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Jüngste Ausgabe der 'Investor Perspectives' ist dem Projekt zu Versicherungsverträgen gewidmet

06.09.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine weitere Ausgabe seiner 'Investor Perspectives' freigegeben. Darin erörtert das IASB-Mitglied Patrick Finnegan die Vorschläge im kürzlich veröffentlichten übererbeiteten Entwurf zur Versicherungsbilanzierung.

Der Artikel behandelt drei Kernmerkmale aus dem Entwurf, die die größten Auswirkungen sowohl für Ersteller als auch für Anleger haben können. Dies sind:

  1. Wie wird über Änderungen im Abzinsungssatz berichtet?
  2. Wie werden Erträge und Aufwendungen aus Versicherungsverträgen dargestellt?
  3. Wie wird über Änderungen in Schätzungen geschätzter vertraglicher Kapitalflüsse berichtet?

Patrick Finnegan: The long and winding road: the IASB's project on insurance contracts steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Dort finden Sie auch ein Archiv aller bisher erschienenen Ausgaben.

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Aktualisierter EFRAG-Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

06.09.2013

Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (RAR) hat für die Übernahme von Änderungen an IAS 36 und IAS 39 für die Anwendung in Europa gestimmt. Eine endgültige Übernahme wird noch im 4. Quartal 2013 erwartet. EFRAG hat deshalb den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

Der IASB hat am 29. Mai 2013 Änderungen an IAS 36 im Hinblick auf den erzielbaren Betrag für nicht finanzielle Vermögenswerte herausgegeben, um die Anwendung der Vorschrift, den erzielbaren Betrag anzugeben, einzuschränken und die Angaben klarzustellen, die zu leisten sind, wenn ein Vermögenswert wertgemindert ist,

Am. 27. Juni 2013 hat der IASB Änderungen an IAS 39 hinsichtlich Novationen von Derivaten heruagegeben, um das Fortbestehen der Sicherungsbilanzierung unter bestimmten Umständen auch bei der Novation von Derivaten zu ermöglichen.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht mit Datum vom 6. September 2013 hier herunterladen.

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Nicht alle Unternehmen können von jetzt auf gleich auf eine integrierte Berichterstattung übergehen

06.09.2013

Das kanadische Institut der Wirtschaftsprüfer (Chartered Professional Accountants of Canada bzw. Comptables professionnels agréés du Canada, CPA Canada) hat gegenüber dem internationalen Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) kritisch Stellung zu dessen zeitlicher Planung genommen.

Der IIRC hatte im April 2013 den Entwurf eines Rahmenkonzepts für die integrierte Berichterstattung veröffentlicht und gleichzeitig angekündigt, dass eine einer erste finale Version des Rahmenkonzepts noch im Dezember 2013 veröffentlicht werden solle.

Generell stimmt CPA Canada dem Konzept einer integrierten Berichterstattung zu und ist der Meinung, dass der Gesamtüberblick über die Wertschöpfungsmöglichkeiten eines Unternehmens wichtig ist. Auch werden nach Erfahrung von CPA Canada zunehmend Informationen zu den Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance – ESG) Bedeutung gewinnen und ihre Zusammenführung in einem Bericht gemeinsam mit Finanzinformationen wäre nützlich.

Dennoch verfügen nach Meinung von CPA Canada wenige Unternehmen derzeit über ausreichend integrierte und robuste Systeme und Prozesse oder gar die gedankliche Auffassung, um einen verlässlichen integrierten Bericht zu erstellen. Auch gäbe es in zumindest Kanada wenig Hinweise, dass Kapitalgeber einen integrierten Bericht verlangen.

Nach Meinung von CPA Canada ist es notwendig, dass deutlicher wird, dass integrierte Berichterstattung zu Vorteilen bei der Kapitalaufnahme führt. Das Institut nimmt zu Kenntnis, dass sich über 90 Unternehmen am Pilotprogramm des IIRC beteiligen und sich wohl einen Vorteil aus einem integrierten Ansatz in der Berichterstattung versprechen.

