2018

Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme

22.11.2018

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat einen Entwurf der AFRAC-Stellungnahme 33 'Kapitalkonsolidierung (UGB)' herausgegeben.

Das Ziel der Stellungnahme liegt in der Sicherstellung einer einheitlichen, die genannten Vorschriften betreffenden Anwendung, indem sowohl die Regelungen der Vollkonsolidierung konkretisiert als auch die im Zusammenhang mit der Einbeziehung von Tochterunterunternehmen in den Konzernabschluss bestehenden Zweifelsfragen entsprechend adressiert werden.

Sie können sich den Entwurf von der Internetseite des AFRAC herunterladen. Stellungnahmen werden bis zum 30. November 2018 erbeten.

Wir nehmen Stellung zu sechs vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

22.11.2018

Wir haben beim IFRS Interpretations Committee Stellungnahmen zu sechs vorläufigen Agendaentscheidungen eingereicht, die im 'IFRIC Update' vom September 2018 bekanntgegeben wurden. Die Entscheidungen betreffen IAS 27, IAS 37, IFRS 9, IFRS 11 und IFRS 15.

Im Einzelnen sind dies die folgenden Stellungnahmen:

Standard 

Thema

Agendaentscheidung unterstützt?

Dokument

IAS 27

Beteiligung an einem Tochterunternehmen, das zu Anschaffungskosten bilanziert wird - Teilveräußerung

ja, aber wir finden die Analogien zu IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures und zu den Vorschriften in Bezug auf Beteiligungsgesellschaften in IAS 27 nicht überzeugend hinsichtlich der Erfassung einer Differenz zwischen Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente

Stellungnahme von Deloitte

IAS 27

Beteiligung an einem Tochterunternehmen, das zu Anschaffungskosten bilanziert wird - Stufenerwerb

ja

Stellungnahme von Deloitte

IAS 37

Zahlungen im Zusammenhang mit Steuern, die keine Ertragsteuern sind

ja

Stellungnahme von Deloitte

IFRS 9

Anwendung der Vorschrift in Bezug auf hohe Wahrscheinlichkeit, wenn ein bestimmtes Derivat als Sicherungsinstrument designiert ist

ja

Stellungnahme von Deloitte

IFRS 11

Schulden in Bezug auf den Anteil eines Gemeinschaftsunternehmers an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit

ja; wir glauben jedoch, dass zusätzliche Klarheit geschaffen werden könnte, indem präzisiert wird, dass (a) unter den in der vorläufigen Agendaentscheidung beschriebenen Umständen der führende Gemeinschaftsunternehmer die Hauptverantwortung für die Leasingverbindlichkeit trägt; und (b) das Committee sich nicht zur Bilanzierung von allen vertraglichen Vereinbarungen geäußert hat, die zwischen Gemeinschaftsunternehmern in Bezug auf einen geleasten Vermögenswert bestehen könnten

Stellungnahme von Deloitte

IFRS 15

Beurteilung zugesagter Güter oder Dienstleistungen

ja

Stellungnahme von Deloitte

All unsere früheren Stellungnahmen gegenüber dem IASB, der IFRS-Stiftung und dem IFRS Interpretations Committee finden Sie hier.

Tagesordnung für die Sitzung von EFRAG-CFSS

21.11.2018

Das Beratungsforum der Standardsetzer (Consultative Forum of Standard-Setters, CFSS) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 28. November 2018 in Brüssel tagen. Für die Sitzung sind jetzt eine Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen verfügbar.

Unter anderem stehen die Rückmeldungen zum EU-Fitness Check auf der Tagesordnung.

Die Tagesordnung und Papiere für die Sitzung finden Sie hier. Anmelden für die Sitzung können Sie sich über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Dort finden Sie auch die Möglichkeit, sich für die Live-Übertragung zu registrieren.

IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen

21.11.2018

Der IASB hat einen Podcast mit der stellvertretenden IASB-Vorsitzenden Sue Lloyd, dem Boardmitglied Darrel Scott und dem Aus- und Weiterbildungsdirektor Matt Tilling aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der IASB-Sitzung im November zusammengefasst werden.

