Mai

Vergleichbarkeit ist das Ziel des neuen Versicherungsstandards

18.05.2017

Der IASB hat seinen lang erwarteten Standard zur Versicherungsbilanzierung veröffentlicht. Robert Bruce, der Kolumnist unserer englischsprachigen Mutterseite, warnt, dass IFRS 17 kein leicht umzusetzender Standard sei, und kommt zu dem Schluss, dass eine frühzeitige Umsetzung selbst eine Art Versicherung darstelle.

Zu seiner jüngsten Kolumne gelangen Sie hier.

Ankündigung einer IFRS-Konferenz in Kuala Lumpur

16.05.2017

Die IFRS-Stiftung wird gemeinsam mit dem malaysischen Standardsetzer Malaysian Accounting Standards Board (MASB) Gastgeber einer IFRS-Konferenz am 8. September 2017 in Kuala Lumpur sein.

Bei der Sitzung sollen insbesondere IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden und IFRS 16 Leasingverhältnisse und praktische Umsetzungsprobleme und -herausforderungen in Bezug auf diese beiden Standards erörtert werden.

Das Konferenzprogramm mit weiterführenden Informationen auch zur Registrierung finden Sie auf der Internetseite des MASB.

Neuer IASB-Webcast zu IFRS 9

16.05.2017

Der Stab des IASB hat einen Webcast zur Verfügung gestellt, in dem IFRS 9 und die Anwendung der Wertminderungsvorschriften für revolvierende Kredite näher erläutert werden.

In dem Webcast erläutern die stellvertretende IASB-Vorsitzende Sue Lloyd und der Technical Director Kumar Dasgupta die wesentlichen Vorschriften von IFRS 9 Finanzinstrumente, die relevant sind, wenn ein Unternehmen die erwartete Laufzeit von revolvierenden Krediten wie beispielsweise Kreditkarten oder Überziehungen unter Berücksichtigung seiner normalen Kreditrisikosteuerungsmaßnahmen bestimmt.

Der Webcast ist auf der Internetseite des IASB zugänglich.

IVSC-Konsultation zur künftigen Agenda

16.05.2017

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat eine öffentliche Konsultation angestoßen, um Rückmeldungen zu den Themen einzuholen, die der IVSC als Teil seiner laufenden Agenda adressieren sollte, und zu weiteren Themen, die nach Meinung der Anwender Prioritäten sein oder der Agenda hinzugefügt werden sollten.

Bedeutende Bewertungsthemen, die im Konsultationspapier als potenzielle IVSC-Projekte identifiziert werden, sind nicht finanzielle Verbindlichkeiten, Abzinsungssätze, Bewertungen zu einem frühen Zeitpunkt, biologische Vermögenswerte, Rohstoffindustrien und Vorräte. Der IVSC ist außerdem der Meinung, dass gezielte Verbesserungen bei den folgenden Themen sinnvoll sein könnten: Kontrollprämie und Abschläge für Kontrollverlust, Erwägungen zur Kapitalstruktur sowie Entwicklungswerte. Darüber hinaus werden im Konsultationspapier bestimmte Themen für potenzielle künftige Projekte identifiziert, von denen der IVSC glaubt, dass sie mittel- bis langfristige Ziele des IVSC widerspiegeln, aber keine Prioritäten sind.

Das englischsprachige Konsultationspapier steht Ihnen auf der Internetseite des IVSC zur Verfügung. Stellungnahmen werden bis zum 15. August 2017 erbeten.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

15.05.2017

Der IASB wird am 16. und 17. Mai 2017 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammenkommen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Auf der Tagesordnung finden sich sechs Themen.

Dienstag, 16. Mai

Die Sitzung wird mit einer Unterrichtseinheit zu dynamischem Risikomanagement beginnen - der Board wird also nicht um Entscheidungen gebeten werden. Der Stab wir dem Board erklären, wie die Nettozinsmarge gesteuert wird und welche Finanzberichterstattungsauswirkungen sich daraus ergeben.

Darauf folgt eine Sitzung zu preisregulierten Geschäftsvorfällen, deren Schwerpunkt auf den Eigenschaften der zusätzlichen Rechte und Pflichten liegen wird, die sich aus Preisanpassungsmechanismen ergeben.

