Mai

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

23.05.2018

Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen bei WBCSD, TCFD/CDSB, CDSB, ICAEW, UNEP FI und GRI.

Der Weltwirtschaftsrat für nachhaltige Entwicklung (World Business Council for Sustainable Development, WBCSD) hat die Plattform Social and Human Capital Coalition freigeschaltet, die Unternehmen helfen soll, die Bedeutung von Menschen und Gesellschaften zu erkennen, zu messen und zu bewerten. Im Rahmen der Freischaltung wurde auch das Social and Human Capital Protocol zur Konsultation bis zum 16. Juni 2018 veröffentlicht. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des WBCSD.

Die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) des FInanzstabilitätsrats und der Rat für Standards zu Umweltangaben (Climate Disclosure Standards Board, CDSB) haben den TCFD Knowledge Hub ins Leben gerufen - eine Plattform mit relevanten Erkenntnissen, Werkzeugen und Ressourcen, um Unternehmen bei der Umsetzung der TCFD-Empfehlungen zu unterstützen. Der TCFD Knowledge Hub ist die erste Online-Plattform, die nützliche Informationen zu qualitativ hochwertigen klimarelevanten Informationen gemäß den Empfehlungen der TCFD bietet. Zur Plattform gelangen Sie hier.

Der CDSB hat auch eine Einführung in die Szenarioanalyse mit Tipps, Fallstricken und Erkenntnissen veröffentlicht, da die Szenarioanalyse eine der größten Herausforderungen darstellt, vor denen Unternehmen bei der Berichterstattung über Klimainformationen gemäß den Empfehlungen der TCFD stehen. Die englischsprachige Einführung steht auf der Internetseite des CDSB zur Verfügung.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants of England and Wales, ICAEW) hat einen praktischen Leitfaden zur Berichterstattung über Klimarisiken und -chancen erstellt. Der Leitfaden soll Unternehmen dabei helfen, zu überlegen, wie sie die Empfehlungen der TCFD, die sich auf die Kommunikation der finanziellen Auswirkungen des Klimawandels auf die berichtenden Unternehmen konzentrieren, am besten umsetzen können. Reporting on climate risks and opportunities ist auf der Internetseite des ICAEW verfügbar.

Die Finanzinitiative des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (United Nations Environment Programme Finance Initiative, UNEP FI) hat Connecting Finance and Natural Capital: A Supplement to the Natural Capital Protocol veröffentlicht. Die Ergänzung ist ein Instrument für Finanzinstitute, um zu beurteilen, wie sich ihr Geschäft auf die natürliche Welt auswirkt und wie es davon abhängt. Die Ergänzung steht auf der Internetseite der UNEP FI zur Verfügung.

Die Global Reporting Initiative (GRI) hat einen Artikel veröffentlicht, der den Prozess, den die Organisation bei der Erstellung ihres eigenen Nachhaltigkeitsberichts durchlaufen hat, die Probleme, die dabei aufgetreten sind, und die gefundenen Lösungen beschreibt. Der Artikel ist auf der Internetseite von GRI-Website verfügbar.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

22.05.2018

Der IASB wird am 22. und 23. Mai 2018 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammenkommen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Auf der Tagesordnung stehen sieben Themen.

Am Dienstag, den 22. Mai, wird der Board das Projekt zu primären Abschlussbestandteilen erörtern und sich dabei auf die Aggregierung und Disaggregierung von Einzelposten im Abschluss, Kriterien zur Unterstützung der Unternehmen bei der Analyse der Ausgaben nach Funktion oder Art und einige verbleibende Fragen von der Boardsitzung im April im Zusammenhang mit von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen und entsprechend angepassten Ergebnissen je Aktie konzentrieren.

Die Sitzung am Mittwoch, dem 23. Mai beginnt mit der Angabeninitiative und einer ersten Diskussion über die Entwicklung von Leitlinien, die der Board bei der Entwicklung und Ausarbeitung von Angabezielen und -vorschriften verwenden kann.

Der Stab wird seine Analyse von Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle und der beiden von ihm entwickelten Ansätze (vollständiger Fair-Value-Ansatz und gedeckelter Ansatz) fortsetzen.

Im Projekt zu preisregulierten Geschäftsvorfällen wird diskutiert, wie regulatorische Vermögenswerte, die im Modell erfasst werden, bewertet werden sollen.