Auf die folgenden Themen wird in dem Podcast kurz eingegangen (Gesamtlänge des Podcasts ist 15 Minuten):

  • IFRS 17 Versicherungsverträge
  • Primäre Abschlussbestandteile
  • Lageberichterstattung
  • Klassifizierung von Schulden als lang- oder kurzfristig
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
  • IFRS-Umsetzungsfragen, die das Interpretations Committee derzeit diskutiert
  • Kryptowährungen

Zugang zum Podcast haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Berufungen in den IFRS-Beirat des IASB

21.11.2018

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben die Berufung bzw. Wiederberufung von 17 Mitgliedern des IFRS-Beirat des IASB zum 1. Januar 2019 bekanntgegeben. Unter den neuberufenen Mitgliedern befindet sich auch der Präsident des DRSC, Prof. Dr. Andreas Barckow, als Vertreter der Standardsetzer aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien.

Der IFRS-Beirat ist das offizielle Beratungsgremium der Treuhänder und des IASB. Er berät die IFRS-Stiftung in Bezug auf die strategische Ausrichtung, das fachliche Arbeitsprogramm und die Prioritätensetzung.

Die neuen und wiederberufenen Mitglieder sind:

  • Andreas Barckow - DRSC
  • Garth Jones - AIA Group
  • Maria Ángeles Peláez Morón - Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, SA
  • Sergey Epifanov - Lukoil
  • Tessa Kuijl - Ortec Finance
  • M P Vijar Kumar - South Asian Federation of Accountants
  • James Andrus - Council of Institutional Investors
  • Trevor Derwin - Deloitte & Touche
  • Daniel Civit - Grant Thornton
  • Russell Guthrie - International Federation of Accountants (IFAC)
  • Ellen Gaston - International Monetary Fund (IMF)
  • George Iguchi - The Securities Analysts Association of Japan
  • William Coen - Basel Committee on Banking Supervision
  • Aziz Dieye - Fédération Internationale des Experts-Comptables Francophones
  • Isabelle Ferrand - International Co-operative Alliance
  • Andrew Marshall - KPMG
  • Yibin Gao - Ministry of Finance, People’s Republic of China

Alle Berufungen erfolgen zum 1. Januar 2019 für eine Amtszeit von drei Jahren.

Darüber hinaus wird in der Presseerklärung bekanntgegeben, dass die Amtszeiten der folgenden Mitglieder des Beirats Ende 2018 enden oder bereits endeten: Gavin Francis, Jake Green, Igor Kozyrev, Ghiath Shabsign, Anne Simpson, Lynda Sullivan, Stephen Taylor, Goro Kumagai, and Colin McDonald.

Auf der Internetseite des IASB finden Sie eine Presseerklärung anlässlich der Berufungen.

Zusammenfassung der Treuhänder- und der DPOC-Sitzung vom Oktober 2018

21.11.2018

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung und der Ausschuss für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) haben vom 16. bis zum 18. Oktober 2018 in Johannesburg getagt. Auf der Internetseite des IASB steht jetzt eine englischsprachige Zusammenfassung der Sitzung zur Verfügung.

Der Bericht ist in drei inhaltliche Abschnitte aufgeteilt und enthält als Anhang einen Bericht von der Sitzung des DPOC:

  • Eigentliche Treuhändersitzung:
    • Bericht des Executive Director — Die Treuhänder erhielten einen Bericht des Executive Director Lee White über die Aktivitäten seit der letzten Sitzung.
    • Governance-Fragen — Die Treuhänder diskutierten und vereinbarten vorgeschlagene Änderungen der Satzung und Änderungen der Mitgliedschaft im ASAF.
    • Betriebsanalyse — Die Treuhänder erhielten Berichte über die Technologie und die zukünftige IT-Architektur der Stiftung.
    • Zukünftige Sitzungen — Die Treuhänder vereinbarten, dass ihre nächste Sitzung im Januar 2019 in Kuala Lumpur stattfinden wird, mit späteren Sitzungen in München und New York.
    • Berichte der einzelnen Ausschüsse — Die Treuhänder diskutierten Berichte des Prüfungs- und Finanzausschusses, des Personalausschusses, des Nominierungsausschusses, des Ausschusses für Bildung und Inhalte und des DPOC. (Aufzeichnungen von der DPOC-Sitzung wurden im Oktober 2018 veröffentlicht; ein schriftlicher Bericht ist dem Bericht der Treuhänder als Anhang beigefügt).
  • Bericht des Vorsitzenden des IASB — Der Vorsitzende des IASB informierte die Treuhänder allgemein über die fachlichen Aktivitäten des IASB (insbesondere über Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital, Angabeprinzipien, Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten, primäre Abschlussbestandteile und IBOR-Reform) und erörterte anschließend die Unterstützung des Boards für die Umsetzung von IFRS 17 und mögliche Änderungen des Standards.
  • Veranstaltungen in Johannesburg — Die Treuhänder hielten eine Einbindungsveranstaltung und ein Abendessen mit dem Titel Die Zukunft der Finanzberichterstattung: eine afrikanische Perspektive ab.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen.

Öffentliche Diskussion zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital – rege Beteiligung

20.11.2018

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat heute eine öffentliche Diskussionsrunde unter Mitwirkung der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und des International Accounting Standards Board (IASB) abgehalten.

Die Veranstaltung wurde sowohl von Erstellern von Abschlüssen (sowohl Banken, als auch Industrieunternehmen) als auch Vertretern von WP-Gesellschaften, Verbänden und Akademikern besucht. Die von EFRAG und DRSC vorgestellten Ansichten zum Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital wurden seitens der Teilnehmer rege diskutiert. Den vorgeschlagenen Sichtweisen von DRSC und EFRAG wurde zugestimmt.

Die Vertreter von EFRAG haben noch einmal ermuntert, an der Umfrage zu den Auswirkungen der Vorschläge des IASB zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital teilzunehmen, die noch bis zum 26. November2018 läuft.

Sowohl DRSC als auch EFRAG begrüßten den regen Austausch.

Das DRSC stellt auf seiner Internetseite eine Presseerklärung zur Verfügung, die auch Zugang zur 74-seitigen Unterlage für die Veranstaltung bietet.

Tagesordnung für die ASAF-Sitzung im Dezember

20.11.2018

Der IASB hat eine Tagesordnung und Papiere für die Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) veröffentlicht, die am 6. und 7. Dezember 2018 in den Räumen des IASB in London stattfinden wird.

Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Donnerstag, 6. Dezember 2018 (10:30h-17:00h)

  • Eröffnung und Unterzeichnung des Arbeitsabkommens
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
    • Einbindungsaktivitäten in den verschiedenen Rechtskreisen
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
    • Sichtweisen der ASAF-Mitglieder in Bezug auf die Anwendung eines Gegenwartswertansatzes auf alle Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle, die nicht beherrschende Anteilseigner betreffen
  • Pensionleistungen, die von Vermögenswertrenditen abhängen
    • Überblick über das Forschungsprojekt und Sichtweisen der ASAF-Mitglieder zum erwogenen Ansatz in Bezug auf Bewertungsinkonsistenzen
  • IFRS 17 Versicherungsverträge
    • Adressierung von Sachverhalten mit Hilfe der im Oktober 2018 vom Board beschlossenen Kriterien

Freitag, 7. Dezember 2018 (9:00h-15:45h)

  • Lageberichterstattung
    • aktueller Stand des Projekts und Erörterung der Themen Anwendung von Wesentlichkeit und Prinzipien für die Erstellung eines Lageberichts
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
    • Rückmeldungen von der Sitzung von CMAC und GPF und Erörterung der Themen Angabeziel und -vorschriften, Abschreibung sowie einer bestimmten Angabevorschrift
  • Laufende Projekte und Planung der Agenda
  • Primäre Abschlussbestandteile
    • Erörterung der vorläufigen Vorschläge, die in das erste Konsultationsdokument aufgenommen werden sollen

