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Sitzungspapiere für die Julisitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

23.07.2015

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 30. und 31. Juli 2015 in Berlin tagen. Der größte Teil der Sitzungspapiere wurden jetzt zur Verfügung gestellt, die fehlenden Papiere folgen in Kürze.

Der IFRS-Fachausschuss wird während seiner 40. Sitzung folgende Themen besprechen:

Die Papierefür die Sitzungsabschnitte finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

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EFRAG veröffentlicht Übernahmeempfehlung im Hinblick auf die Anwendung der Konsolidierungsausnahme

23.07.2015

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Übernahmeempfehlung für die vom IASB herausgegebenen Änderungen ausgesprochen, mit denen Sachverhalte adressiert werden, die sich im Zusammenhang mit der Anwendung der Konsolidierungsausnahme für Investmentgesellschaften ergeben haben.

EFRAG unterstützt die Änderungen. EFRAG ist zu dem Schluss gekommen, dass die Änderung den Kriterien für eine Übernahme für die Anwendung in der EU entsprechen und dass der Nutzen aus der Übernahme die daraus entstehenden Kosten aufwiegt.

Auf der Internetseite von EFRAG stehen Ihnen die folgenden Informationen in englischer Sprache zur Verfügung:

EFRAG hat auch den Bericht aktualisiert, der den Status der IFRS-Übernahme in Europa zeigt, um die Veröffentlichung der Übernahmeempfehlung und die gestern beschlossene Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 15 widerzuspiegeln.

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IASB stimmt für Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 15

22.07.2015

Der IASB hat soeben einstimmig für die Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' auf den 1. Januar 2018 gestimmt. Vorzeitige Anwendung von IFRS 15 ist weiterhin zulässig.

Der IASB hatte die Verschiebung vorgeschlagen, da er vorläufig entschieden hat, einige gezielte Änderungen an IFRS 15 vorzuschlagen, die einige Unternehmen möglicherweise gerne zusammen mit der Erstanwendung von IFRS 15 anzuwenden wollen. Der IASB gesteht auch ein, dass IFRS 15 später als ursprünglich geplant herausgegeben wurde, sodass die Umsetzungszeit kürzer als erwartet ausfiel.

Anfang des Monats hatte der FASB bereits für die Finalisierung seines Entwurfs gestimmt, in dem die Verschiebung des Inkrafttretens des neuen, mit IFRS 15 identischen Standards zur Erlöserfassung vorgeschlagen wird.

Der IASB hat eine Presseerklärung zur Abstimmung des Boards auf seiner Internetseite veröffentlicht.

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Fragebogen zu Auswirkungen des kommenden Leasingstandards auf Finanzkennzahlen in Kreditverträgen

22.07.2015

Das DRSC hat gemeinsam mit EFRAG, dem IASB und den Standardsetzern aus Frankreich, Großbritannien, Italien und Litauen einen Fragebogen entworfen, der die Auswirkungen des Ende des Jahres erwarteten neuen Standards zur Leasingbilanzierung auf Finanzkennzahlen in Kreditverträgen adressiert.

Ziel der Befragung ist,

  • die möglichen Auswirkungen des neuen Leasingstandards auf die Geschäftspraxis von Kreditgebern zu eruieren,
  • das Bewusstsein für die Auswirkungen des neuen Standards auf Kreditverträge zu stärken und
  • das Ausmaß besser zu verstehen, zu dem Nebenbedingungen in Kreditverträgen auf IFRS-Zahlen basieren.
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ESMA veröffentlicht weitere Entscheidungen zur Durchsetzung der IFRS

22.07.2015

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat einen weiteren Satz von Auszügen aus der vertraulichen Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen europäischer Enforcementstellen veröffentlicht. In ihm sind Entscheidungen zu IAS 27/IAS 39/IFRS 10/IFRIC 19, IAS 39, IFRS 13, IFRS3/IFRS 13, IAS 1/IAS 28, IAS 11 und IAS 36/IFRS 6 enthalten.

Die nationalen europäischen Enforcementstellen prüfen die Abschlüsse von Unternehmen, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt in Europa gehandelt werden oder sich in der Zulassung befinden. Die Abschlüsse werden in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und daraufhin untersucht, inwieweit sie die IFRS und anderweitige anzuwendende Berichtsanforderungen befolgen, einschließlich der maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften.

ESMA hat eine vertrauliche Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen, die von den einzelnen europäischen Enforcementstellen getroffen wurden, als Informationsquelle entwickelt, um die sachgerechte Anwendung der IFRS zu fördern.

