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G-20 bekräftigen Bekenntnis zu globalen Standards mit Fokus auf Finanzinstrumenten

05.11.2011

Die Gruppe der 20 (G-20) hat ein Communiqué und Begleitdokumente von dem Gipfel der Staatschefs der G-20 freigegeben, der am 3. und 4. November 2011 im französischen Cannes abgehalten wurde.

Die Gruppe der 20 (G-20) hat ein Communiqué und Begleitdokumente von dem Gipfel der Staatschefs der G-20 freigegeben, der am 3. und 4. November 2011 im französischen Cannes abgehalten wurde.

Ein Großteil der vereinbarten Ergebnisse hat globale Wirtschafts- und sonstige Themen zum Gegenstand und enthält Maßnahmen zur Einführung und Vertiefung von Reformen im Finanzsektor. Diese beinhalten einen Bezug zu globalen Bilanzierungsstandards, Konvergenz und der Governance des IASB. Die Erreichung einer vereinheitlichen Lösung bei Finanzinstrumenten wird besonders herausgestellt, und man fordert einen Bericht zum generellen Konvergenzprojekt von IASB und FASB bis April 2012 ein.

Die Abschlusserklärung des Gipfels von Cannes enthält die folgende Beobachtung:

Wir bestärken erneut unser Ziel der Erreichung eines einheitlichen Satzes an qualitativ hochwertigen, weltweit gültigen Bilanzierungsstandards und der Erreichung der auf dem Gipfeltreffen von London im April 2009 vereinbarten Ziele, vor allem hinsichtlich der Verbesserung der Standards zur Bewertung von Finanzinstrumenten. Wir fordern IASB und FASB auf, ihr Konvergenzprojekt abzuschließen und sehen einem Fortschrittsbericht zum Treffen der Finanzminister und Notenbankgouverneure im April 2012 entgegen. Wir sehen dem Abschluss der Vorschläge entgegen, den Governancerahmen des IASB zu reformieren.

Andere genannte Reformen des Finanzsektors schlossen die Überwachung von Finanzinstituten mit globaler Systemrelevanz, die Regulierung von Banken einschließlich Schattenbanken, OTC-Märkte und Vergütungspraxis sowie die Reform des Finanzstabilitätsrats (FSR) ein.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

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IASB veröffentlicht aktualisiertes Arbeitsprogramm

04.11.2011

Der IASB hat ein neues Arbeitsprogramm mit Stand 31. Oktober 2011 veröffentlicht, in dem die 'derzeit besten Schätzungen' für die zeitliche Planung der einzelnen Projekte festgehalten werden.

Bei einer Reihe von Projekten hat sich eine leichte Verschiebung ergeben, und die ersten verbindlichen Termine für die Überprüfung von Standards nach deren Einführung wurden bekanntgegeben.

Nachfolgend bieten wir Ihnen einen Überblick über das aktualisierte Arbeitsprogramm:

Sie können den Arbeitsplan mit Stand 31. Oktober 2011 auf der Internetseite des IASB einsehen. Wir haben unsere detaillierte Übersicht angepasst, um die neue zeitliche Planung und weitere bekannte Entwicklungen widerzuspiegeln.

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Diskussionen bei der gemeinsamen Sitzung von IASB und ASBJ

04.11.2011

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) und des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) hielten am 31. Oktober und 1. November 2011 ihre 14. halbjährlich stattfindende gemeinsame Sitzung in London ab, bei der aktuelle Entwicklungen in der Rechnungslegung besprochen wurden.

Zu den erörterten Themen gehörten:

Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine englischsprachige Presseerklärung mit einer allgemeinen Zusammenfassung der Diskussionen zur Verfügung.

Islamische Bilanzierung Image

Herausforderungen bei der Anwendung herkömmlicher Rechnungslegungsstandards auf islamische Finanzgeschäfte

04.11.2011

Am 23. und 24. Oktober 2011 war die Prüfungs- und Rechnungslegungsorganisation für islamische Finanzinstitute (Accounting and Auditing Organisation for Islamic Financial Institutions, AAOIFI) Gastgeberin der jährlichen Konferenz der Weltbank zu islamischem Bankwesen und islamischen Finanzgeschäften.

