Juni

Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms von IASB und ISSB (Mai 2023)

01.06.2023

Im Nachgang der IASB- und ISSB-Sitzungen im Mai 2023 haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus den Sitzungen und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben. Die Änderungen betreffen auch die Umsetzung einer neuen Vorgehensweise, die vorsieht, dass alle nächsten Projektmeilensteine mit einem voraussichtlichen Datum versehen werden, das zumindest das Jahr widerspiegelt, in dem der nächste Meilenstein voraussichtlich erreicht wird.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 2. Mai 2023.

Stan­dardsetzung

  • Änderungen an klimabezogenen SASB-Standards — ein neu hinzugefügtes Projekt bezüglich Folgeänderungen an den klimabezogenen SASB-Standards, um sie an IFRS S2 anzupassen; die Folgeänderungen werden voraussichtlich zusammen mit IFRS S2 im Juni 2023 veröffentlicht
  • Unternehmenszusammenschlüsse — Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung — die Veröffentlichung eines Entwurfs wird im ersten Halbjahr 2024 erwartet (zuvor: kein Zeitpunkt angegeben)
  • Angabeninitiative — Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben — die Veröffentlichung des Standards wird 2024 erwartet (zuvor: kein Zeitpunkt angegeben)
  • Dynamisches Risikomanagement — die Veröffentlichung eines Entwurfs wird 2025 erwartet (zuvor kein Zeitpunkt angegeben)
  • Bilanzierung nach der Equity-Methode — die Veröffentlichung eines Entwurfs wird 2024 erwartet (zuvor: kein Zeitpunkt angegeben)
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital — die Veröffentlichung eines Entwurfs wird im zweiten Halbjahr 2023 erwartet (zuvor: kein Zeitpunkt angegeben)
  • Internationale Anwendbarkeit der SASB-Standards — die Rückmeldungen zu dem im Mai 2023 veröffentlichten Entwurf sollen im dritten Quartal 2023 erörtert werden
  • Lageberichterstattung — eine Entscheidung zur weiteren Projektausrichtung wird im zweiten Halbjahr 2023 erwartet (zuvor: kein Zeitpunkt angegeben)
  • Primäre Abschlussbestandteile — ein endgültiger Standard wird 2024 erwartet (zuvor: kein Zeitpunkt angegeben)
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle — ein endgültiger Standard wird 2025 erwartet (zuvor: kein Zeitpunkt angegeben)

Standardpflege

  • Änderungen am IFRS für KMU — Internationale Steuerreform — Säule-2-Modellregeln die Rückmeldungen zum im Juni 2023 veröffentlichten Entwurf sollen im dritten Quartal 2023 erörtert werden
  • Jährliche Verbesserungen an den IFRS — die folgenden Projekte wurden in das Arbeitsprogramm aufgenommen, wobei die Veröffentlichung des umfassenden Entwurfs im dritten Quartal 2023 erwartet wird:
    • Angabe der abgegrenzten Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Transaktionspreis — Änderung der Leitlinien zur Umsetzung von IFRS 7 
    • Ausbuchung von Leasingverpflichtungen durch den Leasingnehmer (Änderungen an IFRS 9)
  • Klimabezogene Risiken im Abschluss — eine Auswertung der Forschungsarbeiten wird jetzt für das dritte Quartal 2023 erwartet (zuvor: zweites Halbjahr 2023)
  • Internationale Steuerreform — Säule-2-Modellregeln — aufgrund der Veröffentlichung der endgültigen Änderungen an IAS 12 aus dem Arbeitsprogramm genommen
  • Mangel an Umtauschbarkeit (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 21) — die Veröffentlichung der Änderungen wird jetzt im dritten Quartal 2023 erwartet (zuvor: Juli 2023).
  • Rückstellungen — gezielte Verbesserungen — eine Entscheidung zur weiteren Projektausrichtung wird im zweiten Halbjahr 2023 erwartet (zuvor: kein Zeitpunkt angegeben)
  • Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen — Aufgrund der Veröffentlichung der endgültigen Änderungen an IFRS 7 und IAS 7 aus dem Arbeitsprogramm genommen

Forschungsprojekte

  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolleeine Entscheidung über die weitere Projektausrichtung wird im dritten Quartal 2023 erwartet (zuvor: kein Zeitpunkt angegeben)
  • Rohstoffindustrien— eine Entscheidung über die weitere Projektausrichtung wird jetzt im dritten Quartal 2023 erwartet (zuvor: Juli 2023)
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9: Wertminderung — die Rückmeldungen zur im Mai 2023 veröffentlichten Bitte um Informationsübermittlung sollen im zweiten Halbjahr 2023 erörtert werden

Strategie und Governance

  • Konsultation des ISSB zu Agendaprioritäten — die Rückmeldungen zur im Mai 2023 veröffentlichten Bitte um Informationsübermittlung sollen im zweiten Halbjahr 2023 erörtert werden

Sonstige Projekte

  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Änderungen an IAS 12, IAS 21, IAS 7 und IFRS 7 — eine vorgeschlagene Aktualisierung der IFRS-Taxonomie wird nun im dritten Quartal 2023 erwartet (zuvor: zweites Halbjahr 2023)
  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie Primäre Abschlussbestandteileneuer Eintrag im Arbeitsprogramm; vorgeschlagene Änderungen werden in 2024 erwartet
  • IFRS-Taxonomie für Nachhaltigkeitsangaben — ein vorgeschlagene Taxonomie wird nun im dritten Quartal 2023 erwartet (zuvor: zweites Halbjahr 2023)

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 2. Mai 2023 und 1. Juni 2023 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden hier.

