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Endgültige Stellungnahme von EFRAG zum IASB-Vorschlag zu regulatorischen Abgrenzungsposten

10.09.2013

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber dem IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2013/5 'Regulatorische Abgrenzungsposten' abgegeben. EFRAG verleiht damit den Gegnern des IASB-Vorschlags (derzeit etwa die Hälfte der beim IASB eingegangenen Stellungnahmen) eine prominente Stimme, wobei innerhalb des Lagers der Gegner unterschiedliche Gründe angegeben werden.

EFRAG lehnt den Entwurf, in dem vorgeschlagen wird, dass Unternehmen, die nach ihren derzeit angewendeten Rechnungslegungsstandards regulatorische Abgrenzungsposten ansetzen, dies unter bestimmten Voraussetzungen auch dann weiter tun dürfen, wenn sie auf IFRS übergehen, ab, obwohl dieser ausdrücklich als Übergangslösung bezeichnet wird. Dennoch ist EFRAG der Meinung, dass der Vorschlag zu weitreichende Konsequenzen hat:

  • Er führe zu einem Mangel an Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen, die die Möglichkeiten des Entwurfs in Anspruch nehmen wollen, und Unternehmen, die bereits die IFRS anwenden oder die gewährten Wahlrechte nicht in Anspruch nehmen wollen.
  • Er sei nicht darauf beschränkt, die erstmalige Anwendung der IFRS zu erleichtern, sondern führe dazu, dass vorher angewendete Rechnungslegungsmethoden auf unabsehbare Zeit fortgeschrieben werden. Andere sogenannte Zwischenlösungen wie beispielsweise IFRS 4 Versicherungsverträge und IFRS 6 Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen hätten gezeigt, dass es so etwas wie eine kurzfristige Zwischenlösung nicht gebe.

Wenn der IASB trotz mangelnder Unterstützung durch die Anwender einen Zwischenstandard auf Grundlage des Entwurfs zu veröffentlichen, hält der IASB es für unabdingbar, dass der Standard auf eine Option für Erstanwender (und nur Erstanwender) beschränkt wird. Außerdem müsse der IASB sicherstellen, dass die Auswirkungen dieser Option auf die Erfassung und den separaten Ausweis der regulatorischen Abgrenzungen beschränkt werden.

EFRAG gründet die Ablehnung auf eine Analyse des Standards, die gezeigt hätte, dass es dem IASB nicht gelungen ist, die Vergleichbarkeitsproblematik nur auf regulatorische Abgrenzungsposten zu begrenzen. Außerdem hätten sich in einzelnen Fällen Anwendungsprobleme sowie Bewertungs- und Darstellungsfragen ergeben.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier.

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Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses

10.09.2013

Am 17. September 2013 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.

Eine Tagesordnung wurde noch nicht bekanntgegeben. Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen – Details finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

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IAS Plus erhält zwei neue Unterseiten

10.09.2013

Die Familie der IAS Plus-Seiten hat zwei neue Mitglieder: UK Accounting Plus and US GAAP Plus. Sie setzen auf der IAS Plus-Plattform auf und sind inspiriert vom Erfolg der deutschsprachigen Seite von IAS Plus. Die beiden neuen Unterseiten richten sich an Leser in Großbritannien und in den Vereinigten Staaten, bieten teilweise die selben Nachrichten wie auf der globalen englischsprachigen Seite, ergänzen diese aber um lokale Nachrichten und Ressourcen.

UK Accounting Plus ist eine umfassende Informationsquelle zu britischer Rechnungslegung und Finanzberichterstattung und bietet außerdem nachrichten und Informationen zur Corporate Governance. Sie bietet aktuelle Nachrichten und Kommentierungen und baut auf ein umfassendes Archiv von Hintergrundinformationen auf, um aktuellen Ereignissen einen kontext zu geben. Zu den angebotenen Formaten gehoren klassische Nachrichtentexte, Kommentare, als Denkanstöße gedachte Beiträge, Videos und Internetsendungen. Die Seite kann personalisiert werden, indem bestimmte Themen ausgewählt werden, sodass sich ein Fokus auf eigene Interessensgebiete ergibt. Es ist auch möglich, bestimmte Newsletter und andere Publikationen zu abonnieren.

