2012

Mitschnitt der 5. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

01.06.2012

Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 5. Sitzung des IFRS-Fachausschusses am 31. Mai und 1. Juni 2012 sind jetzt archiviert.

Sie können Sie direkt auf der Internetseite des DRSC abrufen.

Bericht zu der EFRAG-Einbindungsveranstaltung zu den Diskussionspapieren zu Zusammenschlüssen von Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung und zur Verbesserung der Berichterstattung über Ertragsteuern in Wien

01.06.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite eine Zusammenfassung der Einbindungsveranstaltung zu den Diskussionspapieren zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung und zur Verbesserung der Finanzberichterstattung über Ertragsteuern am 18. April 2012 in Wien zur Verfügung. Gastgeber der Veranstaltung war der österreichische Standardsetzer AFRAC.

Die Einbindungsveranstaltung war Teil einer Reihe von Veranstaltungen, die in verschiedenen europäischen Städten abgehalten wurden, um zu hören, was Praxisanwender und andere interessierte Parteien über die Themen denken, die in den Diskussionspapieren zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung (veröffentlicht im Oktober 2011) und zur Verbesserung der Finanzberichterstattung über Ertragsteuern (veröffentlicht im Dezember 2011) dargestellt werden.

Die Veranstaltung in Wien wurde in Zusammenarbeit mit dem österreichischen Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) durchgeführt; Prof. Alfred Wagenhofer, der Vorsitzende der AFRAC-Arbeitsgruppe "Internationale Finanzberichterstattung", führte in die Veranstaltung ein, und die Moderation der Diskussion lag ebenfalls in den Händen des AFRAC. Dementsprechend umfasste die Veranstaltung auch eine ausführliche Zusammenfassung der vorläufigen Ergebnisse der Erörterung des Diskussionspapiers zu Unternehmenszusammenschlüssen auf Ebene des AFRAC.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht mit einer Zusammenfassung aller Beiträge direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen. Berichte von den anderen Einbindungsveranstaltungen werden derzeit nach und nach zur Verfügung gestellt. Es liegen bereits vor: London (16. April), Amsterdam (17. April) und Warschau (15. Mai).

Die Rückmeldungen, die bei den Einbindungsveranstaltungen eingehen, und die Stellungnahmen zu den Diskussionspapieren werden die Grundlage der erneuten Erörterung der Sachverhalte durch EFRAG bilden. Danach wird EFRAG entscheiden, welche weiteren Schritte unternommen werden müssen, bevor dem IASB die europäischen Sichtweisen unterbreitet werden.

IDW PS 730 verabschiedet

01.06.2012

Der Hauptfachausschuss hat IDW PS 730 'Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts einer Gebietskörperschaft' verabschiedet.

Der IDW Prüfungsstandard ist anzuwenden bei Prüfungen der Rechnungslegung von Gebietskörperschaften, die nach Art und Umfang einer Abschlussprüfung gemäß §§ 317 ff. HGB entsprechen. Mit der Verlautbarung wird klargestellt, dass an eine derartige Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer der gleiche Qualitätsmaßstab anzulegen ist, wie er für handelsrechtliche Abschlussprüfungen vorgegeben ist.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

Tagesordnung und Anmeldung als Beobachter für die nächste PRC-Sitzung

01.06.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite die Tagesordnung für die nächste Sitzung des Ausschusses für Planung und Ressourcen (Planning and Resource Committee, PRC) zur Verfügung, die am 12. Juni 2012 stattfinden wird.

Unter anderem sollen die Agendakonsultation des IASB und eine Konsultation zum pro-aktiven Arbeitsprogramm von EFRAG besprochen werden. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.

ACCA fordert aussagekräftige Verpflichtung auf Nachhaltigkeit bei der Rio+20-Konferenz

01.06.2012

Die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) hat ein Papier veröffentlicht, in dem mögliche Änderungen bei einem wesentlichen Aspekt des Ergebnisdokuments der Konferenz der Vereinten Nationen über nachhaltige Entwicklung (United Nations Conference on Sustainable Development, UNCSD) untersucht werden, die im Juni 2012 in Rio de Janeiro stattfindet und auch als Rio+20-Konferenz bezeichnet wird. Nach Meinung von ACCA muss der in dem Erstentwurf des Ergebnisdokuments enthaltene Absatz zur Nachhaltigkeitsberichterstattung "härter gefasst und ausgeweitet werden".

