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ESMA spricht sich gegen den Aufschub der Anwendung von IFRS 9 für Versicherungsunternehmen aus

29.06.2015

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat Stellung zum Entwurf einer Übernahmeempfehlung für IFRS 9 genommen.

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hatte den Entwurf der Übernahmeempfehlung im Mai 2015 herausgegeben. ESMA stimmt der darin geäußerten Schlussfolgerung zu, dass die Übernahme von IFRS 9 dem öffentlichen Interesse in der EU dient und rasch erfolgen sollte, "um die Bedenken zu adressieren, die während der Finanzmarktkrise aufkamen".

In einem Punkt jedoch stimmt ESMA nicht mit EFRAG überein: der möglichen Verschiebung der verpflichtenden Anwendung von IFRS 9 für Unternehmen mit beträchtlichen Geschäftstätigkeiten im Bereich Versicherungen bis der IASB seinen demnächst erwarteten Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen fertiggestellt hat. Im Schreiben heißt es:

ESMA ist der Ansicht, dass es vor dem Hintergrund bedeutender Unsicherheit über den Zeitpunkt der Fertigstellung des neuen Standards zu Versicherungsverträgen keinen Aufschub bei der Anwendung von IFRS 9 für die Versicherungsbranche geben sollte. Darüber hinaus ist ESMA der Meinung, dass EFRAG explizit anerkennen sollte, dass der IASB bereits die Verschiebung des verpflichtenden Zeitpunkts von IFRS 9 für Unternehmen, die Versicherungsverträge begeben, im Januar 2015 erwogen und vorläufig verworfen hat.

ESMA ist der Meinung, dass der Aufschub von IFRS 9 für Versicherungsunternehmen nicht mit dem allgemeinen Charakter der IFRS im Einklang stehen würde, die über alle Branchen hinweg anzuwenden sind. ESMA fürchtet außerdem einen Mangel an Vergleichbarkeit, Verwirrung bei den Adressaten von Abschlüssen, mögliche Gewinngestaltung, einen Verlust an Vertrauen in die Finanzberichterstattung, konzeptionelle Auswirkungen und andere unbeabsichtigte Folgen.

Das vollständige Schreiben in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite von ESMA zur Verfügung.

In einer kürzlich veröffentlichten Stellungnahme hatte sich der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) für einen Aufschub ausgesprochen.

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IASB-Vorsitzender spricht über historische Anschaffungskosten und den beizulegenden Zeitwert

29.06.2015

Bei der IFRS-Konferenz der IFRS-Stiftung, die derzeit in Paris stattfindet, sprach der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst über die Frage, wie Vermögenswerte und Schulden bewertet werden sollten - ein Thema, das er "eines der schwierigsten Themen in der Rechnungslegung" nannte.

Hoogervorst verwies darauf, dass der kürzlich veröffentlichte Entwurf mit Vorschlägen für Themengebiete, auf denen der IASB eine Überarbeitung und Ergänzung des bestehenden Rahmenkonzepts für angezeigt hält, auch ein Kapitel zu Bewertung enthält, das der Beschreibung verschiedener Bewertungsmaßstäbe, der Informationen, die sie bieten, und ihrer Vor- und Nachteile gewidmet. In diesem Kapitel hat der IASB die verschiedenen Bewertungsgrundlagen zwei Hauptkategorien zu gewiesen: historische Anschaffungskosten und Gegenwartswert. Hoogervorst wies in seiner Rede jedoch darauf hin, dass "die Zweiteilung zwischen historischen Anschaffungskosten und dem beizulegenden Zeitwert nicht so krass ist, wie man erwarten würde". Er nannte vier Aspekte, bei denen die angenommene Stabilität der historischen Anschaffungskosten und die oft zitierte Anfälligkeit der Gegenwartswerte gar nicht so weit auseinander liegen. Er verwies auf folgende Tatsachen:

  • Bei vielen Geschäftsvorfällen beginnen und enden die historischen Anschaffungskosten mit beizulegenden Zeitwerten (oder Werten, die diesen sehr nahe kommen);
  • trotz ihres Namens werden auch historische Anschaffungskosten angepasst (Abschreibung);
  • die vermeintliche Stabilität der historischen Anschaffungskosten kann sehr irreführend sein; und
  • die Stabilität der historischen Anschaffungskosten kann von heftigen Abbrüchen unterbrochen werden.

