2019

IDW-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 17

14.10.2019

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 26. Juni 2019 den Entwurf 'Änderungen an IFRS 17' veröffentlicht, um Bedenken und Umsetzungsherausforderungen zu adressieren, die in Bezug auf IFRS 17 'Versicherungsverträge' identifiziert wurden, nachdem der Standard 2017 herausgegeben wurde. Die Stellungnahmefrist endete am 25. September 2019. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat jetzt seine Stellungnahme zum Entwurf freigegeben.

Das IDW begrüßt grundsätzlich die Initiative des IASB, punktuelle Änderungen an IFRS 17 mit der Zielsetzung vorzunehmen, die Kosten der Implementierung zu senken und die Entscheidungsrelevanz der Informationen für Investoren zu erhöhen. Bei einigen Änderungen sieht des IDW jedoch noch Klarstellungs- bzw. Nachbesserungsbedarf.

Bezüglich der vom IASB nicht übernommen Forderungen der Versicherungsbranche, auf die Bildung von sogenannten jährliche Kohorten bei der Aggregation von Versicherungsverträgen zu verzichten, regt das IDW an, die Zulässigkeit anderer Methoden klarzustellen und die Entwicklung eines prinzipienbasierten Ansatzes zu prüfen.

Das IDW sieht zudem Verbesserungsbedarf bei den derzeitigen Vorgaben des IFRS 17 zur unterjährigen Berichterstattung, da die gegenwärtige Regelung dazu führen würde, dass das Jahresergebnis von der Anzahl der unterjährigen Berichterstattung abhängig ist.

Das IDW hält außerdem fest, dass es ein möglichst zeitnahes Endorsement von IFRS 17 unterstützt, damit die deutschen Versicherungsunternehmen die Möglichkeit haben, IFRS 17 für Berichtsperioden anzuwenden, die am 1. Januar 2022 beginnen.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des IDW gelangen Sie hier.

Der IASB wird nächste Woche mit der Erörterung der Rückmeldungen zum Entwurf beginnen. Allerdings wird man sich zuerst auf die Rückmeldungen aus Einbindungsveranstaltungen konzentrieren, da viele Stellungnahmen erst spät eingegangen sind. Die Rückmeldungen aus aus Stellungnahmen sollen daher erst im November erörtert werden.

Tagesordnung und Papiere für die Telefonkonferenz von EFRAG-TEG

14.10.2019

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 14. Oktober 2019 per Telefonkonferenz tagen. Für die Sitzung sind jetzt eine Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen verfügbar.

Die Tagesordnung und Papiere für die Sitzung finden Sie hier. Einziger Tagesordnungspunkt ist die Finalisierung einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf die Änderungen im Zusammenhang mit der IBOR-Reform zwecks Weiteereichung an den EFRAG-Board zur Verabschiedung.

Anmelden für die Sitzung können Sie sich über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Dort finden Sie auch die Möglichkeit, sich für die Live-Übertragung zu registrieren.

Tagesordnung für die Sitzung des IASB im Oktober 2019

11.10.2019

Der IASB wird am 22. und 23. Oktober 2019 in London zu seiner allmonatlichen Sitzung zusammenkommen. Es sollen 10 Themen erörtert werden.

Der Board wird die folgenden Themen erörtern:

  • IFRS-Umsetzungsfragen
    • IAS 16 — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung
    • IAS 37 — Belastende Verträge
    • Veräußerung eines einzigen Vermögenswerts, der Immobilien beinhaltet
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
  • Lageberichterstattung
  • Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge
  • IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
  • Dynamisches Risikomanagement
  • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU
  • Tochtergesellschaften, die KMU sind
  • Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier; wir werden sie sobald verfügbar um unserer Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

Hintergrundpapiere für die 36. Sitzung der ISAR

11.10.2019

Die 36. Sitzung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe der Experten zu internationalen Bilanzierung- und Berichtsstandards (Intergovernmental Working Group of Experts on International Standards of Accounting and Reporting, ISAR) der Welthandelskonferenz (United Nations Conference on Trade and Development, UNCTAD) findet vom 30. Oktober bis 1. November 2019 in Genf statt. Die beiden wesentlichen Agendapunkte, die erörtert werden sollen, sind die praktische Umsetzung der Kernindikatoren für die Berichterstattung der Unternehmen und der Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeitsentwicklungsziele sowie eine Überprüfung der aktuellen Entwicklungen der internationalen Standards für Rechnungslegung und Berichterstattung im öffentlichen und privaten Sektor.

