Februar

Mitschnitte von der HGB-Fachausschusssitzung und von der Telefonkonferenz des IFRS-Fachausschusses

04.02.2019

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat am 31. Januar 2019 in Berlin getagt, und der IFRS-Fachausschuss hat am 30. Januar per Telefonkonferenz die Erörterungen zum Tagesordnungspunkt 'Interpretationsaktivitäten' telefonisch fortgesetzt. Von beiden Veranstaltungen sind jetzt Mitschnitte verfügbar.

Während seiner 41. Sitzung hat der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

  • LCH-Derivate-Clearing: Mögliche bilanzielle Auswirkungen im Falle eines Brexits
  • Überprüfung von DRS 18 Latente Steuern
  • IBOR-Reform
  • Überprüfung von DRS 3 Segmentberichterstattung
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

Die Mitschnitte von der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Der IFRS-Fachausschuss hat in seiner nachträglichen Telefonkonferenz die Themen IAS 38 Softwarenutzung im Rahmen von Cloud Computing-Vereinbarungen und IFRS 9 Kauf-/Verkaufsverträge über nicht-finanzielle Gegenstände mit physischer Lieferung vertieft und beschlossen, dass beide im Rahmen einer Stellungnahme an das IFRS Interpretations Committee ausführlich kommentiert werden sollen.Die Aufzeichnung von der Telefonkonferenz wurde der Seite für die eigentliche Sitzung des Fachausschusses am 7. und 8. Januar hinzugefügt (unter Tagesordnungspunkt 6).

Weiteres Lernmodul zum IFRS für KMU zu Leasingverhältnissen

04.02.2019

Die IFRS-Stiftung hat ein weiteres eigenständiges Lernmodul veröffentlicht, das das Kennenlernen des Standards sowie die Anwendung und das Verständnis von Abschlüssen nach dem IFRS für KMU erleichtern soll.

Das Modul konzentriert sich auf die Bilanzierung von Leasingverhältnisses unter Anwendung von Abschnitt 20 Leasingverhältnisse des IFRS für KMU.

Zugang zu allen 33 bisher verfügbaren Modulen haben Sie auf der Internetseite des IASB (kostenlose Registrierung notwendig).

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Januar

04.02.2019

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Januar 2019.

Wie bereits berichtet, waren im Januar folgenden Höhepunkte zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen von den Sitzungen des EFRAG-Boards am 29. Januar und von TEG am 16. und 17. Januar.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

IPSASB veröffentlicht Leitlinien zur Bilanzierung von Sozialleistungen und Entwurf zu kollektiven und individuellen Leistungen und Notfallhilfe

01.02.2019

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat den internationalen Rechnungslegungsstandard für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) 42 'Sozialleistungen' und einen verwandten Entwurf ED 67 'Kollektive und individuelle Leistungen und Notfallhilfe (Änderungen an IPSAS 19)' veröffentlicht, um eine große Bandbreite bedeutender Staatsausgaben abzudecken.

IPSAS 42 Sozialleistungen enthält Leitlinien für die Bilanzierung von Sozialausgaben. Der Standard definiert Sozialleistungen als Geldtransfers, die an bestimmte Personen und/oder Haushalte gezahlt werden, um die Auswirkungen des sozialen Risikos zu mindern. Der Standard schreibt vor, dass ein Unternehmen einen Aufwand und eine Verbindlichkeit für die nächste Sozialleistungszahlung erfasst. IPSAS 42 enthält Prinzipien und Vorschriften zu folgenden Aspekten:

  • Ansatz von Aufwendungen und Verbindlichkeiten für Sozialleistungen;
  • Bewertung von Aufwendungen und Verbindlichkeiten für Sozialleistungen;
  • Ausweis von Informationen über Sozialleistungen im Abschluss; und
  • Bestimmung, welche Informationen anzugeben sind, damit die Abschlussadressaten die Art und die finanziellen Auswirkungen der von der Berichtseinheit erbrachten Sozialleistungen beurteilen können.

Um die Leitlinien des IPSASB auf öffentliche Dienstleistungen sowie Bargeldtransfers auszudehnen, werden in ED 67 Kollektive und individuelle Leistungen und Notfallhilfe neue Vorschriften für die Bilanzierung von kollektiven Dienstleistungen (z.B. Verteidigung auf nationaler Ebene), individuellen Dienstleistungen (z.B. Gesundheitsversorgung) und Notfallhilfe vorgeschlagen. Für kollektive und individuelle Leistungen wird vorgeschlagen, dass ein Aufwand zum Zeitpunkt der Leistungserbringung erfasst wird. ED 67 schlägt auch vor, dass für einige Notfallhilfsmaßnahmen ein Aufwand und eine Verbindlichkeit erfasst wird, jedoch nicht, wenn die Notfallhilfe als eine laufende Tätigkeit der Regierung geleistet wird. Der IPSASB hält fest, dass die Unterscheidung zwischen Sozialleistungen und kollektiven und individuellen Leistungen wichtig ist, aber die bilanzielle Behandlung dieser Transaktionen sollte konzeptionell einheitlich sein. Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 31. Mai 2019 erbeten.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IPSASB zur Verfügung:

IDW-Stellungnahme zu den Vorschlägen der Expertengruppe für nachhaltige Finanzierungen der EU-Kommission

01.02.2019

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat seine Stellungnahme an die von der EU-Kommission eingesetzte Expertengruppe für nachhaltige Finanzierung übermittelt.

Das IDW begrüßt in seiner Stellungnahme zum ersten Bericht der Expertengruppe eine Fortentwicklung der (nichtfinanziellen) Lageberichterstattung, da bei den Empfehlungen der TCFD vom Juni 2017 der Fokus auf Aspekten liegt, die Risiken für die künftige Entwicklung des berichtenden Unternehmens sind, während Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung regelmäßig Auswirkungen, also Risiken, die sich durch die Geschäftstätigkeit von Unternehmen für Dritte oder die Umwelt ergeben, fokussieren. Hindernisse für eine Vereinheitlichung seien derzeit insbesondere nicht einheitliche Auffassungen von Wesentlichkeit und Risiken.

Zu englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des IDW gelangen Sie hier.

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