Mai

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im April

05.05.2023

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im April 2023.

Wie bereits berichtet waren im April die folgenden größeren Entwicklungen bei EFRAG zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen folgender Sitzungen:

  • EFRAG-Finanzberichterstattungsboard am 24. April;
  • Fachexpertenausschuss des EFRAG-Finanzberichterstattungsboards am 13. und 24. April;
  • EFRAG-Nachhaltigkeitsberichterstattungsboard am 3., 4., 12., 25. und 26. April; und
  • Fachexpertenausschuss des EFRAG-Nachhaltigkeitsberichterstattungsboards am 3. ,11, 17. und 24. April.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen (April 2022)

04.05.2023

Der IASB hat einen Podcast mit dem IASB-Vorsitzenden Andreas Barckow, der stellvertretenden Vorsitzenden Linda Mezon-Hutter und der Fachdirektorin Nili Shah aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der IASB-Sitzungen im April 2022 zusamminengefasst werden.

In dem achtzehnminütigen Podcast wird auf die folgenden Themen von der Ergänzungssitzung und der regulären Boardsitzung eingegangen:

  • Ergänzungssitzung zur internationalen Steuerreform und den OECD-Musterregeln der zweiten Säule;
  • gezielte Verbesserungen beim Ansatz von Rückstellungen und dem Bestehen gegenwärtiger Verpflichtungen in IAS 37;
  • Entscheidungen und Entwicklungen im Zusammenhang mit den Projekten zu preisregulierten Geschäftsvorfällen, zur Bilanzierung nach der Equity-Methode und zum dynamischen Risikomanagement;
  • Entscheidungen über die vorgeschlagenen Angabenvorschriften im Entwurf im Projekt zu Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht;
  • Fortschritte beim Projekt zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital; und
  • die weitere Ausrichtung des Projekts zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle.

Der Podcast kann über die entsprechende Presseerklärung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung abgerufen werden.

Mitschriften von der IASB-Sitzung im April 2023

04.05.2023

Der IASB hat vom 25. bis 27. April 2023 in seinen Räumen in London getagt und zehn Themen erörtert Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

Die folgenden Themen wurden erörtert:

Dynamisches Risikomanagement: Der IASB hat die Risikominderungsabsicht und die Konstruktion der Benchmark-Derivate sowie weitere Überlegungen zur gegenwärtigen offenen Nettorisikoposition diskutiert. Der IASB hat alle Empfehlungen des Stabs unterstützt und wird seine Diskussion über die im Projektplan genannten Themen fortsetzen.

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital: Der IASB stimmte für die Empfehlungen des Stabs in Bezug auf die vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 7 hinsichtlich der von einem Unternehmen ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente, zusätzliche Angaben zu Klassifizierungs- und Darstellungsfragen und die vorgeschlagenen Vorschriften für den Übergang.

Preisregulierte Geschäftsvorfälle: Der IASB hat über langfristige Leistungsanreize und Ausbuchung diskutiert. Er entschied, dass der endgültige Rechnungslegungsstandard den Vorschlag beibehält, dass ein Unternehmen den Betrag eines langfristigen Leistungsanreizes schätzen und den Teil dieses geschätzten Betrags, der sich auf die Berichtsperiode bezieht, auf einer angemessenen und vertretbaren Grundlage bestimmen muss. Der Unterstütze auch auch mehrere Empfehlungen des Stabs bezüglich der Ausbuchung regulatorischer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

Standardpflege und einheitliche Anwendung: Der IASB widersprach der Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee 'Definition eines Leasingverhältnisses — Substitutionsrechte (IFRS 16)' nicht und prüfte das IFRIC Update vom März 2023.

Bilanzierung nach der Equity-Methode: Der IASB entschied, dass ein Anleger aktive oder passive latente Steuern auf die Differenzen zwischen dem beizulegenden Zeitwert und der steuerlichen Basis seines Anteils an den identifizierbaren Vermögenswerten und Schulden des assoziierten Unternehmens ansetzt. Der IASB entschied außerdem, das Projekt in sein Standardsetzungsprogramm zu verschieben, auf die Veröffentlichung eines Entwurfs als nächsten Schritt im Konsultationsprozess hinzuarbeiten, weiterhin auf die Expertise seiner Beratungsgremien zurückzugreifen, anstatt eine eigene Beratungsgruppe einzurichten, und die Zielsetzung des Projekts zu aktualisieren.

Internationale Steuerreform — Säule-Zwei-Modellregeln: Der IASB entschied sich für die Durchführung eines eng umrissenen Standardsetzungsprojekts zur Änderung von Abschnitt 29 Ertragsteuern des IFRS für KMU für die anstehende Änderung von IAS 12 im Hinblick auf die internationale Steuerreform.