US GAAP Plus ist eine umfassende Quelle von Nachrichten, Publikationen und aktuellen Projektinformationen zu US- und internationalen Standardsetzungsentwicklungen. Die Seite deckt die Aktivitäten des Financial Accounting Standards Board (FASB), der Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB), des American Institute of Certified Public Accountants (AICPA), der Securities and Exchange Commission (SEC) und weiterer amerikanischer und internationalen Rechnungslegungs- und Prüfungsvereinigungen ab. Über “My US GAAP Plus” können die Informationen nach Interessensgebieten gefiltert werden.

Zugang zu den neuen Seiten UK Accounting Plus und US GAAP Plus ist für alle ebenso wie bei den bisherigen IAS Plus-Seiten kostenfrei. Ein Wechsel zwischen allen Mitgliedern der IAS Plus-Familie ist in der rechten oberen Ecke aller Seiten über das Dropdown-Menü möglich.

Mit den beiden neuen Unterseiten bieten wir Ihnen jetzt folgende vier IAS Plus-Seiten an:

  • IAS Plus (global, englisch) (www.iasplus.com/en) – eine umfassende Quelle zu IFRS und globaler Finanzberichterstattung einschließlich Informationen zur Übernahme und Anwendung der IFRS weltweit, zu anderen Berichterstattungsrahmenkonzepten und zu allgemeinen Berichterstattungsfragen.
  • IAS Plus in deutscher Sprache (www.iasplus.com/de) – bietet den Inhalt der globalen IAS Plus-Seite in deutscher Sprache ergänzt um Informationen zur Finanzberichterstattung in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
  • UK Accounting Plus (www.ukaccountingplus.com) – die neue Unterseite mit Fokus Großbritannien.
  • US GAAP Plus – die neue Unterseite mit Fokus Vereinigte Staaten.

Wir haben bei dieser Gelegenheit die Nutzererfahrung auf allen IAS Plus-Seiten verbessert, indem neue Funktionalitäten eingeführt, die Navigation erleichtert und neue Merkmale aufgenommen wurden. Wir freuen uns darauf, Sie weiterhin mit einer umfassenden Abdeckung globaler Finanzberichterstattungsthemen auf dem Laufenden zu halten.

Hinweis: US GAAP Plus wurde zum 1. Januar 2020 durch das Deloitte Accounting Research Tool (DART) ersetzt.

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IASB veröffentlicht vorgeschlagene Ergänzungen zur IFRS-Taxonomie 2013

09.09.2013

Auf der Internetseite des IASB steht der Entwurf einer Ergänzung der IFRS-Taxonomie 2013 zwecks öffentlicher Stellungnahme zur Verfügung. Die Ergänzung hilft, zwischenzeitliche Entwicklungen in der Standardsetzung widerzuspiegeln.

Diese zwischenzeitlich veröffentliche Ergänzung ist Teil der Vorbereitung der beschleunigten Herausgabe der IFRS-Taxonomie 2014. Die endgültige Version soll Anfang 2014 veröffentlicht werden.

Zum englischsprachigen Entwurf mit dem Titel IFRS Taxonomy 2013 Interim Release Package kann bis 11. November 2013 Stellung genommen werden.

Eine entsprechende Presseerklärung steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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Der IASB-Vorsitzende spricht über Europa, IFRS und Konvergenz

09.09.2013

Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine Rede mit dem Titel 'Europa und der Weg zu globalen Rechnungslegungsstandards' zur Verfügung, die der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst heute gehalten hat. In seiner Rede pries Hoogervorst die starke Beziehung zwischen der EU und dem IASB, erörterte, wie der Erfolg der IFRS und die europäischen Kapitalmärkte miteinanderverwoben sind, bot einen Überblick über den Stand der wesentlichen Konvergenzprojekte von IASB und FASB und umriss die künftige Agenda das IASB.

