2012

FEE veröffentlicht weitere Anmerkungen zur Überarbeitung der Bilanzrichtlinien

25.05.2012

Vor dem Hintergrund der fortdauernden Erörterung der Überarbeitung der Bilanzrichtlinien durch den Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments hat der Europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) weitere Anmerkungen zu den Änderungsvorschlägen an den Vorsitzenden des Auschsusses Klaus-Heiner Lehne geschickt.

Das jetzt veröffentlichte Schreiben des FEE stellt eine Ergänzung zu seiner Stellungnahme vom Februar 2012 dar. In der Stellungnahme hatte FEE damals das Ziel einer besseren Regulierung und Vereinfachung und die Überarbeitung der Bilanzierungsrichtlinien unterstützt, die Vorschläge der EU-Kommission aber nur als ersten Schritt in die richtige Richtung bezeichnet.

In dem neuen Schreiben an JURI streicht FEE in Bezug auf die Überarbeitung der Bilanzrichtlinien noch einmal folgende Punkte heraus bzw. führt sie erstmalig an:

  • Allgemeine Rechnungslegungsprinzipien sollte auf alle Aspekte der Finanzberichterstattung angewendet werden.
  • Die Anwendung des Vorsichtsprinzips führt nicht zu Verzerrung.
  • Das Wesentlichkeitsprinzip trägt zu relevanten Fianzinformationen und zur Vereinfachung bei.
  • Das Prinzip der wirklichkeitsgetreuen Darstellung sollte ein Eckpunkt der Finanzberichterstattung bleiben.
  • Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert sollte als Wahlrecht für die Mitgliedstaaten zugelassen werden.
  • Die Gestattung der Einreichung von Abschlüssen in XBRL-Format sollte erwogen werden.
  • Die Reduzierung der Mindestangaben ist bedenklich.
  • Indirekte Kosten sollten für kleine Unternehmen nicht verpflichtend Teil der Kosten eines erzeugten Vermögenswerts sein.

Sie können sich das englischsprachige Schreiben, in dem auch auf die Überarbeitung der Transparenzrichtlinie eingegangen wird, direkt von der Internetseite des FEE herunterladen.

Vorsitzender der IFRS-Stiftung spricht vor der IOSCO

24.05.2012

Am 16. Mai 2012 sprach Michel Prada, der Vorsitzende der Treuhänder der IFRS-Stiftung, bei der Jahreskonferenz 2012 der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) in Peking. In seiner Rede hob Prada die Rolle der IOSCO bei der Entwicklung der IFRS hervor, erörterte die Zukunft des IASB als globaler Standardsetzerund gewährte Einblicke in sein Ziel der engeren Zusammearbeit zwischen IASB und IOSCO.

Prada begann seine Rede damit, dass er der IOSCO zu ihrer Neustrukturierung der Governance-Struktur gratulierte, die seiner Meinung nach die Sichtbarkeit und Effizienz der IOSCO erhöhen wird. Er sprach davon, dass die IOSCO im Mai 2000 ein Katalysator für die Bewegung der internationalen Rechnungslegung war, als sie grenzüberschreitende Börsennotierungen anerkannte. Dies waren die 'Kernstandards' des IASC, der später zum IASB wurde.

In seiner Rede erörterte Prada den Erfolg der IFRS und verlieh der Hoffnung Ausdruck, dass die verbleibenden Länder einschließlich der Vereinigten Staaten, China und Indien sich der Bewegung bald anschließen werden, um in den vollen Nutze eines einzigen Satzes globaler Rechnungslegungsstandards zu kommen.

