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IASB schlägt kleine Änderungen bei den Angaben zu Wertminderungen vor

18.01.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den Entwurf ED/2013/1 'Angaben zum erzielbaren Betrag für nicht finanzielle Vermögenswerte (vorgeschlagene Änderungen an IAS 36)' herausgegeben. In dem Entwurf wird vorgeschlagen, die Anwendung der Vorschrift, die die Angabe des erzielbaren Ertrags erfordert, einzuschränken. Außerdem sieht der IASB vor, die Angaben zu wertgeminderten Vermögenswerten klarzustellen.

Beschränkung der Angaben zum erzielbaren Betrag

Die vom IASB vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf die Angaben zum erzielbaren Betrag geht auf eine Folgeänderung in IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten zurück, die im Rahmen der Veröffentlichung von IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts vorgenommen wurde.

Mit dieser Folgeänderung wurde die Vorschrift eingeführt, den erzielbaren Betrag jeder Zahlungsmittel generierenden Einheit (oder Gruppen von Einheiten) anzugeben, bei denen der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts resp. der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer an dieser Einheit (oder Gruppe von Einheiten) im Vergleich zum Gesamtbuchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts resp. der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer bedeutend ist (in Paragraf 134). Die Vorschrift, den erzielbaren Betrag dieser Zahlungsmittel generierenden Einheiten anzugeben, gilt also unabhängig davon, ob eine Wertminderung in Bezug auf die jeweilige Einheit in der laufenden Berichtsperiode erfasst wurde.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen würde die Anwendung dieser Vorschrift auf alle Zahlungsmittel generierenden Einheiten gestrichen, und die Vorschrift, den erzielbaren Betrag anzugeben, würde auf die Fälle beschränkt, in denen in der laufenden Periode eine Wertminderung erfasst wurde. Dies würde dadurch erreicht, dass die Vorschrift in den Paragrafen 130 verschoben wird, der anzuwenden ist, wenn eine Wertminderung erfasst wurde.

Klarstellung der Angaben bei Wertminderung eines Vermögenswerts

Neben der oben genannten Einschränkung der Angabepflicht in Bezug auf den erzielbaren Betrag wird in dem Entwurf außerdem vorgeschlagen, die Angaben zu ändern und klarzustellen, die zu leisten sind, wenn ein Vermögenswert wertgemindert ist und der erzielbare Betrag auf Grundlage seines beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten bestimmt wurde.

Die vorgeschlagenen Änderungen sehen eine Beibehaltung der Ausnahme von den Angabevorschriften nach IFRS 13 vor, aber es würde vorgeschrieben, die folgenden Informationen anzugeben:

  • angewendete Bewertungmethoden und jegliche Änderungen in den Bewertungsmethoden,
  • die Ebene der Fair-Value-Hierarchie (aus IFRS 13), auf der die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts vorgenommen wurde,
  • bei Bewertungen der zweiten oder dritten Ebene: Schlüsselannahmen in der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts einschließlich der explizit verpflichtenden Angabe des angewendeten Abzinsungssatzes, wenn eine Barwertmethode angewendet wurde.

Die explizite Vorschrift, den Abzinsungssatz anzugeben, hatte der der IASB bereits in seinem Entwurf ED/2012/1 Jährliche Verbesserungen vorgeschlagen, der aus dem Zyklus 2010-2012 der jährlichen Verbesserungen entstanden ist. Da diese Vorschrift bereits einmal zwecks Stellungnahme veröffentlicht wurde, bittet der IASB zu diesem Aspekt nicht um Stellungnahmen. Die im Rahmen der jährlichen Verbesserungen vorgesehene Änderung wird allerdings zugunsten des jetzt veröffentlichten kombinierten Änderungsvorschlags aufgegeben.