Einer der Sitzungsteile war dem Thema 'Herausforderungen bei der Anwendung herkömmlicher Rechnungslegungsstandards auf islamische Finanzgeschäfte' gewidmet.

Sutan Emir Hidayat, Senior Lecturer am Islamic Finance University College in Bahrain wies in einer Rede auf die Vorteile einer Anwendung der IAS / IFRS hin, zeigte aber auch, dass eine volle Anwendung der internationalen Rechnungslegungsstandards durch islamische Finanzinstitute (IFI) der Zielsetzung eines der Scharia'a gemäßen Bankwesen zuwiderlaufen kann.

In seiner sehr detaillierten Analyse kommt er zu folgenden Schlussfolgerungen:

 

  • Trotz der Vorteile, die internationale Rechnungslegungsstandards bieten wird ihre Anwendung durch IFI zumindest zu einem gewissen Grad die Prinzipien der Scharia'a eliminieren. In anderen Worten, eine Befolgung der Scharia'a kann durch die Abschlüsse und Anhänge nicht sachgerecht widergespiegelt werden. Dabei ist doch die Befolgung der Scharia'a der Hauptgrund für die Existenz von IFI.
  • Die volle Anwendung der IAS / IFRS wird auch die Entwicklung von von Rechnungslegungsstandards verhindern oder beeinträchtigen, die sachgerecht der Scharia'a gemäße Transaktionen widerspiegeln, wodurch die bedeutenden Beiträge der AAOIFI übergangen werden.
  • IAS / IFRS wurden mit herkömmlichen Produkten und Geschäftsvorfällen im Hinterkopf geschrieben. Wenn sie auf islamische Produkte angewendet werden, behandeln sie diese Produkte typischerweise in ihrer wirtschaftlichen Substanz wie Äquivalente ihrer herkömmlichen Gegenstücke.
  • Es gibt also riesige Hinderungsgründe für eine vollständige Anwendung der IAS durch IFI. Aber es kann eine allgemeine Harmonisierung erreicht werden, indem die relevanten Aspekte der IAS angewendet werden. Dies ist der weise Weg, dem die AAOIFI folgt.

Den vollständigen Foliensatz für diese Rede in englischer Sprache können Sie direkt von der Internetseite der AAOIFI herunterladen (692 KB). Auf IAS PLUS pflegen wir eine eigene Seite zu islamischer Rechnungslegung.

Blaues Buch Image

Blaues Buch 2012 erscheint im Dezember

03.11.2011

Die IFRS-Stiftung hat angekündigt, dass die konsolidierte Fassung der IFRS ohne vorzeitige Anwendung im Dezember 2011 veröffentlicht werden soll.

Diese Version, die "Das blaue Buch" genannt wird, enthält alle offiziellen Verlautbarungen, die zum 1. Januar 2012 verpflichtend sind. Sie enthält keine IFRS, deren Datum des Inkrafttretens nach dem 1. Januar 2012 liegt. So ist beispielsweise IFRS 9 Finanzinstrumente nicht im blauen Buch enthalten, weil dieser das Datum des Inkrafttretens 1. Januar 2013 hat. Das blaue Buch weicht von der herkömmlichen gebundenen Ausgabe ab, die immer alle Verlautbarungen enthält, die bis zum Veröffentlichungsdatum herausgegeben sind, auch diejenigen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtend werden. Die IFRS-Stiftung beabsichtigt, die herkömmliche gebundene Ausgabe ("Das rote Buch") im ersten Quartal 2012 herauszugeben. Das blaue Buch kann für £60 plus Versandkosten erworben werden (es gibt Nachlässe für Studenten, Lehrkräfte und Besteller aus Ländern mit geringem oder mittleren Einkommen sowie Mengenrabatt). Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Vorbestellung finden Sie hier.
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Internetsendung der FAF zu den neuen Plänen für nicht börsennotierte Unternehmen

03.11.2011

Am Freitag, den 18. November 2011 wird die US-amerikanische Stiftung für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation, FAF) eine kostenfreie Internetsendung ausstrahlen, die ihrem kürzlich zwecks öffentlicher Stellungnahme veröffentlichten Plan für die Einrichtung eines Rats für die Verbesserung der Standards für nicht börsennotierte Unternehmen gewidmet sein wird.