Rückstellungen — gezielte Verbesserungen: Der IASB erörterte eine Änderung der Schuldendefinition und der Vorschriften und Leitlinien zur Unterstützung des Kriteriums der Erfassung von gegenwärtigen Verpflichtungen unter Anwendung der Konzepte, die dem Rahmenkonzept im Jahr 2018 hinzugefügt wurden. Es wurden keine Entscheidungen gefällt.

Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle: Der IASB erörterte die Projektausrichtung und die auf einen Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Kontrolle anzuwendende Bewertungsmethode. Es wurden keine Entscheidungen gefällt.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Wertminderung: Der IASB genehmigte die Veröffentlichung der Bitte um Informationsübermittlung und stimmte einer 120-tägigen Stellungnahmefrist für die Bitte um Informationsübermittlung zu.

Angabeninitiative — Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben: Der IASB fällte Entscheidungen zu Aspekten der vorgeschlagenen Angabenvorschriften und Formulierungen im Standardentwurf.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Eine Analyse, wie sich das Arbeitsprogramm des IASB als Ergebnis des Sitzung verändert hat, finden Sie hier.

ISSB stößt Konsultation zu seinem künftigen Arbeitsprogramm an

04.05.2023

Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat heute eine öffentliche Konsultation angestoßen, mit der öffentliche Meinungen zur strategischen Ausrichtung und zur Gesamtbalance seines künftigen Arbeitsprogramms sowie zu nachhaltigkeitsbezogenen Themen eingeholt werden sollen. Die Bitte um Informationsübermittlung enthält auch einen Abschnitt mit Fragen zur Zusammenarbeit mit dem IASB. Stellungnahmen werden bis zum 1. September 2023 erbeten.

 

Hintergrund

Die ISSB-Konsultation zu Agendaprioritäten wurde erstmals im Juli 2022 erörtert, und es wurde entschieden, dass der ISSB sein anfängliches Arbeitsprogramm in Abhängigkeit der Ergebnisse einer öffentlichen Konsultation zu Agendaprioritäten entwickeln und verfolgen wird.

Der ISSB entschied, eine Bitte um Informationsübermittlung zu veröffentlichen, um Meinungen zu folgenden Themen einzuholen:

  • der strategische Ausrichtung und Ausgewogenheit der ISSB-Aktivitäten;
  • der Eignung vorgeschlagener Kriterien für die Bewertung der Priorität von nachhaltigkeitsbezogenen Sachverhalten (einschließlich Themen, Branchen und Aktivitäten), die in das Arbeitsprogramm des ISSB aufgenommen werden könnten; und
  • einer vorgeschlagene Liste von nachhaltigkeitsbezogenen Sachverhalten (einschließlich Themen, Branchen und Aktivitäten), die in das Arbeitsprogramm des ISSB aufgenommen werden könnten.

 

Inhalt der Bitte um Informationsübermittlung

Die Fragen für die Stellungnehmenden sind wie folgt strukturiert:

Strategische Ausrichtung und Balance der Aktivitäten des ISSB Bittet die Stellungnehmenden, die Aktivitäten des ISSB in Bezug auf (i) die Aufnahme neuer Forschungs- und Standardsetzungsprojekte, (ii) die Unterstützung der Umsetzung von ISSB-Standards, (iii) die Verbesserung bestehender ISSB-Standards und (iv) die Verbesserung der SASB-Standards einzustufen. Die Stellungnehmenden werden gebeten, die Gründe für ihre Einstufung mitzuteilen und anzugeben, ob der ISSB weitere Aktivitäten in seine Arbeit aufnehmen sollte.
Kriterien für die Beurteilung von Fragen der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die in das Arbeitsprogramm des ISSB aufgenommen werden könnten Der ISSB schlägt vor, dass die Bedeutung einer Angelegenheit, bestehende Mängel, die Art der betroffenen Unternehmen, die Verbreitung einer Angelegenheit, die Verknüpfung eines potenziellen Projekts mit anderen Projekten, die Komplexität und Machbarkeit von Lösungen sowie die Fähigkeit aller beteiligten Parteien, das Projekt voranzutreiben, die Kriterien für die Auswahl möglicher künftiger Projekte sein sollten. Stimmen die Stellungnehmenden zu?
Neue Forschungs- und Standardsetzungsprojekte, die in das Arbeitsprogramm des ISSB aufgenommen werden könnten Einer der beiden Hauptabschnitte der Bitte um Informationsübermittlung. Er enthält allgemeine Überlegungen und stellt potenzielle Projekte zu (i) biologischer Vielfalt, Ökosystemen und Ökosystemleistungen, (ii) Humankapital und (iii) Menschenrechten vor. Für jedes Thema werden Unterthemen identifiziert, und die Stellungnehmenden werden gebeten, diese zu priorisieren.
Integration der Berichterstattung Der andere Hauptabschnitt der Bitte um Informationsübermittlung. Während ursprünglich ein gemeinsames Projekt mit dem IASB zum Thema Konnektivität in der Berichterstattung, das auf dem Projekt zur Lageberichterstattung des IASB und dem Rahmenkonzept für die integrierte Berichterstattung aufbaut, ins Auge gefasst wurde, wird in der Bitte um Informationsübermittlung nun davor gewarnt, dass ein solches Projekt ressourcenintensiv sein könnte, und gefragt, ob ein solches Projekt (gemeinsam oder nur vom ISSB allein ausgeführt) Teil des ersten zweijährigen Arbeitsprogramms des ISSB sein sollte.