Der Board wird gebeten werden, über die Art des Konsultationsdokuments zu entscheiden, das als nächster Schritt im Rahmen des Projekts zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten herausgegeben werden soll. Der Board hatte den Stab bei der Erörterung des Themas im April gebeten, ihm eine weitere Analyse vorzulegen.

Der Board wird prüfen, ob er ein erläuterndes Beispiel in Bezug auf Leasinganreize ändern muss, das in den Begleitmaterialien zu IFRS 16 Leasingverhältnisse enthalten ist.

Bei IFRS 17 Versicherungsverträge erhält der Board eine Zusammenfassung der am 2. Mai abgehaltenen TRG-Sitzung und einen Bericht über die Herausforderungen bei der Umsetzung, die von den TRG-Mitgliedern identifiziert wurden.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

IASB bereit, zu untersuchen, wie technologische Entwicklungen seine Projekte beeinflussen können

22.05.2018

Da klar geworden ist, dass sich die massiven technologische Veränderungen auf die Rechnungslegung und die Unternehmensberichterstattung auswirken werden, sucht der IASB einen "Technology Principal", der für "eine Gruppe von Projekten im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Technologie auf die Finanzberichterstattung und die Standardsetzung" verantwortlich sein soll.

Der IASB wurde in der Vergangenheit wiederholt aufgefordert, zu prüfen, wie technologische Entwicklungen genutzt werden können, um Probleme zu überwinden oder Lösungen für Sachverhalte in den Projekten zu finden, die sich auf der Agenda des IASB befinden. Das Projekt zu Angabeprinzipien und die wahrgenommene "Angabenüberlast" kommt einem sofort in den Sinn, ebenso wie das Projekt zu primären Abschlussbestandteilen. Entwicklungen im weiteren Feld der allgemeineren Unternehmensberichterstattung, die IASB mit der Aktualisierung seines Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung adressieren will, würden sich ebenfalls anbieten.

Es scheint, dass das IASB die Möglichkeiten, die sich aus technologischen Entwicklungen ergeben, aktiv erkunden möchte, da die Stellenbeschreibung für den neuen Technology Principal die Erforschung der möglichen Auswirkungen neuer und neu entstehender Technologien auf die Zurverfügungstellung und die Nutzung von Finanzinformationen einschließlich der voraussichtlichen Auswirkungen auf die Standardsetzung sowie die Unterrichtung des Board in Bezug auf relevante neue Technologien umfasst. Bedrohungen, denen das IASB durch technologische Veränderungen ausgesetzt sein könnte, gehören ebenfalls zu den Aufgaben.

Die vollständige Ausschreibung ist in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB verfügbar.

DRSC verlängert Bewerbungsfrist

18.05.2018

Das DRSC hat die Frist für die Bewerbung als neues Mitglied des IFRS-Fachausschusses aufgrund der zahlreichen Feier- und möglichen Brückentage im Mai um eine Woche verlängert. Die Frist läuft jetzt bis zum 1. Juni 2018.

Wie berichtet sucht das Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) ein unabhängiges, ehrenamtlich tätiges Mitglied für den IFRS-Fachausschuss. Insbesondere Interessenten mit Berufserfahrung auf dem Gebiet der Erstellung von Abschlüssen mit Schwerpunkt außerhalb der Finanzdienstleistungsbranche werden zur Bewerbung ermutigt.

Das DRSC hat eine entsprechende Presseerklärung auf seiner Internetseite veröffentlicht.

DRSC-Stellungnahme zum EFRAG-Diskussionspapier zur Wertminderung und zum Recycling von Eigenkapitalinstrumenten

18.05.2018

Das DRSC hat gegenüber der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) Stellung zum Diskussionspapier mit dem Titel 'Equity Instruments - Impairment and Recycling' genommen.

Mit dem Diskussionspapier, das im März 2018 veröffentlicht wurde, sollen die Ansichten der Anwender zum Recycling und zur Wertminderung von Eigenkapitalinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis bilanziert werden, eruiert werden, um auf deren Grundlage einen fachlichen Rat gegenüber der Europäischen Kommission zu entwickeln.

