April

IPSASB verlängert Stellungnahmefrist für seine drei jüngsten Entwürfe

23.04.2020

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat am 24. