Juni

IASB-Mitglied schreibt über prinzipienbasierte Rechnungslegung

21.06.2016

In einem sehr lesenwerten Artikel, der zuerst in der 'Compliance Week' erschien, spricht IASB-Mitglied Gary Kabureck über die wesentlichen Merkmale, die die prinzipienbasierte Rechnungslegung zum Erfolg machen.

Kabureck erörtert dabei die folgenden wesentlichen Aspekte:

  • Die Bedeutung eines robusten Rahmenkonzepts
  • Die Tatsache, dass Regeln, wie ausführlich sie auch immer sein mögen, nie alle Fälle abdecken werden
  • Die Verwendung sachgerechter Ermessensentscheidungen im Entscheidungsfindungsprozess
  • Die Vergleichbarkeit bei der Anwendung von Rechnungslegungsvorschriften und der Nutzen für die Hauptadressaten von Abschlüssen

Der englischsprachige Artikel steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Treuhänder der IFRS-Stiftung suchen neue Boardmitglieder für den IASB

21.06.2016

Die Treuhänder bitten um Nominierungen, um zwei Vakanzen, die demnächst im IASB entstehen werden, zu füllen. Der Board besteht derzeit aus vierzehn Mitgliedern, die verschiedene Hintergründe aufweisen: Standardsetzung, Finanzberichterstattung und Wissenschaft.

Die neuen Mitgliedern sollen für eine erste Amtszeit von fünf Jahren berufen werden. Danach ist eine erneute Berufung für weitere drei (und in Ausnahmefällen fünf) Jahre möglich. Nom­i­nierungen werden bis zum 8. Juli 2016 erbeten. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

IASB stellt die Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung klar

20.06.2016

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat endgültige Änderungen an IFRS 2 'Anteilsbasierte Vergütungen' veröffentlicht, die der Klarstellung der Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung gelten. Sie adressieren verschiedene Einreichungen beim IASB und beim IFRS Interpretations Committee, die der IASB in einem einzigen Projekt mit begrenzten Umfang abgehandelt hat.

Hintergrund

Der IASB und das IFRS Interpretations Committee haben eine Reihe von Einreichungen mit Bitten um Klarstellung von IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen erhalten. In den Einreichungen war um Klarstellung der folgenden Sachverhalte gebeten worden:

  • Bilanzierung in bar erfüllter anteilsbasierter Vergütungen, die eine Leistungsbedingung beinhalten;
  • Klassifizierung anteilsbasierter Vergütungen, die mit Steuereinbehalt erfüllt werden; und
  • Bilanzierung von Modifizierungen von anteilsbasierten Vergütungstransaktionen von erfüllt in bar zu erfüllt in Eigenkapitaltiteln.

Nachdem einzelne Sachverhalte in früheren Sitzungen erörtert wurde, entschied sich der IASB im April 2014, die Sachverhalte zusammen in einem Projekt mit begrenztem Umfang abzuarbeiten, das jetzt abgeschlossen wurde.

Änderungen

In Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung (Änderungen an IFRS 2) sind die folgenden Klarstellungen und Änderungen in Bezug auf die oben genannten Sachverhalte enthalten:

Bilanzierung in bar erfüllter anteilsbasierter Vergütungen, die eine Leistungsbedingung beinhalten

Bisher enthielt IFRS 2 keine Leitlinien dazu, welche Auswirkungen Ausübungsbedingungen auf den beizulegenden Zeitwert in bar erfüllter anteilsbasierter Vergütungen haben. Der IASB hat jetzt Leitlinien dazu in den Standard aufgenommen und Rechnungslegungsvorschriften für in bar erfüllte Vergütungen eingeführt, die dem gleichen Ansatz folgen wie bei der Bilanzierung von in Eigenkapitaltiteln erfüllten Vergütungen.