Er fasste diese Ausführungen wie folgt zusammen:

Es lässt sich also schlussfolgern, dass die historischen Anschaffungskosten zu einem gewissen Grad auf beizulegenden Zeitwerten basieren; es bedarf eines gewissen Maßes an Gegenwartswerten, um sie relevant zu halten; sie sind nicht frei von subjektiven Aktualisierungserfordernissen; und sie sind nicht unbedingt stabil. Darüber hinaus sind auch historische Anschaffungskosten missbrauchsanfällig. Kurz gesagt, alle Anfälligkeiten, die der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nachgesagt werden, gelten auch für hostirische Anschaffungskosten.

Hoogervorst verwies jedoch darauf, dass deshalb historische Anschaffungskosten nicht einfach aufgegeben und durch den beizulegenden Zeitwert komplett ersetzt werden könnten. In etwas, was er als "wirklich sehr grobe Züge" bezeichnete, kam er zu folgenden Schlussfolgerungen, wann welche Bewertungsmethode einzusetzen sein könnte:

  • Wenn das Wesen eines Geschäftsvorfall ist, Vermögenswerte im Zusammenhang mit anderen Vermögenswerten einzusetzen, um Güter oder Dienstleistungen zu erzeugen bzw. zu erbringen, deutet dies generell in die Richtung historischer Anschaffungskosten.
  • Wenn das Wesen eines Geschäftsvorfalls ist, Vermögenswerte oder Schulden an einem aktiven Markt zu handeln, deutet dies generell in die Richtung von Gegenwartswerten.
  • Wenn die Eigenschaften eines Vermögenswerts oder einer Schuld bedeuten, dass dieser/diese hochsensibel auf Marktfaktoren oder andere Risiken, die diesem Wert eigen sind, reagieren, deutet dies generell in die Richtung von Gegenwartswerten.

Er hielt natürlich auch fest, dass zusätzlich weitere Faktoren zu berücksichtigen sind wie beispielsweise die Kosten für die Durchführung der Bewertung, der Grad der Bewertungsunsicherheit, die getreue Darstellung und die Vermeidung von Bewertungsanomalien. Er ermutigte seine Zuhörer, zum Entwurf des IASB Stellung zu nehmen.

Das Manuskript der Rede von Hoogervorst in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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EFRAG und ASBJ setzen gemeinsame Beratungen fort

29.06.2015

Vertreter der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und des japanischen Standardsetzers (Accounting Standards Board of Japan, ASBJ) haben sich am 22. und 23. Juni 2015 auf bilateraler Ebene getroffen und sich über ihre jeweiligen Projekte sowie ihre Sichtweisen zur Entwicklung der Rechnungslegungsstandards ausgetauscht.

Die Vertreter von EFRAG und ASBJ diskutierten die folgenden Themengebiete:

Darüber hinaus haben ASBJ und EFRAG erörtert, wie man wirkungsvoller bei Forschungsaktivitäten zusammenarbeiten kann. Dazu gehört auch das Thema Wertminderung und Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten, ein Thema zu dem EFRAG, ASBJ und OIC bereits gemeinsam ein Diskussionspapier veröffentlicht haben.

Die nächste Sitzung von EFRAG und ASBJ wird 2016 in Tokio stattfinden.

Eine entsprechende Presseerklärung ist auf der Internetseite von EFRAG verfügbar.

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DRSC-Stellungnahme zur vorgeschlagenen Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 15

26.06.2015

Das DRSC hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf ED/2015/2 'Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15 (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 15)' genommen und spricht sich unterstützend für den Vorschlag aus.

Der Fachausschuss begrüßt die vorgeschlagene Verschiebung des verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkts um ein Jahr auf Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2018 beginnen, soweit eine freiwillige vorzeitige Anwendung von IFRS 15 sowie die bisherigen Übergangserleichterungen weiterhin zulässig bleiben.

Die englischsprachige Stellungnahme gegenüber dem IASB können Sie sich direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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FEE unterstützt Aufschub der Anwendung von IFRS 9 für Versicherungsunternehmen

26.06.2015

Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat Stellung zum Entwurf einer Übernahmeempfehlung für IFRS 9 genommen.

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hatte den Entwurf der Übernahmeempfehlung im Mai 2015 herausgegeben. FEE stimmt der darin geäußerten Schlussfolgerung zu, dass die Übernahme von IFRS 9 dem öffentlichen Interesse in der EU dient, und hält fest: "Vor dem Hintergrund der Verbesserungen der Berichterstattung, die mit IFRS 9 vorgeschrieben würden, befürworten wir die rasche Übernahme."