Die Nachmittagssitzung beginnt mit IFRS-Umsetzungsfragen. Der IASB wird gebeten werden, eine Interpretation Unsicherheit in Bezug auf die Behandlung von Ertragsteuern zu ratifizieren. Der Stab empfiehlt auch, dass der IASB eine Änderung an IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures finalisiert, um klarzustellen, dass IFRS 9 auf solche Beteiligungen anzuwenden ist. Der Vorschlag war Teil der jährlichen Verbesserungen 2015-2017, sollte nach Meinung des Stabs aber ausgegliedert werden.

Der Tag schließt mit aktuellen Informationen zur Umsetzung von IFRS 16 Leasingverhältnisse und zum Forschungsprogramm.

Mittwoch, 17. Mai

Die Sitzung wird am Mittwochmorgen mit einer 90-minütigen Unterrichtseinheit zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten fortgesetzt.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

Internetpräsentationen zur Einführung des neuen Versicherungsstandards

15.05.2017

Wie berichtet wird der IASB den lange erwarteten neuen Versicherungsstandard IFRS 17 am 18. Mai 2017 herausgeben. Am selben Tag bietet der IASB Internetpräsentationen zur Einführung in den Standard an.

Der IASB bietet zwei Ausstrahlungszeitpunkte an, um IFRS 17 Versicherungsverträge Anwendern in allen Zeitzonen vorstellen zu können. In beiden Präsentationen, die jeweils 45 Minuten dauern sollen, wird ein Überblick über die neuen Vorschriften geboten, und es wird die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen. Eine Registrierung für die Teilnahme ist notwendig. Bitte nutzen Sie dazu die nachfolgenden Verknüpfungen auf die Internetseite des IASB:

Weitere Informationen zu IFRS 17, seinen Vorschriften und Auswirkungen werden wir Ihnen in bewährter Form auf IAS Plus zur Verfügung stellen.

DRSC-Stellungnahme zur EU-Konsultation zu den ESA

15.05.2017

Im März 2017 hat die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Tätigkeit der drei europäischen Finanzaufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESA) angestoßen. Zwei der Fragen bezogen sich auch auf Rechnungslegung und Prüfung. Das DRSC hat jetzt durch seinen Verwaltungsrat kritisch Stellung zu diesen Fragen bezogen.

Der Verwaltungsrat des DRSC hat sich auf seiner letzten Sitzung im März mit der Konsultation befasst und ein koordiniertes Vorgehen beschlossen.

In seinem nun bei der EU-Kommission eingereichten Schreiben kommt Verwaltungsrat zu dem Schluss, dass für eine vorgeschlagene stärkere Koordinierungs- und Durchsetzungsrolle von ESMA nicht hinreichend dargelegt wurde, warum es überhaupt einer Änderung der derzeitigen Verfahrensweise bedarf, da dem DRSC keine Fälle von tatsächlich aufgetretenen Regulierungslücken bekannt seien.

Hinsichtlich der vorgeschlagenen Übernahme der Aufgaben von EFRAG bei der Indossierung der IFRS für Zwecke der Anwendung in Europa sieht der Verwaltungsrat des DRSC ebenfalls keine überzeugenden Argumente. Nicht nur habe EFRAG eine umfassende Strukturreform hinter sich, die zu greifen beginne und sich bewährt habe. Darüber hinaus habe eine überdeutliche Mehrheit der an der sog. Maystadt-Konsultation Befragten aus dem Jahr 2014 ihre Ablehnung zum Ausdruck gebracht, ESMA die Aufgaben von EFRAG übernehmen zu lassen. Folglich sei die Kommission nicht gut beraten, ein funktionierendes System ohne erkennbare Not auf den Prüfstand zu stellen.

Die englischsprachige Stellungnahme steht Ihnen auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Neuer Versicherungsstandard erscheint am Donnerstag

15.05.2017

Der IASB hat bekannt gegeben, dass IFRS 17 'Versicherungsverträge' am 18. Mai 2017 veröffentlicht werden soll. Zeitgleich will der IASB auch eine vorgeschlagene Aktualisierung der IFRS-Taxonomie in Bezug auf die neuen Regelungen veröffentlichen.