Klassifizierung anteilsbasierter Vergütungen, die mit Steuereinbehalt erfüllt werden

Der IASB hat eine Ausnahme in IFRS 2 aufgenommen, nach der eine anteilsbasierte Vergütung, bei der das Unternehmen die anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung mit Steuereinbehalt erfüllt, in Gänze als in Eigenkapitaltiteln erfüllt zu klassifizieren ist, wenn die anteilsbasierte Vergütung als in Eigenkapital erfüllt klassifiziert worden wäre, wenn sie nicht das Merkmal der Erfüllung mit Steuereinbehalt aufgewiesen hätte.

Bilanzierung von Modifizierungen von anteilsbasierten Vergütungstransaktionen von erfüllt in bar zu erfüllt in Eigenkapitaltiteln

In IFRS 2 wurden bislang Situationen, in denen eine in bar erfüllte Vergütungstransaktion aufgrund der Änderungen der Bedingungen zu einer in Eigenkapitaltiteln erfüllten Vergütungstranskation wird, nicht gesondert behandelt. Der IASB hat die folgenden Klarstellungen aufgenommen:

  • Bei solchen Änderungen wird die ursprünglich für die in bar erfüllte Vergütung angesetzte Schuld ausgebucht, und die in Eigenkapitaltiteln erfüllte Vergütung wird mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Modifizierung in dem Maß angesetzt, wie bis zum Änderungszeitpunkt Leistungen erbracht wurden.
  • Jegliche Differenzen zwischen dem Buchwert der Schuld zum Änderungszeitpunkt und dem im Eigenkapital zum selben Zeitpunkt erfassten Betrag sind sofort im Periodenergebnis zu erfassen.

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet. Für die Erstanwendung sieht der IASB zwar Vereinfachungen vor; allerdings ist auch eine rückwirkende Anwendung gemäß den allgemeinen Regeln in IAS 8 gestattet, wenn dies ohne Anlegung späterer Einsichten möglich ist. Wenn ein Unternehmen die Änderungen rückwirkend anwendet, so hat es dies für alle oben beschriebenen Änderungen zu tun.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

Ergebnisse der 68. Sitzung der Fachkommission Swiss GAAP FER

20.06.2016

Zu den Ergebnissen der 68. Sitzung der Kommission wurde eine Medienmitteilung zur Verfügung gestellt.

Besprochen wurde unter anderem ein Statusbericht der Arbeitsgruppe „Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen“.

Die Medienmitteilung steht Ihnen auf der Internetseite der Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung zur Verfügung.

ANC trägt zur Debatte zum Einfluss von kulturellem Hintergrund und Übersetzung auf die Interpretation der IFRS bei

18.06.2016

Wie bereits berichtet betreiben der australische Standardsetzer Australian Accounting Standards Board (AASB) und der koreanische Standardsetzer Korea Accounting Standards Board (KASB) ein gemeinsames Forschungsprojekt, in dessen Rahmen untersucht wird, wie kultureller Hintergrund und Übersetzung die Interpretation von Ausdrücken beeinflussen, die in den IFRS verwendet werden.

Im Projekt werden die verschiedenen Ausdrücke für 'Wahrscheinlichkeit' untersucht, die in den IFRS verwendet werden, um die Einflüsse von kulturellem Hintergrund und Übersetzung nachzuvollziehen. Die wesentlichen Ergebnisse, zu denen man bisher gelangt ist, sind, dass Übersetzungsaspekte durchaus Auswirkungen auf Ermessensentscheidungen im Rahmen der Rechnungslegung haben können und dass der IASB genau berücksichtigen sollte, wie bestimmte Ausdrücke in verschiedenen Rechtskreisen interpretiert und übersetzt werden, wenn er einen Standard entwickelt.