Prada sprach auch über die künftige Rolle des IASB als globaler Standardsetzer. Er verwies auf die Überprüfungen durch das Überwachungsgremium und die Treuhänder der IFRS-Stiftung, deren Ergebnisse gemeinsam im Februar 2012 veröffentlicht wurden. Er gab der Meinung Ausdruck, dass eines der wichtigsten Ergebnisse der Überprüfung der Strategie durch die Treuhänder gewesen sei, dass empfohlen wurde, die Beziehungen des IASB mit anderen Gruppen, die an der Entwicklung von Rechnungslegung beteiligt sind - die nationalen Standardsetzer, die Aufsichts- und Wertpapierbehörden und ander - , formalisiert werden sollten. Dabei gebe es einen doppelten Zweck, wie Prada erklärte:

 

Der erste bezieht sich darauf, dass der IASB die Möglichkeit erhält Standards zu entwickeln, die in der ganzen Welt ohne Änderung angewendet werden können. Der IASB kann dies nicht allein erreichen. Er muss Wege finden, wie er eng mit den Standardsetzungsorganen in der ganzen Welt zusammenarbeiten kann, um die besten Köpfe der Finanzberichterstattung zu nutzen und um sicherzustellen, das die Gegebenheiten einzelner Rechtskreise vollständig berücksichtigt werden.

Der zweite Zweck liegt darin, Verbesserungen bei der Einheitlichkeit der Umsetzung dieser Standards zu erzielen. Dem IASB wurde die Aufgabe verliehen, internationale Standards zu entwicklen, aber er hat nicht die Befugnis, zu bestimmen, wie diese Standards endossiert, umgesetzt oder durchgesetzt werden sollen.

Er ist auch nicht dafür eingerichtet, die Auswirkungen der Standards ohne die Mithilfe der Unternehmen, die diese in der realen Welt umsetzen, leicht zu identifizieren.

Prada bat dann um eine bessere Koordination und Zusammenarbeit zwischen der IOSCO und dem IASB und wies noch einmal darauf hin, dass die Überprüfung der Strategie durch die Treuhänder einen Rahmen für eine besser entwickelte Beziehung biete.

Sie können sich den vollständigen Text der Rede direkt von der Internetseite des IASB herunterladen, wo sie heute veröffentlicht wurde.

ISDA vergleicht Berichterstattung über Derivate nach US-GAAP und IFRS

24.05.2012

Die International Swaps and Derivatives Association (ISDA), eine Handelsorganisation von Teilnehmern am Markt für außerbörsliche Derivate, hat ein Papier mit dem Titel "Verrechnung und Aufrechnung: Berichterstattung über Derivate nach US-GAAP und IFRS" herausgegeben. In dem Papier werden die Unterschiede zwischen den Ansätzen aufgezeigt, die IASB und FASB für die Aufrechnung in der Bilanz gewählt habe, und es wird erläutert, wie die beiden Boards zu ihren jetzigen Positionen gelangten. In dem Papier wird auch untersucht, warum nach US-GAAp gestattet ist, Derivate in der Netto- und nicht in der Bruttodarstellung in der Bilanz zu zeigen, und es werden die Gründe aufgezeigt, weshalb die ISDA diese Methode bevorzugt.

In dem Papier der ISDA werden Einblicke in die verschiedenen Aufrechnungsmethoden nach IFRS und US-GAAP gegeben und ihre Auswirkungen auf die Liquidität, die Sicherheiten und die neue Verschuldungsgrenze nach Basel III aufgezeigt.

Das sehr grundlegende Papier ist wie folgt gegliedert:

  • Warum sind Auf- und Verrechnung ein Problem?
  • Unterschiede zwischen Wertpapieren, Krediten und Forderungen und Derivaten
  • Portfoliomanagement
  • Die Märkte für Zinsswaps und Credit Default Swaps (CDS)
  • Die Wirksamkeit von Aufrechnung und Sicherheiten als Risikominderungsstrategien
  • Die Aufrechungsvorschriften nach US-GAAP und IFRS
  • Kriteria für Märkte für Derivate und Rückkaufvereinbarungen
  • Neue Angaben zur Aufrechnung
  • Die neue Verschuldungsgrenze nach Basel III

Das englischsprachige Papier können Sie direkt von der Internetseite der ISDA herunterladen.