Der Erstentwurf des Ergebnisdokuments (in englischer Sprache auf der Rio+20-Internetseite verfügbar) enthält de folgenden Absatz (Absatz 24) als Teil seinen "Handlungsrahmenkonzepts":

 

Wir fordern ein globales politisches Rahmenkonzept, nach dem alle börsennotierten und großen nicht börsennotierten Unternehmen Sachverhalte der Nachhaltigkeit berücksichtigen und Nachhaltigkeitsinformationen in ihren Berichtskreislauf aufnehmen müssen.

ACCA ist der Meinung, dass diese Worte ein klares Ziel ausdrücken, aber meint:  "Der Absatz muss sich stärker auf die Rolle des Privatsektors und dessen Rechenschaftspflicht beziehen und kann eindeutig stärker handlungsbezogen sein". Da die Umsetzung von Resolutionen sich oft als die Crux internationaler Vereinbarungen herausgestellt hat, schlägt ACCA vor, dass der Absatz so neu formuliert wird, dass er zu einer Verpflichtung für die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen führt, auf nationaler Ebene Mechanismen in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung einzuführen, die gleichzeitig globale Standards erfüllen.

ACCA ist auch der Meinung, dass der Absatz 24 Unternehmen verpflichten sollte, bei ihrer Berichterstattung einen 'comply-or-explain’-Ansatz anzuwenden, also jede Nichteinhaltung öffentlich zu erläutern. Dies würde die Unternehmen zwingen, Chancen und Risiken, die sich aus einer nachhaltigen Entwicklung ergeben, tatsächlich zu erwägen und zu diskutieren und Nachhaltigkeit in ihre Geschäftsstrategie und -prozesse einzubetten.

Während ACCA auf diese Änderungen drängt, gibt es auch Bedenken, dass der Absatz 24 nicht heil in der Rio+20-Vereinbarung ankommt. ACCA warnt vor jeglicher Verwässerung des Absatzes (beispielsweise durch Ersetzen des Wortes "fordern" durch "ermutigen") und betont: "Ein wirksamer Absatz 24 würde die Relevanz von Nachhaltigkeit für Investoren und Unternehmen stärken und gute ausgeübte Praxis weltweit verbreiten."

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des ACCA zur Verfügung:

 

IFRS Interpretations Committee veröffentlicht vorgeschlagene Leitlinien zu Abgaben und zu Put-Optionen

31.05.2012

Das IFRS Interpretations Committee hat heute zwecks öffentlicher Stellungnahme vorgeschlagene Leitlinien zur Bilanzierung von (1) Abgaben, die Unternehmen von Behörden für eine Tätigkeit in einem bestimmten Markt auferlegt werden, und (2) Put-Optionen, die von einem Mutterunternehmen über Anteile eines Tochterunternehmens geschrieben werden, die von einem nicht beherrschenden Anteilseigner gehalten werden, veröffentlicht.

 

Abgaben

Das Komitee erwog, wie ein Unternehmen die Zahlung von Abgaben in seinem Abschluss bilanzieren sollte. Behörden erheben teilweise Abgaben oder Gebühren, wenn Unternehmen in spezifischen Märkten tätig werden, z.B. in einem spezifischen Land, einer spezifischen Region oder in einem spezifischen Markt eines Landes.

In diesem Zusammenhang war dem Komitee die Frage vorgelegt worden, wie die Unternehmen solche Gebühren (bei denen es sich nicht um Ertragsteuern handelt) in ihren Abschlüssen bilanziell abzubilden haben, insbesondere zu welchem Zeitpunkt die Gebühr erstmals zu erfassen ist. In dem vorgelegten Entwurf DI/2012/1 Abgaben, die Unternehmen von Behörden für eine Tätigkeit in einem bestimmten Markt auferlegt werden wird vorgeschlagen, dass es sich bei dem den Ansatz der Schuld auslösenden verpflichtenden Ereignis um die Aktivität handelt, die gemäß gesetzlicher Vorschrift die Zahlung der Gebühr auslöst.

Stellungnahmen zum Vorschlag zu Abgaben werden bis zum 5. September 2012 erbeten.

Der Entwurf DI/2012/1 und die zugehörige Presseerklärung sind auf der Internetseite des IASB verfügbar.

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat einen IFRS fokussiert-Newsletter zum Interpretationsentwurf DI/2012/1 herausgegeben. In dem Newsletter werden die wesentlichen Inhalte des neuen Entwurfs samt dessen bilanziellen Auswirkungen dargestellt.

 

Put-Optionen

Das Komitee erwog, wie die finanzielle Verpflichtung zu bewerten sei, die entsteht, wenn ein Mutterunternehmen die Anteile seines Tochterunternehmens gegen Barmittel oder gegen einen anderen finanziellen Vermögenswerte erwerben muss und das Mutterunternehmen eine finanzielle Verbindlichkeit in seinen Konzernabschluss für den Barwert des Optionsausübungspreises aufnehmen muss.