In seinem Beitrag des ANC zu den Fragen, die von KASB und AASB in ihrem gemeinsamen Forschungsprojekt erhoben werden stimmt der französische Standardsetzer den Ergebnisses zu und weist auch darauf hin, dass Übersetzung sich nicht nur auf Übertragungen zwischen Sprachen bezieht, sondern auch auf das Verständnis bestimmter Ausdrücke zwischen Kulturen, die scheinbar die gleiche Sprache verwenden. Der ANC weitet diese Anmerkung auch auf Rechtskreise aus, in denen die IFRS im englischen Original verwendet werden, obwohl diese nicht die Landessprache ist (bspw. weil Mittel oder Prozesse für die Übersetzung nicht zur Verfügung stehen oder weil man es für einfacher hält, mit den Standards in der Sprache zu arbeiten, in der sie gesetzt wurden). Dieses Argument würde selbst dann gelten, wenn die IFRS in relativ einfachem Englisch verfasst wären.

In einem allgemeineren und eher philosophischen Teil am Ende des Beitrags, in dem der ANC auf Quellen von Herodot über Wilhelm von Humboldt bis zur Verfassung der Vereinten Nationen zurückgreift, wendet sich der ANC kultureller Identität zu, die nicht nur von Sprache, sondern auch von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, religiöser, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Besitz, Stellung oder sonstigem Status bestimmt wird und hält fest, dass diese Aspekte nicht nur bestimmen, wie Sprache verstanden wird, sondern dass sogar Gedanken und Denkweise in bestimmter Weise auch davon beeinflusst werden, wie Sprache verwendet wird.

Der ANC gibt der festen Überzeugung Ausdruck, dass eine der wesentlichen Fragen, die der IASB berücksichtigen muss, wenn er sicherstellen will, dass die IFRS weltweit einheitlich umgesetzt werden, diejenige ist, wie er mit interkulturellen Differenzen umgeht. Der ANC schließt:

In einem Kontext, in dem der IASB und die IFRS-Stiftung einen einzigen Satz von IFRS-Standards entwickelt, die weltweit angewendet werden sollen, ist der ANC der Meinung, dass die größte Schwierigkeit darin liegt, Prinzipien und Standards herauszugeben, die einheitlich verstanden und umgesetzt werden. Um dies zu erreichen, sollte der IASB sich auf einen Prozess verlassen, bei dem die zugrundliegende Bedürfnisse und Beschränkungen kultureller Identitäten anerkannt und berücksichtigt werden. Unserer Meinung nach und in der Praxis sollte die Verzerrung, die sich aus den kulturellen Unterschieden zwischen den verschiedenen Bestandteilen des Anwenderkreises der IFRS-Stiftung ergibt, antizipiert und integriert [... und ...] von Anfang an und auf allen Ebenen berücksichtigt werden: auf Forschungsebene, auf Ebene des Stabs (bei der Erarbeitung von Agendapapieren, Entwürfen und Standards), bei Sitzungen des Boards und des IFRS Interpretations Committe.

Sie können sich den englischsprachigen Beitrag direkt von der Internetseite des ANC herunterladen.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die Juni-Sitzung des IASB

17.06.2016

Der IASB wird am 20. und 22. Juni 2016 in seinen Räumen in London tagen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Die vollständige Tagesordnung sowie detailliertere Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

Die Umsetzung der Wertminderungsvorschriften in IFRS 9 durch Banken

17.06.2016

Die Einführung neuer Vorschriften für die Bilanzierung erwarteter Kreditverluste in IFRS 9 'Finanzinstrumente' wird bedeutende Änderungen in der Finanzberichterstattung durch Banken mit sich bringen, wenn die Vorschriften 2018 in Kraft treten.

Die im Global Public Policy Committee (GPPC) zusammengefassten sechs großen Prüfernetzwerke1 haben daher einen Bericht mit dem Titel Die Umsetzung der Wertminderungvorschriften in IFRS 9 durch Banken herausgegeben.

Das Papier ist im Wesentlichen für Prüfungsausschüsse von systemrelevanten Banken gedacht, aber große Teile des Inhalts sind auch für andere Banken und Finanzinstitute von Belang. Ziel des Papiers ist es, die Umsetzung der Bilanzierung erwarteter Kreditverluste auf einem hohen Qualitätsstandard zu fördern.