In der Internetsendung werden (1) die Herausforderungen in Bezug auf die Finanzberichterstattung für nicht börsennotierte Unternehmen, (2) die vorgeschlagenen Verbesserungen in Bezug auf den Standardsetzungsprozess und (3) Vorschläge, wie Interessengruppen ihre Meinung zu den Empfehlungen kundtun können, erörtert werden.

Details zu der Sendung entnehmen sie bitte der nachfolgenden Tabelle.

  • Thema der Sendung: IN FOCUS: Der Plan der zur Verbesserung der Berichterstattung durch nicht börsennotierte Unternehmen
  • Datum und Zeitpunkt: Freitag, 18. November 2011 19:30h deutscher Zeit
  • Weitere Informationen und Anmeldung: hier

In Bezug auf weitere Informationen zu den Absichten der FAF verweisen wir Sie auf unsere Nachricht vom 4. Oktober 2011.

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Britischer Bericht zur Unternehmensfortführung enthält Beurteilung der Wirksamkeit der IFRS

03.11.2011

Der Sharman-Untersuchungsausschuss, der auf Einladung des britischen Rats für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) eingerichtet wurde, um Fragen in Bezug auf die Unternehmensfortführung und das Liquiditätsrisiko zu untersuchen, hat einen vorläufigen Bericht veröffentlicht und erste Empfehlungen ausgesprochen.

Das Ziel der Untersuchung lag darin, Lehren in Bezug auf die Unternehmensfortführung und das Liquiditätsrisiko für Unternehmen und Prüfer zu identifizieren und Empfehlungen auszusprechen, wie (wenn überhaupt) das bestehende Berichtssystem und die entsprechenden Leitlinien für Unternehmen und Prüfer verbessert werden können. Der Ausschuss empfiehlt, dass bei allen Unternehmen der Fokus der Prüfung der Annahme der Unternehmensfortführung nicht nur auf dem kurzfristigem Liquiditätsrisiko sondern auch auf Insolvenzrisiken liegen sollte, die das Überleben eines Unternehmens über das Geschäftsjahr hinweg bedrohen oder bedeutenden Schaden für die Gemeinde und das Umfeld auslösen könnte.

Die Vorgaben für den Untersuchungsausschuss beinhalteten auch, zu prüfen, ob die Angaben, die nach den IFRS in Bezug auf die Unternehmensfortführung und das Liquiditätsrisiko gefordert werden, zeitnahe und relevante Informationen für Anleger liefern. In dem nun veröffentlichten Bericht werden eine Reihe von IFRS-bezogenen Aussagen getätigt, unter anderem die folgenden:

  • Der Ausschuss ist übereingekommen und der Meinung, dass die nach IFRS und UK-GAAP mindestens zu untersuchenden Perioden größere Bedeutung für den Zeitraum haben, über den detaillierte Budgets und Vorhersagen erstellt werden müssen, als für für den Zeitraum, über den sich eine Untersuchung anderer Faktoren eine Unternehmensfortführung erstrecken sollte (insbesondere sollten "Stresstests" in Bezug auf die jeweiligen wirtschaftlichen Aussichten und Geschäftszyklen angewendet werden).
  • Anleger und eine große Menge anderer Betroffener haben Fragen in Bezug auf die Verwendbarkeit von IFRS-Informationen für die Einschätzung des Insolvenzrisikos erhoben. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass in der Finanzbranche die Beurteilung des Mindesteigenkapitals ein besserer Ausgangspunkt als IFRS-Informationen sei, dass eine IFRS-Bilanz nicht wirklich nützlich für die Einschätzung der Kapitalausstattung sei, weil das Prinzip der Vorsicht fehle, oder dass IFRS-Informationen Anpassungen um Vorsichtsfaktoren erforderten, um sicherzustellen, dass die gehaltene Menge an Kapital robust ist und einem zumutbaren Grad von Druck aushalten kann.
  • Kapitalmanagement ist für Anleger wichtig – sie wollen verstehen, welche Maßnahmen ergriffen werden, und sie wollen dies aus der Sichtweise der Unternehmensführung gezeigt bekommen. Die Angaben nach IAS 1 Darstellung des Abschlusses bieten nicht immer, was Anleger wollen, obwohl die Vorschriften im Prinzip genutzt werden könnten, um diese Angaben zu leisten.
  • Die Einschätzung der Unternehmensfortführung ist ein zukunftsgerichteter Prozess – obwohl er auf Daten aus der Vergangenheit aufbaut, werden auch mögliche Ergebnisses berücksichtigt, die bisher noch nicht eingetreten sind. Dies "passt nicht gut zu den IFRS-Informationen, die im Wesentlichen rückwärts gerichtete Informationen sind".
  • Das Modell der eingetretenen Verluste wird inzwischen weitgehend als nicht sachgerecht angesehen und wird auch im Bericht adressiert. Eine Reihe von Befragten und Stellungnehmenden gaben an, "dass das Gefühl herrsche, dass die IFRS eine Geisteshaltung fördere, die nur auf Einhaltung bedacht sei, und dass ein mehr prinzipienbasierter Ansatz sachgerecht sei".
  • Ein Bereich, der bei den Regulatoren Bedenken auslöst ist die Uneinheitlichkeit, die sie bei der Bewertung der gleichen Finanzinstrumente bei der Verwendung unterschiedlicher Modelle beobachteten, und "es gibt inhärente Probleme mit Punktschätzungen".

Auf der Internetseite des FRC finden Sie eine englischsprachige Presseerklärung zur Veröffentlichung des Berichts. Unsere Länderseite mit Informationen zur Rechnungslegung in Großbritannien finden Sie hier.

Unternehmenstypenspezifische Synopse der Rechnungslegungsunterschiede von Finanzinstrumenten nach IFRS und HGB Image

Unternehmenstypenspezifische Synopse der Rechnungslegungsunterschiede von Finanzinstrumenten nach IFRS und HGB

02.11.2011

Dr. Knut Henkel, von dem wir bereits ein in zwei Teilen erschienenes Glossar zur Rechnungslegung von Finanzinstrumenten nach IFRS (und HGB) und einen zweisprachigen Leitfaden Accounting Financial Instruments/ Rechnungslegung von Finanzinstrumenten IFRS/HGB auf IAS PLUS zur Verfügung gestellt haben, hat seine Dissertation mit dem Titel Eine unternehmenstypenspezifische Synopse der Rechnungslegungsunterschiede von Finanzinstrumenten nach IFRS und HGB veröffentlicht.

Gegenstand der Dissertation ist eine systematische Gegenüberstellung der Rechnungslegungsunterschiede (inklusive BilMoG und IFRS für KMU) und der Versuch, die Unterschiede zu quantifizieren. Des Weiteren wird dargestellt, inwiefern die Rechnungslegungsunterschiede für unterschiedliche Unternehmenstypen (wie beispielsweise Banken, kapitalmarktorientierte Unternehmen, Mittelstand) überhaupt relevant sind.

Wir stellen Ihnen die Dissertation mit freundlicher Genehmigung von Herrn Dr. Henkel zur Verfügung. Alle Rechte verbleiben beim Autor.

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Tagesordnung für die Sitzung mit dem weltweiten Forum der Ersteller

02.11.2011

Der IASB hat auf seiner Internetseite die Tagesordnung für die Sitzung von IASB-Vertretern mit dem Globalen Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) eingestellt, die am 8. November von 10 bis 16 Uhr Londoner Zeit stattfinden wird.

