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IDW lehnt die Vorschläge des IASB für einen neuen Leasingstandard ab

18.09.2013

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite eine Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2013/6 'Leasingverhältnisse' zur Verfügung. Nach Meinung des IDW weist der Entwurf schwerwiegende konzeptionelle Mängel auf.

Die im Entwurf vom Mai 2013 vorgeschlagene Klassifizierung von Leasingverhältnissen als Typ A Leasing oder Typ B Leasing ist nach Meinung des IDW nur scheinbar prinzipienorientiert und führten zu ganz unterschiedlichen Konsequenzen für die bilanzielle Abbildung der Leasingverhältnisse sowohl beim Leasingnehmer als auch beim Leasinggeber. Darüber hinaus führten die Vorschläge des IASB zu einer deutlichen Erhöhung von Komplexität und Kosten der Abschlusserstellung.

Einem neuen Konzept zur Leasingbilanzierung könne aus Sicht des IDW nur dann zugestimmt werden, wenn es zu einer substanziellen Verbesserung beziehungsweise erhöhten Aussagekraft der Abschlüsse führt, sodass beispielsweise Analysten keine Notwendigkeit mehr sehen, die in der Bilanz enthaltenen Beträge für ihre Auswertungen anzupassen. Solange dies nicht nachgewiesen werde, sei eine begrenzte Überarbeitung des bestehenden Leasingstandards (IAS 17) vorzuziehen.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

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Anwender äußern sich zur künftigen Agenda des FASB

17.09.2013

Der US-amerikanische Standardbeirat (US Financial Accounting Standards Advisory Council, FASAC) hat die Ergebnisse seiner Konsultation bekanntgegeben, mit deren Hilfe die Meinung der verschiedenen Interessengruppen zur künftigen Agenda des US-amerikanischen Standardsetzers FASB eingeholt werden sollte. Der hundert Seiten umfassende Bericht wird dem FASB gestatten, die Rückmeldungen sowohl der Anwender als auch anderer interesierter Parteien umfassend zu berücksichtigen, wenn er entscheidet, welche Projekte er auf seine künftige Agenda nimmt.

Zu der Konsultation, die der FASAC im Mai 2013 angestoßen hat, gingen 105 Antworten von Erstellern, Prüfern, Adressaten, Wissenschaftlern, Branchenvereinigungen und weiteren Parteien ein.

Die wichtigsten Themen für die Befragten, sind Themen, die sich in ähnlicher Form auch Ergebnis der Agendakonsultation 2011 des IASB ergeben haben. (Die Projektbeschreibungen, die als Anhang der Befragung zur Verfügung gestellt worden waren, hatten stets auch Verweise auf aktive IASB-Projekte, wo diese bestehen, enthalten.) Nach Meinung der FASB-Anwender sollten die folgenden Projekte in den nächsten fünf Jahren auf der Agenda des FASB stehen:

  • Angabenrahmenkonzept
  • Bilanzierung von Finanzinstrumenten - Sicherungsbilanzierung
  • Rahmenkonzept
  • Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital
  • Pensionen (gemeinsamer fünfter Platz der Ergebnisliste)
  • Darstellung des Abschlusses (gemeinsamer fünfter Platz der Ergebnisliste)

Die Hälfte aller Befragten hoffen, dass der FASB ein oder mehrere dieser möglichen Projekte innerhalb der nächsten 24 Monate abschließt. Besonders hervor hoben die Befragten die Projekte zu Finanzinstrumenten, zum Rahmenkonzept und zum Angabenrahmenkonzept. Die meisten Meinungsäußerungen zum Rahmenkonzept galten der Konvergenz und der Zusammenarbeit mit dem IASB im Rahmen von dessen Projekt zum Rahmenkonzept,  wobei eine große Bandbreite von Meinungen dazu ausgedrückt wurde, wie der FASB konkret vorgehen solle.

Etwa die Hälfte der Befragten sprachen sich auch dafür aus, die Kodifizierung des FASB neu zu organisieren oder zu verbessern, wobei 71% der Antworten von Prüfungsgesellschaften diese Ansicht vertraten.

Die folgenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des FASB zur Verfügung:

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Zweite Sammlung kostenfreier Forschungsbeiträge in anerkannten Journalen

17.09.2013

Im fortgesetzten Bestreben, Forschung im Bereich Rechnungslegung zu fördern, hat der Verleger Taylor & Francis Online vier weitere Sammlungen von frei verfügbaren Forschungspapieren zu derzeit weit diskutierten Themen zusammengestellt. Die vier Themen sind: 'Rechnungslegungsregulierung', 'Internationale Rechnungslegung', 'Rechnungslegung im 20. Jahrhundert' und 'Prüfung'.

