Juli

Stellungnahme des DRSC zu den vom IASB vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 8

13.07.2017

Das DRSC hat gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2017/2 'Verbesserungen an IFRS 8 'Geschäftssegmente' (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 8 und IAS 34)' Stellung genommen, der im März 2017 herausgegeben wurde.

Grundsätzlich begrüßt das DRSC den Versuch des IASB, spezifische Aspekte an IFRS 8 zu verbessern, so beispielsweise die Klarstellung, dass der Hauptentscheidungsträger (CODM) sowohl eine Einzelperson als auch ein Gremium sein kann und dass dem CODM auch sogenannte non-executive Mitglieder angehören können.

Dagegen wird der Vorschlag des IASB kritisiert, IFRS 8.7 um das „Treffen operativer Entscheidungen“ als drittes Merkmal für einen CODM zu ergänzen. Ausschlaggebend dafür sind die sich ergebenden Schwierigkeiten, wenn die operativen Entscheidungen und die Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen von unterschiedlichen Personen(gruppen) bzw. auf unterschiedlichen Ebenen getroffen werden.

Ferner erachtet das DRSC die vorgeschlagene Angabepflicht, wie und warum sich die berichteten Segmente im Abschluss von den in anderen Stellen des annual reporting package identifizierten Segmenten unterscheiden, zwar als sachlich zutreffend, die Integration in IFRS 8 (und damit die Angabe im Abschluss) jedoch als ungeeignet.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung

13.07.2017

Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen bei GRI, Accountancy Europe und WBCSD/Natural Capital Coalition.

Die Global Reporting Initiative (GRI) hat einen kurzen Bericht über eine gemeinsam mit der weltweiten Vereinigung der Börsen (World Federation of Exchanges, WFE) veranstalte Gesprächsrunde am 7. Juni 2017 in London veröffentlicht. Thema waren Herausforderungen bei der Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekte (Environmental, Social, Governance, ESG). Die teilnehmenden Ersteller, Anleger und Börsen identifizierten drei Möglichkeiten, die ESG-Berichterstattung zu vereinheitlichen: (i) größere gegenseitige Einbindung von Anlegern und Erstellern, (ii) Mehrfachverwendung einmal erarbeiteter Daten und (iii) Leitlinien zu verfügbaren ESG-Rahmenkonzepten und deren Anwendung. Der englischsprachige Bericht steht Ihnen auf der Internetseite von GRI zur Verfügung.

GRI gibt außerdem bekannt, dass die GRI-Standards jetzt in chinesischen Langzeichen, Indonesisch und Vietnamesisch verfügbar sind. Zugang zu den Übersetzungen haben Sie hier.

GRI und Accountancy Europe kündigen eine Publikation EU Directive on Non-financial and Diversity Information: A comprehensive guide to the national laws an, die einen Überblick über die europäische Berichterstattungslandschaft in Bezug auf nicht finanzielle Informationen bieten und im Herbst 2017 verfügbar sein soll. Die entsprechende Ankündigung finden Sie hier.

Accountancy Europe kündigt eine Veranstaltung zum Thema 'Shaping the future of corporate reporting' am 18. September 2017 in Brüssel an, bei der einige Punkte weiter vertieft werden sollen, die im Diskussionspapier zur Kern- und Mantelberichterstattung im Herbst 2015 enthalten waren. Anmeldungen sind über die Presseerklärung auf der Internetseite von Accountancy Europe möglich.

Der Weltwirtschaftsrat für nachhaltige Entwicklung (World Business Council for Sustainable Development, WBCSD) and the Natural Capital Coalition haben das "Natural Capital Protocol Toolkit" freigegeben, eine neue Ressource, mit der Unternehmen dabei geholfen werden soll, die Erschöpfung von natürlichem Kapital durch verbessertes Verständnis, angemessene Bewertung und sachgerechte Entscheidungsfindung zu adressieren. Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des WBCSD.

ESMA veröffentlicht weitere Fragen und Antworten zu den Leitlinien zu alternativen Profitkennzahlen

13.07.2017

Im Juni 2015 hat die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) endgültige 'Leitlinien zu alternativen Leistungskennzahlen' für börsennotierte Emittenten herausgegeben, die im Juli 2016 in Kraft getreten sind. Seit dem hat ESMA mehrere Fragen und Antworten in einem Sammeldokument veröffentlicht, die auf die Förderung einheitlicher Regulierungsansätze und -praxis bei der Umsetzung der Leitlinien abzielen. Vier neue Fragen sind jetzt dazugekommen.

Die neuen Fragen zu den Leitlinien gelten der Definition von alternativen Finanzkennzahlen im Kontext von Zwischenberichten, der Prominenz der Darstellung von alternativen Finanzkennzahlen und der Anwendung des Prinzips "Einhaltung per Verweis", das Teil der Leitlinien ist.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite von ESMA zur Verfügung:

30. Mitgliederversammlung des DRSC

12.07.2017

Am 10. Juli 2017 fand die 30. Mitgliederversammlung des DRSC in München statt. Ein Bericht von der Versammlung wurde auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung gestellt.

Auf der Tagesordnung standen neben den regulären Amtshandlungen drei weitere bedeutende Tagesordnungspunkte auf der Agenda: die Genehmigung einer vorgeschlagenen Satzungsänderung, die Neu- resp. Wiederbesetzung der Organe für den nächsten Dreijahresturnus sowie ein Vortrag des Präsidenten des EFRAG-Boards.