Der veröffentlichte Entwurf DI/2012/2 Über nicht-beherrschende Anteile geschriebene Put-Optionen bezieht sich auf die Bilanzierung für geschriebene Optionen eines Mutterunternehmens in Bezug auf (Eigenkapital-) Anteile an einem Tochterunternehmen, die von einem Anteilsinhaber dieser „nicht beherrschenden Anteile“ gehalten werden. Bei einer geschriebenen Option handelt es sich um einen Vertrag, der dem Käufer der Option das Recht gewährt, einen spezifizierten Vermögenswert an den Stillhalter bzw. den Aussteller der Option zu einem spezifizierten Preis und zu einem spezifizierten Zeitpunkt zu veräußern. Sofern ein Mutterunternehmen dazu verpflichtet ist, die (Eigenkapital-) Anteile an seinem Tochterunternehmen gegen Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte zu erwerben, muss das Mutterunternehmen eine finanzielle Verbindlichkeit in seinem Konzernabschluss in Höhe des beizulegenden Zeitwerts des Optionsausübungspreises ansetzen.

Dem Komitee war in diesem Zusammenhang die Frage vorgelegt worden, wie bei der Folgebewertung dieser finanziellen Verbindlichkeit vorzugehen ist, da insofern erheblich voneinander abweichende Auslegungen bestehen. Die vorgelegte Frage hat das Komitee in dem Entwurf der Interpretation vorschlagsweise beantwortet. Demzufolge sind alle Folgebewertungsänderungen der finanziellen Verbindlichkeit gemäß IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung bzw. IFRS 9 Finanzinstrumente in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.

Stellungnahmen zum Vorschlag zu Put-Optionen werden bis zum 1. Oktober 2012 erbeten.

Der Entwurf DI/2012/2 und die zugehörige Presseerklärung sind auf der Internetseite des IASB verfügbar. Von den Vorschlägen ist auch eine französische Fassung vefügbar.

Abschließender Bericht zur Einrichtung des US-amerikanischen Gremiums für nicht börsennotierte Unternehmen

31.05.2012

Die US-amerikanische Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) hat ihren endgültigen Bericht zur Einrichtung des neuen Rats für nicht börsennotierte Unternehmen (Private Company Council, PCC) veröffentlicht, der bestimmen wird, ob Ausnahmen von oder Änderungen an bestehendes US-GAAP-Vorschriften notwending sind, um den Bedürfnissen von Adressaten von Abschlüssen nicht börsennotierter Unternehmen gerecht zu werden. Im engültigen Bericht werden die genauen Details zum neuen Gremium genannt.

Wie zuvor berichtet haben die Treuhänder der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) die Einrichtung eines Rats für nicht börsennotierte Unternehmen (Private Company Council, PCC) zur Verbesserung des Prozesses für die Verabschiedung von Rechnungslegungsstandards für nicht börsennotierte Unternehmen angekündigt. Der gestern veröffentlichte abschließende Bericht nennt die Details in Bezug auf die Rolle und die Verantwortlichkeiten des neuen PCC.

Die nachfolgende Zusammenfassung basiert auf  Übersetzungen von Auszügen aus dem Bericht.

 

  • Befugnisse und Verantwortlichkeiten - Der PCC wird zwei wesentliche Verantwortlichkeiten haben: (1) Feststellung, ob Ausnahmen von oder Änderungen an den bestehenden US-GAAP notwendig sind, um den Bedürfnissen der Adressaten von Abschlüssen von nicht börsennotierten Unternehmen gerecht zu werden; (2) Arbeit als hauptsächliches Beratungsgremium für den Financial Accounting Standards Board (FASB) im Hinblick auf die sachgerechte Behandlung von nicht börsennotierten Unternehmen bei Sachverhalten, die sich derzeit zwecks aktiver Erwägung auf der fachlichen Agenda des FASB befinden.
  • Mitgliedschaft und Amtszeiten - Der PCC wird aus 9 bis 12 Mitgliedern einschließlich eines Vorsitzenden bestehen. Sie alle werden von den Treuhändern ernannt. Der Vorsitzende des PCC wird in keiner Weise mit dem FASB in Verbindung stehen und wird über substantielle aktive Erfahrung mit und in Bezug auf nicht börsennotierte Unternehmen verfügen. Die Mitglieder des PCC werden aus Abschlussadressaten und -erstellern sowie anderen Mitgliedern aus der Praxis bestehen, die über bedeutende Erfahrung im Lesen, Erstellen und/oder Prüfen von Abschlüssen von nicht börsennotierten Unternehmen verfügen. Die Mitglieder werden zunächst auf drei Jahre ernannt und können für weitere zwei Jahre wiederberufen werden.
  • Verbindung zum FASB und Unterstützung durch den Stab - Ein Mitglied des FASB wird als Verbindung zum PCC abgestellt. Verwaltungs- und Fachmitarbeiter des Stabs werden ausgewählt, um den PCC zu unterstützen und mit ihm zusammenzuarbeiten, um einen Ausgleich zu den Ressourcen des FASB herzustellen und doppelte Arbeit zu vermeiden.
  • Sitzungen - Während der ersten drei Jahre seines Bestehens wird der PCC mindestens fünf Sitzungen jährlich abhalten, wobei zusätzliche Sitzungen eingeschoben werden, wenn der Vorsitzende des PCC dies für notwendig hält. Die Sitzungen des PCC werden öffentlich abgehalten.
  • Agendasetzung des PCC und Konsultationsprozess für bestehende Vorschriften nach US-GAAP - Der PCC legt seine Agenda in Abstimmung mit dem FASB und unter Berücksichtigung der Einreichungen von Interessengruppen fest. Auf Grundlage von zuvor mit dem FASB abgestimmten Kriterien wird der PCC eine Überprüfung der bestehenden Vorschriften nach US-GAAP durchführen und Standards identifizieren, die für mögliche Änderungen oder Ausnahmen infrage kommen. Vorgeschlagene Änderungen an oder Ausnahmen von den Vorschriften nach US-GAAP, die der PCC verabschiedet, werden dem FASB zwecks endgültiger Entscheidung vorgelegt.
  • Rolle des PCC bei Projekten auf der Agenda des FASB - Bei Projekten, die sich zwecks aktiver Erwägung auf der fachlichen Agenda des FASB befinden, ist der PCC das hauptsächliche Beratergremium für den FASB hinsichtlich der Auswirkungen auf nicht börsennotierte Unternehmen. Empfehlungen des PCC werden bei den Beratungen des FASB berücksichtigt,
    und der FASB trägt die Verantwortung dafür, dass in der Grundlage für Schlussfolgerungen seiner vorgeschlagenen und endgültige Aktualisierungen der Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Updates, ASU) dokumentiert wird, wie er die Bedürfnisse von nicht börsennoteirten Unternehmen und die Empfehlungen des PCC berücksichtigt hat.
  • Aufsicht - die Treuhänder der FAF werden eigens einen Ausschuss der Treuhänder einrichten (den sogenannten Private Company Review Committee), der die Verantwortung der Hauptaufsicht über den PCC während der ersten drei Jahre seiner Tätigkeit trägt. Der Aufsichtsausschuss wird sowohl den PCC als auch den FASB für die ausreichende Berücksichtigung von Sachverhalten in Bezug auf nicht börsennotierte Unternehmen im Standardsetzungsprozess verantwortlich halten.
  • Beurteilung durch die FAF-Treuhänder nach drei Jahren - Nach den ersten drei Jahren der Tätigkeit des PCC werden die Treuhänder der FAF eine Gesamtbeurteilung vornehmen, um festzustellen, ob die Zielsetzung des PCC erreicht wird und ob ggf. weitere Änderungen am Standardsetzungsprozess für nicht börsennotierte Unternehmen notwendig sind.

Sie könne sich den vollständigen Bericht in englischer Sprache direkt von der Internetseite des FASB herunterladen.

Bericht zu der EFRAG-Einbindungsveranstaltung zu den Diskussionspapieren zu Zusammenschlüssen von Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung und zur Verbesserung der Berichterstattung über Ertragsteuern in Warschau

31.05.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zur Verfügung, in der die Meinungsäußerungen dargestellt sind, die bei der gemeinsamen Einbindungsveranstaltung von EFRAG und den Standardsetzern aus Großbritannien (ASB) und Italien (OIC) zu den Diskussionspapieren zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung und zur Verbesserung der Finanzberichterstattung über Ertragsteuern am 15. Mai 2012 in Warschau getätigt wurden.

Die Einbindungsveranstaltung war Teil einer Reihe von Veranstaltungen, die in verschiedenen europäischen Städten abgehalten wurden, um zu hören, was Praxisanwender und andere interessierte Parteien über die Themen denken, die in den Diskussionspapieren zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung (veröffentlicht im Oktober 2011) und zur Verbesserung der Finanzberichterstattung über Ertragsteuern (veröffentlicht im Dezember 2011) dargestellt werden.

