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Großbritannien ersetzt nationale Rechnungslegungstandards mit einem auf dem IFRS für KMU basierenden Standard

14.03.2013

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat den Rechnungslegungsstandard (Financial Reporting Standard, FRS) 102 'Der im Vereinigten Königreich und der Republik Irland anzuwendende Finanzberichterstattungsstandard' herausgegeben, mit dem die gegenwärtig in Großbritannien geltenden Rechnungslegungsstandards ab Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen, ersetzt werden.

FRS 102 ist aus dem IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen des IASB, der eine vereinfachte Version der vollen IFRS darstellt, abgeleitet, aber enthält vom FRC vorgenommene Änderungen, von denen eine der beträchtlichen Ausweitung des Anwendungsbereichs gegenüber dem IFRS für KMU gilt. Damit wurde erreicht, das jedes Unternehmen, das nicht die vollen IFRS anwenden muss, FRS 102 anwenden kann.

FRS 102 folgt FRS 100 Anwendung der Vorschriften in Bezug auf die Finanzberichterstattung und FRS 101 Rahmenkonzept reduzierter Angaben, die im November 2012 veröffentlicht wurden, und vervollständigt damit das Paket zur Ersetzung der gegenwärtigen britischen Rechnungslegungsvorschriften, dessen wichtigster Bestandteil er ist. Im Laufe der Zeit soll noch ein eigener Standard für Versicherer veröffentlicht werden, und Änderungen am Abschnitt zu Finanzinstrumenten werden ebenfalls noch erwartet.

Obwohl alle Abschlüsse in Großbritannien freiwillig nach den vollen IFRS erstellt werden dürfen, wenn die gegenwärtigen Rechnungslegungsvorschriften ersetzt werden, geht man davon aus, dass die relative Kürze von FRS 102, der weniger als 250 Seiten dick ist, viele anziehen wird. Unabhängig davon, ob die voellen IFRS oder FRS 102 gewählt wird, kann die Einführung detaillierterer Vorschriften im Hinblick auf Finanzinstrumente für einige Berichterstatter zur Herausforderung werden.

Die wesentlichen Änderungen, die mit FRS 102 in die britische Rechnungslegung eingeführt werden, sind die folgenden:

  • Derivate können nicht länger von der Bilanz gehalten werden und werden erfolgswirksam zu beizulegenden Zeitwert bewertet. Den Erstellern, die bereits FRS 26 (mit dem die Vorschriften aus IAS 39 übernommen wurden) anwenden, werden die Vorschriften vertraut sein.
  • Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte haben keine unbegrenzte Nutzungsdauer mehr und müssen abgeschrieben werden. In Abwesenheit verlässlicher Schätzungen ist von einer maximalen Nutzungsdauer von fünf Jahren auszugehen - das ist wesentlich kürzer als die bisher möglichen 20 Jahre.
  • Die Ausnahme für Pläne mehrerer Arbeitgeber, nach der gestattet war, leistungsorientierte Pläne als beitragsorientierte Pläne zu bilanzieren, wird Unternehmen unter gemeinschaftlicher Beherrschung nicht mehr zur Verfügung stehen.

FRS 102 tritt verpflichtend für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist ab Berichtsperioden gestattet, die am oder nach dem 31. Dezember 2012 enden.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache auf der Intenetseite des FRC:

Weitere Informationen finden Sie auch auch der eigens eingerichteten Internetseite von Deloitte Großbritannien: Die Zukunft der britischen Berichterstattung. Außerdem haben unsere Kollegen die erste Ausgabe ihres neuen Need to know-Newsletters FRS 102 gewidmet.

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Gegenüberstellung des Entwurfs zur Erlöserfassung mit den nachfolgenden Entscheidungen der Boards

13.03.2013

IASB und FASB haben bei der IASB-Sitzung im Februar 2013 ihre gemeinsamen erneuten Beratungen im Erlöserfassungsprojekt abgeschlossen. Im Nachgnag dazu hat der Stab ein Dokument erstellt, in dem der Text des Entwurfs vom November 2011 mit den bei der erneuten Erörterung bis einschließlich Februar 2013 gefällten Entscheidungen gegenübergestellt wird.