Die zur Erörterung anstehenden Themen sind die folgenden:

Weiterführende Informationen:

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Studie des CFA-Instituts zu Erwartungen von Abschlussadressaten an Angaben nach IFRS 7

02.11.2011

Das Institut der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA-Institut) hat einen Bericht mit dem Titel Sicht der Abschlussadressaten auf Angaben zu Risiken aus Finanzinstrumenten nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) – Teil 1 herausgegeben.

In dem Bericht werden die Erwartungen und Empfehlungen der Adressaten im Hinblick auf die Risikoangaben nach IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben dargestellt.

Dem Bericht liegt eine Studie des CFA-Instituts zur Qualität der bestehenden Angaben zu Risiken aus Finanzinstrumenten zugrunde, in der Angaben zu Kredit-, Liquiditäts-, Markt- und Sicherungsbilanzierungsrisiken nach IFRS 7 adressiert werden. Im Bericht werden allgemeine und spezifische Empfehlungen hinsichtlich der Verbesserung dieser Risikoangaben ausgesprochen. Unter anderem werden die folgenden Empfehlungen genannt.

  • Zusammenfassende Darstellung. Den Angaben sollte eine zusammenfassende Darstellung beigegeben werden, in der die unternehmensweite Risikoaussetzung und die Wirksamkeit der Risikomanagementmechanismen in Bezug auf die verschiedenen Risikoarten, die für bedeutend für bestimmte Geschäftsmodelle gehalten werden, erläutert werden.
  • Differenzierte Marktrisikokategorien. Bei den Angaben zum Marktrisiko sollten die einzelnen Komponenten unterschieden und in sinnvolle Kategorien getrennt werden (Zinsrisiko, Fremdwährungsrisiko, güterbezogenen Risiken), und über diese sollte mit dem gleichen Grad der Differenzierung berichtet werden wie Kredit- und Liquiditätsrisiken nach IFRS 7.
  • Verbesserter Zusammenhang von qualitativen und quantitativen Angaben. Bei den qualitative Angaben sollte der Zusammenhang mit zugrundeliegenden quantitativen Bewertungen besser erläutert werden.
  • Standardisierung und Prüfung von quantitativen Angaben. Standardisierte und in sachgerechtem Umfang geprüfte quantitative Angaben sind notwendig, um eine verbesserte Vergleichbarkeit herzustellen.
  • Verbesserte und integrierte Darstellung der Angaben. Integrierte, zentral zusammengefasste, tabellarische Risikoangaben sollten zur Verfügung gestellt werden. Im Bericht wird beispielsweise empfohlen, a) die Angaben zur Risikoaussetzung und zum Risikomanagement zu integrieren und b)das Zusammenwirken der verschiedenen Risikofaktoren darzustellen.
  • Bereiche, in denen bestimmte risikoangaben verbessert werden können. Zu diesen zählt, dass die folgenden Angaben verbessert bzw. zur Verfügung gestellt werden sollten: a) aussagekräftige unternehmensspezifische qualitative Angaben, b) verbesserte und aussagekräftigere Sensitivitätsanalysen, c) ausreichende Untergliederung zur Erläuterung von den jeweiligen Risikoaussetzungen, d) vollständige Angabe in Bezug auf Ausfallrisiken und e) Angaben zu Risiken aus außerbilanziellen Risikoaussetzungen.
  • Kommunikation im Gegensatz zu bloßer Einhaltung von Vorschriften. Im Bericht heißt es: "Eine prinzipienbasierte Definition von Angaben ist kein wirksames Mittel gegen Ängste in Bezug auf Allgemeinplätze und wenig aussagekräftige Angaben."

Teil 2 des Berichts soll zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden und wird die Erwartungen der Abschlussadressaten in Bezug auf Angaben zu Derivaten und Sicherungsbilanzierung beinhalten.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite des CFA-Instituts herunterladen (840 KB).

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