Die Diskussion in Polen wurde stark von Akademikern getragen, die zum Teil kurze Präsentationen zu ihren Standpunkten einfließen ließen. Diese Beiträge werden im EFRAG-Bericht neben einer Darstellung der allgemeinen Diskussion ebenfalls kurz zusammengefasst.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen. Berichte von den anderen Einbindungsveranstaltungen werden derzeit nach und nach zur Verfügung gestellt. Eine Zusammenfassung der Veranstaltung in London am 16. April finden Sie hier. Der Bericht aus Amsterdam (17. April) steht Ihnen hier zur Verfügung.

Die Rückmeldungen, die bei den Einbindungsveranstaltungen eingehen, und die Stellungnahmen zu den Diskussionspapieren werden die Grundlage der erneuten Erörterung der Sachverhalte durch EFRAG bilden. Danach wird EFRAG entscheiden, welche weiteren Schritte unternommen werden müssen, bevor dem IASB die europäischen Sichtweisen unterbreitet werden.

Presseerklärung zur FEE-Veranstaltung zur integrierten Berichterstattung

31.05.2012

Der europäische Wirtschaftsprüfrverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat am 30. Mai 2012 eine Veranstaltung zur integrierten Berichterstattung angeboten, bei der unter anderem der frühere Ministerpräsident der Niederlande, Jan Peter Balkenende, sprach.

Balkenende hob unter anderem hervor, wie wichtig es ist, dass der Berufsstand der Rechnungsleger nicht nur passiv auf möglicherweise kommende Vorschriften wartet, sondern selbst aktiv an der Debatte um die intergrierte Berichterstattung teilnimmt. Er sagte:

 

Die globalen Herausforderungen in der Welt in Bezug auf Nachhaltigkeit erfordern, dass wir Geschäfte auf eine andere Art und Weise angehen. Es ist vielversprechend, dass Unternehmen zunehmend Verantwortung übernehmen und Lösungen finden, die sowohl dem Unternehmen als auch der Gesellschaft nützen. Sie ändern ihre Geschäftsmodelle im Hinblick auf nachhaltiges Wachstum und erzeugen langfristige Werte und die Erfahrung, dass wirtschaftliche Leistung mit Umwelt- und sozialen Fortschritten verknüpft ist. [...] Dieser integrierte Geschäftsansatz muss auch in der externen Berichterstattung widergespiegelt werden. Es ist gut, dass der Berufsstand der Rechnungsleger die Debatte zur integrierten Berichterstattung anregt.

Die englischsprachige Presseerklärung zum Abschluss der FEE-Veranstaltung können Sie direkt von der Internetseite des FEE herunterladen.

EFRAG will Arbeitsgruppe zu Versicherungen neu besetzen

31.05.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat entschieden, ihre Arbeitsgruppe zur Bilanzierung von Versicherungen (Insurance Accounting Working Group, IAWG) neu zu besetzen und bittet um Bewerbungen.

Die IAWG von EFRAG besteht seit 11 Jahren; die derzeitige Besetzung der Gruppe ist seit vier Jahren nahezu unverändert. Jetzt haben einige Mitglieder der IAWG signalisiert, dass sie ihre Plätze in der Arbeitsgruppe zur Verfügung stellen wollen. Deshalb hat sich EFRAG entschlossen, die Arbeitsgruppe neu zusammenzusetzen und bittet um Bewerbungen für alle Plätze des Gremiums. Bisherigen Mitglieder der Gruppe steht es frei, sich erneut zu bewerben.

Die Rolle der IAWG besteht darin, EFRAG dabei zu unterstützen, Einfluss auf die Entwicklung von IFRS und Interpretationen zu nehmen, die versicherungsspezifischen Themen gewidmet sind. Derzeit betreibt der IASB ein Projekt zu Versicherungsverträgen, dessen Ziel darin besteht, gemeinsam mit dem FASB einen qualitativ hochwertigen Standard zu entwickeln, in welchem die Bilanzierungsvorschriften dem Grunde, der Höhe und dem Orte nach sowie Angabevorschriften für Versicherungsverträge behandelt werden. Eine erneute Veröffentlichung der entsprechenden Vorschläge wird im 3. oder 4. Quartal 2012 erwartet.

Die IAWG soll auch bei Fragen der Übernahme und Umsetzung entsprechender Verlautbarungen durch Fachanalysen und durch Konsultation mit Vertretern der Versicherungsbranche in Europa und anderen beraten.

Weiterführende Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

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