Der Standardentwurf ED/2011/6 Erlöse aus Verträgen mit Kunden wurde am 14. November 2011 veröffentlicht. In dem jetzt veröffentlichten zweispaltigen Dokument ist der Text des Entwurfs in der linken Spalte widergegeben, während die sich auf bestimmte Abschnitte des Entwurfs beziehenden Entscheidungen der Boards in der rechten Spalte dargestellt sind. Die Entscheidungen sind jeweils datiert und mit Verknüpfungen auf die Agendapapiere der entsprechenden Sitzungen versehen. Abeichungen zwischen IASB und FASB werden ebenfalls vermerkt. Sie können sich da Dokument direkt von der Internetseite des IASB herunterladen.

Der Stab wird den ursprünglichen Text jetzt mit den Entscheidungen der Baords zusammenführen und daraus den neuen endgültigen Standard zur Erlöserfassung entwickeln, dessen Veröffentlichung im zweiten Quartal 2013 erwartet wird. Er soll für Berichtsperioden in Kraft treten, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. IASB und FASB haben sich gegen vorzeitige Anwendung entschlossen.

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Öffentliche Diskussion des DRSC am 11. März 2013 - Protokoll und Präsentationen

13.03.2013

Am 11. März fand am Frankfurter Flughafen eine öffentliche Diskussion des DRSC zu den IASB-Standardentwürfen zur Novation von Derivaten und zu begrenzten Änderungen an IFRS 9 statt.

Das Protokoll von der Veranstaltung und die Präsentationen stehen jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung:

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Zweite Ausgabe des europäischen Newsletters zum Rahmenkonzept

12.03.2013

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), der französische Standardsetzer ANC, das DRSC, der italienische Standardsetzer OIC und der britische Rat für Rechnungslegung (FRC) haben die zweite Ausgabe ihres gemeinsamen neuen Newsletters 'Keep up with getting a better framework’ herausgegeben, mit dem europäische Anwender über die jüngsten Entwicklungen im IASB-Projekt zum Rahmenkonzept und andere einschlägige Entwicklungen informiert werden sollen.

In der zweiten Ausgabe des Newsletters werden die vorläufigen Entscheidungen, die bei der Februarsitzung 2013 des IASB in Bezug auf das demnächst erscheinende Diskussionspapier gefällt wurden, zusammengefasst und eingewertet. Insbesondere geht es um folgende Themen:

  • Zweck und Status des Rahmenkonzepts,
  • Bestandteile des Abschlusses,
  • Ansatz und Ausbuchung von Abschlussposten,
  • Bewertung von Abschlussposten,
  • dem Abschluss zugrunde liegende Berichtseinheit.

Wie im gemeinsamen Strategiepapier von EFRAG, ANC, DRSC, OIC und FRC erläutert ist beabsichtigt, Bulletins zu veröffentlichen, die auf den Internetseiten der beteiligten Organisationen zu Verfügung gestellt werden und in denen Sachverhalte, die während des Projekts aufkommen, erörtert, ihre Bedeutung erläutert und um Rückmeldung zu ihnen gebeten wird. Darüber hinaus wird ein besonderer Newsletter entwickelt, um die europäischen Interessenten darüber informiert zu halten, wie die Erörterungen mit dem IASB und anderen Interessengruppen weltweit fortschreiten.

Die Presseerklärung zur Veröffentlichung des zweiten Newsletters steht Ihnen auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung. Sie bietet auch Zugang zur zweiten Ausgabe des Newsletters.

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Entwurf einer Stellungnahme zum IASB-Entwurf zur Novation von Derivaten

11.03.2013

Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2013/2 'Novation von Derivaten und Fortsetzung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen' zur Verfügung gestellt, der am 28. Februar 2013 herausgegeben wurde.

EFRAG unterstützt die vom IASB vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 9 Finanzinstrumente und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung. Dennoch macht EFRAg zwei Anmerkungen:

Der IASB sollte klarstellen, dass Novationen, die durchgeführt werden, um die Vorschriften von (im Wesentlichen) in Kraft befindlichen Gesetzen oder Verordnungen zu erfüllen, die aber in dem Sinne freiwillig sind, dass sie vor der Novationsfrist vorgenommen werden, auch in den Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Änderung fallen.