Weitere Mitschriften von der IASB-Sitzung im Mai

24.05.2012

Der IASB hält derzeit in Norwalk in den Vereinigten Staaten seine reguläre monatlich Sitzung ab. Große Teile der Sitzung werden gemeinsam mit dem FASB abgehalten. Wir stellen Ihnen die Übersetzung der Mitschriften von den Sitzungsteilen zur Wertminderung von Finanzinstrumenten am Montag und Dienstag zur Verfügung. In den Sitzungen ging es um die Wertminderung von Leasingforderungen, den Diskontierungssatz für die Abzinsung von erwarteten Verlusten im Modell der drei Portfolien und die Behandlung von Modifizierungen von finanziellen Vermögenswerten.

Die folgende Verknüpfungen führen Sie direkt zu den einzelnen Mitschriften:

Montag, 21. Mai 2012 (amerikanischer Ostküstenzeit)

Dienstag,  22. Mai 2012 (amerikanischer Ostküstenzeit)

Sitzungsmitschriften von den anderen Sitzungsteilen an diesen beiden Tagen werden wir Ihnen sobald als möglich zur Verfügung stellen.

Sie können auch auf alle bisher verfügbaren Übersetzungen der vorläufigen und inoffiziellen Mitschriften über die entsprechende Übersichtsseite für die gesamte Sitzung zugreifen.

Neues Trainingsmodul für den IFRS für KMU

24.05.2012

Die Aus- und Weiterbildungsinitiative der IFRS-Stiftung hat ein Trainingsmodul zum Abschnitt 31 "Hyperinflation" des IFRS für KMU entwickelt. In diesem Abschnitt des Standards sind Vorschriften für Unternehmen enthalten, dessen Darstellungswährung die Währung eines Landes mit ausgeprägter Hochinflation ist.

Schlussendlich werden 35 eigenständige Traningsmodule für den IFRS für KMU verfügbar sein – eins für jeden Abschnitt des Standards. Derzeit sind 29 Module verfügbar, die meisten davon auch in arabischer, russischer, spanischer und türkischer Sprache.

Weitere Informationen zum neuen Trainingsmodul finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB. Dort stehen auch alle bisher verfügbaren Trainingsmodule zur Verfügung.

IDW hinterfragt Sinnhaftigkeit von IFRS 9

24.05.2012

In einer Presseinformation von heute äußert sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) skeptisch zur Frage, ob die Umstellung von IAS 39 auf IFRS 9 überhaupt noch sinnvoll ist.

Hintergrund für diese Einschätzung ist zum einen die aktuelle Entwicklung: In dieser Woche hat der IASB beispielsweise die mögliche Einführung einer Zeitwertbewertung mit Erfassung der Wertänderungen im Sonstigen Gesamtergebnis als Bewertungskategorie für infrage kommende finanzielle Schuldtitel beschlossen (s. hierzu auch unsere Übersetzung der Mitschrift von diesem Sitzungsteil). Zwar trage der IASB hierdurch den Bedenken einiger Unternehmen (z.B. der Versicherungsbranche) Rechnung. Jedoch sei damit ein Verzicht auf eine Vereinfachung verbunden. Zum anderen führe die zunehmde Dauer und Komplexität dieses Projektes zu Irritationen. Im Moment sei deshalb zweifelhaft, ob das angestrebte Ziel von IFRS 9, die Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu vereinfachen und zu vereinheitlichen, überhaupt erreicht werden kann. Nähere Informationen finden Sie in der Presseinformation auf der Internetseite des IDW.

Entwurf eines IFAC-Leitfadens für wirksame Berichterstattung durch Unternehmen

24.05.2012

Der Ausschuss der aktiven berufsständischen Rechnungsleger (Professional Accountants in Business Committee, PAIB Committee) des internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC) hat einen Entwurf mit dem Titel "Leitlinien zur internationalen besten ausgeübten Praxis - Elf Prinzipien für wirksame Unternehmensberichterstattungsprozesse" herausgegebn. Der als Abkürzung IGPG genannte Leitfaden biete eine große Bandbreite von Empfehlungen zur besten ausgeübten Praxis in der Berichterstattung durch Unternehmen.