Zu beiden Themen hat der Stab Hintergrundpapiere erarbeitet, um die Erörterungen zu erleichtern. Sie stehen auf der Internetseite der UNCTAD in englischer Sprache zur Verfügung:

Allgemeine Informationen zur Sitzung einschließlich einer vorläufigen Tagesordnung finden Sie hier.

Vor der eigentlichen Sitzung gibt es am 29. Oktober 2019 einen Workshop "Practical implementation of climate-related financial disclosures and their relationship to the SDGs". Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Außerdem stehen auf der Internetseite der UNCTAD zwei weitere Publikationen zur Verfügung, die im Kontext der ISAR-Sitzung von Interesse sein können:

FRC veröffentlicht Ergebnisse der Überprüfung von Unternehmensangaben zu IFRS 9, IFRS 15 und IAS 36

10.10.2019

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat die Ergebnisse dreier standardbezogener Überprüfungen veröffentlicht, um Unternehmen bei der Verbesserung der Qualität ihrer Unternehmensberichterstattung in Bezug auf IFRS 9 'Finanzinstrumente', IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' und die Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten zu unterstützen.

Für die Berichte wurden die Angaben in einer Stichprobe von Berichten von Unternehmen analysiert. Beispiele für bessere ausgeübte Praxis sind in die Berichte aufgenommen.

Der FRC kam zu dem Schluss, dass die Angaben zu IFRS 15 insbesondere in Bezug auf folgende Punkte verbessert werden könnten:

  • Verbesserung der Beschreibung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Sicherstellung, dass diese auf ihre besonderen Umstände zugeschnitten sind; und
  • Bereitstellung detaillierterer Informationen über die Ermessensentscheidungen, die sich signifikant auf die Höhe und den Zeitpunkt der Erlöse auswirken.

Im Zusammenhang mit IFRS 9 stellte der FRC fest, dass es noch Spielraum für Unternehmen gibt, die Angaben durch Folgendes zu verbessern:

  • Analyse der Kreditqualität von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch Nichtbanken; und
  • Angaben zu den Indikatoren für einen deutlichen Anstieg des Kreditrisikos, insbesondere bei den kleineren Banken.

Was IAS 36 und die Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten betrifft, so ermutigt der FRC die Unternehmen, folgenden Aspekten mehr Aufmerksamkeit zu widmen:

  • Bereitstellung relevanter Informationen über wesentliche Ermessensentscheidungen und Grundannahmen bei der Schätzung des erzielbaren Betrags von Vermögenswerten und zahlungsmittelgenerierenden Einheiten;
  • Erläuterung der Sensitivität gegenüber Änderungen von Grundannahmen, wenn nach vernünftigem Ermessen mögliche Änderungen zu einer Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts oder zu weiteren wesentlichen Anpassungen bereits wertgeminderter Vermögenswerte führen könnten.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des FRC zur Verfügung:

DRSC-Quartalsbericht zum dritten Quartal 2019 mit Beitrag zur Rolle des IFRS Interpretations Committee

10.10.2019

Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum 3. Quartal 2019, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRS IC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC und seiner Fachgremien informiert, steht jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Der kommentierende Beitrag stammt diesmal von Karsten Ganssauge, dem neuen deutschen Vertreter im IFRS Interpretations Committee. Sein Kommentar trägt den Titel "Zur Rolle des IFRS Interpretation Committee –einige Beobachtungen und Ausblick".

Zugang zum Quartalsbericht auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

AASB-Untersuchungen zu den Bedürfnissen von Adressaten in Bezug auf die Finanzberichterstattung von Mutter-/Tochterunternehmen

10.10.2019

Der australische Standardsetzer AASB hat den Forschungsbericht Nr. 13 'Finanzberichterstattung durch Mutter- und Tochterunternehmen und Konzerne' veröffentlicht.