Dennoch glaubt CPA Canada, dass die Ergebnisse eben dieses Pilotprogramms abzuwarten sind. Das Programm soll bis September 2014 laufen, während die erste Version des Rahmenkonzepts für die integrierte Berichterstattung schon im Dezember 2013 verfügbar sein soll. CPA Canada plädiert nicht nur dafür, das Ende des Pilotprogramms abzuwarten, sondern schlägt sogar vor, das Pilotprogramm noch zeitlich auszudehnen. Es gäbe viel zu lernen aus einer derart umfassenden Änderung der Berichterstattung, die das IIRC vorschlägt, dass der kurze Zeitraum von Veröffentlichung des Entwurfs bis zur Veröffentlichung einer finalen Version unangemessen kurz scheine und die Berücksichtigung der Ergebnisse des Pilotprogramms nicht erlaube und auch dass Pilotprogramm selbst zu kurz angesetzt sei.

Das Schreiben, das auch detaillierte Anmerkungen zu einzelnen Vorschlägen des Entwurfs des IIRC-Rahmenkonzepts enthält, steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von CPA Canada zur Verfügung.

 

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Mangelndes Vertrauen in Abschlüsse macht Europa angreifbar

06.09.2013

Das gemeinsame Komitee der europäischen Aufsichtsbehörden hat seinen zweiten alle zwei Jahre erscheinenden 'Bericht zu Risiken und Schwächen im Finanzsystem der EU' veröffentlicht. Ein Mangel an Vertrauen in die Darstellung der zugrunde liegenden Finanzlage und der finanziellen Leistungen in Abschlussen, der sich aus der Überzeugung ergibt, dass das bestehende Rechnungslegungsrahmenkonzept oft mangelhaft angewendet wird und Lücken und Raum für Interpretation aufweist, wird als eines der Risiken und Schwächen angeführt.

Einige der wesentlichen Punkte, die im Zusammenhang mit der Finanzberichterstattung als problematisch ausgemacht werden, sind die folgenden:

  • Bewertung komplexer Finanzinstrumente, besonders in illiquiden Märkten,
  • zeitnahe und ausreichende Erfassung von Wertminderungsverlusten bei finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgesetzten Anschaffungskosten bewertet werden,
  • Bewertung von Geschäfts- oder Firmenwerten und Vermögenswerten aus latenten Steuern vor dem hintergrund der Profatibilität und
  • Gesamttransparenz der Finanzinformationen, die dem Markt zur Verfügung gestellt werden.

Hinsichtlich der Bewertung von komplexen Finanzinstrumenten wird einige Hoffnung in IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts gesetzt. Allerdings wird im Bericht betont, dass "rigorose Anwendung der neuen Vorschriften notwendig ist, um den beizulegenden Zeitwert von komplexen Finanzinstrumenten in Abschlüssen genau abzubilden".

Die Aufsichtsbehörden sind außerdem der Meinung, dass das neue Modell der erwarteten Verluste in Bezug auf die Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten dazu beitragen wird, Vertrauen in Abschlüsse zurückzugewinnen, da das Problem der zu späten und zu geringen Erfassung damit abgemindert wird.

Schließlich sind die Aufsichtsbehörden überzeugt, dass erhöhte Transparenz, die zu mehr Vertrauen führen wird, in relative naher Zukunft erreicht werden kann: "Neue Rechnungslegungsstandards, die derzeit in Bezug auf die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten, Wertminderung und Sicherungsbilanzierung diskutiert werden, werden dabei helfen, den Grad der Transparenz von Abschlüssen dadurch zu erhöhen, dass die Anzahl der Klassifizierungskategorien und Wertminderungsmodelle verringert wird und die Risikomanagementpraxis stärker in Einklang mit der Finanzbericherstattung gebracht wird."

Der vollständige Bericht in englischer Sprache steht Ihnen auf der internetseite von ESMA zur Verfügung. Kapitel 5 ist den Vertrauensrisiken in Bezug auf Bilanzberwertungen und Risikoangaben gewidmet. Die EBA hat eine englischsprachige Presseerklärung zur Veröffentlichung des Berichts auf ihrer Internetseite zur Verfügung gestellt.

