Juni

'Bessere Kommunikation' soll Schwerpunkt der zweiten Amtszeit von Hoogervorst sein

30.06.2016

Bei der europäischen IFRS-Konferenz der IFRS-Stiftung, die derzeit in Zürich stattfindet, hat der IASB-Vorsitzende angekündigt, dass er in seiner zweiten Amtszeit insbesondere Verbesserungen in den Vordergrund stellen will, die der Verbesserung der Kommunikation von Finanzinformationen gelten.

Nach den üblichen einleitenden Ausführungen zur IFRS-Übernahme weltweit, wendete sich Hoogervorst dem eigentlichen Thema seiner Rede zu. Er erläuterte, dass "Ersteller manchmal die Finanzberichterstattung als Einhaltungsübung erfahren und Anleger manchmal der Meinung sind, dass im Abschluss Leistung nicht ausreichend klar dargestellt wird". Wie er erklärte, gingen wertvolle Informationen durch Abhakmentalität und umfangreiche aber schlecht strukturierte und dargestellte Finazinformationen verloren. Hoogervorst ging in diesem Zusammenhang auch auf Ersteller ein, die alternative Finanzkennzahlen verwenden, die nicht auf IFRS basieren, um ein rosigeres Bild als die Realität zu zeichnen. Schließlich erwähnte Hoogervorst auch nicht finanzielle Informationen wie bspw. zu Nachhaltigkeitsthemen.

Um Anlegern zu helfen, zu sehen, was Ersteller tatsächlich sagten, muss der IASB nach Meinung von IASB verstärkt daran arbeiten, die Wirksamkeit der der Kommunikation in den Abschlüssen zu verbessern. Zu diesem Zweck und um sicherzustellen, dass Abschlüsse wirklich zeigen, was Ersteller tun, würde der IASB einen neuen Blick darauf werfen, wie Finanzinformationen dargestellt werden, wie sie gruppiert werden und in welcher Form sie zur Verfügung gestellt werden.

Die wesentlichen Projekte, die nach Meinung von Hoogervorst zu diesem Ziel beitragen werden sind das Projekt zu den Hauptbestandteilen des Abschlusses, die Angabenintiative und das Projekt zu Finanzinstrumenten mit Merkmalen von Eigenkapital. Er sagte auch zu, dass sich der IASB ansehen werde, was in diesem Zusammenhang auch bei der digitalen Berichterstattung und der nicht finanziellen Berichterstattung getan werden kann.

Den vollständigen Text der Rede in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Tagesordnung für die Julisitzung des IFRS Interpretations Committee

30.06.2016

Das IFRS Interpretations Committee hält am 12. Juli 2016 per Videoschaltung seine reguläre, alle zwei Monate stattfindende Sitzung ab. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Auf der Tagesordnung stehen die Fortführung der Erörterung eines Sachverhalts zu IAS 12, Erörterung von eingegangenen Stellungnahmen zu den Interpretationsentwürfen zu IAS 12 und IAS 21 sowie zu vorgeschlagenen Änderungen an IAS 19/IFRIC 14 und die Finalisierung von Agendaentscheidungen zu IFRS 11 und IFRIC 12.

Die vollständige Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren.

Weitere Internetpräsentation des IASB zum Übergang auf IFRS 16

30.06.2016

Der IASB erarbeitet eine Reihe von Internetpräsentationen zum Übergang auf IFRS 16 'Leasingverhältnisse'. Jetzt steht eine Präsentation zur Bewertung durch Leasingnehmer zur Verfügung.

Es werden insbesondere die Bewertung von Leasingschulden (Laufzeit des Leasingverhältnisses, variable Leasingzahlungen, im Wesentlichen feste Leasingzahlungen, Abzinsungssatz) und die Bewertung von Vermögenswerten, die aus Nutzungsrechten bestehen, besprochen.

Die neue Internetpräsentation sowie alle früheren Präsentationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Neueste Entwicklungen in der Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung

29.06.2016

Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen beim IIRC und an den Börsen von Singapur und Hongkong.

Der internationale Rat für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Council, IIRC) hat eine weitere Publikation in seiner <IR> Creating Value-Reihe heruasgegeben, die sich Humankapital in einem Unternehmen widmet. Hervorgehoben wird der Wert der Berichterstattung über Humankapital, wobei einige der Entwicklungen und Versuche in diesem Bereich näher vorgestellt werden. Gleichzeitig wird der Wert der Steuerung und der Berichterstattung in diesem Bereich betont, wobei besonders auf den Nutzen aus einer integrierten Berichterstattung eingegangen wird. Die englischsprachige Publikation The value of human capital reporting ist auf der Internetseite des IIRC verfügbar.