Tagesordnung für die Sitzung des Nachhaltigkeitsbeirats

01.06.2023

Der Nachhaltigkeitsbeirat (Sustainability Consultative Committee, SCC) der IFRS-Stiftung wird am 2. Juni 2023 per Videokonferenz tagen. Eine Tagesordnung für die Sitzung steht jetzt zur Verfügung.

 

Das einzige Thema, das der SCC erörtern wird, ist die Agendakonsulation des ISSB. Eine Stunde der für anderthalb Stunden angesetzten Sitzung ist für Fragen und Antworten reserviert.

Die Tagesordnung und das Papier für die Sitzung stehen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung zur Verfügung.

IASB veröffentlicht vorgeschlagene Änderungen am IFRS für KMU im Zusammenhang mit Ertragsteuern der zweiten OECD-Säule

01.06.2023

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf 'Internationale Steuerreform — Säule-2-Modellregeln (Vorgeschlagene Änderungen am IFRS für KMU)' veröffentlicht, um eine Angleichung an ähnliche Änderungen an IAS 12 'Ertragsteuern' zu erreichen, die im letzten Monat herausgegeben wurden. Stellungnahmen werden bis zum 17. Juli 2023 erbeten.

 

Hintergrund

Im März 2022 veröffentlichte die OECD fachlichen Leitlinien zu ihrer globalen Mindeststeuer von 15%, die als zweite "Säule" eines Projekts zur Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft vereinbart wurde. Diese Leitlinien erläutern die Anwendung und Funktionsweise der Globalen Anti-Basis-Erosion (GloBE)-Regeln, die im Dezember 2021 vereinbart und veröffentlicht wurden. Diese Regeln sehen ein koordiniertes System vor, das sicherstellen soll, dass multinationale Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Mio. € in jedem Rechtskreis, in dem sie tätig sind, eine Steuer von mindestens 15 % auf die dort erzielten Einkünfte zahlen.

Der IASB nahm ein Standardpflegeprojekt auf und veröffentlichte endgültige Änderungen an IAS 12, um die Bedenken der Interessengruppen hinsichtlich der potenziellen Auswirkungen der bevorstehenden Umsetzung dieser Regeln auf die Bilanzierung von Ertragsteuern zu adressieren.

Im Weiteren kam der IASB zu dem Schluss, dass die Säule-2-Modellregeln (und die Änderungen an IAS 12) auch für Unternehmen relevant sind, die den IFRS für KMU anwenden, und fügte seinem Arbeitsprogramm ein eng umrissenes Standardsetzungsprojekt zur Änderung von Abschnitt 29 Ertragsteuern des IFRS für KMU hinzu.

 

Vorgeschlagene Änderungen

Die vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf IASB/ED/2023/3 Internationale Steuerreform — Säule-2-Modellregeln (Vorgeschlagene Änderungen am IFRS für KMU) sind:

  • Der IASB schlägt vor, eine temporäre Ausnahme von den Vorschriften im IFRS für KMU vorzusehen, wonach ein KMU keine aktiven und passiven latenten Steuern im Zusammenhang mit den Ertragsteuern der zweiten Säule der OECD bilanziert und keine Angaben dazu leistet. Ein KMU würde angeben, dass es die Ausnahme angewendet hat.
  • Der IASB schlägt vor,
    • klarzustellen, dass 'andere Ereignisse' im Angabeziel in Abschnitt 29 des Standards verabschiedete ("gültige oder angekündigte" - enacted or substantively enacted) Rechtsvorschriften der zweiten Säule umfassen;
    • keine neuen Angabevorschriften für Perioden einzuführen, in denen Gesetze der zweiten Säule zwar verabschiedet ("gültig oder angekündigt" - enacted or substantively enacted), aber noch nicht in Kraft getreten sind; und
    • vorzuschreiben, dass ein KMU seinen laufenden Steueraufwand (-ertrag) im Zusammenhang mit den Ertragsteuern der zweiten Säule gesondert ausweisen muss, wenn die Rechtsvorschriften in Bezug auf die zweite Säule in Kraft getreten sind.
  • Der IASB schlägt vor, dass ein KMU die Ausnahmeregelung sofort nach Veröffentlichung der Änderungen rückwirkend anwendet (und sofort angibt, dass es dies getan hat) und die übrigen Angabenvorschriften für jährliche Berichtsperioden befolgt, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen werden bis zum 17. Juli 2023 erbeten.

 

Weiterführende Informationen

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

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