Die Veröffentlichung von Enforcemententscheidungen ist dazu gedacht, Marktteilnehmer davon in Kenntnis zu setzen, welche bilanziellen Behandlungen nationale europäische Enforcementstellen als im Einklang mit den IFRS stehend ansehen mögen, d.h. ob die Behandlung als in einer akzeptablen Bandbreite möglicher Anwendungen nach IFRS anzusehen sind. ESMA ist der Ansicht, dass die Veröffentlichung der Entscheidungen samt der ihnen zugrundeliegenden Argumentation zu einer einheitlichen Anwendung der IFRS in der Europäischen Union betragen wird.

Die in der jüngsten Sammlung von Auszügen, der siebzehnten in der Reihe, die Entscheidungen von Februar 2012 bis November 2014 abdeckt, behandelten Themen sind die folgenden:

 

StandardThema
IAS 27 Separate Abschlüsse / IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und BewertungIFRS 10 Konzernabschlüsse / IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrument5 Tilgung von Schulden
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Wertminderungsbetrag für die Verringerung des beizulegenden Zeitwerts von zu Veräußerungszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten
IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse / IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bei Unternehmenszusammenschlüssen
IAS 1 Darstellung des Abschlusses / IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures Darstellung des Abschlusses
IAS 11 Fertigungsaufträge Bilanzierung von Ansprüchen in Fertigungsaufträgen
IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten / IFRS 6 Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen Werthaltigkeitsprüfungen

Zugang zum vollständigen Satz von Auszügen haben Sie auf der Internetseite von ESMA. ESMA hat außerdem den Überblick über alle jemals veröffentlichten Durchsetzungsentscheidungen aktualisiert.

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IASB entschließt sich vorläufig, IFRS 4 zu ändern

22.07.2015

Bei seiner Sitzung am Montag ist der International Accounting Standards Board (IASB) einer Empfehlung seines Stabs gefolgt, IFRS 4 'Versicherungsverträge' zu ändern, um die Auswirkungen der unterschiedlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 'Finanzinstrumente' und dem neuen Standard zu Versicherungsverträgen, der 2016 erwartet wird, zu adressieren.

Mit den Änderungen würde einem Unternehmen erlaubt, Unterschiede in den Beträgen, die nach IFRS 9 in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst würden, und den Beträgen, die nach IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst würden, aus dieser herauszunehmen und stattdessen im sonstigen Gesamtergebnis auszuweisen, wenn das Unternehmen nach IFRS 4 bilanzierte Verträge begibt, IFRS 9 in Verbindung mit IFRS 4 anwendet und finanzielle Vermögenswerte nach IFRS 9 als zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung bewertet klassifiziert, wenn diese Vermögenswerte zuvor nach IAS 39 als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet oder als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert wurden.

Der IASB beabsichtig, den Umfang der Änderungen an IFRS 4 und die Frage, ob der Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 für die Versicherungsbranche aufgeschoben werden soll, bei seiner Sitzung im September zu erörtern. Auf unserer englischsprachigen Mutterseite finden Sie eine Sitzungsmitschrift von der gestrigen Sitzung.

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Österreich setzt Bilanzrichtlinie um

22.07.2015

Mit der Novelle zum Rechnungslegungsänderungsgesetz (RÄG) wird ab sofort die Bilanzrichtlinie der EU im österreichischen Recht umgesetzt. Diese bringt vor allem eine bessere internationale Vergleichbarkeit von Jahres- und Konzernabschlüssen sowie eine Entlastung für kleinere Unternehmen.

Die Novelle zum Rechnungslegungsänderungsgesetz wurde bereits im November 2014 im Ministerrat und im Dezember 2014 im Nationalrat beschlossen. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des österreichischen Justizministeriums.

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IFRS fokussiert-Newsletter zum Entwurf zum Rahmenkonzept

21.07.2015

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat einen IFRS fokussiert-Newsletter mit dem Titel 'Standardentwurf eines überarbeiteten Rahmenkonzepts' erstellt.

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 28. Mai 2015 einen umfassenden Entwurf mit Vorschlägen für Themengebiete herausgegeben, auf denen er eine Überarbeitung und Ergänzung des bestehenden Rahmenkonzepts für angezeigt hält. So wird u.a. vorgeschlagen, die Elementarbestandteile Vermögen und Schulden neu abzugrenzen, eine grundlegende Ausbuchungskonzeption einzuführen, eine Diskussion über die beiden fundamentalen Bewertungsmaßstäbe und deren Auswahlkriterien einzuführen und einen Rahmen für den Ausweis und die Angaben vorzugeben. Der Hauptentwurf wird von einem weiteren Entwurf begleitet, der Änderungsvorschläge in Bezug auf Verweise auf das Rahmenkonzept in anderen Verlautbarungen enthält.