Das Papier ist so aufgebaut, dass es den zwei wesentlichen Gruppen behilflich sein wird, die unabdingbar für eine qualitätsvolle Umsetzung von IFRS 9 sind:

  • Mit Führungsverantwortlichkeit behaftete Personen, die die Umsetzung beaufsichtigen werden. Abschnitt 1 des Papier führt die wesentlichen Punkte auf, die von dieser gruppe zu beachten sind. Dazu gehöhren Governance und Kontrollen, Ausgereiftheit, Proportionalität und Übergangsfragen.
  • Personen im Bereich Finanzierung, Risikomanagement und IT und sonstige Fachkräfte, die mit der Umsetzung der neuen Vorschriften betraut sind. In Abschnitt 2 werden die wesentlichen Komponenten der Umsetzung einer Bilanzierung erwarteter Kreditverluste erörtert. Dazu gehören die Methodologie, Ausfälle, Ausfallwahrscheinlichkeit, Exposure, LGD, Abzinsung, Beurteilung der Einordnung, makroökonomische Vorhersagen und zukunftsgerichtete Informationen.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht kostenfrei herunterladen. Es steht auch eine begleitende Presseerklärung zur Verfügung.

Das deutsche IFRS Centre of Excellence von Deloitte hat zum GPPC-Papier einen Newsletter IFRS fokussiert – Erwartungen des GPPC an die Umsetzung des neuen Wertminderungsmodells unter IFRS 9 erarbeitet.

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1 Das Global Public Policy Committee (GPPC) der sechs größten internationalen Prüfernetzwerke umfasst Vertreter von BDO, Deloitte, EY, Grant Thornton, KPMG und PwC. Schwerpunkt der Arbeiten sind gemeinsame Standpunkte zu großen Public-Policy-Themen für den Berufsstand.

EFRAG feiert 15-jähriges Bestehen

17.06.2016

Am 6. Juli 2016 wird die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) mit einer feierlichen Veranstaltung und verschiedenen fachlichen Gesprächsrunden das 15-jährige Bestehen der Organisation feiern und die neue Führungsspitze vorstellen: Jean-Paul Gauzès als neuer EFRAG-Präsident und Andrew Watchman als Vorsitzender des Fachexpertenausschusses TEG und CEO von EFRAG.

Folgende Programmpunkte sind vorgesehen:

  • Begrüßungsansprache des neuen TEG-Vorsitzenden Andrew Watchman
  • Festansprache von EU-Kommissar Jonathan Hill
  • Podiumsdiskussion: Entwicklung von Auswirkungsanalysen für IFRS
    • Claes Norberg, EFRAG-Boardmitglied (Moderation)
    • Hans Hoogervorst, IASB
    • Erik Nooteboom, EU-Kommission
    • Kris Peach, AASB
    • Patrick de Cambourg, ANC
    • Prof. Dr. Joachim Gassen, Humboldt-Universität Berlin
    • Vickie Wood, britische Vertreterin beim RAR
  • Podiumsdiskussion: Finanzberichterstattung durch kleien börsennotierte Unternehmen
    • Olivier Boutellis-Taft, FEE (Moderation)
    • Michel Prada, IFRS-Stiftung
    • Roger Marshall, EFRAG-Board
    • Peter Malmqvist, Swedish Society of Financial Analysts
    • Andrew Watchman, EFRAG-TEG
  • Schlußansprache des künftigen EFRAG-Präsidenten Jean-Paul Gauzès

IAS Plus ist eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen, und wir werden Ihnen im Nachgang Mitschriften von den Erörterungen zur Verfügung stellen.

FASB gibt neuen Standard zur Wertminderung von Finanzinstrumenten heraus

16.06.2016

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat eine Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) No. 2016-13 'Finanzinstrumente — Kreditverluste' veröffentlicht, mit der die Leitlinien des Boards zur Wertminderung von Finanzistrumenten entsprechend ergänzt werden.

