Nachrichten

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Tagesordnung für die kommende ASAF-Sitzung

12.09.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat die vorläufige Agenda für die Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) veröffentlicht, die am 25. und 26. September 2013 in den Räumen des IASB in London stattfinden wird. Bei der Sitzung werden eine Reihe von Projekten des IASB einschließlich Angaben, Versicherungsveträgen, Finanzinstrumenten, Leasingverhältnissen und Rahmenkonzept erörtert.

Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Mittwoch, 25. September 2013 (10:10h-16:45h)

  • Angaben
    • Rückmeldungen zu möglichen kurzfristigen begrenzten Änderungen
    • Pläne des IASB für die Untersuchung von Sachverhalten in Bezug auf Wesentlichkeit und die Ersetzung von IAS 1, IAS 7 und IAS 8
  • Versicherungsverträge


Donnerstag, 26. September 2013 (9:00h-16:45h)

  • Leasingverhältnisse
  • Finanzinstrumente - Macro Hedge Accounting
  • Finanzinstrumente - Wertminderung
  • Rahmenkonzept
  • Künftige Planung, sonstige Punkte und Zusammenfassung

 Die Agendapapiere für die Sitzung stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.


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Tagesordnung für die kommende Sitzung der Weltstandardsetzer

12.09.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat die Tagesordnung für die Sitzung der Weltstandardsetzer (WSS) veröffentlicht, zu der der IASB am 23. und 24. nach London eingeladen hat. Der erste Tag der Sitzung ist im Wesentlichen dem Rahmenkonzept gewidmet, während am zweiten Tag eine große Bandbreite von Themen erläutert wird. Dazu gehören auch, wie der IASB mit nationalen Standardsetzern zusammenarbeiten soll, zahlreiche Sitzungen zu den verschiedenen Projekten des IASB und neueste Informationen aus einzelnen Rechtskreisen und vom IFRS-Beirat.

Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Montag, 23. September 2013 (9:00h-17:00h)

  • Begrüßung und aktuelle Informationen über die Arbeit des IASB
  • Rahmenkonzept
    • Definitionen und Ansatz von Vermögenswerten und Schulden
    • Bewertung und sonstiges Gesamtergebnis


Dienstag, 24. September 2013 (8:00h-16:15h)

  • Wahlweise wahrzunehmende Sitzungsteile
    • Erlöserfassung (Unterrichtseinheit)
    • Hedge Accounting (Unterrichtseinheit)
    • Übernahme der IFRS und Übersetzungsfragen
    • Überprüfung nach der Einführung - IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
  • Zusammenarbeit mit den nationalen Standardsetzern
  • Kleingruppensitzungen
    • IFRS für KMU
    • Versicherungsverträge
    • Leasingverhältnisse
    • Projekte mit begrenztem Umfang und Interpretationen
    • Angaben
  • Kleingruppendiskussionen
    • Finanzinstrumente
    • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
    • Leaseingverhältnisse
    • Rahmenkonzept - Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital
    • Landwirtschaft
  • Aktuelle Informationen vom IFRS-Beirat
  • Aktuelle Informationen aus einzelnen Rechtskreisen

 Die Agendapapiere für die Sitzung stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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Gemeinsame Konferenz von IFRS-Stiftung und ICAEW

11.09.2013

Die IFRS-Stiftung wird gemeinsam mit dem Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants of England and Wales, ICAEW) Gastgeber einer Konferenz am 3. Dezember 2013 in London sein, bei der wesentliche Standards und laufende IASB-Projekte erörtert werden sollen.

Bei der IFRS-Konferenz für Finanzinstitute wird der IFRS-Vorsitzende als Hauptredner auftreten, und es wird Diskussionspodien und Einzegruppensitzungen mit IASB-Mitgliedern, leitenden Mitgliedern des IASB-Stabs und anderen IFRS-Experten zu IFRS 9, IFRS 10, IFRS 12 und laufenden IASB-Projekten (bregenzte erneute Erörterung von IFRS 9, Wertminderung, Macro Hedge Accounting, Leasingverhältnisse und Versicherungsverträge) geben.

Weitere Informationen zur Konferenz in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des ICAEW.

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IASB kündigt mobile App an

10.09.2013

Die Informationen des IASB gibt es demnächst auch für mobile Endgeräte wie Tablet-Computer und andere Geräte.