Nach einigen freundlichen Worten in deutscher Sprache über die Bedeutung Deutschalnds in Europa und für die Zusammenarbeit mit dem IASB, begann Hoogervorst seine Rede mit allgemeinen Beobachtungen zu der Beziehung wischen der Europäische Union, dem IASB und den IFRS. Er erkannte an, dass Europas Entscheidung, die IFRS zu übernehmen, "den IFRS die kritische masse gegeben haben, die sie brauchten, um der einzige Satz globaler Rechnungslegungsstandards zu werden". Er verwies auch darauf, dass die IFRS den europäischen Märkten genutzt haben, indem sie zur Steigerung der Transparenz beigetragen haben und indem die Kapitalaufnahmekosten für börsennotierte Unternehmen seit ihrer Einführung gesunken sind. Hoogervorst lobte außerdem die EU für ihren gründlichen Übernahmeprozess und verwies darauf, dass die Tatsache, dass die Übernahme der IFRS durch die EU ohne bedeutende Änderungen übernehmen für die Qualität der IFRS spreche. Von dort wendete er sich der Übernahme der IFRS in anderen Rechtskreisen zu und erwähnte auch die Länderprofile, die kürzlich von der IFRS-Stiftung freigegeben worden sind.

Anschließend bot Hoogervorst einen Überblick über die verbleibenden Konvergenzprojekte von IASB und FASB:

  • Erlöserfassung: Ein neuer Standard wird innerhalb der nächsten drei Monate erwartet.
  • Leasingverhältnisse: Der umstrittene Sachverhalt ist, wie Leasingverhältnisse auf die Bilanz gebracht werden sollen.
  • Wertminderung: Der FASB und der IASB sind sich einig, dass ein Modell der erwarteten Verluste notwendig ist, aber sie haben Schwierigkeiten dabei, sich auf die genauen Mechanismen zu einigen. Hoogervorst erläuterte: "Ein Grund, weswegen wir es so schwierig finden, zu einer gemeinsamen Antwort zu kommen, ist, dass ein Modell der erwarteten Verluste inhärent über einen relativ hohen Grad von Subjektivität verfügt, da es sich mit ungewissen Ergebnissen in der Zukunft befasst. Es gibt keine einfache Antwort darauf, wie man damit umgehen kann." Er gab auch der Zuversicht Ausdruck, dass bei der Boardsitzung im September Fortschritte erreicht werden.
  • Versicherungsverträge: Der vom IASB jüngst veröffentlichte Entwurf sei ein Schritt auf das endgültige Ziel der Schaffung eines realistischeren Blicks auf die wahre Leistung der Versicherungswirtschaft zu. In diesem Zusammenhang ging Hoogervorst auch auf die kürzlich von der EIOPA geäußerten Sorgen ein, dass einige Versicherungen nicht in der Lage sein werden, ihre Kapitalanforderungen zu erfüllen, weil die Zinssätze in der Branche so nachhaltig niedrig seien. Es gebe Sorgen, dass die gegenwärtige Berichterstattung durch Versicherungen die Offenlegung dieser potentiellen Krise nicht vollständig gewähre. Der neue Standard werde da glücklicherweise bald Abhilfe schaffen.

Nach einer kurzen Erläuterung des Diskussionspapiers zum Rahmenkonzept wendete sich Hoogervorst noch der Bedeutung der Verbesserung der Angaben im Rahmen der Finanzberichterstattung zu — die Entwicklung präziserer, verständlicherer und insgesamt hilfreicherer Angaben sei notwendig. Hierbei verwies er auch auf den von ihm im Juni 2013 vorgestellten Zehn-Punkte-Plan zur Verbesserung von Angaben in der Finanzberichterstattung.

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Korrektur an EU-Verordnung 313/2013

09.09.2013

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 6. September 2013 eine Berichtigung der deutschen Fassung der Verordnung (EG) Nr. 313/2013 zur Übernahme der Änderungen an IFRS 10 'Konzernabschlüsse', IFRS 11 'Gemeinsame Vereinbarungen' und IFRS 12 'Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen' veröffentlicht.