Die wesentlichen Anmerkungen in der Stellungnahme von FEE beziehen sich jedoch auf eine mögliche Verschiebung der verpflichtenden Anwendung von IFRS 9 für Unternehmen mit beträchtlichen Geschäftstätigkeiten im Bereich Versicherungen bis der IASB seinen demnächst erwarteten Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen fertiggestellt hat. Im Schreiben heißt es:

Wir stimmen EFRAG zu, dass die EU-Kommission den IASB bitten sollte, den verpflichtenden Zeitpunkt der Anwendung von IFRS 9 für Institute mit bedeutenden Versicherungsaktivitäten zu verschieben oder alternativ andere umsetzbare Lösungen identifiziert und abschätzt, die die Bilanzierungsanomalien adressieren, die die Erfolgsberichterstattung dieser Unternehmen verschleiern können. FEE betont die Wichtigkeit einer internationalen Lösung für diesen Sachverhalt. Ein Aufschub in Europa allein wäre de facto ein carve-out von den vollen IFRS, der unserer Meinung nach generell vermieden werden sollte, da diese nie ohne Folgewirkung sind.

FEE hält auch fest, dass ein jeglicher Aufschub von IFRS von begrenzter Dauer und freiwillig zu nutzen sein sollte.

Das vollständige Schreiben in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite von FEE zur Verfügung.

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Tagesordnung für die ASAF-Sitzung im Juli

25.06.2015

Der IASB hat die vorläufige Agenda für die Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) veröffentlicht, die am 16. und 17. Juli 2015 in den Räumen des IASB in London stattfinden wird. Zu den Themen, die erörtert werden sollen, gehören Versicherungsverträge, Abzinsungssätze, das Rahmenkonzept, Rückstellungen und Eventualschulden, die Angabeninitiative, dynamisches Risikomanagement, Mechanismen für die Schadstoffbepreisung, preisregulierte Geschäftsvorfälle und Erlöserfassung.

Das Beratungsgremium wird in seiner neuen Zusammensetzung zusammentreten. Die genaue Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Donnerstag, 16. Juli 2015 (10:00h-17:15h)

  • Versicherungsverträge
  • Abzinsungssätze
  • Rahmenkonzept
  • Rückstellungen und Eventualschulden (IAS 37)


Freitag, 17. Juli 2015 (8:45h-15:30h)

  • Angabeninitiative
  • Dynamisches Risikomanagement
  • Mechanismen für die Schadstoffbepreisung
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
  • Erlöserfassung
  • Laufende Projekte und Rückmeldungen

Die Agendapapiere für die Sitzung sind auf der Internetseite des IASB verfügbar.

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Treuhänder geben neue ASAF-Besetzung bekannt

24.06.2015

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben die neue Zusammensetzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) für die nächsten drei Jahre bekanntgegeben. Das DRSC bleibt Mitglied des Gremiums.

Die neue Zusammensetzung, die ab sofort gilt und in der die Mitglieder am 16. und 17. Juli zu ihrer nächsten Sitzung zusammenkommen werden, ist wie folgt:

  • Afrika:
    • südafrikanischer Rat für Rechnungslegung (South African Financial Reporting Standards Council)
  • asiatisch-pazifischer Raum:
    • Gruppe der Standardsetzer aus dem asiatisch-pazifischen Raum (Asian- Oceanian Standards Setters Group, AOSSG)
    • japanischer Standardsetzer (Accounting Standards Board of Japan, ASBJ)
    • australischer Standardsetzer (Australian Accounting Standards Board, AASB) in Zusammenarbeit mit dem  neuseeländischen Standardsetzer (New Zealand Accounting Standards Board; NZASB)
    • chinesischer Standardsetzer (China Accounting Standards Committee, CASC)
  • Europa:
    • Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)
    • Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG)
    • französischer Standardsetzer (Autorité des normes comptables, ANC)
    • italienischer Standardsetzer (Organismo Italiano di Contabilità, OIC)
  • Nord- und Südamerika:
    • Gruppe der lateinamerikanischen Standardsetzer für Bilanzierungsfragen (Group of Latin American Accounting Standard Setters, GLASS)
    • kanadischer Standardsetzer (Canadian Accounting Standards Board, AcSB)
    • US-amerikanischer Standardsetzer (Financial Accounting Standards Board, FASB)

Die Presserklärung der Treuhänder auf der Internetseite des IASB finden Sie hier. Das DRSC hat anlässlich der Wiederberufung auf seiner Internetseite ebenfalls eine Presseerklärung veröffentlicht.