Vorerst ist die Application auf Apple iPad- und iPhone-Geräte beschränkt und bisher auch nur in einer Beta-Version verfügbar. Mit der App sollen eIFRS-Abonnenten online und offline auf die Standards des IASB sowie damit zusammenhängende Informationen wie beispielsweise das Arbeitsprogramm, Sitzungsdetails und Nachrichten von IASB und IFRS-Stiftung zugreifen können.

Weiterführende Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

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Endgültige Stellungnahme von EFRAG zum IASB-Vorschlag zu regulatorischen Abgrenzungsposten

10.09.2013

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber dem IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2013/5 'Regulatorische Abgrenzungsposten' abgegeben. EFRAG verleiht damit den Gegnern des IASB-Vorschlags (derzeit etwa die Hälfte der beim IASB eingegangenen Stellungnahmen) eine prominente Stimme, wobei innerhalb des Lagers der Gegner unterschiedliche Gründe angegeben werden.

EFRAG lehnt den Entwurf, in dem vorgeschlagen wird, dass Unternehmen, die nach ihren derzeit angewendeten Rechnungslegungsstandards regulatorische Abgrenzungsposten ansetzen, dies unter bestimmten Voraussetzungen auch dann weiter tun dürfen, wenn sie auf IFRS übergehen, ab, obwohl dieser ausdrücklich als Übergangslösung bezeichnet wird. Dennoch ist EFRAG der Meinung, dass der Vorschlag zu weitreichende Konsequenzen hat:

  • Er führe zu einem Mangel an Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen, die die Möglichkeiten des Entwurfs in Anspruch nehmen wollen, und Unternehmen, die bereits die IFRS anwenden oder die gewährten Wahlrechte nicht in Anspruch nehmen wollen.
  • Er sei nicht darauf beschränkt, die erstmalige Anwendung der IFRS zu erleichtern, sondern führe dazu, dass vorher angewendete Rechnungslegungsmethoden auf unabsehbare Zeit fortgeschrieben werden. Andere sogenannte Zwischenlösungen wie beispielsweise IFRS 4 Versicherungsverträge und IFRS 6 Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen hätten gezeigt, dass es so etwas wie eine kurzfristige Zwischenlösung nicht gebe.

Wenn der IASB trotz mangelnder Unterstützung durch die Anwender einen Zwischenstandard auf Grundlage des Entwurfs zu veröffentlichen, hält der IASB es für unabdingbar, dass der Standard auf eine Option für Erstanwender (und nur Erstanwender) beschränkt wird. Außerdem müsse der IASB sicherstellen, dass die Auswirkungen dieser Option auf die Erfassung und den separaten Ausweis der regulatorischen Abgrenzungen beschränkt werden.

EFRAG gründet die Ablehnung auf eine Analyse des Standards, die gezeigt hätte, dass es dem IASB nicht gelungen ist, die Vergleichbarkeitsproblematik nur auf regulatorische Abgrenzungsposten zu begrenzen. Außerdem hätten sich in einzelnen Fällen Anwendungsprobleme sowie Bewertungs- und Darstellungsfragen ergeben.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier.

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Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses

10.09.2013

Am 17. September 2013 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.

Eine Tagesordnung wurde noch nicht bekanntgegeben. Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen – Details finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

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IAS Plus erhält zwei neue Unterseiten

10.09.2013

Die Familie der IAS Plus-Seiten hat zwei neue Mitglieder: UK Accounting Plus and US GAAP Plus. Sie setzen auf der IAS Plus-Plattform auf und sind inspiriert vom Erfolg der deutschsprachigen Seite von IAS Plus. Die beiden neuen Unterseiten richten sich an Leser in Großbritannien und in den Vereinigten Staaten, bieten teilweise die selben Nachrichten wie auf der globalen englischsprachigen Seite, ergänzen diese aber um lokale Nachrichten und Ressourcen.

UK Accounting Plus ist eine umfassende Informationsquelle zu britischer Rechnungslegung und Finanzberichterstattung und bietet außerdem nachrichten und Informationen zur Corporate Governance. Sie bietet aktuelle Nachrichten und Kommentierungen und baut auf ein umfassendes Archiv von Hintergrundinformationen auf, um aktuellen Ereignissen einen kontext zu geben. Zu den angebotenen Formaten gehoren klassische Nachrichtentexte, Kommentare, als Denkanstöße gedachte Beiträge, Videos und Internetsendungen. Die Seite kann personalisiert werden, indem bestimmte Themen ausgewählt werden, sodass sich ein Fokus auf eigene Interessensgebiete ergibt. Es ist auch möglich, bestimmte Newsletter und andere Publikationen zu abonnieren.