Das erklärte Ziel des IGPG ist, Maßstäbe guter Praxis bei der Umsetzung wirksamer Berichterstattungsprozesse in Unternehmen zu setzen und insbesondere aktiven berufsständischen Rechnungslegern und ihren Unternehmen dabei zu helfen, einen Kreislauf beständiger Verbesserungen ihrer Berichterstattungsprozesse einzurichten, um internen und externen Parteien dabei zu helfen, informierte Entscheidungen in Bezug auf dieses Unternehmen zu treffen, indem hochwertige finanzielle und nicht finanzielle Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Im Entwurf werden die folgenden Prinzipien genannt:

  • Verpflichtung auf einen wirksamen Berichterstattungsprozess
  • Festlegen von Rollen und Verantwortlichkeiten
  • Planung und Kontrolle des Berichterstattungsprozeses
  • Einbindung betroffener Partein
  • Definition des Berichterstattungsinhalts
  • Auswahl von Rahmenkonzepten und Standards
  • Bestimmung des Berichterstattungsprozesses
  • Analyse und Interpretation der berichteten Informationen
  • Einholung von Beratung und Sicherstellung von Rechenschaftspflicht und Transparenz
  • Überprüfung und Verbesserung des Berichterstattungsprozesses

In Bezug auf die Zielsetzung der Auswahl von Rahmenkonzepten und Standards heißt es im Entwurf wie folgt:

 

Das Unternehmen sollte Rahmenkonzepte, Standards und Leitlinien nutzen, um wirksame Berichterstattungsprozesse zu entwickeln und um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen angegeben werden. Berufsständische Rechnungsleger müssen sich gegebenfalls Quellen zuwenden, die jenseits der gegenwärtigen Rechnungslegungsstandards und -vorschriften liegen, um die besten Entscheidungen hinsichtlich der Berichterstattungsstrategie zu treffen, sodass das Berichtsformat, der Zeitpunkt, der Inhalt und der Ansatz Transparenz, Glaubwürdigkeit, Relevanz und Nützlichkeit für die verschiedenen Interessengruppen bieten. Berufsständische Rechnungsleger mussen mit den einschlägigen Berichterstattungsrahmenkonzepten wie beispielsweise dem Leitliniendokument zur Lageberichterstattung des International Accounting Standards Board (IASB) und dem Rahmenkonzept zur integrierten Berichterstattung, das vom International Integrated Reporting Coucil (IIRC) entwickelt wird, vertraut sein (siehe Anhang B für einen Überblick über die verschiedenen Rahmenkonzepte).

Zu dem Entwurf kann bis zum 23. August 2012 Stellung genommen werden. Weiterführende Informationen in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IFAC.

US-amerikanische Stiftung für Rechnungslegung wird eigenes Gremium für nicht börsennotierte Unternehmen einrichten

24.05.2012

Die Treuhänder der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) haben die Einrichtung eines neuen Gremiums zur Verbesserung des Prozesses für die Verabschiedung von Rechnungslegungsstandards für nicht börsennotierte Unternehmen bekanntgegeben. Der neue Rat für nicht börsennotierte Unternehmen (Private Company Council, PCC) wird bestimmen, ob Ausnahmen von oder Änderungen an bestehendes US-GAAP-Vorschriften notwending sind, um den Bedürfnissen von Adressaten von Abschlüssen nicht börsennotierter Unternehmen gerecht zu werden. Das US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) hat die Einrichtung des neuen Gremiums unterstützt und hat angekündigt, ein Berichtsrahmenkonzept für Unternehmen zu entwickeln, die US-GAAP nicht befolgen müssen. Dieses Konzept läuft vorerst unter dem Namen “other comprehensive basis of accounting” (OCBOA).

