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Zusammenfassung der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung im Juli 2013

25.07.2013

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben eine Zusammenfassung der Ergebnisse ihrer Sitzung veröffentlicht, die vom 9.bis 11. Juli 2013 in Johannesburg stattfand.

Die Zusammenfassung besteht aus den folgenden Einzelberichten:

 

Bericht von der Exekutivsitzung der Treuhänder

Während ihrer eigenen Diskussionen besprachen die Treuhänder die folgenden Themen:

  • Beziehung zur internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO)
    Die Treuhänder betonten die Notwendigkeit der einheitlichen Anwendung der IFRS und die Notwendigkeit, mit den Wertpapieraufsichten zusammenzuarbeiten.  Sie versuchen auch, ihre Beziehung zur IOSCO zu stärken, indem sie eine Vereinbarung der Zusammenarbeit mit dem IOSCO-Ausschuss für Bilanzierung durch Emittenten, Prüfung und Angaben anstreben.
  • Finanzierung der IFRS-Stiftung
    Die Treuhänder erörterten Möglichkeiten der Stabilisierung der langfristigen Bilanzierung und verschiedene Finanzierungsalternativen.
  • Überprüfung der Strategie
    Die Treuhänder hielten fest, dass die meisten der Maßnahmen, die sich aus den Überprüfungen der Strategie durch die Treuhänder und die Überprüfung der Führungsstruktur durch das Überwachungsgremium ergeben haben, vollständig und ohne Ausnahme umgesetzt wurden. Einzige Ausnahme ist die langfristige Finanzierung.
  • Kanadische Studie zu den Kosten des Übergangs auf IFRS
    Die Treuhänder fanden die Studie nützlich, die ihrer Meinung nach von anderen Rechtskreisen konsultiert werden kann, wenn diese ihre eigenen Übergangspläne auf IFRS einordnen wollen.
  • IFRS-Entwicklungen weltweit
    • Europäische Union — Die Treuhänder wurden über den neuesten Stand der Entwicklungen in der EU informiert, insbesondere über Treffen mit Philippe Maystadt im Rahmen seiner Überprüfung der Führungsstruktur europäischer Gremien, die mit Rechnungslegungsfragen betraut sind, und des Übernahmeprozesses für IFRS in Europa.
    • Vereinigte Staaten — Die Treuhänder wurden über aktuelle Entwicklungen in den Vereinigten Staaten informiert, insbesondere über das erste Treffen von Michel Prada und Yael Almog mit der neuen Vorsitzenden der SEC, Mary-Jo White.
    • Japan — Die Treuhänder nahmen den Fortschritt bei der Anzahl der Unternehmen in Japan zur Kenntnis, die freiwillig IFRS anwenden, die Absicht einiger Börsen in Japan, einen Index zu erstellen, der börsennotierte Unternehmen zusammenfasst, die IFRS anwenden, und die mögliche Schaffung eines vierten Satzes von Standards in Japan, die stark im Einklang mit den IFRS stehen würden (IFRS des IASB, die allerdings einem Übernahmeprozess unterliegen würden, in dessen Rahmen es zu Änderungen kommen kann).
    • Aufstrebende Wirtschaften — die Treuhänder erörterten die Schritte, die vom IASB unternommen worden sind, um der Empfehlung der G-20 gerecht zu werden, die aufstrebenden Wirtschaften stärker einzubinden.
  • Ernennungen
    Die Treuhänder beriefen Dr. Abdulrahman Al-Humaid (Saudi-Arabien) und Joji Okada (Japan) und ernannten Duck-Koo Chung (Korea), Dick Sluimers (Niederlande) und Antonio Zoido (Spanien) erneut.
  • Sitzungen der Treuhänder
    Die Treuhänder erörterten die Sitzungsorte für 2014.

 

Bericht des Vorsitzenden des IASB

Hans Hoogervorst, der Vorsitzende des IASB, informierte die Treuhänder über die aktuellen Aktivitäten des IASB einschließlich der Entwürfe zu Leasingverhältnissen und Versicherungsverträge, Entwicklungen im Projekt zu Wertminderung, des Diskussionspapiers zum Rahmenkonzept und der Zusammenfassung der Rückmeldungen vom Diskussionsforum zu Angaben.