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FEE erinnert die Mitglieder der Europaparlaments daran, dass Europa von den IFRS profitiert

05.09.2013

In einem scharf formulierten Brief an den Berichterstatter eines Berichtsentwurfs und vorgeschlagener Änderungen eines Unionsprogramms zur Unterstützung spezieller Tätigkeiten im Bereich Rechnungslegung und Abschlussprüfung für den Zeitraum 2014-2020 erinnert der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) die Mitglieder des EU-Parlaments daran, dass die gegenwärtige Debatte über die Finanzberichterstattung nicht nur einen Aspekt der fachlichen Qualität, sondern auch eine Perspektive des öffentlichen Interesses hat.

Im Dezember 2012 veröffentlichte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflegung eines Unionsprogramms zur Unterstützung spezieller Tätigkeiten im Bereich Rechnungslegung und Abschlussprüfung für den Zeitraum 2014-2020. Im März 2013 folgte dem ein Entwurf eines Berichts an den Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON), dem wiederum Änderungsanträge zum Berichtsentwurf diverser Mitglieder von ECON folgten. In einem Schreiben an den Berichterstatter gegenüber ECON hat FEE nicht nur Stellung zum Berichtsentwurf und den Änderungsanträgen bezogen, sondern nimmt Stellung Stellung gesamten Debatte.

Das Schreiben von FEE ist um sechs klare Aussagen herum strukturiert:

  • Die strategische Dimension globaler Finanzberichterstattungsstandards sollte berücksichtigt werden – FEE betont, dass globale Standards kritisch für die Verbesserung der Transparenz und die Senkung der Kosten für alle Marktteilnehmer sind und dass aus EU-Sicht global akzeptierte Standards bedeutend zur Anziehung ausländischer Investoren zu einem Zeitpunkt beitragen, zu dem dies besonders nötig ist. Allein EU-spezifische Standards oder EU-Interpretationen der IFRS würden Europas Interessen schaden.
  • Die Debatte sollte objektiv und informiert erfolgen – FEE beklagt, dass es "höchst bedauerlich ist, dass die Debatte um globale Finanzberichterstattungsstandards und das Organ, dem Europa dabei vertraut, diese Standards zu erlassen, (den IASB) oft von Sachverhalten kompromittiert wird, die mit dem Sachverhalt nur lose verknüpft sind oder auf wenig informierten und fundierten Argumenten beruhen, die von einer kleinen, aber lautstarken, Minderheit vertreten werden”. FEE nimmt in Anspruch, dass fundierte Kritik gesund ist, dass aber Kritik, die auf Missverständnissen oder Missinterpretationen basiert, die Glaubwürdigkeit Europas auf der internationalen Bühne herabsetzt.
  • Es ist kontraproduktiv, den IASB zu unterminieren – Nach Meinung von FEE sollte jeder, der den IASB als Ganzes kritisiert, auch die verfügbaren Alternativen bedenken. Gegenwärtig sei der IASB das einzige Gremium, dass die globale Glaubwürdigkeit und Erfahrung besitzt, um hochwertige Standards zu setzen. Mit seiner Unabhängigkeit herumzuspielen, die für das Vertrauen der Anleger wesentlich ist, würde zu einem Verlust von Glaubwürdigkeit führen.
  • Europa sollte sich nicht rückwärts bewegen – FEE erinnert die Mitglieder des EU-Parlaments daran, dass ein europäischer Standardsetzer der europäische Standards erlässt, nicht nur kostspielig sein würde, sondern dass es auch Europa international isolieren würde, was zur Erholung der europäischen Wirtschaft nicht eben beitragen würde. Darüber hinaus weist FEE darauf hin, dass die EU nicht gerade über ein glorreiche Bilanz in Bezug auf die Harmonisierung von Rechnungslegungsvorschriften verfüge, was sich an der jüngsten Debatte über die Bilanzierungsrichtlinie musterhaft zeige.
  • Die IFRS haben die Finanzberichterstattung verbessert und die Transparenz gesteigert – FEE wiederholt, dass es keine glaubwürdigen objektiven Hinweise gibt, dass die IFRS zur Finanzmarktkrise beigetragen haben. Im Gegenteil, die Verwendung der Zeitwertbilanzierung und der umfassenden Angaben hätten geholfen, die Probleme zu identifizieren, die sich im Finanzsystem aufgebaut hätten.
  • Das Parlament sollte rechtliche Sicherheit schaffen – FEE betont, dass Gremien, die im öffentlichen Interesse wirken, Klarheit und Deutlichkeit in Bezug auf ihre Finanzierung über einen hinreichend langen Zeitraum hinweg bedürfen. Gleichzeitig sei ihre Unabhängigkeit die wesentliche Grundlage ihres Werts. Deshalb wäre es nach Meinung von FEE höchst unangemessen, die Finanzierung dieser Gremien von bestimmtem Verhalten in fachlicher Hinsicht abhängig zu machen, da dies ihre Unabhängigkeit beträchtlich beeinträchtigen würde.