In der Stellungnahme befürwortet das DRSC grundsätzlich die Idee, eine mögliche Wiedereinführung des (gegenüber IAS 39 nach IFRS 9 nicht mehr zulässigen) Recyclings von Bewertungsgewinnen/-verlusten für Eigenkapitalinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis bewertet werden, erneut und unvoreingenommen zu erörtern. Jedoch regt das DRSC an, dieses Thema gemeinsam mit dem IASB anzugehen und die Fragestellung ggf. in einer vorgezogenen Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 zu adressieren. Einen Vorstoß allein auf EU-Ebene hingegen lehnt das DRSC ab.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

DRSC-Stellungnahme zu Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

17.05.2018

Das DRSC hat beim IFRS Interpretations Committee des IASB eine Stellungnahme zu Erörterungen und Entscheidungen bei der Sitzung des Committee im März 2018 eingereicht.

Den vier endgültigen Agendaentscheidungen stimmt das DRSC zu, eine vorläufige Agendaentscheidung lehnt es ab.

Bei der Beanstandung der Entscheidung geht es nicht um die sachliche Richtigkeit - das DRSC stimmt zu, dass der Sachverhalt nicht auf die Agenda genommen werden sollte -, sondern um die Begründung. Zum Thema "Klassifizierung einer bestimmten Art von Doppelwährungsanleihen" kommt das Committee zu dem Schluss, dass der Sachverhalt nicht weit verbreitet sei, und belässt es auch bei dieser Aussage. Das DRSC ist dagegen der Meinung, dass die aufgeworfene Frage durchaus grundlegend ist und Bezug auf eines der wesentlichen Prinzipien für die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Bezug nimmt. Daher wären eine tiefer gehende Analyse und eine ausführlichere Erläuterung in der Agendaentscheidung angebracht. Des Weiteren moniert das DRSC die Aussage im zugehörigen Agendapapier, dass IFRS 9 so neu sei und gerade erst anzuwenden ist, dass jegliches Eingreifen hier das Potential zur Störung hätte. Da wird nach Meinung des DRSC mit zweierlei Maß gemessen, denn in Bezug auf IFRS 15 hatte das Committee gerade erst eben solche Bedenken nicht.

Ohne dass das Committee bisher zu einem Schluss gekommen ist, wurde bei der Sitzung im März auch ein Sachverhalt zu IAS 12 und der Besteuerungsgrundlage von Vermögenswerten und Schulden erörtert. Das DRSC weist darauf hin, dass der Sachverhalt sowohl weit verbreitet als auch relevant ist und weiterer Untersuchungen und Klarstellungen bedürfe.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

ECON-Meinungsaustausch mit EFRAG von IFRS 17 bestimmt

17.05.2018

Des Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments (ECON) begrüßte heute Vertreter der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu einer Anhörung, die stattfand, während EFRAG an ihrem Entwurf einer Übernahmeempfehlung zu IFRS 17 'Versicherungsverträge' und ECON an einem Entschließungsentwurf arbeitet.

Nach einer kurzen Einführung durch EFRAG-Präsident Jean-Paul Gauzès, der die derzeitigen Bemühungen von EFRAG im Zusammenhang mit der Entwicklung des Entwurfs einer Übernahmeempfehlung (erwartet voraussichtlich im September 2018, mit einer endgültigen Übernahmeempfehlung voraussichtlich im Dezember 2018) hervorhob und Fallstudien, strukturierte Interviews, unabhängige Untersuchungen und Hintergrundpapiere aufführte, stellten die Parlamentarier eine Reihe von Fragen.