Bei der Bestimmung, ob Ausnahmen oder Änderungen notwendig sind, wird der PCC Kriterien anwenden, die gemeinsam mit dem Financial Accounting Standards Board (FASB) entwickelt und vereinbart werden. Vorschläge für Ausnahmen oder Änderungen bedürfen der Zustimmung des FASB und werden zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Der PCC wird die Vorschläge dann erneut erörtern und an den FASB zur endgültigen Genehmigung verweisen. Lehnt dieser den Vorschlag endgültig ab, muss dies schriftlich begründet werden.

Die Treuhänder der FAF werden einen Sonderausschuss gründen, den sogenannten Private Company Review Committee, in dessen Verantwortungsbereich in erster Linie die Aufsicht über den PCC liegt. Der Ausschuss wird sowohl den PCC als auch den FASB verantwortlich halten für das Erreichen des Ziels, Bedürfnissen von nicht börsennotierten Unternehmen eine angemessene Beachtung im Standardsetzungsprozess zu gewähren. Der PCC den Treuhändern der FAF vierteljährlich Bericht erstatten; außerdem wird nach drei Jahren eine Überprüfung der Arbeit des PCC erfolgen.

Der PCC wird zwischen 9 und 12 nicht bezahlte Mitglieder umfassen und in den ersten drei Jahren seines Bestehens mindestens fünfmal im Jahr tagen. Die Treuhänder der FAF werden in den nächsten Wochen über ihre Internetseite um Nominierungen für die Mitgliedschaft im PCC bitten. Außerdem wird dort ein umfassender Bericht über die Entstehung des PCC veröffentlicht werden.

Hintergrund

Die Einrichtung des PCC ist das Ergebnis eines langen Konsultationsprozesses. Es gab seit langem Rufe nach Erleichterungen von den Vorschriften für börsennotierte Unternehmen für eben nicht börsennotierte Unternehmen in den Vereinigten Staaten, und es wurde von vielen darauf hingewiesen, dass die Komplexität der Bilanzierung nach US-GAAP für Adressaten von Abschlüssen nicht börsennotierte Unternehmen nicht dienlich ist.

In jüngerer Zeit hat das sogenannte Blue-Ribbon Panel zur Standardsetzung für nicht börsennotierte Unternehmen von AICPA/FAF/NASBA 2010 einen Konsultationsprozess angestoßen, aus dem sich im Januar 2011 endgültige Empfehlungen ergaben, die einen neuen Standardsetzungsrat vorsahen, der unter der Aufsicht der FAF stehen sollte und dessen Aufgabe sein würde, Ausnahmen und Änderungen von den US-GAAP-Vorschriften zu erarbeiten.

Anfang 2011 richteten die Treuhänder der FAF eine Arbeitsgruppe ein, die sich der Standardsetzung für nicht börsennotierte Unternehmen widmete. Die Treuhänder kamen zu dem Schluss, dass die Einrichtung eines separaten Standardsetzungsrats für nicht börsennotierte Unternehmen vermutlich zum Entstehen von zwei separaten Sätzen von US-amerikanischen Rechnungslegungsstandards führen würde, was nicht wünschenswert erschien. Stattdessen schlugen die Treuhänder im vor, einen Rat für die Verbesserung der Standards für nicht börsennotierte Unternehmen (Private Company Standards Improvement Council) einzurichten, der die Hoheit hätte, bestimmte Verbesserungen an den US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften für nicht börsennotierte Unternehmen zu identifizieren, vorzuschlagen und darüber abzustimmen. Der jetzt eingerichtete PCC folgt weitestgehend diesen Vorschlägen.

Der Konsultationsprozess hat auch ergeben, dass die verpflichtende Anwendung des IFRS für KMU derzeit in den Vereinigten Staaten nicht als angemessen angesehen wird. Da jedoch das AICPA inzwischen den IASB als anerkannten internationalen Standardsetzer anerkennt, können in vielen Fällen nicht börsennotierte Unternehmen (mit Ausnahme von Finanzinstituten) ihre Abschlüsse nach den IFRS oder dem IFRS für KMU erstellen.