Die Börse von Singapur, the Singapore Exchange (SGX), hat offiziell Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeführt, nach denen alle dort notierten Unternehmen ab 2017 über vorgegebene Nachhaltigkeitsaspekte berichten oder erläutern müssen, warum sie dies nicht tun ("comply or explain"). Weiterführende Information finden Sie auf der Internetseite der SGX.

Die Börse von Hongkong, Hong Kong Exchanges and Clearing Limited, HKEX), hat kürzlich ihre Leitlinien zur Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungssachverhalte (Environment, Social und Governance, ESG) aktualisiert und "comply or explain"-Vorschriften für bestimmte Angabepflichten eingeführt, die den Unternehmen helfen sollen, ihren Anlegern gegenüber transparenter zu sein und besser Rechenschaft ablegen zu können. Außerdem wurde ein Verknüpfungsdokument zu den G4-Leitlinien von GRI erarbeitet. Weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite von GRI zur Verfügung.

IASB adressiert Definition eines Geschäftsbetriebs und Bilanzierung zuvor gehaltener Anteile

28.06.2016

In Kombination zweier seiner laufenden Umsetzungsprojekte hat der IASB heute 'Definition eines Geschäftsbetriebs und Bilanzierung zuvor gehaltener Anteile (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3 und IFRS 11)' herausgegeben. Stellungnahmen werden bis zum 31. Oktober 2016 erbeten.

 

Hintergrund

Die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse hat gezeigt, dass Unternehmen Schwierigkeiten haben, zu bestimmen, ob sie einen Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögenswerten erworben haben. Da die Bilanzierungsvorschriften für Geschäfts- oder Firmenwerte, Erwerbskosten und latenten Steuern beim Erwerb eines Geschäftsbetriebs anders sind als beim Erwerb einer Gruppe von Vermögenswerten, hat der IASB entschieden, eng umrissene Änderungen an IFRS 3 herauszugeben, die darauf abzielen, die Probleme zu lösen, die aufkommen, wenn ein Unternehmen bestimmt, ob es einen Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögenswerten erworben hat.

Gleichzeitig erhielt und erörterte das IFRS Interpretations Committee verschiedene Sachverhalte rund um Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit zuvor gehaltenen Anteilen, um zu bestimmen, ob die zuvor gehaltenen Anteile neu zu bewerten sind. Das Interpretations Committee hat dem IASB empfohlen, bestimmte begrenzte Änderungen vorzunehmen, und der IASB hat entschieden, den Empfehlungen des Committee zu folgen, vorausgesetzt die Änderungen werden zusammen mit anderen Änderungen, die die Definition eines Geschäftsbetriebs betreffen, vorgenommen und sind von diesen abhängig.

Daher hat der IASB jetzt einen Entwurf veröffentlicht, in dem sowohl die Definition eine Geschäftsbetriebs als auch die Bilanzierung zuvor gehaltener Anteile an den Vermögenswerten und Schulden einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit adressiert werden, bei der ein Anleger Kontrolle oder gemeinsame Kontrolle über eine gemeinsame Geschäftstätigkeit erhält, die die Definition eines Geschäftsbetriebs erfüllt.

 

Vorgeschlagene Änderungen

Die Änderungen, die im Entwurf ED/2016/1 Definition eines Geschäftsbetriebs und Bilanzierung zuvor gehaltener Anteile (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3 und IFRS 11) vorgeschlagen werden, sind die Folgenden:

Definition eines Geschäftsbetriebs (nur Änderungen an der Anleitung zur Anwendung von IFRS 3)

  • Ein Geschäftsbetrieb besteht aus Eingaben (Inputs) und Prozessen, die auf diese Eingaben angewendet werden und die die Möglichkeit aufweisen, dazu beizutragen, Ergebnisse (Outputs) zu generieren, wobei ein Geschäftsbetrieb nicht alle der Eingaben oder Prozesse umfassen muss, die der Veräußerer für das Betreiben des Geschäftsbetriebs genutzt hat, und auch nicht notwendigerweise Ergebnisse liefern muss. Wenn es keine Ergebnisse gibt, ist die Kombination von Eingaben und Prozessen allerdings nur dann ein Geschäftsbetrieb, wenn sie eine organisierte Belegschaft mit den notwendigen Fähigkeiten, Kenntnissen und Erfahrungen umfasst, die notwendig sind, um einen erworbenen substanziellen Prozess durchzuführen, der für die Möglichkeit einer Entwicklung oder Umwandlung einer anderen erworbenen Eingabe in Ergebnisse unabdingbar sind.
  • Wenn sich im Wesentlichen der gesamte beizulegende Zeitwert der erworbenen Nettovermögenswerte in einem einzigen identifizierbaren Vermögenswert oder Gruppe von ähnlichen identifizierbaren Vermögenswerten konzentriert, ist die Kombination von Eingaben und Prozessen kein Geschäftsbetrieb.
  • Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, unterschiedliche Klassen von Vermögenswerten, identifizierbare immaterielle Vermögenswerte in unterschiedlichen Klassen von immateriellen Vermögenswerten, finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte sowie verschiedene Klassen von finanziellen Vermögenswerten sind nicht als ein einziger Vermögenswerte oder eine Gruppe ähnlicher Vermögenswerte anzusehen.