FEE fordert, dass die Mitglieder des EU-Parlaments diese grundlegenden Gedanken berücksichtigen, wenn sie den Sachverhalt weiter erörtern, und schließt mit der Beobachtung: “Finanzberichterstattung sollte nicht zum Sündenbock für andere Probleme gemacht werden.”

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

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Fragen und Antworten des IDW-Arbeitskreises ISA-Implementierung

05.09.2013

Der Arbeitskreis zur Umsetzung der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA), der beim Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) eingerichtet wurde, hat die Sammlungen von Fragen und Antworten zur Umsetzung von zwei Prüfungsstandards überarbeitet.

Die Fragen und Antworten zur Festlegung der Wesentlichkeit und Toleranzwesentlichkeit wurden überarbeitet und an den aktuellen IDW PS 250 n.F. angepasst. Außerdem wurden die Fragen und Antworten zur Beurteilung der festgestellten falschen Darstellungen nach IDW PS 250 n.F. überarbeitet.

Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

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DRSC veröffentlicht Stellungnahme zum IASB-Vorschlag zu regulatorischen Abgrenzungsposten

05.09.2013

Das DRSC hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber dem IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2013/5 'Regulatorische Abgrenzungsposten' abgegeben.

Das DRSC betont in der Stellungnahme zum Entwurf, dass es wichtig ist, dass der IASB sich verpflichtet, sein umfassendes Projekt zu Preisregulierung mit hoher Priorität voranzutreiben und in einem angemessenen Zeitraum abzuschließen.

Es ist dem DRSC auch wichtig, dass der Interimsstandard die Lösung des umfassenden Projekts nicht vorweg nimmt, in dessen Rahmen die Definitionen von Vermögenswerten und Schulden sowie anderer relevante Sachverhalte berücksichtigt werden, die sich vermutlich im IASB-Projekt zum Rahmenkonzept ergeben werden.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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Zwei Stellungnahmen des AFRAC

05.09.2013

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) stellt auf seiner Internetseite zwei Stellungnahmen zur Verfügung, die bereits im Juli 2013 beim IASB bzw. bei EFRAG eingereicht wurden.

Gegenüber dem IASB bezieht AFRAC Stellung zu dessen Entwurf ED/2013/4 Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge. AFRAC begrüßt die Bemühungen des IASB, Klarstellungen im Zusammenhang mit einzelnen Aspekten der Bilanzierung von Arbeitnehmerbeiträgen zu leistungsorientierten Plänen zu treffen, und unterstützt grundsätzlich den im Entwurf vorgeschlagenen Ansatz. Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme hier von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

Gegenüber der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) nimmt AFRAC Stellung zu den ersten drei Bulletins zum Rahmenkonzept, die im April 2013 veröffentlicht wurden. AFRAC hält fest, dass die drei in den Bulletins behandelten Themen wichtige konzeptionelle Grundlagen für mehrere der Grundsätze sind, die im Rahmenkonzept festgelegt werden sollten. Es scheint AFRAC, dass allen drei Bulletins die kontroverse Debatte über Zeitwertbilanzierung versus fortgeführte Anschaffungskosten zugrunde liegt. AFRAC wirft deshalb die Frage auf, ob es nicht vorteilhafter wäre, sich auf dieses Thema zu fokussieren, um die in den Bulletins diskutierten Themen zu adressieren, anstatt das Thema nur implizit zu behandeln. Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme hier von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

