Juni

Tagesordnung für die ASAF-Sitzung im Juli geändert

28.06.2017

Der IASB hat eine aktualisierte Tagesordnung für die Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) veröffentlicht, die am 6. und 7. Juli 2017 in den Räumen des IASB in London stattfinden wird. Zu beachten ist, dass eine Erörterung des Themas IAS 8 und Änderungen von Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden als Ergebnis von Agendaentscheidungen aufgenommen wurde.

Die aktualisierte Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Donnerstag, 6. Juli 2017 (9:15h-17:30h)

  • Angabeninitiative: Angabeprinzipien — Erörterungen zu den Vorschlägen im Diskussionspapier
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten — Zwei Papiere des ASBJ und Rückmeldungen des globalen Forums der Ersteller
  • IAS 8 — Änderungen von Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden als Ergebnis von Agendaentscheidungen
  • Verbesserungen an IFRS 8 — Sichtweisen der ASAF-Mitglieder zu den Vorschlägen im Entwurf
  • Primäre Abschlussbestandteile — Erörterung bestimmter vorläufiger Schlussfolgerungen

Freitag, 7. Juli 2017 (8:30h-13:45h)

  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 — Einholung der vorläufigen Sichtweisen der ASAF-Mitglieder
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle — Erörterung des vorgeschlagenen Bilanzierungsmodells
  • Allgemeinere Unternehmensberichterstattung — Überblick und die Frage, ob das Leitlinienmodell zur Lageberichterstattung aktualisiert werden sollte
  • Sachanlagen: Gewinne vor der beabsichtigten Nutzung (vorgeschlagene Änderungen an IAS 16) — Erörterungen zum Entwurf
  • Laufende Projekte und Planung der Agenda

Die Arbeitspapiere für die Sitzung stehen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

 

Zusammenfassung der Rückmeldungen zur ESA-Konsultation

28.06.2017

Am 21. März 2017 hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation zur Tätigkeit der drei europäischen Finanzaufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESA) angestoßen, von denen eine die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) ist. Im Konsultationsdokumente wurde nahegelegt, dass die Überprüfung der Tätigkeit der ESA auch genutzt werden könnte, um den EU-Übernahmeprozess zu "verschlanken", indem ESMA eine "beratende Rolle" gegeben wird. Die Zusammenfassung der Rückmeldungen zeigt, dass die Adressatengruppen diese Sichtweise nicht teilten.

Wie auch schon aus den öffentlich verfügbaren Rückmeldungen klar wurde, sind die Adressatengruppen nicht der Meinung, dass die gegenwärtigen Vereinbarungen geändert werden müssen. In der Zusammenfassung der Rückmeldungen heißt es (unsere Übersetzung):

Die große Mehrheit der Stellungnehmenden sind der Meinung, dass es keinen Grund gibt, den gegenwärtigen Übernahmeprozess oder die Rolle von EFRAG zu ändern. EFRAG arbeitet seit November 2014 und der Umsetzung der Maystadt-Empfehlungen erfolgreich unter der neuen Governance-Struktur. Diese Adressatengruppen sind der Meinung, dass eine Stärkung der Rolle von ESMA nachteilig sein könnte, weil ESMA die Standards nur aus der Perspektive der Anleger beurteilen würde. Eine klare Trennung der Zuständigkeiten zwischen Standardsetzung und Enforcement sollte erhalten bleiben, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

Die vollständige Zusammenfassung der Rückmeldungen in englischer Sprache finden Sie hier auf der Internetseite der EU-Kommission.

Neue Ausgabe des 'Investor Update'

28.06.2017

Der IASB hat die neueste Ausgabe der Publikationsreihe herausgegeben, die darauf abzielt, Investoren auf leicht zugängliche Art und Weise über Änderungen in den International Financial Reporting Standards auf dem Laufenden zu halten und ihnen zu zeigen, wie diese Änderungen sich auf ihre tägliche Arbeit auswirken können.

In der 13. Ausgabe sind die folgenden Themen enthalten:

  • Überblick über das Diskussionspapier zu Angabeprinzipien;
  • Interview mit Geoff Robinson, Executive Director, UBS Investment Bank;
  • Bitte um Rückmeldungen zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 und zum Diskussionspapier zu Angabeprinzipien; aktuelle Nachrichten und Hinweise auf Materialien für Anleger.