Bilanzierung zuvor gehaltener Anteile (Änderungen an IFRS 3 und Änderungen an der Anleitung zur Anwendung von IFRS 11)

  • Der Erwerb der Kontrolle über eine gemeinsame Geschäftstätigkeit, die die Definition eines Geschäftsbetriebs erfüllt, ist ein bedeutendes wirtschaftliches Ereignis, das die Neubewertung der zuvor gehaltenen Anteile an den Vermögenswerten und Schulden der gemeinsamen Geschäftstätigkeit zu dem Zeitpunkt erfordert, zu dem der Anleger Kontrolle über die gemeinsame Geschäftstätigkeit gewinnt.
  • Der Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über eine gemeinsame Geschäftstätigkeit, die die Definition eines Geschäftsbetriebs erfüllt, ist kein bedeutendes wirtschaftliches Ereignis, das die Neubewertung der zuvor gehaltenen Anteile an den Vermögenswerten und Schulden der gemeinsamen Geschäftstätigkeit zu dem Zeitpunkt erfordert, zu dem der Anleger Kontrolle über die gemeinsame Geschäftstätigkeit gewinnt.

 

Zusammenwirken mit dem FASB

Im Entwurf wird festgehalten, dass IFRS 3 das Ergebnis eines gemeinsamen Projekts von IASB und FASB ist und dass die Vorschriften nach IFRS und US-GAAP dem Grunde nach konvergiert sind. Obwohl allerdings der IASB und der FASB (der ähnliche Rückmeldungen erhalten hat) zusammengearbeitet haben, um auf die Probleme mit der Definition eines Geschäftsbetriebs zu reagieren, hat der IASB entschieden, Änderungen an den Anwendungsleitlinien zwecks Stellungnahme zu veröffentlichen, die von den Formulierungen abweichen, die der FASB in seinem Entwurf im November 2015 verwendet hat. Es wird allerdings davon ausgegangen, dass die Ergebnisse im Wesentlichen dieselben sind.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

Im Entwurf wird vorgeschlagen, dass die Änderungen auf Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden sind, bei denen der Erwerbszeitpunkt am oder nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens liegt. Eine frühere Anwendung soll gestattet sein.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

Neue Ausgabe der 'Investor Perspectives' zu Angaben zur Kapitalstruktur eines Unternehmens

27.06.2016

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine weitere Ausgabe seiner 'Investor Perspectives' freigegeben. Darin erörtert IASB-Mitglied Pat Finnegan seine Gedanken dazu, wie Unternehmen die Wirksamkeit ihrer Angaben zur Kapitalstruktur verbessern können.

Unter dem Titel 'Eine Tabelle kann tausend Worte ersetzen' bietet Finnegan Beispiele möglicher wirksamer Angaben und geht den Fragen nach, warum Angaben zur Kapitalstruktur wichtig sind, welche Informationen heute verfügbar sind, wie das Projekt zum Rahmenkonzept und das Projekt zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital zusammenhängen und fragt nach der Meinung der Anwender.

Better communication — A table is worth 1,000 words steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Dort finden Sie auch ein Archiv aller bisher erschienenen Ausgaben.

IFRS 9-Übernahme in Europa nimmt nächste Hürde

27.06.2016

Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (RAR) hat sich am 27. Juni 2016 für eine Übernahme von IFRS 9 Finanzinstrumente ausgesprochen. Eine endgültige Übernahme für die Anwendung in Europa wird derzeit im vierten Quartal 2016 erwartet.

Die Entwicklung ist in einem neuen EFRAG-Statusbericht widergespiegelt.

DRSC-Stellungnahme zum FEE-Papier mit dem Vorschlag einer Kern- und Mantelberichterstattung

27.06.2016

Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat im Oktober 2015 ein Papier veröffentlicht, in dem ein neuer Ansatz für die Unternehmensberichterstattung vorgeschlagen wird. Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat dazu jetzt eine Stellungnahme eingereicht.