US GAAP Plus ist eine umfassende Quelle von Nachrichten, Publikationen und aktuellen Projektinformationen zu US- und internationalen Standardsetzungsentwicklungen. Die Seite deckt die Aktivitäten des Financial Accounting Standards Board (FASB), der Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB), des American Institute of Certified Public Accountants (AICPA), der Securities and Exchange Commission (SEC) und weiterer amerikanischer und internationalen Rechnungslegungs- und Prüfungsvereinigungen ab. Über “My US GAAP Plus” können die Informationen nach Interessensgebieten gefiltert werden.

Zugang zu den neuen Seiten UK Accounting Plus und US GAAP Plus ist für alle ebenso wie bei den bisherigen IAS Plus-Seiten kostenfrei. Ein Wechsel zwischen allen Mitgliedern der IAS Plus-Familie ist in der rechten oberen Ecke aller Seiten über das Dropdown-Menü möglich.

Mit den beiden neuen Unterseiten bieten wir Ihnen jetzt folgende vier IAS Plus-Seiten an:

  • IAS Plus (global, englisch) (www.iasplus.com/en) – eine umfassende Quelle zu IFRS und globaler Finanzberichterstattung einschließlich Informationen zur Übernahme und Anwendung der IFRS weltweit, zu anderen Berichterstattungsrahmenkonzepten und zu allgemeinen Berichterstattungsfragen.
  • IAS Plus in deutscher Sprache (www.iasplus.com/de) – bietet den Inhalt der globalen IAS Plus-Seite in deutscher Sprache ergänzt um Informationen zur Finanzberichterstattung in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
  • UK Accounting Plus (www.ukaccountingplus.com) – die neue Unterseite mit Fokus Großbritannien.
  • US GAAP Plus – die neue Unterseite mit Fokus Vereinigte Staaten.

Wir haben bei dieser Gelegenheit die Nutzererfahrung auf allen IAS Plus-Seiten verbessert, indem neue Funktionalitäten eingeführt, die Navigation erleichtert und neue Merkmale aufgenommen wurden. Wir freuen uns darauf, Sie weiterhin mit einer umfassenden Abdeckung globaler Finanzberichterstattungsthemen auf dem Laufenden zu halten.

Hinweis: US GAAP Plus wurde zum 1. Januar 2020 durch das Deloitte Accounting Research Tool (DART) ersetzt.

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IASB veröffentlicht vorgeschlagene Ergänzungen zur IFRS-Taxonomie 2013

09.09.2013

Auf der Internetseite des IASB steht der Entwurf einer Ergänzung der IFRS-Taxonomie 2013 zwecks öffentlicher Stellungnahme zur Verfügung. Die Ergänzung hilft, zwischenzeitliche Entwicklungen in der Standardsetzung widerzuspiegeln.

Diese zwischenzeitlich veröffentliche Ergänzung ist Teil der Vorbereitung der beschleunigten Herausgabe der IFRS-Taxonomie 2014. Die endgültige Version soll Anfang 2014 veröffentlicht werden.

Zum englischsprachigen Entwurf mit dem Titel IFRS Taxonomy 2013 Interim Release Package kann bis 11. November 2013 Stellung genommen werden.

Eine entsprechende Presseerklärung steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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Der IASB-Vorsitzende spricht über Europa, IFRS und Konvergenz

09.09.2013

Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine Rede mit dem Titel 'Europa und der Weg zu globalen Rechnungslegungsstandards' zur Verfügung, die der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst heute gehalten hat. In seiner Rede pries Hoogervorst die starke Beziehung zwischen der EU und dem IASB, erörterte, wie der Erfolg der IFRS und die europäischen Kapitalmärkte miteinanderverwoben sind, bot einen Überblick über den Stand der wesentlichen Konvergenzprojekte von IASB und FASB und umriss die künftige Agenda das IASB.

Nach einigen freundlichen Worten in deutscher Sprache über die Bedeutung Deutschalnds in Europa und für die Zusammenarbeit mit dem IASB, begann Hoogervorst seine Rede mit allgemeinen Beobachtungen zu der Beziehung wischen der Europäische Union, dem IASB und den IFRS. Er erkannte an, dass Europas Entscheidung, die IFRS zu übernehmen, "den IFRS die kritische masse gegeben haben, die sie brauchten, um der einzige Satz globaler Rechnungslegungsstandards zu werden". Er verwies auch darauf, dass die IFRS den europäischen Märkten genutzt haben, indem sie zur Steigerung der Transparenz beigetragen haben und indem die Kapitalaufnahmekosten für börsennotierte Unternehmen seit ihrer Einführung gesunken sind. Hoogervorst lobte außerdem die EU für ihren gründlichen Übernahmeprozess und verwies darauf, dass die Tatsache, dass die Übernahme der IFRS durch die EU ohne bedeutende Änderungen übernehmen für die Qualität der IFRS spreche. Von dort wendete er sich der Übernahme der IFRS in anderen Rechtskreisen zu und erwähnte auch die Länderprofile, die kürzlich von der IFRS-Stiftung freigegeben worden sind.