Vorzeitige Anwendung sollte gestattet sein, sodass Unternehmen die Vorschriften auf Novationen anwenden können, die vor der Finalisierung der Vorschriften durchgeführt werden.

Um Kommentare zum Stellungnahmeentwurf wird bis zum 25. März 2013 gebeten.

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Tagesordnung für die Märzsitzung des IASB

11.03.2013

Der IASB wird das nächste Mal vom 19. bis 21. März 2013 in den Räumen des IASB in London tagen. Der FASB wird nicht an der Sitzung teilnehmen. Erörtert werden IAS 41, die umfassende Überprüfung des IFRS für KMU, das Rahmenkonzept, das Bilanzierungsobjekt für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts, IAS 19, IAS 1, die jährlichen Verbesserungen 2010-2012, Put-Optionen auf nicht beherrschende Anteile und Erlöserfassung.

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung, die am 11. März 2013 zur Verfügung gestellt wurde, finden Sie hier.

Sollten Änderungen an der Tagesordnung vorgenommen werden, werden wir sie dort nachpflegen. Größere Änderungen geben wir außerdem als Nachricht bekannt. Die Übersetzungen der Mitschriften von Deloitte-Beobachtern stellen wir ebenfalls auf dieser Seite zur Verfügung, sobald sie uns vorliegen.

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Rotes Buch 2013 ist erschienen

11.03.2013

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass das sogenannte Rote Buch der International Financial Reporting Standards 2013 erschienen ist.

Das 'Rote Buch' enthält die Verlautbarungen, die bis zum 1. Januar 2013 herausgegeben wurden, einschließlich aller IFRS, die erst nach dem 1. Januar 2013 in Kraft treten, aber nicht der ersetzten IFRS, die weiter angewendet werden können, wenn sich ein Unternehmen gegen eine vorzeitige Anwendung entscheidet. Daher enthält die Ausgabe 2013 des roten Buchs die folgenden Änderungen, die 2012 vorgenommen wurden:

Der Preis beträgt £65 zuzüglich Versandkosten. Die üblichen Preisnachlässe werden gewährt. Auf der Internetseite des IASB finden Sie weitere Informationen und können eine Bestellung aufgeben. eIFRS-Abonnenten ist das Rote Buch in elektronischer Form im Abonnentenbereich der Internetseite des IASB ab sofort zugänglich.

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    DRSC stimmt zwei IASB-Entwürfen zu

    10.03.2013

    Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwürfen ED/2012/6 und ED/2013/1 genommen.

    Das DRSC stimmt beiden Entwürfen zu.

    IASB-Entwurf ED/2012/6 Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture

    IASB-Entwurf ED/2013/1 Angaben zum erzielbaren Betrag für nicht finanzielle Vermögenswerte

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    Neue Ausgabe von IFRS in Focus zum Thema Wertminderung

    09.03.2013

    Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine neues Ausgabe des 'IFRS in Focus'-Newsletters erarbeitet. Sie ist dem IASB-Standardentwurf ED/2013/3 'Finanzinstrumente: Erwartete Kreditausfälle' gewidmet, mit dem ein Wertminderungsmodell vorgeschlagen wird, demzufolge Wertminderungen nicht erst dann erfasst werden, wenn sie eingetreten sind; vielmehr soll künftig für erwartete Zahlungsausfälle eine Risikovorsorge auch für bislang nicht leistungsgestörte Finanzinstrumente gebildet werden.

    Der IASB hat den Entwurf am 7. März 2013 herausgegeben. Mit ihm hat der IASB einen überarbeiteten Vorschlag zu der Fragestellung vorgelegt, wie Wertminderungen bei Finanzinstrumenten abgebildet werden sollen. Die Vorschläge im einzelnen haben wir für Sie in unserer Nachricht IASB schlägt neues Wertminderungsmodell vor zusammengefasst.

    In dem jetzt veröffentlichten IFRS in Focus-Newsletter des IFRS Global Office von Deloitte werden die Vorschläge erläutert. Ein ausführlicher deutschsprachiger IFRS fokussiert-Newsletter befindet sich ebenfalls in Erarbeitung; wir werden ihn Ihnen in wenigen Tagen zur Verfügung stellen können.

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