Die Arbeitspapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Antworten auf den Fitness-Check der EU-Kommission zur öffentlichen Berichterstattung von Unternehmen

18.11.2018

Im März 2018 hat die Europäische Kommission ein Konsultationsdokument "Fitness-Check des EU-Rahmens für die Berichterstattung durch Unternehmen" veröffentlicht. Während das Dokument selbst seltsam gegen die Anwendung der IFRS wie vom IASB herausgegeben eingenommen zu sein schien, haben die Antworten darauf gezeigt, dass die große Mehrheit der Adressatengruppen deutlich gegen "Carve-ins" eingenommen ist, die zu "EU-IFRS" führen könnten.

Adressatengruppen aus 23 EU-Mitgliedstaaten und 25 Drittländern (darunter aus Australien, Kanada, China, Japan, Südafrika und den Vereinigten Staaten) haben insgesamt 338 Antworten auf die Konsultation eingereicht. Etwa 60% der Antworten kamen von Unternehmen und Organisationen aus Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Belgien, Frankreich und den Niederlanden. Für die Mehrheit der Stellungnehmenden funktioniert der EU-Rahmen für die öffentliche Berichterstattung von Unternehmen gut, da er einen Mehrwert bringt, kohärent, wirksam und relevant für die Erreichung der angestrebten Ziele ist.

Was die IAS-Verordnung und die International Financial Reporting Standards (IFRS) betrifft, so unterstützte eine Mehrheit der Befragten den Status quo des EU-IFRS-Endorsement-Prozesses ("ja-nein" Endorsement-Prozess ohne Änderung der IFRS wie vom IASB herausgegeben) und warnte nachdrücklich vor "Carve-ins" und "Carve-outs", die zu "EU-IFRS" führen könnten, was für weltweit tätige EU-Unternehmen und ausländische Investitionen in die EU nachteilig sein könnte. Die Antworten auf diese Frage zeigten, dass die Stellungnehmenden aus Frankreich die stärkste Stimme für Änderungen sind (75% der Stellungnehmenden aus Frankreich würden Änderungen der IFRS wie vom IASB herausgegeben unterstützen (geäußert haben sich hauptsächlich Banken und Versicherungen oder die sie vertretenden Organisationen)), während die Befragten aus allen anderen großen Mitgliedstaaten nur zu 15% für Änderungen waren. Ebenso unterstützten nur zwei der über 40 Stellungnehmenden aus Drittländern Flexibilität in EU bei der Übernahme der IFRS. Alle Befürworter möglichen Änderungen der IFRS bei der Übernahme wiesen darauf hin, dass "Carve-ins" nur unter sehr begrenzten und genau definierten Umständen, unter strengen Bedingungen und mit einem nachvollziehbaren (öffentlichen) Entscheidungsprozess erfolgen sollten.

Die Antworten auf die Konsultation können auf zwei Arten auf der Internetseite der Kommission abgerufen werden:

Die Kommission weist darauf hin, dass sie bis Mitte 2019 in einem Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen über den Fitness-Check Bericht erstatten wird.

IASB veröffentlicht Podcast zur vorläufigen Entscheidung, den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 aufzuschieben

18.11.2018

Wie berichtet hat der IASB vorläufig entschieden, den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 'Versicherungsverträge' und das festgelegte Auslaufen der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 in IFRS 4 um ein Jahr zu verschieben. Der IASB hat jetzt einen Podcast veröffentlicht, in dem Boardmitglied Darrel Scott die Gründe für diese Entscheidung des Boards erläutert.

Wie Scott erläutert war der IASB allgemeinen Rufen nach einer Verschiebung des Inkrafttretens des Standards nicht besonders zugetan. Die Entscheidung des Boards jedoch, mögliche Änderungen an IFRS 17 zu erwägen, habe zu einer Situation der Unsicherheit geführt, die einen Aufschub rechtfertige.

Der Podcast (ca. 7 Minuten) ist über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB zugänglich.

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