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Zweite Tommaso-Padoa-Schioppa-Gedächtnisvorlesung

23.06.2015

Die zweite Tommaso-Padoa-Schioppa-Gedächtnisvorlesung fand während der Sitzung der Treuhänder statt, die am 18. und 19. Juni 2015 in London abgehalten wurde. Michel Prada, Vorsitzender der IFRS-Stiftung, sprach einleitende Worte. Anschließend hielt Lord Adair Turner, Vorsitzender des Governing Board des Institute for New Economic Thinking und früherer Vorsitzender der britischen FSA, einen Vortrag über Risikosteuerung in einem instabilen System. Im Anschluss diskutierten Turner und der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst die Thesen und sprachen auch über Zeitwertbewertung und die Rolle der IFRS in der Finanzmarktkrise.

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung, das Europäische Hochschulinstitut und die Familie Padoa-Schioppa haben die Tommaso-Padoa-Schioppa-Gedächtnisvorlesungen zum Gedenken an Padoa-Schioppa und zur Förderung der Debatte um die Bedeutung hochwertiger Finanzberichterstattung für die globale wirtschaftliche Entwicklung ins Leben gerufen.

Von der zweiten Gedächtnisvorlesung stehen Ihnen Manuskripte, Folien und Videoaufzeichnungen über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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Endgültige EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu Änderungen an IAS 1 zur Klarstellung der Klassifizierung von Schulden

22.06.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IAS 1 genommen. Diese zielen darauf ab, einen allgemeingültigen Ansatz für die Klassifizierung von Schulden nach IAS 1 einzuführen, der auf den vertraglichen Vereinbarungen aufbaut, die zum Berichtsstichtag vorliegen. EFRAG stimmt den Vorschlägen zwar zu, regt aber darüber hinausgehende Klarstellungen an.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf ED/2015/1 Klassifizierung von Schulden (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1) möchte der IASB folgende Ziele erreichen:

  • Klarstellung, dass die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig auf den Rechten basieren muss, die zum Bilanzstichtag vorliegen,
  • Verdeutlichung der Beziehung zwischen der Erfüllung  einer Verpflichtung und dem Abfluss von Ressourcen aus dem Unternehmen und
  • Neuordnung der Leitlinien in IAS 1 in Bezug auf die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig.

In der gegenüber dem IASB abgegebenen Stellungnahme unterstützt EFRAG die vorgeschlagenen Änderungen, da sie die bestehenden Vorschriften in IAS 1 klarstellen, dass nur Rechte, die zum Bilanzstichtag vorliegen, zu berücksichtigen sind, wenn die sachgerechte Klassifizierung von Schulden bestimmt wird.

Um jedoch weitere Abweichungen in der Praxis künftig zu vermeiden, empfiehlt EFRAG, dass zusätzliche Leitlinien in Bezug auf die folgenden beiden Situationen zur Verfügung gestellt werden:

  • Situationen, in denen die Rechte auf Aufschub einer Verpflichtungserfüllung Bedingungen unterliegen, die nach dem Bilanzstichtag eintreten und beurteilt werden, und
  • Situationen, in denen die Tilgung von Schulden im Ermessen der Gegenpartei durch die Ausgabe von Anteilen erfolgen kann.

EFRAG empfiehlt dem IASB zudem, vorzugsweise im Rahmen der laufenden Angabeninitiative zu untersuchen, ob die gegenwärtig geltenden Regelungen vor allem in Situationen, wenn Rechte zum Aufschub einer Verpflichtungserfüllung nicht substanziell sind, zu sachgerechten Lösungen führen.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier.

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BilRUG verabschiedet

19.06.2015

Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni das Gesetz zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz - BilRUG) verabschiedet.

Die am 26. Juni 2013 verabschiedete neue EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU, die die 4. und 7. EU-Richtlinie ersetzt, war bis zum 20. Juli 2015 in deutsches Recht umzusetzen. Zentrale Inhalte des Gesetzes sind u.a. die Verringerung der bürokratischen Belastung für kleine Kapitalgesellschaften, eine erhebliche Anhebung der Schwellenwerte für die Einstufung als mittelgroße Kapitalgesellschaften, Erleichterungen der Rechnungslegungsvorgaben für Kleinstgenossenschaften sowie die Einführung von stärkeren Transparenzanforderungen hinsichtlich der Zahlungen von Unternehmen der Rohstoffindustrie und der Primärforstwirtschaft an staatliche Stellen.

Die der Beschlussfassung zugrundeliegende BT-Drucksache 18/5256 finden Sie hier.

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