Sie können sich den neuen Newsletter, in dem der Entwurf erläutert wird, hier herunterladen.

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Bericht von der Sitzung des IFRS-Beirats im Juni 2015

20.07.2015

Der IASB stellt auf seiner Internetseite einen Bericht von der Sitzung des IFRS-Beirats zur Verfügung, die am 9. und 10. Juni 2015 in London stattfand. Die wichtigsten Themen waren die Agendakonsultation 2015, die Überprüfung der Satzung 2015 und die Strategie der IFRS-Stiftung für die Jahre 2015 bis 2017, wobei die beiden letztgenannten Punkte in geschlossener Sitzung behandelt wurden. Der Beirat erörterte außerdem die jüngsten Entwicklungen bei der IFRS-Übernahme in Japan, die Einreichungsvorschriften in verschiedenen Rechtskreisen und die fachliche Agenda des IASB, insbesondere Forschungsprojekte und Leasingverhältnisse.

Der Bericht, der von der Vorsitzenden Joanna Perry selbst verfasst wurde, hält insbesondere Folgendes fest:
  • Agendakonsultation 2015. Die Agendakonsultation wurde ausführlich diskutiert - sowohl inhaltlich als auch vom Aufbau. Wichtig war den Mitgliedern des Beirats, dass die Unterscheidung zur letzten Agendakonsultation deutlich hervorgehoben wird und dass das Möglichkeiten und Grenzen bei der Agendasetzung aufgezeigt werden. Der Beirat drückte auch Unterstützung dafür aus, strategische Fragen mit aufzunehmen.
  • IFRS-Übernahme in Japan. Der Beirat hielt eine generelle Verbesserung der Situation in Japan fest. Die Anzahl der freiwilligen IFRS-Anwender steigt beständig, und japanische Unternehmen erkennen die Vorteile einer IFRS-Anwendung. Das Klima allgemein wurde auch dadurch verbessert, dass es seit kurzem einen Corporate Governance-Kodex in Japan gibt.
  • Einreichungsvorschriften in verschiedenen Rechtskreisen. Die IFRS-Stiftung ist dabei, die Einreichungsvorschriften in verschiedenen Rechtskreisen zu eruieren. Der Beirat ermutigte die Stiftung, zu prüfen, ob es nicht einen strategischen Nutzen gibt, der aus der Erhebung zu ziehen wäre.
  • Forschungsprogramm. Der Beirat hob hervor, wie wichtig in diesem Fall eine klare und beständige Kommunikation sei. Dabei gehe es auch darum, welche Priorität des Forschungsprogramm hat und welche Ressourcen es in Anspruch nimmt. Es wurde auch die Frage erörtert, ob gegebenenfalls "störende" Forschungsprojekte mit aufgenommen werden sollten. Die Mitglieder des Beirats ermutigten den Stab, die Forschungsprojekte explizit in der Agendakonsultation zu behandeln.
  • Leasingverhältnisse. Der Beirat sieht keine Notwendigkeit für die Einrichtung einer Beratungsgruppe in Bezug auf den Übergang. Dieses Mittel sollte sparsam eingesetzt werden, und der neue Standard führe keine wesentlichen neuen Konzepte ein, auch wenn die Anwendung in einigen Fällen Ermessensentscheidungen erfordert. Entscheidet sich der IASB dennoch, eine Beratungsgruppe einzurichten, müsste dieses sinnvoll begründet werden. Wichtig sei die Kommunikation mit den nationalen Standardsetzern und eine Überwachung der Umsetzung, falls dennoch Probleme auftreten sollten. Auch die Auswirkungsanalyse sei ein sehr wichtiges Dokument, in dem auf jeden Fall die Unterschiede zwischen IFRS und US-GAAP herausgearbeitet werden sollten.

Die nächste Sitzung des IFRS-Beirats wird am 2. und 3. November 2015 in London stattfinden.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprachen finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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Neuer EFRAG-Statusbericht

20.07.2015

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Bericht aktualisiert, der den Status der Übernahme der IFRS in Europa widerspiegelt, um kürzlich erfolgte Abstimmungen des Regelungsausschusses für Rechnungslegung (RAR) zu zeigen.

Der RAR hat sich für die Übernahme der folgenden Änderungen des IASB für die Anwendung in Europa ausgesprochen:

  • Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen (Änderungen an IAS 16 und IAS 41) (Juni 2014),
  • Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden (Änderungen an IAS 16 und IAS 38) (Mai 2014) und
  • Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit (Änderungen an IFRS 11) (Mai 2014).

Sie können sich den aktualisierten englischsprachigen Bericht hier herunterladen.

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