Die Forschungspapiere stammen aus den Journalen Accounting and Business Research, Accounting Education, Accounting in Europe, European Accounting Review, Accounting History Review, Review of International Political Economy, New Political Economy, Total Quality Management and Business Excellence, Public Money & Management und Quantitative Finance.

Unter den Artikeln finden sich Beiträge von angesehenen Forschern, deren Arbeiten wir schon früher auf IAS Plus zur Verfügung gestellt haben: Christian Leuz (University of Chicago Booth School of Business), Thorsten Sellhorn (WHU - Otto Beisheim School of Management ) und Katherine Schipper (Duke University).

Zugang zu den vier Sammlungen von englischsprachigen Forschungspapieren haben Sie durch nachfolgende Verknüpfungen auf die Internetseite von Taylor & Francis Online. Bitte beachten Sie, dass der kostenfreie Zugang Ende 2013 erlischt.

Die Zusammenstellung der Sammlungen folgt auf vier früheren Sammlungen von Forschungspapieren im Bereich Rechnungslegung (in den Themenruppen 'International Financial Reporting Standards', 'Nachhaltigkeit in der Rechnungslegung', 'Finanzkrisen' und 'Rechnungslegungslehre'), die im Mai 2013 zur Verfügung gestellt worden waren.

Auf IAS Plus bieten wir Ihnen eine eigene Unterseite mit Information rund um Forschung und Lehre sowie eine Sammlung von Forschungspapieren zur Rechnungslegung.

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DRSC nimmt Stellung zu zwei vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

17.09.2013

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat sich zu zwei vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee zu IAS 19 und IAS 32 geäußert.

Sie können sich die beiden englischsprachigen Stellungnahmen direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen. Wir stellen die Verknüpfungen gemeinsam mit den deutschsprachigen Zusammenfassungen des IFRS-Fachausschusses hier zur Verfügung:

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12. Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC - Sitzungspapiere

17.09.2013

Die Papiere für den öffentlichen Teil der 12. Sitzung des HGB-Fachausschusses am 27. September 2013 stehen jetzt bereit.

Sie können sie sich direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Die Tagesordnung umfasst:

  • Überarbeitung DRS 17 - Berichterstattung ueber die Vergütung von Organmitgliedern
  • Überarbeitung DRS 4 - Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss
  • Überarbeitung DRS 7 - Eigenkapitalspiegel
  • HGB-Reform
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Vernehmlassung zu zwei neuen Schweizer Prüfungsstandards

16.09.2013

Die Treuhand-Kammer hat die Vernehmlassung für Entwürfe zweier neuer Prüfungsstandards eröffnet.

In der Praxis hat sich nach Erkenntnis der Treuhand-Kammer ein Bedürfnis nach einheitlichen Prüfungsrichtlinien im Hinblick auf die von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften angebotenen Zertifizierungen von Softwareprodukten ergeben. Ferner stellte die Treuhand-Kammer fest, dass der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer verstärkt gefordert ist, zu Prüfungsgegenständen Stellung zu nehmen, die sich außerhalb des Spektrums der rein vergangenheitsorientierten Finanzinformationen wie Jahres- oder Zwischenabschlüsse bewegen.

Auf der Internetseite der Treuhand-Kammer finden Sie daher die folgenden Dokumente (jeweils wahlweise in deutscher oder französischer Sprache abrufbar):

  • Begleitschreiben zur öffentliche Vernehmlassung
  • E-PS 870 Prüfung von Softwareprodukten
  • E-RS 10 Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung beim Einsatz von Informationstechnologie
  • E-PS 950 Betriebswirtschaftliche Prüfungen, die weder Prüfungen noch Reviews von vergangenheitsorienten Finanzinformationen darstellen

Stellungnahmen zu E-PS 870 und E-PS 950 werden bis zum 18. Oktober 2013 in elektronischer Form erbeten.

Es ist beabsichtigt, die Prüfungsstandards gemeinsam mit den Anfang des Jahres veröffentlichten Schweizer Prüfungsstandards Ausgabe 2013 in Kraft zu setzen.