 

Bericht des Vorsitzenden für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses

Scott Evans, der Vorsitzende des Ausschusses für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) berichtete über die jüngsten Aktivitäten des DPOC. Evans erörterte die gegenwärtigen fachlichen Aktivitäten des IASB, einen demnächst erscheinenden Bericht über die Laufzeit des Projekts zu Erlöserfassung, die jährliche Überprüfung der der Beiräte und eine Überprüfung der Produktionsaktivitäten.

 

Regionale Einbindungsaktivität

Als Teil der Sitzung der Treuhänder veranstaltete die IFRS-Stiftung gemeinsam mit dem südafrikanischen Institut der Wirtschaftsprüfer (South African Institute of Chartered Accountants, SAICA) eine Veranstaltung, bei der die Treuhänder und die Führung des IASB mit Vertretern der wesentlichen Interessengruppen das Thema Die Zukunft der Finanzberichterstattung in Afrika erörterten. Eine Videoaufzeichung der Podiumsdiskussion hatte der IASB bereits zur Verfügung gestellt.

Die vollständige Zusammenfassung von der Sitzung der Treuhänder finden Sie in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB.

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IASB stößt die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 offiziell an

25.07.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat seine Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 'Unternehmenszusammenschlüsse' offiziell aufgenommen.

IFRS 3 enthält Bilanzierungsvorschriften für Fälle, in denen ein Erwerber Kontrolle über einen Geschäftsbetrieb erhält (also eine Akquisition oder eine Verschmelzung). Solche Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der 'Erwerbsmethode' bilanziert, die allgemein vorsieht, dass erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt angesetzt werden.

Der Standard wurde in zwei Phasen entwickelt, die 2004 bzw. 2008 abgeschlossen wurden. Der IASB hat bestätigt, dass die jetzt angestoßene Überprüfung den Änderungen aus beiden Phasen einschließlich der Änderungen der Darstellung des Konzernabschlusses gilt, die zur geleichen Zeit vorgenommen wurden.

Die Überprüfung nach der Einführung wird auch in zwei Phasen erfolgen. Während der ersten Phase wird der IASB gezielte Anwenderaktivitäten durchführen, um Bereiche zu eruieren, in denen Umsetzungsprobleme oder unerwartete Kosten aufgetreten sind. Er wird auch wissenschaftliche Analysen und Studien in seine Untersuchung mit einbeziehen. Die Bereiche, die so identifiziert werden, werden dann in einer Bitte um Informationsübermittlung aufgenommen, deren Veröffentlichung zum Beginn der zweiten Phase der Überprüfung führen soll. Während dieser zweiten Phase wird es neben der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen umfassende Einbindungsaktivitäten geben, in deren Rahmen sich der IASB informieren will, welche Erfahrungen mit der Anwendung des Standards gemacht wurden und welche Erfahrungen Anleger und andere Parteien in Bezug auf die Verwendung der Ergebnisse der so entstandenen Informationen zu berichten haben.

Zum Abschluss der Überprüfung wird der IASB eine Zusammenfassung der Rückmeldungen, einen Bericht über die Feststellungen und eine Ankündigung weiterer Schritte (falls notwendig) veröffentlichen.

Zur Aufnahme der offiziellen Überprüfung hat der IASB eine Presseerklärung auf seiner Internetseite veröffentlicht.

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IPSASB veröffentlicht Empfehlungen zu langfristiger finanzieller Nachhaltigkeit

25.07.2013

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat eine erste 'Leitlinie zur empfohlenen Praxis' (Recommended Practice Guideline, RPG) herausgegeben, die nicht verpflichtende Leitlinien zur Berichterstattung in Bezug auf langfristige Nachhaltigkeit der Finanzen von Unternehmen des öffentlichen Sektors einschließlich der Art und des Ausmaßes der Risiken, die in Bezug auf die Finanzen bestehen, bieten. In den Leitlinien wird anerkannt, dass Informationen zur langfristigen Nachhaltigkeit von Finanzen umfassender sind als in Abschlüssen zu finden. Deshalb wird die empfohlene Berichterstattung anhand von drei Dimensionen aufgespannt: Leistungen, Erlöse und Schulden.