Die neueste Ausgabe der Investor Updates steht Ihnen hier auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Anwendungshinweis zu IFRS 2

28.06.2017

Das DRSC hat den Entwurf eines Anwendungshinweises zu IFRS 2 'Anteilsbasierte Vergütungen' veröffentlicht. Während die Leitlinien entwickelt wurden, um Unternehmen in Deutschland zu helfen, können sie auch für Unternehmen in anderen Rechtskreisen relevant sein. Das DRSC hat eng mit dem Stab des IASB zusammengearbeitet, um sicherzustellen, dass die Leitlinien nicht in Konflikt mit der Änderung des IASB stehen.

Der Entwurf E-AH 4 In Eigenkapitalinstrumenten erfüllte anteilsbasierte Mitarbeitervergütungen mit Nettoerfüllungsvereinbarungen: Bilanzierung von Kompensationszahlungen ist keine Interpretation, sondern reproduziert die vom IASB/IFRS IC und seinem Mitarbeiterstab angestellten themenspezifischen Überlegungen, die jedoch nicht in IFRS 2 eingegangen sind.

Der Anwendungshinweis soll folgende Fragen beantworten:

  • Zu welchem Zeitpunkt ist die separate Darstellung der Kompensationszahlung als bar erfüllte anteilsbasierte Vergütung erforderlich?
  • Wie erfolgt die bilanzielle Abbildung?

Über die Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC haben Sie Zugang zum Entwurf, der auch in englischer Sprache verfügbar ist. Stellungnahmen werden bis zum 11. August 2017 erbeten.

Überarbeitete AFRAC-Stellungnahme

28.06.2017

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat eine überarbeitete Fassung der AFRAC-Stellungnahme 30 'Latente Steuern im Jahres- und Konzernabschluss' herausgegeben.

Die bisherige Stellungnahme hat die Bilanzierung latenter Steuern im Jahresabschluss behandelt. In der Überarbeitung der Stellungnahme wurde nun die Behandlung im Konzernabschluss ergänzt.

Sie können sich die neue Fassung der Stellungnahme hier von der Internetseite des AFRAC herunterladen.

Norwegen nimmt von ehrgeizigem Plan Abstand, Rechnungslegungsstandards auf Grundlage des IFRS für KMU einzuführen

27.06.2017

Im September 2015 gab das norwegische Finanzministerium den Entwurf eines neuen Rechnungslegungsgesetzes zwecks öffentlicher Stellungnahme heraus. Ein Teil der vorgeschlagenen Reform sollte darin bestehen, die derzeitigen norwegischen Rechnungslegungsstandards durch Standards zu ersetzen, die aus dem IFRS für KMU abgeleitet werden. In einem weiteren Entwurf, der jetzt herausgegeben wurde, wurden die Vorschläge auf Minimaländerungen zurückgestutzt, die nicht einmal dazu reichen würden, das norwegische Rechnungslegungssetz in Einklang mit der überarbeiteten EU-Rechnungslegungsrichtlinien zu bringen.

Die Tatsache, dass die Änderungen an den bestehenden Rechnungslegungsvorschriften in Norwegen, die jetzt vorgeschlagen wurden nicht einmal die Mindestanforderung der neuen EU-Rechnungslegungsrichtlinie erfüllen, zusammen mit der Tatsache, dass die neuen Vorschläge nur aus einigen Vereinfachungen aus dem Originalentwurf bestehen und sogar betonen, dass die Annahme des Vorschlags zu einer Ersparnis von mehreren hundert Millionen Kronen würde, scheint auf einen bewusst gewählten Zeitpunkt des Vorschlags vor den anstehenden Wahlen in Norwegen hinzudeuten. Sowohl der norwegische Standardsetzer (Norsk RegnskapsStiftelse) als auch das norwegische Institut der Wirtschaftsprüfer (Norsk Revisorforening) haben enttäuscht auf den neuen Vorschlag reagiert

Die folgenden weiterführenden Informationen sind verfügbar (nur in norwegischer Sprache):