Deloitte Comment Letter Image

Wir nehmen Stellung zum IASB-Vorschlag zu regulatorischen Abgrenzungsposten

05.09.2013

Das IFRS Global Office von Deloitte hat gegenüber dem IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2013/5 'Regulatorische Abgrenzungsposten' abgegeben. Wir glauben, dass die Zwischenlösung, die im Entwurf vorgeschlagen wird, ein gutes Hilfsmittel für Rechtskreise ist, in denen es beim Übergang auf die IFRS Verzögerungen aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Bilanzierung von preisregulierten Geschäftsvorfällen gibt. Deshalb stimmen wir dem Vorschlag als eine Maßnahme zu, mit der die weitere globale Übernahme der IFRS gefördert und somit erhöhte globale Vergleichbarkeit in anderen Bereichen der Finanzberichterstattung erreicht werden kann. Wir betonen jedoch, dass es wichtig ist, dass der IASB sich verpflichtet, sein umfassendes Projekt zu Preisregulierung mit hoher Priorität voranzutreiben und in einem angemessenen Zeitraum abzuschließen.

Zu den Punkten, die wir in der Stellungnahme zum Entwurf machen, gehören die folgenden:

  • Wir stimmen dem Vorschlag zu, die Anwendungsbereich des Interimsstandards auf IFRS-Erstanwender zu beschränken, da die Aufnahme von Unternehmen, die die IFRS bereits anwenden, zu unnötigen Abweichungen in der Praxis zwischen diesen führen könnte.
  • Wir stimmen zu, dass die Übernahme des Interimsstandards freiwillig sein sollte.
  • In Bezug auf den Anwendungsbereich stimmen wir dem Kriterium zu, dass der Preis von einer beauftragten Behörde vorgegeben sein muss. Wir sind allerdings der Meinung, dass das zweite Kriterium besser durch eine Vorschrift verwirklicht werden kann, die besagt, dass ein Vermögenswert nur angesetzt werden kann, wenn seine Einbringung wahrscheinlich ist.
  • Wir empfehlen, dass der IASB das Zusammenwirken des Interimsstandards mit den folgenden Vorschriften klarstellt:
    • IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse im Hinblick Fälle wie beispielsweise den, in dem ein Unternehmen, das keine regulatorischen Abgrenzungsposten ansetzt, ein Unternehmen erwirbt, das Preisregulierung unterliegt und regulatorische Abgrenzungsposten ansetzt;
    • Paragraph D17 von IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards insbesondere in Bezug auf die Frage, ob ein Mutterunternehmen weiterhin regulatorische Abgrenzungsposten ansetzen soll, wenn sein preisreguliertes Tochterunternehmen schon früher die IFRS übernommen hat und keine regulatorischen Abgrenzungsposten ansetzt.
  • Wir stimmen zu, dass die regulatorischen Abgrenzungsposten und die Auswirkungen ihrer Änderungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung separat dargestellt werden sollten. Wir stimmen auch der Forderung zu, dass das Ergebnis je Aktie vor und nach Veränderungen in den regulatorischen Abgrenzungsposten auszuweisen sind.

Sie können sich unsere vollständige Stellungnahme in englischer Sprache hier herunterladen.

DRSC Image

Mitschnitt der 19. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

04.09.2013

Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 19. Sitzung des IFRS-Fachausschusses am 2. und 3. September sind jetzt verfügbar.

Besprochen wurden die folgenden Themen:

  • IASB-Entwurf ED/2013/6 Leasingverhältnisse
  • IASB-Entwurf ED/2013/7 Versicherungsverträge
  • Interpretationsaktivitäten - u.a. Rückmeldung von der Sitzung des IFRS Interpretations Committee im Juli
  • IASB-Diskussionspapier DP/2013/1 Eine Überprüfung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung
  • Überarbeitung DRS 17 Berichterstattung über die Vergütung von Organmitgliedern
  • IASB-Entwurf ED/2013/5 Regulatorische Abgrenzungsposten

Die Mitschnitte zu den einzelnen Tagesordnungspunkten können Sie sich direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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