Das neue Format der RPG soll Leitlinien zu allgemeineren Aspekten der Finanzberichterstattung bieten, die außerhalb des Abdeckungsbereichs von Abschlüssen liegen, aber dennoch für in diesem Zusammenhang für Bedenken sorgen. Die langfristige Finanzierbarkeit von Unternehmen des öffentlichen Sektors und von Regierungen ist im Zusammenhang mit der Staatsschuldenkrise besonders in den Fokus der Aufmerksamkeit geraten. RPG werden als beste ausgeübte Praxis angesehen, aber sie sind kein Bestandteil der internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS), die also auch ohne Befolgung der RPG eingehalten werden können. 

RPG 1 Berichterstattung über die langfristige Nachhaltigkeit der Finanzen eines Unternehmens ist das Ergebnis eines langen Konsultationsprozesses, der ursprünglich 2002 begann und in dessen Rahmen zuletzt ein Entwurf im November 2011 herausgegeben wurde. Sie bietet Leitlinien dazu, wie Informationen über die erwarteten langfristigen Zahlungsströme eines Unternehmens des öffentlichen Sektors zur Verfügung gestellt werden können. Dazu gehören erwartete Zuflüsse und Abflüsse von Kapital in Bezug auf Güter und Dienstleistungen und Verpflichtungen in Bezug auf Sozialleistungen über einen gewissen, längerfristigen Zeitraum hinweg. Abschlüssen allein können dazu nicht ausreichend Informationen bieten, da im Rahmenkonzept des IPSASB festgelegt ist, dass ein Unternehmen des öffentlichen Sektors eine Vermögenswerte für künftig erwartete Steuern und keine Verbindlichkeiten für künftige Verpflichtungen wie beispielsweise Sozialleistungen ansetzen kann, auch wenn diese per Gesetz verabschiedet wurden.

Nach der jetzt veröffentlichten RPG werden Projektionen auf Grundlage der gegenwärtigen bestehenden Politik und Annahmen in Bezug auf künftige wirtschaftliche und andere Entwicklungen erstellt. Dabei können einschlägige Budgets und bereits erstellte Prognosen einschließlich der Prognosen Dritter (wie beispielsweise von Finanzministerien) verwendet werden. Den Zeithorizont muss eine Abwägung von Verifizierbarkeit, getreuer Darstellung und Relevanz ergeben. Außerdem wird er von den Charakteristika der erbrachten Leistungen und den Laufzeiten bestimmter Programme bestimmt. Die RPG bietet zusätzliche Leitlinien zu demografischen und wirtschaftlichen Annahmen, Inflation, Abzinsung und Sensitivitätsanalysen. Sie enthält außerdem Informationen zu mindestens zu leistenden Angaben.

Die Berichterstattung nach RPG 1 ist anhand von drei zusammenhängenden Dimensionen aufgespannt, die jeweils nach Möglichkeiten und Anfälligkeiten analysiert werden:

DimensionMöglichkeitenAnfälligkeiten
Leistungen
Kann das gegenwärtige Leistungsniveau aufrecht erhalten werden?
  • Möglichkeit der Veränderung von Umfang und Qualität der Leistungen oder der erdienten Ansprüche
  • mangelnde Bereitschaft der Begünstigten, Änderungen hinzunehmen
  • mangelnde Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen, weil eine externe Partei (bspw. Regierung) die Bedingungen vorgibt
Erlöse
Kann das Unternehmen genügend Erlöse erzeugen, um das Leistungsniveau aufrecht zu erhalten?
  • Möglichkeit der Veränderung bestehender Steuersätze oder anderer Erlösquellen
  • Möglichkeit der Erschließung neuer Erlösquellen
  • mangelnder Willen der Steuerzahler, Erhöhungen hinzunehmen
  • Ausßmaß der Abhänggkeit von Erlösquellen außerhalb der Kontrolle oder des Einflusses des Unternehmens
Schulden
Wie langfristig finanziert sind die projezierten Schulden vor dem Hintergrund des gegenwärtigen Leistungsniveaus?
  • Möglichkeit, die finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit zu erfüllen
  • Möglichkeit der Refinanzierung
  • Möglichkeit, weitere Schulden aufzunehmen
  • Vertrauen der Anleger und Märkte
  • Zinsrisiko