  • Inhalt des Standards. Es wurde allgemein anerkannt, dass der Standard die Bilanzierung von Versicherungsverträgen deutlich verbessert; inhaltliche Fragen bezogen sich eher auf Detailaspekte. Eine Frage galt zum Beispiel dem Aggregationsniveau und ob eine starke Aggregation zu einem Informationsverlust führen würde; eine andere war, ob Bankenversicherer ein Problem mit der Kompatibilität von IFRS 9 und IFRS 17 haben. Das Aggregationsniveau wurde als eine Frage anerkannt, bei der ein Kompromiss erreicht werden muss; die Bankenversicherer waren aussagegemäß damit zufrieden, die Anwendung von IFRS 9 auf 2021 verschieben zu können.
  • Komplexität und Kosten. Es bestand außerdem Einigkeit darüber, dass der Standard komplex ist (ein Parlamentarier behauptete gar, dass IFRS 17 für Versicherer komplexer sei als IFRS 9 für Banken) und dass die Kosten für seine Umsetzung erheblich sein werden. In diesem Zusammenhang kam die Frage auf, ob die Umsetzung des Standards bis 2021 machbar ist. Hinsichtlich der Komplexität und der daraus resultierenden Kosten teilten die Vertreter der EFRAG die Besorgnis und erklärten, dass sie sich eingehend mit der Frage und dem Gleichgewicht zwischen den Kosten (vor allem für die Versicherer) und dem Nutzen (vor allem für die Investoren) befassen würden. Sie warnten, dass dies dazu führen könnte, dass quantitative Informationen mit qualitativen Informationen verglichen werden müssten. Das Umsetzungsdatum 2021 wurde als Punkt zunehmender Diskussion anerkannt, obwohl 3,5 Jahre als großzügig angesehen wurden und obwohl viele Versicherer signalisieren, dass sie rechtzeitig bereit sein werden.
  • Auswirkungen. Es wurde gefragt, ob die Einführung von IFRS 17 zu Änderungen bei Versicherungsprodukten und -preisen führen würde. Es wurde auch festgestellt, dass die Vereinigten Staaten die IFRS nicht anwenden und daher IFRS 17 nicht übernehmen würden - würde dies ein Problem darstellen? Die Vertreter von EFRAG antworteten, dass die Versicherer bisher signalisiert hätten, dass sich Produkte und Preise durch die Anwendung von IFRS 17 nicht ändern würden. Sie stellten auch fest, dass die Vereinigten Staaten zwar nicht die IFRS anwenden, sie arbeiteten aber an einem Versicherungsprojekt, das in einigen wichtigen Aspekten "in die gleiche Richtung weise". EFRAG würde die Auswirkungen auf den Wettbewerb genau prüfen.
  • Allgemein. Die Vertreter von EFRAG wurden gefragt, wie viele Versicherer die Anwendung von IFRS 9 auf 2021 verschoben haben. Der EFRAG-Präsident stellte fest, dass er noch keine Zahlen habe, er erwarte aber "in den nächsten Wochen" weitere Informationen. Es wurde auch gefragt, in welchen Rechtskreisen der größte Widerstand gegen IFRS 17 bestehe. Auch hier gab der EFRAG-Präsident keine direkte Antwort, sondern teilte mit den Parlamentarier einige private Einschätzungen zu den verschiedenen nationalen Charakteren. Dabei machte er drei Gruppen von Ländern aus: diejenigen, die mit allgemeinen Regeln zufrieden sind, diejenigen, die "wortbesessen" sind, und diejenigen, die zuerst murren, aber dann einfach das anwenden, was beschlossen wurde.

Eine Aufzeichnung der Sitzung steht auf der Internetseite von ECON zur Verfügung (deutsche Übersetzung kann angewählt werden). Bitte beachten Sie, dass die Aufnahme den ganzen Vormittag umfasst und auch andere Themen besprochen werden. Der Meinungsaustausch mit EFRAG beginnt ca. 1 Stunde und 50 Minuten nach Beginn der Aufzeichnung.

CMAC sucht neue Mitglieder

16.05.2018

Der beratende Kapitalmarktausschuss (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) des IASB bittet derzeit um Bewerbungen von potentiellen künftigen Mitgliedern, da die Amtszeiten von mehreren Mitgliedern des CMAC Ende 2018 enden.

Der CMAC ist eine Gruppe von professionellen Finanzanalysten, die sich dreimal im Jahr mit Mitgliedern des IASB trifft, um die Sichtweisen der Investoren zu Sachverhalten der Rechnungslegung zu übermitteln.

Weitere Informationen zum CMAC und zu der Bitte um Einreichungen von Bewerbungen finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Jahresbericht 2017 der IFRS-Stiftung

14.05.2018

Die IFRS-Stiftung, unter der der IASB arbeitet, hat ihren Jahresbericht 2017 vorgelegt, der den Titel trägt 'Finanzberichterstattung für die Weltwirtschaft'.

Der Bericht 2017 bietet einen Überblick über die Aktivitäten der IFRS-Stiftung während des vergangenen Jahres und beinhaltet auch die Pläne der Stiftung und des IASB für 2018 und darüber hinaus.

Der vollständige Bericht, der auch den geprüften Abschluss beinhaltet, steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Tagesordnung für die kommende Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC

14.05.2018

Der HGB-Fachausschuss des DRSC wird am 15. Juni 2018 in Berlin tagen. Eine Tagesordnung für die Sitzung ist jetzt verfügbar.

Während seiner 37. Sitzung wird der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

Die vollständige Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC. Anmeldeinformationen für Beobachter sind hier verfügbar.

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