    Die Bitte um Informationsübermittlung ermutigt die Stellungnehmenden auch, andere Anmerkungen zu den Aktivitäten und dem Arbeitsprogramm des ISSB zu machen.

    Stellungnahmen zur Bitte um Informationsübermittlung werden bis zum 1. September 2023 erbeten.

     

    Weiterführende Informationen

    Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung und auf IAS Plus zur Verfügung:

     

    IFRS-Stiftung veröffentlicht achte Zusammenstellung von Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

    04.05.2023

    Die IFRS-Stiftung hat 'Compilation of Agenda Decisions - Volume 8' veröffentlicht; die Publikation enthält alle Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee von November 2022 bis April 2023.

    Diese Zusammenstellung umfasst nur eine Agendaentscheidung, Definition eines Leasingverhältnisses — Substitutionsrechte, die sich auf IFRS 16 Leasingverhältnisse bezieht.

    Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung. Dort steht Ihnen auch die neue Zusammenstellung der Agendaentscheidungen zur Verfügung.

    Bericht von der Sitzung des Nachhaltigkeitsbeirats

    03.05.2023

    Der Nachhaltigkeitsbeirat (Sustainability Consultative Committee, SCC) der IFRS-Stiftung hat am 4. April 2023 per Videokonferenz getagt. Ein Bericht von der Sitzung steht jetzt zur Verfügung.

    Der SCC hat zwei Themen erörtert:

    • Kapazitätsaufbau. Die Teilnehmer wurden über den aktuellen Stand des Programms zum Kapazitätsaufbau informiert. Es wurde eingeräumt, dass der Aufbau von Kapazitäten für jeden weltweit erforderlich ist, dass aber ein besonderer Schwerpunkt auf den globalen Süden gelegt werden muss. Die Teilnehmer diskutierten unter anderem über den Bedarf an Leitlinien für Schwellenländer und kleinere Unternehmen und darüber, wie SCC-Mitglieder als Partner zum Kapazitätsaufbauprogramm beitragen können.
    • Agendakonsultation. Bei der Agendakonsultation geht es um die Prioritäten der ISSB-Agenda, die über den Klimaschutz hinausgehen und in das umfassendere Arbeitsprogramm 2024-6 einfließen. Die SCC-Teilnehmer fragten nach der Entwicklung digitaler Taxonomien und XBRL, dem Umfang und der Abgrenzung der vorgeschlagenen Themenbereiche, der Konnektivität zwischen den Boards und der Nutzung bereits geleisteter Arbeit als Grundlage für zukünftige Forschung.

    Den englischsprachigen Bericht von der Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

    DRSC-Stellungnahme in Bezug auf die EU-Umwelttaxonomie

    03.05.2023

    Das DRSC hat gegenüber der Europäischen Kommission Stellung zu zwei konsultiertendelegierten Verordnungen zur EU-Umwelttaxonomieverordnung genommen.

    Das DRSC fokussiert sich bei seiner Stellungnahme auf die Berichtspflichten für Nicht-Finanzunternehmen. Zudem werden folgende übergreifende Themen angesprochen:

    • die Einrichtung eines speziellen Kommunikationskanals, damit Unternehmen die Aufnahme neuer Wirtschaftstätigkeiten und die Überarbeitung bestehender Vorgaben standardisiert an die Europäische Kommission kommunizieren können,
    • klare Anforderungen, die wenig Raum für Interpretationsunsicherheiten lassen und
    • frühzeitige Ankündigung neuer Vorschriften und Klarstellungen, um die Planbarkeit für Ersteller der Taxonomieangaben zu verbessern.

    Zugang zur englischsprachigen Stellungnahme haben Sie auf der Internetseite der Kommission.

    Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms von IASB und ISSB (April 2023)

    02.05.2023

    Im Nachgang der IASB- und ISSB-Sitzungen im April 2023 (mit jeweils einer Zusatzsitzung) haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus den Sitzungen und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben. Im Mai und Juni 2023 werden viele Veröffentlichungen erwartet.

    Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 27. März 2023.

