Februar

EFRAG spricht Übernahmeempfehlung hinsichtlich der Änderungen an IAS 1 und IAS 8 in Bezug auf die Definition von Wesentlichkeit aus

20.02.2019

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine endgültige Übernahmeempfehlung in Bezug auf die im Oktober 2018 veröffentlichten Änderungen an IAS 1 und IAS 8 ausgesprochen, die der IASB vorgenommen hat, um die Definition von 'wesentlich' zu schärfen und um die verschiedenen Definitionen im Rahmenkonzept und in den Standards selbst zu vereinheitlichen.

EFRAG ist in Bezug auf die Änderungen zu dem Schluss gelangt, dass die vom IASB vorgenommenen Standardänderungen die Übernahmekriterien der EU erfüllen, und empfiehlt daher ihre Übernahme für die Anwendung in Europa.

Zugang zur Übernahmeempfehlung haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. EFRAG hat außerdem den Bericht zum Status der IFRS-Übernahme entsprechend aktualisiert.

IASB kündigt sechstes Forschungsforum an

20.02.2019

Der International Accounting Standards Board (IASB) wird am 28. und 29. Oktober 2019 sein sechstes Forschungsforum in Short Hills, New Jersey abhalten.

Das Forum wird in Zusammenarbeit mit dem Journal of International Accounting Research (JIAR) durchgeführt. In der Aufforderung zur Einreichung von Beiträgen, die die Standardsetzungstätigkeit des IASB unterstützen können, werden die folgenden Bereiche als von besonderem Interesse hervorgehoben:

  • Konvergenz zwischen dem IASB und dem FASB;
  • Beiträge mit Relevanz für die bevorstehenden Überprüfungen nach der Einführung von IFRS 10 Konzernabschlüsse, IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen, IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen und IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche;
  • Herausforderungen bei der Durchführung wirksamer Überprüfungen nach der Einführung;
  • weltweite Anwendung der IFRS und des IFRS für KMU;
  • Immaterielle Vermögenswerte;
  • Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital;
  • Erfolgsberichterstattung/primäre Abschlussbestandteile;
  • regelbasierte und prinzipienbasierte Rechnungslegungsstandards; und
  • Projekte zu allen anderen Themen auf der Forschungsagenda des IASB oder in der Forschungspipeline.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des IASB.

IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen

20.02.2019

Der IASB hat einen Podcast mit der stellvertretenden IASB-Vorsitzenden Sue Lloyd, dem Boardmitglied Darrel Scott und dem Aus- und Weiterbildungsdirektor Matt Tilling aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der IASB-Sitzung im Februar zusammengefasst werden.

Auf die folgenden Themen wird in dem Podcast kurz eingegangen (Gesamtlänge des Podcasts ist knapp 14 Minuten):

  • IFRS 17 Versicherungsverträge
  • IBOR-Reform
  • Überprüfung des IFRS für KMU
  • Lageberichterstattung
  • Primäre Abschlussbestandteile

Der Podcast ist auf YouTube verfügbar. Umfassendere Informationen finden Sie in unseren Sitzungsmitschriften von der IASB-Sitzung im Februar.

Mitschriften von der IASB-Sitzung im Februar 2019

19.02.2019

Der IASB ist am 7. und 8. Februar 2019 in London zusammengekommen, um fünf Themen zu erörtern. Wir haben für Sie die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung übersetzt.

Der Board entschied, Änderungen von IFRS 9 Finanzinstrumente und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung vorzuschlagen, um die Auswirkungen von Unsicherheiten, die durch die IBOR-Reform verursacht werden, zu verringern. Der Board wird im März entscheiden, ob die Anwendung der Änderungen freiwillig sein soll. Ein entsprechender Entwurf wird mit voraussichtlich einer kurzen Kommentierungsfrist veröffentlicht, so dass alle Änderungen bis Dezember 2019 finalisiert und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten können.