Der Forschungsbericht untersucht, ob die aktuellen Vorschriften für die Finanzberichterstattung von Mutter-/Tochterstrukturen die Bedürfnisse der Adressaten kosteneffizient erfüllen.

Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die am stärksten von Mehrzweckabschlüssen im gewinnorientierten Sektor abhängigen Adressaten im Allgemeinen mit den zusammenfassenden Finanzinformationen über Mutterunternehmen zufrieden sind, die derzeit im Konzernabschluss verlangt werden. Sie erklären jedoch, dass sie mehr Informationen über Tochtergesellschaften im Konzernabschluss benötigen, als derzeit vorgeschrieben sind, insbesondere wenn ihnen vollständige Abschlüsse von Tochtergesellschaften nicht mehr zur Verfügung stehen sollten. Einige sagen auch, dass sie wissen müssen, ob andere Abschlüsse von Konzerngesellschaften (einschließlich des Konzerns selbst) existieren, und im gegebenen Fall seien Querverweise darauf aufgenommen werden.

Während der Bericht hauptsächlich als Beitrag zu dem AASB-Prozess für die Zusammenarbeit mit Regulierern, Adressaten, Erstellern und anderen Interessengruppen in Australien gedacht ist, sind die gewonnenen Erkenntnisse zu den nach Meinung der Adressaten erforderlichen zusätzlichen Angaben auch ein wichtiger Beitrag zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen des IASB.

Der englischsprachige Forschungsbericht steht Ihnen auf der Internetseite des AASB zur Verfügung.

EFRAG-Konferenz zu IFRS und Regulierung

10.10.2019

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) kündigt an, dass sie am 28. November 2019 eine Konferenz zum Thema "IFRS & Regulierung: Auf der Suche nach einer gemeinsamen Grundlage" in Brüssel anbietet.

Die Konferenz wird eine Grundsatzrede von Michel Prada (ehemaliger Vorsitzender der Treuhänder der IFRS-Stiftung und der französischen Regulierungsbehörde Autorité des Marchés Financiers) sowie zwei hochrangige Podiumsdiskussionen zu prinzipienbasierten Standards und Regulierung bieten.

Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Papiere für die 45. Sitzung des HGB-Fachauschusses des DRSC

09.10.2019

Die Papiere für die kommende Sitzung des HGB-Fachausschusses am 17. Oktober 2019 in Berlin sind jetzt verfügbar.

Während seiner 45. Sitzung wird der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • Verabschiedung DRÄS 10 – Änderungen an DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss sowie Änderungen an verschiedenen DRS infolge geänderter WpHG-Nummerierungen und "Vorratsbeschluss" zur Verabschiedung von DRÄS 9 - Änderungen an DRS 17 und DRS 20 – ARUG II
  • E-DRS 36 Segmentberichterstattung
  • Überprüfung von DRS 18 Latente Steuern

Die Papiere finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Tagesordnung und Papiere für die kommende DPOC-Sitzung

09.10.2019

Der einzige öffentliche Teil der kommenden Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung, die vom 15. bis 17. Oktober 2019 in New York stattfindet, wird die Sitzung des Ausschusses für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (DPOC) am 15. Oktober sein.

Die Tagesordnung für die DPOC-Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen.

Dienstag, 15. Oktober 2019 (10:45h–12:20h)

  • Einführung und Rückblick auf die Sitzung am 25. Juni 2019
  • Fachliche Aktivitäten: Wesentliche Sachverhalte und aktueller Stand
  • Beratungsgruppen und Beiräte — Jährlich Überprüfung und Engagement des DPOC
  • Berichtsprotokoll — Jährlicher allgemeiner Bericht
  • Lehrmaterialien — Überprüfung des Konsultationsprozesses
  • Überprüfung des Handbuchs für den Konsultationsprozess
    • Überblick und Finalisierung der Änderungen
    • Zusammenfassung und Analyse der Rückmeldungen
    • Überblick über die Rückmeldungen in Bezug auf Agendaentscheidungen
    • Überblick über und Analyse der sonstigen erhaltenen Rückmeldungen
  • Korrespondenz
  • Zusammenfassung

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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