ESMA-Bericht zeigt Verbesserungsmöglichkeiten bei Angaben zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

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21.01.2013

Die europäische Wertpapieraufsicht (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat die Ergebnisse einer Überprüfung von Jahresabschlüssen 2011 in Bezug auf Werthaltigkeitstests bei Geschäfts- oder Firmenwerten veröffentlicht. In dem Bericht wird dargestellt, dass die Erfassung von bedeutenden Wertberichtigungen auf eine Handvoll von Emittenten beschränkt war. Nach Meinung von ESMA wirft dies die Frage auf, ob der Erfassungsgrad von Wertberichtigungen in den Abschlüssen 2011 die schwierigen wirtschaftlichen Umstände, unter denen die Unternehmen tätig sind, angemessen widerspiegeln. ESMA musste auch feststellen, dass zwar im Allgemeinen die wesentlichen Angaben in Bezug auf Werthaltigkeitstests generell geleistet wurden, diese aber nur Allgemeinplätze und nicht unternehmensspezifisch waren. ESMA erwartet von den Emittenten und deren Prüfern, dass die Ergebnisse der Überprüfung bei der Erstellung und Prüfung der IFRS-Abschlüsse 2012 berücksichtigt werden.

ESMA entschied sich, eine Überprüfung der Bilanzierungspraxis in Bezug auf die Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten und anderen immateriellen Vermögenswerten durchzuführen, weil viele Marktteilnehmer im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise Bedenken geäußert hatten, dass die von Unternehmen durchgeführten Werthaltigkeitstests bei Geschäfts- oder Firmenwerten nicht verlässlich seien. Selbst Hans Hoogervorst, Vorsitzender des IASB, meinte in einer Rede, die er im Juni 2012 hielt: "In der Praxis scheint es so, als ob diese Werthaltigkeitstests nicht immer mit ausreichender Strenge durchgeführt werden. Oft zeigen die Aktienkurse die Wertminderung, bevor das Unternehmen sie in der Bilanz erfasst. Anders gesagt: Der Werthaltigkeitstest erfolgt zu spät."

ESMA selbst fand einige allgemeine Mängel in Bezug auf die Werthaltigkeitstests bei Geschäfts- oder Firmenwerten, wie sich in dem im Oktober 2012 veröffentlichten zwölften Satz von Auszügen aus der vertraulichen Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen von ESMA gezeigt hat; Werthaltigkeitstests wurden deshalb auch als einer der Prüfungsschwerpunkte für die Jahresabschlüsse 2012 benannt.

Das wesentliche Ziel der Überprüfung, der die Bilanzierungpraxis einer Stichprobe von 235 europäischen Emittenten mit bedeutenden Geschäfts- oder Firmenwerten aus 23 Ländern unterworfen wurde, lag darin, einen Überblick über die Bilanzierungspraxis in Bezug auf Wertberichtigungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte und die Angemessenheit der zugehörigen Angaben in den Abschlüssen 2011 zu gewinnen, die nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt wurden.

Die Überprüfung ergab, dass die Erfassung bedeutender Wertberichtigungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte auf eine Handvoll von Emittenten beschränkt war; 5% der Emittenten in der Stichprobe erfassten fast 75% der Wertberichtigungen, und von diesen 75% wurden wiederum drei Viertel von nur drei Emittenten erfasst. Die Überprüfung ergab außerdem, dass die meisten Emittenten die Tatsachen und Umstände, die zur Erfassung von Wertberichtigungen geführt haben, nur sehr allgemein beschrieben und auf "schlechtere wirtschaftliche Aussichten", "Verringerung der Nachfrage" und "stärkeren Wettbewerb" verwiesen. Nur sehr wenige Emittenten gaben genaue Informationen.

Als Ergebnis der Überprüfung ergeben sich fünf Bereiche, in denen nach Meinung von ESMA mehr Aufmerksamkeit geboten ist:

  • Wesentliche Annahmen der Unternehmensleitung - ESMA stellte fest, dass die Emittenten in 70% der Fälle unzureichende Angaben in Bezug auf die wesentlichen Annahmen leisten, die sich auf die Projektionen von Ein- und Auszahlungen jenseits von Abzinsungssätzen und Wachstumsraten beziehen, die in den Werthaltigkeitstests verwendet werden, so dass Detaillierungsgrad und Nützlichkeit für die Adressaten nicht ausreichen. ESMA fordert die Emittenten auf, alle wesentlichen Annahmen anzugeben und das Vorgehen zu erläutern, das die Unternehmensleitung in seiner Auswahl für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung gewählt hat.
  • Sensitivitätsanalysen - ESMA entdeckte unterschiedliche Vorgehensweisen in Bezug auf die Angabe von Sensitivätsanalysen. ESMA stellte außerdem fest, dass von den Emittenten, bei denen der Buchwert ihres Nettovermögens die Marktkapitalisierung übersteigt, nur die Hälfte eine Sensitivitätsanalyse zur Verfügung stellte. ESMA hätte von diesen Emittenten mehr Transparenz und die Angabe der Sensitivität der Wertminderungsberechnung in Bezug auf die Änderungen wesentlicher Annahmen erwartet.
  • Ermittlung des erzielbaren Betrags - ESMA wäre davon ausgegangen, dass externen Informationsquellen bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten ein größeres Gewicht eingeräumt würde, wenn Zahlungen abgezinst werden.
  • Bestimmung der Wachstumsraten - Mehr als 15% der Emittenten gaben eine ewige Wachstumsrate von mehr als 3% an. Unter den gegenwärtigen wirtschaftlichen Umständen scheint ESMA die Verwendung einer langfristigen Wachstumsrate von mehr als 3% ehrgeizig und optimistisch; nach Meinug von ESMA könnte dies zu einer zu hoch gegriffenen langfristigen Wachstumsrate führen.
  • Angabe des durchschnittlichen Abzinsungssatzes - Rund 25% der Emittenten in der Stichprobe gaben einen durchschnittlichen Abzinsungssatz und keinen spezifischen Abzinsungssatz für jede wesentliche Zahlungsmittel generierende Einheit an. ESMA fordert die Emittenten auf, separate Abzinsungssätze zu verwenden und anzugeben, weil sie durch die Angabe nur eines einzigen durchschnittlichen Abzinsungssatzes Informationen verschleiern könnten, die für Adressaten von Abschlüssen wichtig sind.

ESMA und die einschlägigen nationalen Behörden, die für die Durchsetzung der IFRS verantwortlich sind, werden die Ergebnisse der Überprüfung bei ihrer Prüfung der IFRS-Abschlüsse 2012 zu Bereichen besonderer Aufmerksamkeit machen. ESMA hofft, dass dies zu einer strengeren Anwendung von Werthaltigkeitstests auf Geschäfts- oder Firmenwerte und einer besseren Einhaltung der Vorschriften aus IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten führen wird.

In der oben bereits zitierte Rede vom Juni 2012 deutete Hans Hoogervorst auch an, dass der IASB Geschäfts- oder Firmenwerte im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse noch einmal überprüfen könne.

Die folgenden englischsprachigen Dokumente stehen Ihnen auf der Internetseite von ESMA zur Verfügung:

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