Die Europäische Union hatte im Amtsblatt vom 5. April 2013 die Verordnung (EG) Nr. 313/2013 veröffentlicht, mit der die Änderungen des IASB übernommen wurden, mit denen dieser im Juni 2012 die Übergangsleitlinien in IFRS 10 Konzernabschlüsse klargestellt und zusätzliche Erleichterungen in allen drei Standards gewährt hat.

Anstatt wie es fälschlicherweise in der Verordnung 313/2013 auf Seite 16, im Anhang unter der Überschrift „Änderung an IFRS 12 — Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen“, Paragraph C2A geheißen hatte „Ein Unternehmen muss die Angabepflichten dieses IFRS auf keine Berichtsperiode anwenden, die der Erstanwendung von IFRS 12 unmittelbar vorausgeht.“ wurde nun richtiggestellt: „Ein Unternehmen muss die Angabepflichten dieses IFRS nicht auf Berichtsperioden anwenden, die vor der Vergleichsperiode jener Berichtsperiode liegen, auf die IFRS 12 erstmalig angewandt wird.“

Die Korrektur können Sie im Amtsblatt der EU einsehen.

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G-20 drängt weiter auf Konvergenz und fordert bessere Risikoangaben durch Finanzinstitute

09.09.2013

Die Gruppe der 20 (G-20) hat ein Kommuniqué und Begleitdokumente von dem Gipfel der Staatschefs der G-20 freigegeben, der am 5. und 6. September 2012 in St. Petersburg abgehalten wurde. Unter dem Dreiklang "Kooperation, Koordination und Vertrauen", der das Wachstum nachhaltig stärken und die Finanzmarktkrise beenden soll, wird auch wieder auf die Notwendigkeit der Konvergenz von Rechnungslegungsstandards eingegangen.

Im Vorfeld des Gipfels hatte der Finanzstabilitätsrat einen Bericht vorgelegt, in dem die Ergebnisse der letzten fünf Jahre im Zusammenhang mit der grundlegenden Reform des globalen Finanzsystems zusammengefasst werden, die die G-20 im Jahr 2008 als Konsequenz der Finanzmarktkrise angestoßen haben.

Auf die Ergebnisse aus dem Bericht wird in der Präambel zu Abschlussbericht eingegangen:

In den fünf Jahren, seit wir das erste Mal zusammengekommen sind, waren koordinierte Maßnahmen der G-20 kritisch für die Bekämpfung der Finanzmarktkrise und dafür, die Weltwirtschaft auf den Weg der Erholung zurückzuführen. Aber unsere Arbeit ist noch nicht abgeschlossen, und wir sind übereingekommen, dass es weiterhin äußerst wichtig bleibt, dass die Länder der G-20 all unsere gemeinsamen Bemühungen darauf konzentrieren, einen dauerhaften Ausweg aus der längsten und nachhaltigsten Krise der modernen Geschichte zu bewerkstelligen.

In Bezug auf Rechnungslegung konkret greifen die G-20 auf bewährte Formulierungen zurück, ergänzen diese jedoch dem Hinweis auf die notwendige Verbesserung der Risikoangaben von Banken wie von der Arbeitsgruppe für verbesserte Angaben (Enhanced Disclosure Task Force, EDTF) im Oktober 2012 empfohlen und im August 2013 erstmals überprüft wurden:

Wir unterstreichen die Bedeutung der Weiterführung der Arbeit in Bezug auf die Konvergenz der Rechnungslegungsstandards, um die Widerstandskraft unseres Finanzsystems zu stärken. Wir fordern den  International Accounting Standards Board und den US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board auf, ihre Arbeiten zu den wesentlichen ausstehenden Projekten für die Erzielung eines einzigen Satzes hochwertiger Rechnungslegungsstandards bis Ende 2013 abzuschließen. Wir ermutigen zu weiteren Bemühungen des öffentlichen und des Privatsektors, um die Angaben von Finanzinstituten in Bezug auf die Risiken, denen sie ausgesetzt sind, zu verbessern, wozu auch die Weiterführung der Arbeit der Arbeitsgruppe für verbesserte Angaben gehört.