    Stan­dardsetzung

    • Klimabezogene Angaben — ein endgültiger Standard wird jetzt im Juni 2023 erwartet (zuvor: zweites Quartal 2023)
    • Bilanzierung nach der Equity-Methode — dieses Projekt wurde von der Forschungsagenda in die Standardsetzungsagenda verschoben, nächster Projektschritt wird ein Entwurf sein (kein Zeitpunkt angegeben)
    • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital — der erwartete Zeitpunkt der Veröffentlichung eines Entwurfs wurde aus dem Arbeitsprogramm genommen (zuvor: zweites Halbjahr 2023)
    • Allgemeine Vorschriften — ein endgültiger Standard wird jetzt im Juni 2023 erwartet (zuvor: zweites Quartal 2023)
    • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU — die Rückmeldungen zum Entwurf sollen jetzt im Juni 2023 erörtert werden (zuvor: zweites Quartal 2023)

    Standardpflege

    • Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten — die Rückmeldungen zum Entwurf sollen jetzt im dritten Quartal 2023 erörtert werden (zuvor: zweites Halbjahr 2023)
    • Änderungen am IFRS für KMU — IAS 12 — OECD-Säule-2-Modellregeln — dieses Projekt wurde neu in das Arbeitsprogramm aufgenommen; ein Entwurf wird im Juni 2023 erwartet
    • Jährliche Verbesserungen an den IFRS — sechs Einzelprojekte wurden dem Arbeitsprogramm hinzugefügt, und ein gemeinsamer Entwurf soll im dritten Quartal 2023 veröffentlich werden:
      • Anschaffungskostenmethode (IAS 7)
      • Angaben zum Kreditrisiko (IFRS 7)
      • Bestimmung eines 'de facto-Agenten' (IFRS 10)
      • Gewinn oder Verlust bei Ausbuchung (IFRS 7)
      • Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen durch einen Erstanwender (IFRS 1)
      • Transaktionspreis (IFRS 9)
    • IAS 12 — OECD-Säule-2-Modellregeln — der IASB hat die Rückmeldungen zum Entwurf erörtert und wird nun endgültige Änderungen im Mai 2023 herausgeben
    • IAS 21 — Mangel an Umtauschbarkeit — endgültige Änderungen werden jetzt im Juli 2023 erwartet (zuvor: drittes Quartal 2023)

    Forschungsprojekte

    • Rohstoffindustrien — eine Entscheidung zur weiteren Projektausrichtung wird jetzt im Juli 2023 erwartet (zuvor: drittes Quartal 2023)
    • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 — die Veröffentlichung einer Bitte um Informationsübermittlung wird jetzt im Juni 2023 erwartet (zuvor: zweites Quartal 2023)

    Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 27. März 2023 und 2. mai 2023 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

    Zusammenfassung des Agendapapiers für die morgige IASB-Ergänzungssitzung

    02.05.2023

    Der IASB wird am 3. Mai 2023 eine zusätzliche Sitzung in hybridem Format abhalten. Wir haben eine deutschsprachige Zusammenfassung des Agendapapiers für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestattet, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Wir heben außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

    Das folgende Thema soll erörtert werden:

    IAS 12 — OECD-Säule-2-Modellregeln: Der IASB wird in dieser Sitzung eine mögliche Änderung des IFRS für KMU erörtern, die sich aus der anstehenden Änderung von IAS 12 bezüglich der internationalen Steuerreform ergibt. Der Stab empfiehlt eine Änderung von Abschnitt 29 Ertragsteuern des IFRS für KMU mit Folgeänderungen an Abschnitt 35 Übergang auf den IFRS für KMU. Der Stab empfiehlt außerdem, den DPOC um die Genehmigung einer verkürzten Stellungnahmefrist von 45 Tagen zu bitten.

    Eine detaillierte Zusammenfassung des Agendapapiers für die Sitzung finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Diskussionen und Entscheidungen des Boards ergänzen.

    Tagesordnung für die kommende EEG-Sitzung

    02.05.2023

    Die Gruppe der aufstrebenden Volkswirtschaften (Emerging Economies Group, EEG) wird am 10. und 11. Mai 2023 ihre nächste Sitzung per Videokonferenz abhalten.

    Wir fassen die Tagesordnung für die Sitzung nachfolgend für Sie zusammen:

    Mittwoch, 10. Mai 2023 (12:00h-15:15h)

    • Begrüßung
    • Änderungen der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
    • Kohlenstoffausgleich (Präsentation von Brasilien)
    • Klimabedingte Risiken im Abschluss

    Donnerstag, 11. Mai 2023 (12:00h-15:30h)

    • Primäre Abschlussbestandteile
    • Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben
    • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
    • Aktueller Stand sonstiger laufender Projekte des IASB und des IFRS Interpretations Committee

    Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

    Correction list for hyphenation

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