Der Board hat weitere Bedenken und Umsetzungsprobleme der Adressatengruppen bezüglich der Vorschriften in IFRS 17 Versicherungsverträge geprüft. Er hat entschieden, vorzuschlagen, IFRS 17 und IFRS 9 so zu ändern, dass ein Unternehmen entweder IFRS 17 oder IFRS 9 auf Versicherungsverträge anwenden kann, bei denen die einzige Versicherungskomponente im Vertrag die Erfüllung eines Teils oder aller aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen ist (mit daraus folgenden Änderungen der Angabevorschriften). Der Board entschied außerdem, die Übergangsvorschriften in IFRS 17 beizubehalten, mit Ausnahme einer Vorschrift, die sich auf eine Schuld bezieht, die der Begleichung von Ansprüchen gilt, die vor dem Erwerb eines Versicherungsvertrags entstanden sind. Weiterhin hat der Board entschieden, eine Änderung des modifizierten retrospektiven Ansatzes vorzuschlagen, die einem Unternehmen vorschreiben würde, solche Schulden als Schulden für erworbene Ansprüche zu klassifizieren (sofern es nicht über vernünftige und vertretbare Informationen verfügt, um einen retrospektiven Ansatz anzuwenden), und einem Unternehmen, das den Fair-Value-Ansatz anwendet, zu gestatten, solche Schulden als Schulden für erworbene Ansprüche zu klassifizieren.

Beim Projekt zu primären Abschlussbestandteilen entschied der Board, einige seiner früheren Entscheidungen zu ändern. Innerhalb der Kapitalflussrechnung sollte der Ausgangspunkt für die Überleitung der Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit die Zwischensumme des Betriebsergebnisses für alle Unternehmen sein. Darüber hinaus sollen alle Unternehmen, Cashflows aus Dividendenzahlungen als Finanzierungs-Cashflows und Cashflows aus Dividenden von nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen und Joint Ventures als Investitions-Cashflows klassifizieren. Der Board entschied jedoch auch, besondere Vorschriften sowohl für die Kapitalflussrechnung als auch für die Gewinn- und Verlustrechnung und das sonstige Gesamtergebnis für Unternehmen zu entwickeln, die als Haupttätigkeit die Finanzierung von Kunden oder die Investition in Vermögenswerte haben, die individuell und weitgehend unabhängig von anderen Ressourcen des Unternehmens eine Rendite erwirtschaften. Der Board stimmte auch zusätzliche Vorschläge zur Aggregation und Disaggregation von Informationen in den primären Abschlussbestandteilen und im Anhang zu, einschließlich der Vorschrift, die Posten so zu beschreiben, dass sie die von ihnen zusammengefassten Posten getreu abbilden.

Der Board hat einen Projektplan für eine umfassende Überprüfung des IFRS für KMU geprüft, der die Veröffentlichung einer Bitte um Informationsübermittlung bis etwa Juli 2019, einen Entwurf zwischen Januar 2020 und Februar 2021 sowie finale Änderungen zwischen Juli 2021 und Mai 2022 vorsieht. Der IFRS für KMU spiegelt derzeit nicht die aktuellen Vorschriften von IFRS 3, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 und 17 wider.

Der Stab hat außerdem mündlich über das Projekt zur Lageberichterstattung berichtet.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften.

ESEF-Informationsblatt

19.02.2019

Accountancy Europe hat ein achtseitiges ESEF-Informationsblatt veröffentlicht, das die die Marktteilnehmer durch die neuen Anforderungen des European Single Electronic Format (ESEF) führen sollen.

Eine der Vorschriften der neuen EU-Transparenzrichtlinie von 2013 ist, dass Emittenten, die an einem geregelten Markt in der EU gehandelt werden, ihre Jahresberichte ab 1. Januar 2020 in einem europäisch vereinheitlichten elektronischen Format (sog. European Single Electronic Format, ESEF) erstellen müssen. Mit ESEF will die Europäische Kommission den Zugang zu sowie die Analyse und die Vergleichbarkeit von Abschlüssen vereinfachen und die Berichterstattung erleichtern. Dies dient letztlich dazu, Investoren bei ihren Investitionsentscheidungen zu unterstützen.