Die oben genannten Änderungen an den Angabevorschriften gleicht diese an die Angabevorschriften an, die gelten, wenn ein Vermögenswert wertgemindert ist und der erzielbare Betrag auf Grundlage des Nutzungswerts bestimmt wurde. Damit würde das Vorhaben der Angleichung der Angaben zum Nutzungswert und zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten abgeschlossen, das ursprünglich im Rahmen der Jährlichen Verbesserungen 2006-2008 mit der Veröffentlichung der Verbesserungen an den IFRS am 22. Mai 2008 angestoßen wurde.

Die vorgeschlagenen Änderungen wären rückwirkend anzuwenden.

Zum Entwurf ED/2013/1 kann bis zum 19. März 2013 Stellung genommen werden.

Auf der Internetseite des IASB stehen Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:

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XBRL-Taxonomie 2013 zwecks Stellungnahme veröffentlicht

18.01.2013

Die IFRS-Stiftung hat den Entwurf der 'XBRL-Taxonomie 2013' zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

Die IFRS-Taxonomie 2013 ist eine Übersetzung aller IFRS-Verlautbarungen, die bis zum 1. Januar 2013 herausgegeben wurden, in die Unternehmensberichterstattungssprache XBRL (eXtensible Business Reporting Language) und konsolidiert auch alle Interimsveröffentlichungen aus dem Jahr 2012 integriert, die die IFRS-Stiftung herausgegeben hatte, damit Anwender, die neue Verlautbarungen des IASB vorzeitig anwenden wollten, darüber auch im XBRL-Format berichten konnten. Die vorgeschlagene IFRS-Taxonomie 2013 enthält außerdem also Etiketten, die häufig vorkommende Praxiskonzepte widerspiegeln, die aus einer Analyse von Abschlüssen abgeleitet wurden, die im Bankensektor, in der Versicherungsbranche und in den Rohstoffindustrien erstellt wurden.

Zu der vorgeschlagenen Taxonomie kann bis zum 18. März 2013 Stellung genommen werden.

Am 4. Februar 2013 bietet die IFRS-Stiftung ein Internetseminar an, in dem in den Entwurf eingeführt werden soll und Fragen gestellt werden können.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB:

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Integrierte Berichterstattung auf der Agenda des IASB

18.01.2013

Der IASB hat heute erste Agendapapiere für seine reguläre monatliche Sitzung veröffentlicht, die am 29. Janaur 2013 beginnen wird. Unter den Papieren befindet sich auch eine Präsentation zur Arbeit und zu den Zielen des internationalen Ausschusses für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC).

Im Rahmen der Ergebnisse seiner Agendakonsultation 2011, die am 18. Dezember 2012 veröffentlicht wurden, hatte der IASB bekanntgegeben, Nachhaltigkeits- und integrierte Berichterstattung nicht auf seine Agenda nehmen zu wollen, da es in diesem Bereich wohl aufgestellte internationale Standardsetzer gibt, die sich des Themas annehmen können. Der IASB werde sich weiterhin auf Rechnungslegung und Finanzberichterstattung konzentrieren.

Dennoch hat der IASB ein Interesse daran, über Entwicklungen in dieser Hinsicht auf dem Laufenden zu bleiben - insbesondere in Bereichen in denen es zu Überschneidungen kommen kann wie beispielsweise in der Lageberichterstattung. Zu diesem Zweck wird es bei der kommenden IASB-Sitzung eine Unterrichtseinheit über die Arbeit und die Ziele des IIRC stattfinden. Der IASB strebt, wie bereits angekündigt, ein Arbeitsabkommen (Memorandum of Understanding, MoU) mit dem IIRC an (s. Pressenotiz des IIRC) und ist unter anderem durch Alan Teixeira, den Forschungsdirektor des IASB, in verschiedenen Fachgremien des IIRC vertreten.

Sie können sich das englischsprachige Agendapapier direkt von der Internetseite des IASB herunterladen.

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Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme zur Aufstellung von IFRS-Konzernabschlüssen

18.01.2013

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) stellt auf seiner Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme zum Thema "Aufstellung von IFRS-Konzernabschlüssen nach § 245a UGB" zur Verfügung.