Anschließend bot Hoogervorst einen Überblick über die verbleibenden Konvergenzprojekte von IASB und FASB:

  • Erlöserfassung: Ein neuer Standard wird innerhalb der nächsten drei Monate erwartet.
  • Leasingverhältnisse: Der umstrittene Sachverhalt ist, wie Leasingverhältnisse auf die Bilanz gebracht werden sollen.
  • Wertminderung: Der FASB und der IASB sind sich einig, dass ein Modell der erwarteten Verluste notwendig ist, aber sie haben Schwierigkeiten dabei, sich auf die genauen Mechanismen zu einigen. Hoogervorst erläuterte: "Ein Grund, weswegen wir es so schwierig finden, zu einer gemeinsamen Antwort zu kommen, ist, dass ein Modell der erwarteten Verluste inhärent über einen relativ hohen Grad von Subjektivität verfügt, da es sich mit ungewissen Ergebnissen in der Zukunft befasst. Es gibt keine einfache Antwort darauf, wie man damit umgehen kann." Er gab auch der Zuversicht Ausdruck, dass bei der Boardsitzung im September Fortschritte erreicht werden.
  • Versicherungsverträge: Der vom IASB jüngst veröffentlichte Entwurf sei ein Schritt auf das endgültige Ziel der Schaffung eines realistischeren Blicks auf die wahre Leistung der Versicherungswirtschaft zu. In diesem Zusammenhang ging Hoogervorst auch auf die kürzlich von der EIOPA geäußerten Sorgen ein, dass einige Versicherungen nicht in der Lage sein werden, ihre Kapitalanforderungen zu erfüllen, weil die Zinssätze in der Branche so nachhaltig niedrig seien. Es gebe Sorgen, dass die gegenwärtige Berichterstattung durch Versicherungen die Offenlegung dieser potentiellen Krise nicht vollständig gewähre. Der neue Standard werde da glücklicherweise bald Abhilfe schaffen.

Nach einer kurzen Erläuterung des Diskussionspapiers zum Rahmenkonzept wendete sich Hoogervorst noch der Bedeutung der Verbesserung der Angaben im Rahmen der Finanzberichterstattung zu — die Entwicklung präziserer, verständlicherer und insgesamt hilfreicherer Angaben sei notwendig. Hierbei verwies er auch auf den von ihm im Juni 2013 vorgestellten Zehn-Punkte-Plan zur Verbesserung von Angaben in der Finanzberichterstattung.

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Korrektur an EU-Verordnung 313/2013

09.09.2013

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 6. September 2013 eine Berichtigung der deutschen Fassung der Verordnung (EG) Nr. 313/2013 zur Übernahme der Änderungen an IFRS 10 'Konzernabschlüsse', IFRS 11 'Gemeinsame Vereinbarungen' und IFRS 12 'Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen' veröffentlicht.

Die Europäische Union hatte im Amtsblatt vom 5. April 2013 die Verordnung (EG) Nr. 313/2013 veröffentlicht, mit der die Änderungen des IASB übernommen wurden, mit denen dieser im Juni 2012 die Übergangsleitlinien in IFRS 10 Konzernabschlüsse klargestellt und zusätzliche Erleichterungen in allen drei Standards gewährt hat.

Anstatt wie es fälschlicherweise in der Verordnung 313/2013 auf Seite 16, im Anhang unter der Überschrift „Änderung an IFRS 12 — Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen“, Paragraph C2A geheißen hatte „Ein Unternehmen muss die Angabepflichten dieses IFRS auf keine Berichtsperiode anwenden, die der Erstanwendung von IFRS 12 unmittelbar vorausgeht.“ wurde nun richtiggestellt: „Ein Unternehmen muss die Angabepflichten dieses IFRS nicht auf Berichtsperioden anwenden, die vor der Vergleichsperiode jener Berichtsperiode liegen, auf die IFRS 12 erstmalig angewandt wird.“

Die Korrektur können Sie im Amtsblatt der EU einsehen.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.