Das von Accountancy Europe entwickelte Informationsblatt gibt einen Überblick über diese Anforderungen an die digitale Berichterstattung, einschließlich praktischer Ratschläge für die Erstellung von Finanzinformationen und der Auswirkungen auf die Abschlussprüfer. Zugang zu der Kurzpublikation haben Sie über die Pressemitteilung auf der Internetseite von Accountancy Europe, die auch eine Infografik über ESEF bietet.

IFRS in your pocket 2019

19.02.2019

Wir stellen Ihnen die siebzehnte Auflage unseres beliebten Leitfadens zu den IFRS zur Verfügung – 'IFRS in your pocket 2019'.

Die Ausgabe 2019 bietet eine umfassende Zusammenfassung der aktuellen Standards und Interpretationen sowie Details zu den Projekten im Arbeitsprogramm des IASB. Unterstützt wird dies durch Informationen über den IASB und eine Analyse der weltweiten Anwendung der IFRS. IFRS in your pocket ist der ideale Leitfaden und Auffrischungskurs für alle Beteiligten.

Dies ist ein weiteres Jahr mit wichtigen Änderungen bei den IFRS. IFRS 16 Leasingverhältnisse ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, verpflichtend anzuwenden, ebenso wie eine neue Interpretation zu unsicheren Steuerpositionen und sieben Änderungen von Standards, von denen vier aus dem jährlichen Verbesserungsprozess des IASB resultieren.

Noch etwas weiter entfernt tritt IFRS 17 Versicherungsverträge zum 1. Januar 2021 in Kraft, obwohl dies voraussichtlich auf den 1. Januar 2022 verschoben wird.

Der IASB wird auch Rückmeldungen zu anderen Projekten suchen. Wir gehen davon aus, dass die Projekte, die unter dem Dach der besseren Kommunikation in der Finanzberichterstattung zusammengefasst sind, und eine breite Palette von Forschungsprojekten, einschließlich dem zu allgemeinerer Unternehmensberichterstattung, weiter vorangetrieben werden.

Sie können sich die englischsprachige Publikation hier herunterladen.

Mitglieder der ersten Arbeitsgruppe des European Lab, Programm der Eröffnungskonferenz

15.02.2019

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Mitgliedschaft in der neuen Projektarbeitsgruppe zur klimabezogenen Berichterstattung des European Corporate Reporting Lab bekanntgegeben. Die Tätigkeiten des European Lab beginnen am 5. März 2019 mit einer Konferenz zu 'Fostering Innovation in Corporate Reporting'. Für diese Veranstaltung ist jetzt das vollständige Programm verfügbar.

Folgende Mitglieder wurden berufen:

  • Cristina Bage-Friborg, Unternehmensvertreterin, Schweden
  • Michel Bande, Mitglied einer Organisation der Zivilgesellschaft, Belgien
  • Piotr Biernacki, Adressatenvertreter, Polen
  • Jean-Francois Coppenolle, Finanzinstitute, Großbritannien
  • Eric Dugelay, Wirtschaftsprüfung, Frankreich
  • Aurelie Faure Schuyer, Adressatenvertreterin, Frankreich
  • Elena Flor, Finanzinstitute, Italien
  • Antonio Fuertes Zurita, Unternehmensvertreter, Spain
  • Andrea Gasperini, Adressatenvertreterin, Italien
  • Giulia Genuardi, Unternehmensvertreterin, Italien
  • Andreas Horn, Unternehmensvertreter, Deutschland
  • Andre Jakobs, Finanzinstitute, Niederlande
  • Bertrand Janus, Unternehmensvertreter, Frankreich
  • Kristina Jeromin, Adressatenvertreterin, Deutschland
  • Michele Lacroix, Adressatenvertreter, Frankreich
  • Anna Lindberg, Finanzinstitute, Schweden
  • Alexandra Middleton, Akademikerinn, Finnland
  • Miroslav Petkov, Adressatenvertreter, Bulgarien
  • Alice Peyrard, Unternehmensvertreter, Frankreich
  • Nicole Röttmer, Wirtschaftsprüfung, Deutschland
  • Matthias Schmidt, Wirtschaftsprüfung, Deutschland
  • Jane Thostrup Jagd, Beratungsbranche, Dänemark
  • Michael Zimonyi, Mitglied einer Organisation der Zivilgesellschaft, Ungarn