Die vorgeschlagene Stellungnahme gilt der Klärung von Zweifelsfragen zum Zusammenspiel von Regelungen der IFRS und des UGB bei der Anwendung von § 245a UGB. So wird beispielsweise im Zusammenhang mit dem Verhältnis zwischen den IFRS-Angaben und den von § 245a Abs 1 UGB zusätzlich verlangten Angaben die Frage behandelt, ob die Pflichtangaben gemäß IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen ausreichen, um auch die Angabepflichten gemäß § 266 Z 5 und 7 UGB zu Angaben betreffend Organmitglieder zu erfüllen. Es werden auch auf die zusätzlich verlangten Angaben gemäß § 265 Abs 2 Z 1 und 2 UGB (Name, Sitz, Anteil am Kapital, gegebenenfalls andere Grundlage der Tochtereigenschaft) von gemäß § 249 UGB nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen bzw zu gemäß § 263 Abs 2 UGB im Konzernabschluss nicht als solche behandelten angeschlossenen (assoziierten) Unternehmen behandelt. Darüber hinaus geht der Entwurf einer Stellungnahme auf Möglichkeiten zur Vermeidung von Doppelangaben in Konzernanhang und Konzernlagebericht ein.

Zum Entwurf kann bis zum 18. Februar 2012 Stellung genommen werden. Sie können ihn sich direkt von der AFRAC-Internetseite herunterladen.

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Empfehlungen der berufsständischen Rechnungsleger zu wirksamen Prozessen der Berichterstattung

18.01.2013

Der Ausschuss der aktiven berufsständischen Rechnungsleger (Professional Accountants in Business Committee, PAIB Committee) des internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC) hat ein Dokument mit Empfehlungen zur international besten ausgeübten Praxis zur Einrichtung wirksamer Berichterstattungsprozesse innerhalb von Organisationen herausgegeben.

In dem englischsprachigen Dokument, das Ihnen unter dem Titel Principles for Effective Business Reporting Processes auf der Internetseite des IFAC zur Verfügung steht, wird zuerst verdeutlicht, warum Berichterstattungsprozesse - sowohl intern als auch extern - so wichtig sind. Es wird hervorgehoben, dass "hochwertige Unternehmensberichte der innere Kern starker und nachhaltiger Organisationen" sind und Entscheidungen durch die Anwender und bessere interne Entscheidungsfindung ermöglichen sowie zur erfolgreichen Führung von Unternehmen beitragen.

In seinem Dokument nennt der PAIB 11 Kernprinzipien für eine Beurteilung und Verbesserung von Berichterstattungsprozessen und bietet praktische Leitlinien, die dabei helfen sollen, wichtige Voraussetzungen zu schaffen, damit eine wirksame Berichterstattung erfolgen kann.

Die genannten Prinzipien sind die folgenden:

  • Verpflichtung auf die Unterstützung wirksamer Berichterstattungsprozesse auf Leitungs- und Führungsebene.
  • Festlegung der Rollen und Verantwortlichkeiten aller Teilnehmer des Berichterstattungsprozesses über alle Funktionen hinweg einschließlich Unternehmensleitung, Prüfungsausschuss, Leitungsebenen, Rechtsabteilung, IT-Abteilung, Kommunikationsabteilung und anderen.
  • Planung und Kontrolle des Berichterstattungsprozesses einschließlich Einrichtung des Risikomanagements und der internen Kontrolle über Prozesse.
  • Einbindung der Interessengruppen einschließlich Aufnahme eines Dialogs mit den verschiedenen Interessengruppen zwecks Identifizierung wesentlicher finanzieller und nicht finanzieller Sachverhalte bei der Entwicklung der Berichtsstrategie des Unternehmens.
  • Festlegung des Berichtsinhalts durch Identifizierung des in den Bericht aufzunehmenden Inhalts, der Adressaten, der formalen Gestaltung und des Veröffentlichungszeitpunkts der Berichte.
  • Auswahl der der Rahmenkonzepte und Standards, nicht nur Sicherstellung der Einhaltung der einschlägigen Gesetze, sondern auch Vertrautheit mit anderen Rahmenkonzepten wie beispielsweise dem IFRS-Leitliniendokument Lageberichterstattung und dem Rahmenkonzept zur integrierten Berichterstattung, das derzeit vom internationalen Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) entwickelt wird.
  • Festlegung der Berichterstattungsprozesse durch Identifizierung der Informationsbedürfnisse, Informationsprozesse und der entsprechenden Systeme.
  • Verwendung von Berichterstattungstechnologien durch Einrichtung eines Prozesses, der die Auswertung und Verbesserung der Darstellung von Informationen durch Nutzung der Möglichkeiten von neuen Technologien wie beispielsweise XBRL oder sozialen Medien ermöglicht.
  • Analyse und Interpretation der berichteten Informationen, bevor diese internen und externen Adressaten zur Verfügung gestellt werden.
  • Einholung von Bestätigung und Ermöglichung von Überprüfung von Berichten und Berichtsprozessen sowohl durch interne als auch externe Parteien, nicht nur aus Gründen der Einhaltung von Vorschriften, sondern auch als freiwillige Maßnahme.
  • Auswertung und Verbesserung von Berichtsprozessen in regelmäßigen Abständen, um die Wirksamkeit der Berichterstattung zu erhalten.

Zur Veröffentlichung des Dokuments wurde auch eine englischsprachige Presseerklärung mit eine Kurzzusammenfassung herausgegeben, die Sie sich direkt von der Internetseite des IFAC herunterladen können.

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EFRAG-Stellungnahmen zur vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee zu negativen Zinserträgen

17.01.2013

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite ihre endgültige Stellungnahme zur vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee zu IAS 39 hinsichtlich der Auswirkungen von negativen Zinserträgen auf die Darstellung der Gesamtergebnisrechnung zur Verfügung.

Wie schon im Stellungnaheentwurf erhebt EFRAG Bedenken hinsichtlich der Formulierung der Agendaentscheidung, die einer Interpretation gleich käme. So heißt es in der Agendaentscheidung: "[D]ie Aufwendungen, die für einen finanziellen Vermögenswert aufgrund eines negativen Effektivzinssatzes entstehen, sollten nicht als Zinsertrag oder Zinsaufwand sondern in einer anderen sachgerechten Aufwandsklassifikation erfasst werden" Diese Formulierung hält EFRAG für interpretativ, weil eine solche Behandlung derzeit nicht explizit gefordert wird. EFRAG fordert das Interpretations Committe daher auf, keine Agendaentscheidungen zu veröffentlichen, die eine bestimmte bilanzielle Behandlung vorschreiben.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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Aussage des IASB gegenüber dem britischen Bankenausschuss zur Untersuchung der Auslöser der Finanzmarktkrise

17.01.2013

Am 16. Januar 2013 sagte der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst vor dem Ausschuss für Steuern, Prüfung und Rechnungslegung der britischen Parlamentskommission zu Bankenstandards aus.

Die Parlamentskommission, eine gemeinsamer Ausschuss des Oberhauses und des Unterhauses des britischen Parlaments, erarbeitet einen Bericht, wie die Governance und die ethische Einstellung sich nach der Finanzmarktkrise ändern müssen. Dazu war am 4. Dezember 2012 eine Beweisaufnahme eröffnet worden. Die Position des IASB lässt sich in der Aussage zusammenfassen: "Kurz gesagt unterstützen wir den Gedanken nicht, dass Rechnungslegungsstandards eine systematische Verzerrung bewirkt hat, die zu zu positiven Abschlüssen im Bankensektor geführt hat." Eine schriftliche Stellungnahme, in der die Antworten des IASB auf alle Fragen des Ausschusses für Steuern, Prüfung und Rechnungslegung der Parlamentskommission enthalten sind, kann direkt von der Internetseite des IASB heruntergeladen werden.