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Deloitte-Stellungnahme zum gemeinsamen Entwurf zu Leasingverhältnissen

13.09.2013

Wir haben unsere Stellungnahme zum gemeinsam von IASB und FASB erarbeiteten Standardentwurf zu Leasingverhältnissen eingereicht. Wir sind der Ansicht, dass der Nutzungsrechteansatz konzeptionell gesehen die Rechte und Pflichten auf Seiten des Leasingnehmers sachgerecht beschreibt und als Grundlage für Änderungen an den Ansatz- und Bewertungsvorschriften im gegenwärtigen Leasingstandard dienen sollte. Wir haben jedoch bedeutende Bedenken in Bezug auf den Ansatz, der derzeit im Vorschlag enthalten ist.

Unsere in der Stellungnahme ausgeführten Bedenken gelten insbesondere folgenden Aspekten:

  • der konzeptionellen Unterfütterung des Typ-B-Ansatzs — insbesondere der Umstand, dass dieser Ansatz über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu einer zunehmenden Abschreibung führt. Der vorgeschlagene Ansatz der zwei Modelle kann sich für die Ersteller zudem als kostenträchtiger und komplexer erweisen als die bestehenden Regelungen und mögen nicht zu hinreichend besseren Informationen für die Nutzer führen.
  • dem Umstand, dass die Kombination der vorgeschlagenen Bewertungsvorschriften für die Leasingverbindlichkeit und die vorgeschlagenen Angaben Abschlussnutzern nicht hinreichend Informationen über die zukünftigen Leasingzahlungen des Leasingnehmers vermitteln mögen .
  • dem Umstand, dass die Boards das Nutzungsrechtemodell nicht ausreichend für eine Anwendung durch Leasinggeber entwickelt und keine überzeugende Begründung dafür geliefert haben, dass das vorgeschlagene Modell der Leasinggeberbilanzierung eine bedeutende Verbesserung gegenüber dem derzeit bestehenden Bilanzierungsmodell für Leasinggeber darstellt.

In der Stellungnahme hinterfragen wir zudem, ob die Kosten-Nutzen-Analyse einer Einführung dieses neuen Modells zu diesem Zeitpunkt weiterhin die Entwicklung des Nutzungsrechtskonzepts rechtfertigt und schlagen einen Alternativansatz vor.

Sie können die vollständige Stellungnahme hier herunterladen.

IFRS Interpretations Committee Image

Mitschrift von der Septembersitzung des IFRS Interpretations Committee

13.09.2013

Auf unserer internationelen Seite wurde die englischsprachige Mitschrift von der jüngsten Sitzung des IFRS Interpretations Committee eingestellt, die am 10. und 11. September 2013 in London abgehalten wurde.

Wir werden für die Übersetzung des Protokolls einige Zeit benötigen; daher bieten wir Ihnen in der Zwischenzeit eine Verknüpfung auf die englische Mitschrift unserer Kollegen an.

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Neue Länderprofile in Bezug auf die Anwendung der IFRS in einzelnen Rechtskreisen

13.09.2013

Die IFRS-Stiftung hat ihrer Sammlung von Profilen zur Anwendung der IFRS in einzelnen Rechtskreisen weitere 15 Profile hinzugefügt, sodass die Gesamtzahl jetzt 81 Profile beträgt. Mit der Hinzufügung der neuen Profile wurde die zweite Phase zur Berurteilung des Fortschritts der Anwendung der IFRS weltweit abgeschlossen.

Zu den im Juni 2013 bereits verfügbar gemachten Profilen wurden jetzt Profile für Estland, Finnland, Griechenland, Irland, Island, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Polen, Portugal, Schweden, Slowenien, Spanien, Ungarn und Zypern hinzugefügt.

Die Informationen in den Profilen wurden mit Hilfe verschiedener Quellen erarbeitet und überprüft. Wir sind stolz, dass IAS Plus mit Hilfe unserer vielen landesfirmen der IFRS-Stiftung bei diesem ehrgeizigen Projekt helfen konnten, das von Paul Pacter, ehemaligem IASB-Mitglied und ehemaligem Webmaster von IAS Plus geführt wird, der ursprünglich unsere beliebte Tabelle zur Anwendung der IFRS weltweit erstellt hat, die kürzlich durch die erweiterte Tabelle zur Anwendung der IFRS in den G-20-Staaten ergänzt wurde.