Reaktion des AICPA

Das AICPA hat eine Presseerklärung als Reaktion auf die Ankündigung der FAF herausgegeben, in der es heißt: "Wir erkennen an und wissen zu würdigen, dass die FAF gründliche Schritte in der richtigen Richtung im Hinblick auf den Private Company Council unternommen hat."

Das AICPA hatte sich stark dafür ausgesprochen, einen separaten Standardsetzer für nicht börsennotierte Unternehmen einzurichten, und hatte sich im Oktober 2011 enttäuscht gezeigt, dass die FAF die Vorschläge des Blue-Ribbon Panels in dieser Richtung zurückwies.

In der Presseerklärung des AICPA wird die Entwicklung eines OCBOA-Rahmenkonzepts angekündigt, das die Bedürfnisse von nicht börsennotierten kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) und der Adressaten von deren Abschlüssen berücksichtigen soll. Das AICPA geht davon aus, dass das KMU-OCBOA-Rahmenkonzept eine weniger komplizierte und weniger kostenintensive Alternative zur Bilanzierung nach US-GAAP für KMU ist, die keine US-GAAP-Abschlüsse erstellen müssen.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

Mitschrift von der IASB-Sitzung im Mai

23.05.2012

Der IASB hält derzeit in Norwalk in den Vereinigten Staaten seine reguläre monatlich Sitzung ab. Große Teile der Sitzung werden gemeinsam mit dem FASB abgehalten. Wir stellen Ihnen die Übersetzung der Mitschrift von der Sitzung zu Finanzinstrumenten am Montag und der Sitzung zu Erlöserfassung am Dienstag zur Verfügung.

Die folgende Verknüpfungen führen Sie direkt zu den einzelnen Mitschriften:

Montag, 21. Mai 2012 (amerikanischer Ostküstenzeit)

  • Finanzinstrumente: Begrenzte erneute Erwägung von IFRS 9(IASB-FASB)
    • Mögliche Einführung einer Zeitwertbewertung mit Erfassung der Wertänderungen im Sonstigen Gesamtergebnis als Bewertungskategorie für infrage kommende finanzielle Schuldtitel
    • Mögliche Vorschrift einer Reklassifizierung von Vermögenswerten, wenn sich das Geschäftsmodell ändert

Dienstag,  22. Mai 2012 (amerikanischer Ostküstenzeit)

  • Erlöserfassung(IASB-FASB)
    • Rückmeldungen aus Stellungnahmen und Einbindungsaktivitäten
    • Überblick über die verschiedenen von den Stabmitarbeitern vorgenommenen Einbindungsaktivitäten
    • Plan der Stabmitarbeiter für das Vorgehen bei den weiteren Erörterungen

Sitzungsmitschriften von den anderen Sitzungsteilen an diesen beiden Tagen werden wir Ihnen sobald als möglich zur Verfügung stellen.

Sie können auch auf alle bisher verfügbaren Übersetzungen der vorläufigen und inoffiziellen Mitschriften über die entsprechende Übersichtsseite für die gesamte Sitzung zugreifen.

Robert Bruce interviewt Sir David Tweedie

23.05.2012

Ein paar Monate nach dem Ende seiner zehnjährigen Amtszeit als Vorsitzender des IASB ist Sir David Tweedie zum Präsidenten der ältesten Wirtschaftsprüfervereinigungen der Welt, dem schottischen Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS), gewählt worden.

Robert Bruce, der Kolumnist unserer englischsprachigen Mutterseite, hat ihn interviewt und mit ihm über seine Pläne für die Zeit seiner Präsidentschaft, künftige Entwicklungen bei den IFRS, seine Meinung zu den fortdauernden Bemühungen, die Vereinigten Staaten in das internationale Rechnungslegungssystem einzubinden, und viele andere Themen gesprochen. Zu seiner englischsprachigen Kolumne gelangen Sie hier.

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