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Neue Dbriefs-Internetsendung zu aktuellen Entwicklungen in der Standardsetzung

17.01.2013

Am Mittwoch, den 27. März 2013 wird Deloitte eine Dbriefs-Internetsendung zu den aktuellen Entwicklungen bei der Standardsetzung durch den IASB ausstrahlen.

Besprochen werden sollen folgende Themen:

  • Entwurf zu Leasingverhältnissen, der im ersten Quartal 2013 erwartet wird,
  • jüngste Entwicklungen im Finanzinstrumenteprojekt,
  • andere Rechnungslegungs-, Standardsetzungs- und Berichterstattungsentwicklungen des ersten Quartals 2013.

Die Details zur englischsprachigen Internetsendung finden Sie nachfolgend:

Thema: IFRS: Wichtige Entwicklungen
Datum und Zeit: Mittwoch, 27. März 2013
10:00-11:00 Uhr deutscher Zeit
Moderator: Joel Osnoss, Global IFRS Leader: Mandanten und Märkte
Vortragende: Neil Laverty, Ko-Leiter der globalen IFRS-Kommunikation
Andrew Spooner, verantwortlicher Deloitte-Partner für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS
Weiterführende Informationen: hier
Registrierung: hier
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IASB-Forum zur Angabenüberlast — Agenda

17.01.2013

Am 28. Januar 2013 bietet der International Accounting Standards Board (IASB) ein öffentliches Forum in London an, bei dem das Übermaß an Angaben erörtert werden soll. Die Teilnehmer sollen insbesondere Möglichkeiten diskutieren, wie die Nützlichkeit und die Klarheit von Angaben verbessert werden können. Eine Agenda für das Diskussionsforum wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Da das wesentliche Ziel des Forums darin liegt, ein klareres Bild des 'Angabenproblems' und seiner Gründe zu bekommen, wurde die Tagesordnung wie folgt zusammengestellt:

 

Montag, 28. Januar 2013 (08:30h-15:00h)

Begrüßung und Einführung

Der IASB und Andere

  • Zielsetzung des Forums und angestrebte Ergebnisse
  • Wo stehen wir jetzt?
  • Diskussion mit Anderen, über die Arbeit, die sie bereits geleistet haben

Antwort der Adressaten — Wie Angaben den Bedürfnissen von Adressaten besser gerecht werden können

  • Das Problem aus der Sicht der Adressaten
  • Praktische Vorschläge zur Verbesserung der Nützlichkeit der Finanzberichterstattung

Antwort der Ersteller — Wie Angaben in der Praxis verbessert werden können

  • Das Problem aus der Sicht der Ersteller
  • Ein Beispiel einer Reaktion 'aus dem wahren Leben'

Podiumsdiskussion

  • Jedes Podiumsmitglied vertritt eine der Gruppen im Finanzberichterstattungsprozess (Standardsetzer, Regulierer, Ersteller, Prüfer, Adressat).
  • Auf welchen Teil des Problems kann die entsprechende Gruppe Einfluss nehmen?
  • Was kann diese Gruppe tun, um Verbesserungen herbeizuführen?

Offenes Forum

  • Fragen und Anmerkungen von Mitgliedern des Auditoriums
  • Fragen des Moderators an Mitglieder des Auditoriums

Zusammenfassung

  • Zusammenfassung der Debatte
  • Weitere Schritte

Weitere Informationen zum Forum (Ort, Ablauf, Anmeldung) finden Sie auf der Internetseite des IASB. Unsere IAS Plus-Projektseite zum Angabenrahmenkonzept bietet weitere Informationen zu Entwicklungen im Zusammenhang mit Angaben.

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Bericht von der letzten IFASS-Sitzung veröffentlicht

17.01.2013

Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS), das vormals unter dem Namen National Standard Setters (NSS) bekannt war, ist am 22. und 23. Oktober 2012 zu einer Sitzung in Zürich zusammengekommen. Eine detaillierte Zusammenfassung der Erörterungen bei der Sitzung wurde jetzt veröffentlicht. Unter anderem werden darin die Diskussionen zu der Beziehung zwischen dem IASB und den nationalen Standardsetzern und zu aktuellen Themen in der Finanzberichterstattung sowie die Berichte der regionalen Vereinigungen zusammengefasst.