Eine entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

Für die Eröffnungskonferenz konnte EU-Vizepräsident Valdis Dombrovskis als Hauptredner gewonnen werden. Zugang zu vollständigen Programmm sowie die Möglichkeit zur Anmeldung haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Bericht zu immateriellen Vermögenswerten und der Debatte um die Aktivierung von F&E-Kosten

15.02.2019

Viele haben die zunehmende Kluft zwischen den Werten der Unternehmen auf der Grundlage ihres Aktienkurses und den Werten der Sachanlagen in ihren Abschlüssen festgestellt. Eine der Hauptkomponenten dieser Kluft sind die 'immateriellen Vermögenswerte', die vom Markt als wertvoll eingestuft werden, aber in der Finanzberichterstattung nicht als Vermögenswerte angesetzt werden.

Zu diesen immateriellen Vermögenswerten können der Wert der Mitarbeiter, Kenntnisse, Kundenbeziehungen, Marken und eine Pipeline neuer Produkte gehören. Die IFRS erlauben nur einen eingeschränkten Ansatz dieser Vermögenswerte, daher die Kluft. Viele immaterielle Vermögenswerte würden Vermögenswerte sein, wenn sie direkt oder im Rahmen einer Akquisition erworben werden. Interne Ausgaben für Entwicklungskosten für neue Produkte oder Prozesse müssen sechs der in IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte festgelegten Kriterien erfüllen (in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit, dass das Projekt kommerzielle Erträge erzielen wird), um als Vermögenswerte aktiviert zu werden. Ob diese Kriterien erfüllt sind, kann eine Frage des Ermessens sein, die der Unternehmensleitung einen erheblichen Ermessensspielraum lässt, zu entscheiden, ob es ihr lieber ist, diese Kosten bei Anfall als Aufwand zu erfassen oder zu aktivieren.

Ein neuer Bericht The capitalisation debate: R&D expenditure, disclosure content and quantity and stakeholder views liefert einen umfassenden Nachweis über den aktuellen Stand der Bilanzierung von Forschung und Entwicklung (F&E) durch IFRS-Berichterstatter und einige der Faktoren, die dahinter stecken können.

Sie können sich den Bericht hier herunterladen.

Tagesordnung für die kommende Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

15.02.2019

Die Tagesordnung für die nächste Sitzung des IFRS-Fachausschusses, die am 28. Februar und 1. März 2019 in Berlin stattfinden wird, wurde bekanntgegeben.

Während seiner 73. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

Die vollständige Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC. Anmeldeinformationen für Beobachter zu Teilnahme vor Ort sind hier verfügbar.

Webcast des IASB zu IFRS 15

14.02.2019

Der IASB hat einen Webcast mit IASB-Mitglied Nick Anderson und dem Betreuer der Investoreninitiative Sid Kumar freigeschaltet, in dem ein Überblick über IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' gegeben wird.

Darüber hinaus werden in dem Webcast Leistungsverpflichtungen, übertragene Werte, der Zeitpunkt der Umsatzerfassung, Vermögenswerte und Schulden aus Verträgen sowie die Angabevorschriften erläutert.

Zugang zum Webcast haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

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