Alle Profile stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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DRSC-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu Leasingverhältnissen

13.09.2013

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss eine Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2013/6 'Leasingverhältnisse' verabschiedet. Dieser kommt zu dem Schluss, dass die verschiedenartige Bilanzierung beim Leasingnehmer nur dann zu akzeptieren ist, wenn diese den Abschlussnutzern helfe; ansonsten sollten alle Leasingverhältnisse einheitlich wie Typ-A-Verhältnisse bilanziert werden. Die Leasinggeberbilanzierung sollte einstweilen weiter gemäß IAS 17 erfolgen.

Das DRSC hatte sich in seiner Stellungnahme zum Diskussionspapier (DP/2009/1) sowie zum ursprünglichen Entwurf (ED/2010/9) für ein einheitliches Bilanzierungsmodell ausgesprochen, welches Leasingnehmer und Leasinggeber gleichermaßen anzuwenden hätten und demzufolge sämtliche Leasingverhältnisse mit Ausnahme der kurzfristigen Leasingverhältnisse als Finanzierungsvorgang abzubilden gewesen wären. Dies hätte dazu geführt, dass die erworbenen Nutzungsrechte beim Leasingnehmer zu erfassen (und beim Leasinggeber korrespondierend auszubuchen) und eine Leasingverbindlichkeit (resp. -forderung) auszuweisen gewesen wären. Das DRSC hatte damit die Grundhaltung des IASB unterstützt, auch wenn Änderungen im Detail erbeten wurden.

Im überarbeiteten Entwurf wurden zwar viele Änderungsvorschläge aufgegriffen. Gleichwohl fand die grundsätzliche Haltung von IASB und DRSC keine Mehrheit, alle Leasingverhältnisse einheitlich abzubilden. Der IFRS-Fachausschuss des DRSC sieht die nun vorgeschlagene erneute Einführung von zwei Arten an Leasingverhältnissen problematisch und lehnt diese im Kern ab, weil sie keine erkennbare Verbesserung in der Entscheidungsnützlichkeit gegenüber der tradierten Bilanzierung bringe; es würden lediglich bestehende Spielräume durch neue Spielräume ersetzt.

Das DRSC würde sich allerdings einer Einführung des neuen Modells nicht in den Weg stellen, wenn die Abschlussnutzer mit diesem ihre Bedürfnisse befriedigt sähen; gleichwohl werden ernsthafte Zweifel gehegt, dass die Unterscheidung in Typ-A- und Typ-B-Leasingverhältnisse wirklich das darstelle, was Abschlussnutzer mit ihrer Forderung nach Bilanzwirksamkeit von Leasingverhältnissen abgebildet sehen wollten.

Auf Seiten des Leasinggebers fällt die Kritik noch schärfer aus: Der IFRS-Fachausschuss kommt zu dem Urteil, dass die Nutzungsrechtebilanzierung nicht hinreichend entwickelt sei, um entscheidungsnützliche Information zu gewährleisten. Man könne keine Vorteile darin erkennen, bereits bei vergleichsweise kurzen Vermietungsvorgängen eine Teilausbuchung des überlassenen Leasingguts zu fordern, da die Kontrolle über dieses de iure nie abgehe; dies gelte insbesondere im Immobilienleasing. Lediglich die Kontrolle über die Nutzung über den überlassenen Vermögenswert gehe ab - was die Frage eröffne, warum Nutzungsrechte aus dem Eigenschaftsbündel, welches einen Vermögenswert ausmache, abgespalten und eigenständig bilanziert würden, zumal dies für andere Rechte nicht der Fall sei.

Insgesamt sei die Abgrenzung von bilanzierungspflichtigen Mietverhältnissen und nicht bilanzwirksamen schwebenden Geschäften nicht überzeugend gelöst. Folglich kommt das DRSC zu dem Schluss, dass die Leasinggeberbilanzierung so lange entsprechend IAS 17 folgen solle, bis die Nutzungsrechtebilanzierung (unterstützt durch die laufende Diskussion im Projekt zum Rahmenkonzept) überzeugend konzeptionell unterfüttert ist. Auf Seiten des Leasingnehmers favorisiert der IFRS-Fachausschuss dagegen eine Bilanzierung auf der Basis von Nutzungsrechten, da diese eine unvermeidliche Konsequenz der Forderung sei, die Leasingverbindlichkeit sichtbar werden zu lassen. Im Gegensatz zu den vom IASB unterbreiteten Vorschlägen favorisiert das DRSC aber eine einheitliche Bilanzierung aller Leasingverhältnisse gemäß Typ A.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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