt hatte.

Um die Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten und die korrekte Anwendung der Standards durch die Unternehmen zu erleichtern, hat die Europäische Kommission Änderungen an der fachlichen Beratung der EFRAG vorgenommen, und zwar in Bezug auf den Wesentlichkeitsansatz, die schrittweise Einführung bestimmter Vorschriften, die Umwandlung bestimmter Vorschriften in freiwillige Angaben, die Einführung von Flexibilitäten bei einer Reihe von Angabevorschriften, die Einführung technischer Änderungen zur Gewährleistung der Kohärenz mit dem rechtlichen Rahmenkonzept der EU und einer verbesserten Interoperabilität mit globalen Standardsetzungsinitiativen sowie redaktionelle Änderungen.

Die ESRS, die von den Unternehmen für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verwenden sind, werden in Anhang I und Anhang II des Verordnungsentwurfs dargelegt.


Die Verordnung würde vier Monate nach dem Datum der Verabschiedung in Kraft treten. Die Verordnung und damit die ESRS würden ab dem 1. Januar 2024 für Geschäftsjahre angewendet, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Die Verordnung wäre in ihrer Gesamtheit verbindlich und in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar.

Rückmeldungen zu dem Verordnungsentwurf können bis zum 7. Juli 2023 abgegeben werden. Sie werden bei der Finalisierung der Verordnung berücksichtigt.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

Tagesordnung für die Sitzung des IASB im Juni 2023

09.06.2023

Der IASB wird am 20. und 22. Juni 2023 in seinen Räumen in London tagen und fünf Themen erörtern. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IASB wird folgende Themen erörtern:

  • Primäre Abschlussbestandteile
  • Bilanzierung nach der Equity-Methode
  • Angabeninitiative — Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
  • Zweite umfassende Überprüfung des IFRS für KMU

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier.

Ergebnisse der Maisitzung des Fachausschusses Finanzberichterstattung

09.06.2023

Der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC hat am 16. Mai 2023 per Videokonferenz getagt. Zu der Sitzung steht jetzt ein Ergebnisbericht zur Verfügung.

Während des öffentlichen Teils seiner 17. Sitzung hat der Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

  • Entwurf IASB/ED/2023/2 Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7)
  • E-DRÄS 13 Änderungen des DRS 20 'Konzernlagebericht' und Änderungen des DRS 21 'Kapitalflussrechnung' — Stand der Rückmeldungen

Den Ergebnisbericht zu der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Tagesordnung und Papiere für die DPOC-Sitzung kommende Woche

08.06.2023

Die nächste Sitzung des Ausschusses für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (Due Process Oversight Committee, DPOC) wird am 13. Juni 2023 in Warschau stattfinden. Eine Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung stehen jetzt zur Verfügung.

Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen.

Diesntag, 13. Juni 2023

  • Einführung
  • Überwachung der Einhaltung des Konsultationsprozesses — fachliche Aktivitäten des IASB
  • Überwachung der Einhaltung des Konsultationsprozesses — fachliche Aktivitäten des ISSB 
  • Sonstige DPOC-Themen
    • Verbesserung der Kommunikationüber den Konsultationsprozess des ISSB
    • Korrespondenz
  • Zusammenfassung der Sitzung

Beginn der Sitzung ist 15:50h miteeleuropäischer Sommerzeit. Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

IFRS-Stiftung gibt Wiederberufungen in den IASB bekannt

08.06.2023

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben die Wiederberufungen von Tadeu Cendon und Rika Suzuki als Boardmitglieder des IASB bekanntgegeben. Sie wurden jeweils für zweite Amtszeiten von fünf Jahren berufen.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.