Mit der ASU wird den US-GAAP-Vorschriften einen neues Wertminderungsmodell hinzugefügt, das sogenannte Modell der gegenwärtig erwarteten Kreditverluste (CECL), bei dem erwartete Verluste berücksichtigt werden und nicht bereits eingetretene Verluste. Nach dem CECL-Modell erfasst ein Unternehmen Vorsorge auf Grundlage der geschätzten erwarteten Kreditverluste, was nach Meinung des FASB zu einer zeitnäheren Erfassung solcher Verluste führen wird. Gleichzeitig soll mit der ASU auch die Komplexität von US-GAAP veeringert werden, indem die Anzahl der zur Verfügung stehenden Modelle verringert wird, die Unternehmen für die Bilanzierung der Wertminderung von Schuldinstrumenten verwenden können.

Bis Juni 2012 haben FASB und IASB gemeinsam ein Modell zu erwarteten Kreditverlusten erörtert, das im Wesentlichen dem Ansatz entsprach, den der IASB am 24. Juli 2014 als Teil von IFRS 9 Finanzinstrumente herausgab. Aufgrund von negativen Rückmeldungen der US-Anwender zum gemeinsamen Modell jedoch entschied sich der FASB, ein alternatives Modell zu erwarteten Kreditverlusten zu entwickeln. Der neue Ansatz des FASB und der Ansatz unter IFRS sind also nicht miteinander konvergiert. Obwohl beide Modelle auf erwarteten Kreditverlusten aufbauen, ist von Unternehmen nach dem neuen Wertminderungsmodell des FASB gefordert, erwartete Kreditverluste für alle Vermögenswerte zu erfassen, nicht nur für solche, bei denen seit dem erstmaligen Ansatz eine bedeutende Erhöhung des Kreditrisikos eingetreten ist.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des FASB. Dort finden Sie eine Presseerklärung, einen FASB in Focus-Newsletter, die eigentliche ASU, eine Kosten-Nutzen-Analyse und ein erläuterndes Video mit Hal Schroeder, Marc Siegel und Russ Golden.

Außerdem haben unsere US-amerikanischen Kollegen einen Heads Up-Newsletter erarbeitet, in dem die neue ASU ausführlich erläutert wird.

Tagesordnung für die ASAF-Sitzung im Juli

16.06.2016

Der IASB hat eine Tagesordnung für die Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) veröffentlicht, die am 7. und 8. Juli 2016 in den Räumen des IASB in London stattfinden wird.

Die genaue Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Donnerstag, 7. Juli 2015 (11:30h-18:00h)

  • Rahmenkonzept
    • Konzepte, die die Definition von Schulden unterstützen
    • Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital
    • Ansatz von Vermögenswerten und Schulden mit einer geringen Wahrscheinlichkeit das Ab- oder Zuflusses von wirtschaftlichem Nutzen
  • Angabeninitiative - Leitliniendokument zu Wesentlichkeit
    • Identifizierung primärer Nutzer, ihrer Informationsbedürfnisse und ihrer Erwartungen
    • 4-Schritte-Ansatz für das Fällen von Ermessensentscheidungen bei der Abschhlusserstellung
  • Hauptbestandteile des Abschlusses
    • Umfang des Projekts
    • Rückmeldungen aus der Agendakonsultation
    • Vom IASB im Mai erörterte Absatz für dieses Projekt
    • Erörterung eines FRC-Papiers zur Kapitalflussrechnung


Freitag, 8. Juli 2016 (9:00h-14:30h)

  • Agendakonsultation
    • Erörterung der Rückmeldungen durch den Board
    • Geplantes Arbeitsprogramm
  • Quantitative Studie zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten (ASBJ und EFRAG)
  • Änderungen an IAS 8 — Unterscheidung zwischen Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Änderungen von Schätzungen
  • Laufende Projekte und Planung der Agenda

Die Arbeitspapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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