Wir werden wie immer umfassend und zeitnah auf IAS Plus berichten und Ihnen eine unserer beliebten Standardzusammenfassungen zur Verfügung stellen, damit unsere Leser die neuen Vorschriften und Auswirkungen besser verstehen können.

IFRS-Stiftung und Weltbank schließen Arbeitsabkommen

15.05.2017

Die IFRS-Stiftung und die Weltbank haben beschlossen, ihre Zusammenarbeit zu vertiefen, um aufstrebende Volkswirtschaften bei ihrer Anwendung von Berichterstattungsstandards zu unterstützen.

Beide Organisationen agieren im öffentlichen Interesse, und sie sind der Meinung, dass das Zusammenführen ihrer jeweiligen Expertise und Netzwerke aufstrebende Volkswirtschaften dabei unterstützen wird, nachhaltiges und umfassendes Wachstum zu erreichen, das auf Transparenz, Rechenschaft und wirksamen Finanzmärkten aufbaut.

Im Arbeitsabkommen werden die folgenden drei Schwerpunkte der Zusammenarbeit festgehalten:

  • Umsetzung der IFRS und des IFRS für KMU durch Ermutigung zur Übernahme, leichteren Zugriff und Forschungsmaßnahmen;
  • Entwicklung von IFRS-Umsetzungskapazitäten durch Entwicklung von zuschneidbaren Programmen, Unterstützung beruflicher Entwicklung und Gedankenführerschaft; und
  • Verbesserung der Einbringung in den Standardsetzungsprozess durch Stärkung von Standardsetzungskapazitäten und Mitgliedschaft in den beratenden Gremien der IFRS-Stiftung.

Auf der Internetseite des IASB stehen Ihnen folgende Informationen in englischer Sprache zur Verfügung:

EBA veröffentlicht Leitlinien zur Bilanzierung erwarteter Kreditverluste

15.05.2017

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA) hat endgültige Leitlinien zur Risikomanagementpraxis und zur Bilanzierung erwarteter Kreditverluste von Kreditinstituten herausgegeben.

Die EBA-Leitlinien bauen auf den Leitlinien des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht auf, die dieser im Dezember 2015 zum selben Thema herausgegeben hat. Sie enthalten einen ausführlichen Abschnitt zu Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente. Ein Entwurf der Leitlinien war im Juli 2016 zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben worden. In den Leitlinien wird festgehalten:

Die EBA begrüßt den Übergang von einem Modell der eingetretenen Verluste zu einem Modell der erwarteten Verluste unter IFRS 9. IFRS 9 stellt insgesamt eine Verbesserung gegenüber IAS 39 in der Bilanzierung von Finanzinstrumenten dar, und die Änderungen in Bezug auf die Vorsorge für Kreditverluste sollten dazu beitragen, die Bedenken der G-20 zu adressieren, dass Kreditverluste in zu geringem Umfang und zu spät erfasst werden, und die bilanzielle Erfassung von Kreditverlustvorsorge zu verbessern, indem eine größere Bandbreite von Kreditinformationen berücksichtigt wird. Es wird daher davon ausgegangen, dass IFRS 9 einige aufsichtliche Bedenken adressiert und zur Finanzstabilität beiträgt. Dennoch erfordert die Anwendung von IFRS 9 auch Ermessen in der Beurteilung der erwarteten Verluste und im Bewertungsprozess, was möglicherweise Auswirkungen auf die einheitliche Anwendung von IFRS 9 in verschiedenen Kreditinstituten und die Vergleichbarkeit von deren Abschlüssen haben kann.

Die EBA hält fest, dass die Zielsetzung der Leitlinien ist, im Einklang mit den Leitlinien des Basler Ausschusses zu stehen. Die EBA-Leitlinien würden außerdem Kreditinstitute nicht davon abhalten, die Wertminderungsvorschriften in IFRS 9 einzuhalten. Die Leitlinien sind bis zum 1. Januar 2018 umzusetzen.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der EBA in englischer Sprache zur Verfügung:

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