Weiterführende Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IPSASB. Einen direkten Zugang zu der dort ebenfalls verfügbaren RPG 1 haben Sie hier.

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James Kroeker zum stellvertretenden Vorsitzenden des FASB berufen

24.07.2013

Die US-amerikanische Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) hat die Berufung von James L. Kroeker als Mitglied des US-amerikanischen Standardsetzers und gleichzeitig stellvertretendem Vorsitzenden des Gremiums bekanntgegeben. Kroekers Amtszeit beginnt am 1. September 2013; er füllt eine Vakanz, die mit dem Enden der Amtszeit der früheren FASB-Vorsitzenden Leslie F. Seidman entstanden ist.

Ursprünglich hatte es beim FASB die Position eines stellvertretenden Vorsitzenden gegeben, aber diese wurde später aufgegeben. Die Treuhänder der FAF haben aber jüngst aufgrund der zunehmenden zeitlichen Beanspruchung des FASB-Vorsitzenden entschieden, diese Position wieder einzuführen. Die Aufgabe des stellvertretenden Vorsitzenden wird darin bestehen, dabei zu helfen, den FASB gegenüber externen Interessengruppen zu repräsentieren und den FASB-Vorsitzenden nach innen zu vertreten, sollte dies notwendig sein.

Kroeker war von 2009 bis 2012 Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerkianischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC). Während seiner Amtszeit sprach er seine Unterstützung für die Konvergenz aus und betonte, dass es wichtig ist, dass beide Boards ausreichend Zeit haben, vollständig harmonisierte Standards zu entwickeln.

Vor seiner Zeit bei der SEC war Kroeker Partner von Deloitte in den Vereinigten Staaten (in der National Office Accounting Services Group), und davor war er von 1999 bis 2001 Practice fellow beim FASB.

Kroeker wird für fünf Jahre berufen, und seine erste Amtszeit endet am 30. Juni 2018. Er kann dann für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren wiederberufen werden.

Die FAF hat anlässlich der Berufung eine englischsprachige Presseerklärung auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

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EFRAG legt Rechenschaft über Berücksichtigung von Rückmeldungen zu Sicherungsbilanzierung und Macro Hedge Accounting ab

24.07.2013

In zwei Schreiben gegenüber dem IASB hat die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) Anfang des Jahres zur allgemeinen Sicherungsbilanzierung und zum Macro Hedge Accounting Stellung genommen. In diesem Zusammenhang hatte EFRAG einen Feldversuch und eine Konsultation durchgeführt. Über die Berücksichtigung der dabei erworbenen Erkenntnisse hat EFRAG jetzt einen Bericht erstellt.

Mitte Januar 2013 wendete sich EFRAG an den IASB, um die Ergebnisse einer Analyse des Arbeitsentwurfs zur Sicherungsbilanzierung, den der IASB am 7. September 2012 veröffentlicht hatte, die auch einen gemeinsam mit den vier großen europäischen Standardsetzern (ANC, DRSC, FRC und OIC) durchgeführten Feldversuch beinhaltete.

Ende März 2013 schlug EFRAG dem IASB als Ergebnis einer weiteren Analyse der Auswirkungen der Folgeänderungen, die sich aus dem Arbeitsentwurf des Kapitels von IFRS 9 zur Sicherungsbilanzierung ergeben, auf die bestehenden Macro-Sicherungsbilanzierungsbeziehungen unter IAS 39 vor, ein Wahlrecht einzuräumen, das darin besteht, entweder die Vorschriften aus IAS 39 oder diejenigen aus IFRS 9 zu befolgen.