Indirekten Bezug zur Rechnungslegung weist auch der im Kommuniqué unterstützte Aktionsplan gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen (Action Plan on Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development, OECD) auf, da es in dessen Rahmen zu einer gemeinsamen länderspezifischen Berichterstattung in Bezug auf Steuern und Gewinne kommen kann.

Sie können sich das englischsprachige Abschlusskommuniqué direkt von der Internetseite der G-20 herunterladen. Außerdem stehen dort diverse Anhänge des Kommuiqués wie beispielsweise der vom FSR zur Verfügung gestellte Bericht und die G-20/OECD-Prinzipien für langfristige Investitionen durch institutionelle Anleger zur Verfügung.

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Tagesordnung für die Septembersitzung des IASB

07.09.2013

Der IASB hat eine erste Tagesordnung für seine nächste Sitzung bekanntgegeben, die am 13., 17. und 18. September 2013 in seinen Räumen in London stattfinden wird. Gemeinsam mit dem FASB werden Finanzinstrumentethemen (Klassifizierung und Bewertung sowie Wertminderung) und Erlöserfassung diskutiert werden. Der IASB wird sich außerdem den eingegangenen Stellungnahmen zu IAS 19 (Entwurf zu Beiträgen des Arbeitnehmers), begrenzten Änderungen an IAS 1, den jährlichen Verbesserungen an den IFRS (Zyklen 2010-2012 und 2011-2013), dem aktuellen Stand beim IFRS Interpretations Committee, dem aktuellen Stand im Forschungsprojekt zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung, den separaten Abschlüssen eines gemeinschaftlich Tätigen sowie preisregulierten Geschäftsvorfällen widmen.

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung, die am 6. September 2013 zur Verfügung gestellt wurde, finden Sie hier.

Sollten Änderungen an der Tagesordnung vorgenommen werden, werden wir sie dort nachpflegen. Größere Änderungen geben wir außerdem als Nachricht bekannt. Die Übersetzungen der Mitschriften von Deloitte-Beobachtern stellen wir ebenfalls auf dieser Seite zur Verfügung, sobald sie uns vorliegen.

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Jüngste Ausgabe der 'Investor Perspectives' ist dem Projekt zu Versicherungsverträgen gewidmet

06.09.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine weitere Ausgabe seiner 'Investor Perspectives' freigegeben. Darin erörtert das IASB-Mitglied Patrick Finnegan die Vorschläge im kürzlich veröffentlichten übererbeiteten Entwurf zur Versicherungsbilanzierung.

Der Artikel behandelt drei Kernmerkmale aus dem Entwurf, die die größten Auswirkungen sowohl für Ersteller als auch für Anleger haben können. Dies sind:

  1. Wie wird über Änderungen im Abzinsungssatz berichtet?
  2. Wie werden Erträge und Aufwendungen aus Versicherungsverträgen dargestellt?
  3. Wie wird über Änderungen in Schätzungen geschätzter vertraglicher Kapitalflüsse berichtet?

Patrick Finnegan: The long and winding road: the IASB's project on insurance contracts steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Dort finden Sie auch ein Archiv aller bisher erschienenen Ausgaben.

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Aktualisierter EFRAG-Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

06.09.2013

Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (RAR) hat für die Übernahme von Änderungen an IAS 36 und IAS 39 für die Anwendung in Europa gestimmt. Eine endgültige Übernahme wird noch im 4. Quartal 2013 erwartet. EFRAG hat deshalb den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

Der IASB hat am 29. Mai 2013 Änderungen an IAS 36 im Hinblick auf den erzielbaren Betrag für nicht finanzielle Vermögenswerte herausgegeben, um die Anwendung der Vorschrift, den erzielbaren Betrag anzugeben, einzuschränken und die Angaben klarzustellen, die zu leisten sind, wenn ein Vermögenswert wertgemindert ist,

Am. 27. Juni 2013 hat der IASB Änderungen an IAS 39 hinsichtlich Novationen von Derivaten heruagegeben, um das Fortbestehen der Sicherungsbilanzierung unter bestimmten Umständen auch bei der Novation von Derivaten zu ermöglichen.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht mit Datum vom 6. September 2013 hier herunterladen.

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