Den Bericht können Sie hier auf der Internetseite des DRSC einsehen.

ESMA veröffentlicht Bericht zur Anwendung von IFRS 13

12.07.2017

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat einen Bericht 'Überprüfung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in IFRS Abschlüssen' herausgegeben. Der Bericht bietet einen Überblick über die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nach IFRS 13 'Bemessung des beizulegenden Zeitwerts' und die entsprechenden Angaben bei europäischen Emittenten.

Die Überprüfung konzentrierte sich auf vier Kernthemen: (1) Angaben zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, (2) Buchungseinheit, (3) Grad der Marktaktivität und beizulegender Zeitwert und (4) Bewertungsanpassungen für Derivate.

Bei der Überprüfung hat sich ergeben, dass IFRS 13 "allgemein gut in der Abschlüsse der Emittenten in der Stichprobe übernommen wurde". Dennoch wird im Bericht festgehalten, dass die Einhaltung von IFRS 13 und die sich daraus ergebende Vergleichbarkeit verbessert werden können.

Die Ergebnisse der Überprüfung sollen zu der Überprüfung von IFRS 13 nach dessen Einführung beitragen.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und dem Bericht auf der Internetseite von ESMA.

EFRAG schreibt Literaturanalyse zu möglichen Auswirkungen von IFRS 9 auf langfristige Anlageentscheidungen aus

12.07.2017

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) fordert zu Bewerbungen um eine Literaturanalyse zu den Auswirkungen von IFRS 9 'Finanzinstrumente' auf langfristige Anlageentscheidungen aus.

EFRAG hat bereits einen entsprechenden Fragebogen für europäische Emittenten entwickelt und möchte nun das Bild abrunden. Die Untersuchung geht auf eine entsprechende Bitte der EU-Kommission zurück.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Bewerbungen werden bis zum 15. September 2017 entgegengenommen.

AICPA veröffentlicht vorgeschlagenes Rahmenkonzept zu Angaben zu Finanzinstrumenten

12.07.2017

Da in globalen Rechnungslegungsstandards ebenso wie in Verlautbarungen anderer Standardsetzer vermehrt gefordert wird, Bewertungen und Angaben zu diesen Bewertungen zur Verfügung zu stellen, die einem bestimmten Angabeziel folgen, hat das amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) ein vorgeschlagenes Angabenrahmenkonzept für die Bewertung von Finanzinstrumenten veröffentlicht.

Der Zweck des Dokuments ist es, Bewertern, denen eine Bewertung von Finanzinstrumenten und Bestandteilen von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert oder nach anderen Bewertungsmaßstäben übertragen wurde, einen Bewertungsrahmen zu bieten. Das Dokument ist nicht darauf ausgerichtet, zu erläutern wie eine Bewertung an sich vorzunehmen ist, sondern es erläutert den Grad der Dokumentierung und Substanziierung, der erforderlich ist, wenn Bewertungen durchgeführt oder geprüft werden bzw. wenn mit den Ergebnissen solcher Bewertungen gearbeitet wird.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des AICPA.

EFRAG bittet um Bewerbungen für TEG

10.07.2017

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Bewerbungen für die Mitgliedschaft in ihrem Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG), um mehrere Vakanzen zu füllen.

Am 31. März 2018 enden acht der insgesamt 16 TEG-Mitgliedschaften. Während zwei TEG-Mitglieder nicht erneut berufen werden können, ist die Wiederberufung bei den anderen sechs Mitgliedern möglich. EFRAG bitttet um die Einreichung der Bewerbungen bis spätestens 9. Oktober 2017.

Weitere Informationen können Sie der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen.

Neuseeländischer Forschungsbericht zu alternativen Profitkennzahlen

10.07.2017

Der neuseeländische Rechnungslegungsrat (External Reporting Board, XRB) hat Nutzer von Abschlüssen zu ihrer Sichtweise in Bezug auf alternative Profitkennzahlen befragt und die Ergebnisse in einem Forschungsbericht untersucht.

Der Forschungsbericht kommt zu dem Ergebnis, dass alternative Profitkennzahlen (APM) zwar überwiegend als nützliche Ergänzung der vorgeschriebenen Angaben angesehen wurden; es wurde von den Befragten allerdings auch die Sorge geäußert, dass APM tendenziell dazu führen könnten, das Unternehmensergebnis zu günstig darzustellen. Auch gab es Uneinigkeit unter den Befragten, welchen APM der Vorzug zu geben sei. Wichtig seien vor allem einheitliche Definitionen der einzelnen APM sowie deren Erläuterung, um das Verständnis von APM zu erleichtern sowie deren Verhältnis zu den vorgeschriebenen Angaben klarzustellen. Schließlich sprach sich die Mehrheit der Umfrageteilnehmer gegen ungeprüfte APM aus.

Weitere Informationen, eine Zusammenfassung des Berichts sowie die vollständige Fassung des Berichts können Sie auf der XRB-Internetseite finden.

DRSC-Quartalsbericht zum zweiten Quartal 2017 mit Beitrag zu IFRS 17

10.07.2017

Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum 2. Quartal 2017, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRSIC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC und seiner Fachgremien informiert, steht jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Der kommentierende Beitrag stammt diesmal von Dr. Dieter Wemmer, CFO der Allianz SE. Sein Kommentar trägt den Titel "IFRS 17 - Ein Paradigmenwechsel in der Bilanzierung von Versicherungsunternehmen".

Zugang zum Quartalsbericht auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

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