In dem jetzt veröffentlichten Bericht werden die eingegangenen Rückmeldungen nach Themen gruppiert und den endgültigen Äußerungen von EFRAG und einer Begründung für diese gegenübergestellt.

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Präsidenten der EU-Kommission und des Europäischen Rats fordern die anderen G-20-Führer auf, Ziele in Bezug auf Reform und Aufschwung zu unterstützen

24.07.2013

In einem gemeinsamen Schreiben an die 28 Staats- und Regierungschefs der EU unterrichten EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso und der Präsident des Europäischen Rats, Herman Van Rompuy, über die wesentlichen Themen, die beim kommenden G-20-Gipfel am 5. und 6. September 2013 in St. Petersburg erörtert werden sollen, und fordern die anderen G-20-Mitglieder auf, sich gemeinsam hinter das Ziel der Verbesserung des globalen Vertrauens und der Unterstützung der globalen Wiederbelebung der Finanzmärkte zu stellen. Neben der EU sind auch Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien G-20-Mitglieder.

In Bezug auf die wesentlichen Prioritäten heben die Präsidenten hervor, dass die Finanzreform abgeschlossen werden muss. Sie fordern die G-20 auf, "eine klarere Kommunikation in Bezug darauf, was bisher erreicht wurde und was noch zu tun ist," zu entwickeln. Am wichtigsten sei, dass sich alle G-20-Mitglieder wieder darauf besinnen und verpflichten, die Reform zeitnah und wirksam umzusetzen. dazu gehöre auch, die Konvergenz der internationalen Rechnungslegungsstandards abzuschließen, um einen Weg zurück zu starkem, ausgewogenem, nachhaltigem und inklusivem Wachstum zu finden.

Diese Aufforderungen spiegeln Aussagen aus dem Abschlusskommuniqué von der jüngst abgehaltenen Sitzung der Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-20 wider, die am 19. und 12. Juli 2013 in Moskau stattfand. Dort wurde wieder ein einziger Satz hochwertiger Rechnungslegungsstandards gefordert und auf dessen Bedeutung für die Widerstandskraft der Finanzmärkte verwiesen.

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Fehlerkorrekturen zum Versicherungsentwurf

24.07.2013

Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine Datei mit Fehlerkorrekturen zur Verfügung, die den Entwurf zu Versicherungsverträgen betreffen, der am 20. Juni 2013 veröffentlicht wurde.

Die auf der Internnetseite des IASB veröffentlichte PDF-Datei des Entwurfs ED/2013/7 wurde aktualisiert. Da allerdings die bereits versendeten Druckfassungen nicht aktualisiert werden können, stellt der IASB eine gesonderte Datei mit den Fehlerkorrekturen auf seiner Internetseite zur Verfügung.

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EFRAG-Bericht zur Berücksichtigung der Rückmeldungen zum Stellungnahmeentwurf zu ED/2013/4

23.07.2013

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat einen Bericht dazu erstellt, wie die eingegangenen Rückmeldungen zum EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf zu Arbeitnehmerbeiträgen in der endgültigen Stellungnahme gegenüber dem IASB berücksichtigt wurden.

Der IASB hatte Ende März 2013 mit seinem Entwurf ED/2013/4 Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge vorgeschlagen, die Bilanzierung von Arbeitnehmerbeiträgen, die in den formalen Bedingungen eines leistungsorientierten Plans festgeschrieben sind, klarzustellen, wenn diese mit der Dienstzeit verknüpft sind. EFRAG hatte daraufhin im Ende April 2013 einen Stellungnahmeentwurf veröffentlicht, dem Mitte Juli 2013 die endgültige Stellungnahme folgte.

In dem jetzt veröffentlichten Bericht werden die auf den Stellungnahmeentwurf eingegangenen Rückmeldungen nach Themen gruppiert und der endgültigen Äußerung von EFRAG und einer Begründung für diese gegenübergestellt.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

IASB (International Accounting Standards Board) (blue) Image

IASB aktualisiert Auswirkungsanalyse zu IFRS 10

23.07.2013

Der IASB hat die Auswirkungsanalyse zu IFRS 10 'Konzernabschlüsse', die ursprünglich im September 2011 veröffentlicht wurde, aktualisiert.