In der Stellungnahme bringt das DRSC zum Ausdruck, dass die von FEE vorgebrachte Idee, die Finanzberichterstattung auf eine gesamtheitliche, nichtfinanzielle Aspekte berücksichtigende Unternehmensberichterstattung auszuweiten, im IFRS-Fachauschuss zwar überwiegend, jedoch nicht einstimmig, positiv aufgenommen wird.

Die Stellungnahme des DRSC behandelt darüber hinaus weitere Aspekte wie beispeilsweise die wachsenden Gruppen von Interessenten an einer gesamtheitlichen Unternehmensberichterstattung und den von FEE propagierten Kern- und Mantelbericht, mit welchem diesem gestiegenen Interesse entsprochen werden könnte.

Sie könne sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

6. Symposium des ANC zur Rechnungslegungsforschung

27.06.2016

Am 12. Dezember 2016 wird der französische Standardsetzer Autorité des Normes Comptables (ANC) sein 6. Symposium zur Rechnungslegungsforschung in Paris abhalten. Das Thema des Symposiums ist "Rechnungslegung und Leistungsbemessung".

Das Symposium soll Forscher im Bereich Rechnungslegung, Vertreter internationaler Standardsetzer, Finanzvorstände und Leiter Rechnungslegung, Prüfer und Rechnungsleger zusammenbringen. In einer Reihe von Gesprächsrunden sollen die wesentlichen Aspekte von Rechnungslegung und Unternehmenserfolg im Hiblick auf Leistungsbemessung erörtert werden. Fragen sollen sein, für wen Erfolg definiert wird, welcher Zeithorizont betrachtet werden soll, welche Informationen relevant sind und veröffentlicht werden sollen sowie wie Erfolg in Verbindung zum öffentlichen Interesse in der EU steht.

Die Teilnahme am Symposium ist kostenfrei, allerdings ist eine vorherige Registrierung erforderlich. Auf der Internetseite des ANC finden Sie die offizielle Einladung und die Möglichkeit zur Registrierung.

IASB-Vorsitzender spricht über die Reaktionen des IASB auf die globale Finanzmarktkrise

27.06.2016

Bei einer Veranstaltung zur Feier des 25-jährigen Bestehens der portugiesischen Finanzmarktaufsicht CMVM sprach der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst über eine Reihe von Themen einschließlich Entwicklungen beim IASB seit dem Beginn der Finanzmarktkrise und IFRS 9.

Bei seiner Beschreibung der Fortschritte, die im regulatorischen Bereich seit Beginn der Finanzmarktkrise erzielt wurden, erwähnte Hoogervorst zunächst die zunehmende Verbreitung der IFRS weltweit. Dies, so gab er an, habe "enormen Nutzen für die globale Wirtschaft im Hinblick auf Transparenz, Rechenschaft und Effizienz" gebracht. In Bezug auf Standardsetzung erwähnte er dann die Fertigstellung von IFRS 15 und IFRS 16 sowie den beinahe fertigen neuen Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen. Die Fertigstellung von IFRS 9 bezeichnete er als die Hauptreaktion des IASB auf die Finanzmarktkrise.

Etwas tiefer auf IFRS 9 Finanzinstrumente eingehend erläuterte er das neue Modell der erwarteten Verluste, das bedeutet, dass die erwarteten Verluste über die gesamte Laufzeit eines Instruments zu erfassen sind, sobald eine bedeutende Zunahme des Kreditrisikos eingetreten ist. Er hielt fest, dass die Umsetzung des neuen Modells beträchtliche Anstrengungen mit sich bringen würde, insbesondere in Rechtskreisen, in denen man davon ausgeht, dass im Bankensystem viele problematische Kredite versteckt sind. In diesen Rechtskreisen könnte die sachgerechte Umsetzung von IFRS 9 große Herausforderungen für Prüfer, Märkte und Aufsichten mit sich bringen. Er warnte sein Publikum und ermutigte es auch:

Gehen sie davon aus, dass sie eine Menge Beschwerden hören werden, aber seien Sie standhaft in Ihrem Willen, das Richtige zu tun!

Nach der Erörterung von Aspekten der Rechnungslegung wendete sich Hoogervorst Themen zu, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des IASB liegen, und äußerte Gedanken zu Prüfung, Bankkapital, Verschuldungsgrad und unbekannten Herausforderungen in der Zukunft im Allgemeinen.

Der vollständige Redetext steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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