EU-Kommission verabschiedet Leitlinien zur Angabe nicht finanzieller Informationen

27.06.2017

Die Richtlinie über die Offenlegung nicht finanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne, mit der bestimmten großen Unternehmen vorgeschrieben wird, zusätzliche Angaben zu Sozial- und Umweltbelangen zu leisten, trat am 6. Dezember 2014 in Kraft. Die EU-Kommission hat nun nicht bindende Leitlinien zur Angabe nicht finanzieller Informationen durch Unternehmen herausgegeben. Ziel ist, Unternehmen dabei zu helfen, die Verpflichtung, relevante und entscheidungsnützliche Informationen zum Umwelt- und Sozialaspekten anzugeben, einheitlich und vergleichbar zu erfüllen.

In den Leitlinien wird vorgeschlagen, dass Unternehmen relevante Informationen zu den tatsächlichen und möglichen Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Umwelt angeben und auch darstellen, wie gegenwärtige und absehbare Umweltaspekte die Unternehmen beeinflussen können. Die Kommission erhofft sich, dass größere und relevante Transparenz zu einer bedeutenden Verringerung des Treibhausgasausstoßes und zu klimafestem Wachstum und mehr Arbeitsplätzen führt.

Die folgenden Dokumente stehen Ihnen auf der Internetseite der Kommission zur Verfügung (wenn nicht anders angegeben, nur in englischer Sprache):

Frage-und-Antwort-Dokument der Gruppe zur Einführung des IFRS für KMU

27.06.2017

Die Gruppe zur Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) hat den Entwurf eines Frage-und-Antwort-Dokuments zum International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht.

Die Frage gilt der bilanziellen Behandlung einer Finanzgarantie, die von einem Mutterunternehmen herausgegeben wird, im separaten Abschluss dieses Mutterunternehmens.

Stellungnahmen werden bis zum 1. September 2017 erbeten. Der Entwurf steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

IASB gibt PDF-Viewer-Ansatz auf

27.06.2017

Gespeicherte Verknüpfungen auf PDF-Dokumente auf der neuen Internetseite des IASB ergeben nun den Kommentar "No valid document", ohne dass gesagt wird, warum das Dokument nicht mehr zugänglich ist oder wo man es findet. Auf IAS Plus sind wir diesem Umstand nachgegangen und haben gefunden, dass der IASB den PDF-Viewer-Ansatz aufgegeben hat, den er beim Übergang auf seinen neuen Internetauftritt ursprünglich gewählt hat.

PDFs sind nun wieder direkt zugänglich, allerdings müssen Sie für etwaig abgelegte Links noch einmal die Nachricht oder sonstige Stelle auf der Internetseite des IASB aufsuchen, wo Sie das Dokument ursprünglich gefunden haben. Auf IAS Plus haben wir alle Verknüpfungen in allen Nachrichten, die wir seit dem 10. Juni eingestellt haben, repariert, was Ihnen ggf. dabei hilft, Dokumente zu lokalisieren - bspw. den Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IAS 16 den der IASB am 20. Juni herausgegeben hat.

Ergebnisse der Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC im Juni

23.06.2017

Der IFRS-Fachausschuss und der HGB-Fachausschuss haben am 8. und 9. Juni 2017 zum Teil gemeinsam getagt. Ergebnisberichte von allen Sitzungen sind jetzt verfügbar.

Während der 11. gemeinsamen Sitzung haben beide Fachausschüsse folgendes Thema besprochen:

  • DRS 20 Konzernlagebericht und Umsetzung des CSR-Richtlinienumsetzungsgesetzes

Den entsprechenden Ergebnisbericht finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 59. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Den entsprechenden Ergebnisbericht finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 32. Sitzung hat der HGB-Fachausschuss folgendes Thema besprochen:

  • Stand der Diskussion im Zusammenhang mit der Erarbeitung eines Standards zur Währungsumrechnung

Den entsprechenden Ergebnisbericht finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Mitschnitte von den Sitzungen waren bereits am 13. Juni 2017 zur Verfügung gestellt worden. Sie finden Sie auf den selben Seiten wie die Ergebnisberichte.

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