Die Aktualisierung besteht darin, dass das Beispiel einer Zweckgesellschaft, die Credit-Linked Notes emittiert, gestrichen wurde. Dieses Beispiel hatte sich als problematisch herausgestellt.

Die aktualisierte Auswirkungsanalye und die frühere Fassung (zuletzt im Januar 2012 überarbeitet, das jetzt gestrichene Beispiel findet sich auf den Seiten 25 und 26) stehen derzeit noch beide auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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ESMA veröffentlicht Bericht zu den Durchsetzungsaktivitäten 2012

23.07.2013

Die europäische Wertpapieraufsicht (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat einen Bericht veröffentlicht, der einen Überblick über die Aufsichtsaktivitäten in Bezug auf veröffentlichte Finanzinformationen und die entsprechenden Durchsetzungsaktivitäten im Jahr 2012 bietet. Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten war ein deutlicher Fokus der Aktivitäten 2012.

2012 führten die europäischen Aufsichten umfassende Überprüfungen von 1.050 Zwischenberichten und Abschlüssen durch, wodurch 17% aller börsennotierten Unternehmen in Europa abgedeckt wurden. Zusätzlich wurden 1.200 Teilüberprüfungen durchgeführt, wodurch weitere 20% aller börsennotierten Unternehmen in Europa abgedeckt wurden.

ESMA ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es immer noch Raum für Verbesserung bei der Qualität der Finanzberichterstattung gibt. Beispiele von Bereichen, in denen Emittenten noch weitere Anstrengungen unternehmen müssen, um die IFRS einzuhalten, schließen die folgenden ein:

  • Anwendung der Klassifizierungskriterien für zu Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten,
  • Bestimmung des Abzinsungssatzesfür die Berechnung von leistungsorientierten Verpflichtungen,
  • Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten,
  • Beurteilung der Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten,
  • Unterscheidung zwischen einer Änderung von Bilanzierungsmethoden und einer Rechnungslegungsannahme und
  • Angaben in Bezug auf die Risiken und Unsicherheiten sowie in Bezug auf die Ermessententscheidungen und Annahmen, die den erstellten Abschluss betreffen.

Eine separate, gezielte Überprüfung im Zusammenhang mit der Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten, deren Ergebnisse bereits im Januar 2013 veröffentlicht wurden, wurde 2012 durchgeführt und zeigte "dass Wertminderungsverluste in Bezug auf Geschäfts- oder Firmenwerte, die 2011 erfasst wurden, sich auf eine Handvoll Emittenten und eine sehr begrenzte Anzahl von Branchen konzentriert" und dass in vielen Fällen die in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellten Angaben "aus Phrasen bestehen und nicht ausreichend unternehmensspezifisch sind".

Da die Aufsichten der Meinung sind, dass dies in vielen Fällen dazu führt, dass die Adressaten der Abschlüsse nicht in der Lage sind, aus den geleisteten Angaben auf die Verlässlichkeit der Annahmen zu schließen, haben ESMA und die nationalen europäischen Aufsichten entschieden, diesen Bereich auch 2013 zu überwachen, und haben das Thema in die Schwerpunkte für die Überprüfung der Abschlüsse 2012 aufgenommen.

Um die Durchsetzung der IFRS weiter zu stärken, hat ESMA eine Konsultation zu Leitlinien in Bezug auf die Durchsetzung von Vorschriften hinsichtlich von börsennotierten Unternehmen in der EU veröffentlichten Finanzinformationen angestoßen. Die vorgeschlagenen Leitlinien sind das Ergebnis der Überprüfung der Standards Nr. 1 und 2 zur Durchsetzung von Vorschriften in Bezug auf Finanzinformationen die vom Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR), ESMA's Vorgänger, im April 2003 und April 2004 herausgegeben wurden.

Der englischsprachige Bericht Activity Report of the IFRS Enforcement activities in Europe in 2012 steht Ihnen auf der internetseite von ESMA zur Verfügung.

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