Die öffentliche Sitzung wurde von Vertretern der Standardsetzer aus Australien, Belgien, Brasilien, China, Deutschland, Frankreich, Hongkong, Indien, Indonesien, Italien, Japan, Kanada, Korea, Libanon, Malaysia, Mexiko, den Niederlanden, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Pakistan, Saudi-Arabien, Schweden, Schweiz, Sierra Leone, Singapur, Spanien, Südafrika, Syrien, Taiwan, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten besucht. Außerdem waren Vertreter der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), der IFRS-Stiftung, des International Accounting Standards Board (IASB) und des Rats für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) ebenfalls anwesend.

Zu den Höhepunkten der Sitzung gehörten die folgenden Diskussionen:

  • Es gab viel Diskussion zur Beziehung zwischen dem IASB und den nationalen Standardsetzern und regionalen Vereinigungen und den damals erwarteten, am 1. November 2012 dann herausgegebenen Vorschlägen zur Einrichtung eines beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF). Die Ansichten waren geteilt, insbesondere im Hinblick auf die Größe und Besetzung des Gremiums, aber insgesamt gab es breite Unterstützung für die Einrichtung des ASAF unter den Teilnehmern.
  • Trotz der Vorschläge in Bezug auf die Einrichtung des ASAF schien Übereinstimmung zu herrschen, dass IFASS "zumindest auf absehbare Zeit" fortbestehen sollte. Die Rolle von IFASS soll auf der nächsten Sitzung erörtert werden.
  • Die Fachdiskussionen zu aktuellen Fragen der Finanzberichterstattung betrafen die folgenden Themen:
    • Es herrschte allgemeine Übereinstimmung, dass eine vollständige Überarbeitung von IAS 12 Ertragsteuern derzeit nicht vordringlich ist.
    • Es herrschte allgemeines Interesse daran, die Arbeit zum Thema Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung fortzusetzen.
    • Zum Konsultationspapier des IPSASB zu Zusammenschlüssen im öffentlichen Sektor vom Juni 2012 gab es geteilte Meinungen.
    • Es wurde vereinbart, dass die Arbeiten zur Buchungseinheit fortgesetzt werden sollen.
    • Verschiedenen Sachverhalte rund um das Thema Angaben wurden erörtert. Tenor schien zu sein: "Ersteller und Adressaten sind mit dem gegenwärtigen Stand der Dinge in Bezug auf Angaben nicht zufrieden."
    • Berichte zu von einzelnen Standardsetzern geführten Projekten zu im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten, Wertminderung und Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten, Bilanzierung von Treibhausgasemissionsrechten, investitionsabhängigen
      Steuergutschriften und Abzinsungssätzen, die nach IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer anzuwenden sind, wurden entgegengenommen und erörtert.
  • Ian Mackintosh, der stellvertretende Vorsitzende des IASB, gab einen Überblick über das Arbeitsprogramm des IASB und diskutierte mit den Teilnehmern die weitere Planung in Bezug auf Projekte und Prioritäten.  Die angesprochenen Themen spiegelten die Sachverhalte aus dem Bericht zu den eingegangenen Stellungnahmen und ihrer Berücksichtigung zur Agendakonsultation 2011 wider.
  • Es wurden Berichte von den verschiedenen regionalen Gruppierungen (AOSSG, EFRAG, GLASS und PAFA) entgegengenommen.
  • Verschiedene administrative Sachverhalte wurden erörtert.

Die nächste Sitzung von IFASS wird am 17. und 18. April 2013 in Sao Paulo stattfinden.

Der vollständige Bericht zu den Ergebnissen der IFASS-Sitzung in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des australischen Standardsetzers zur Verfügung.

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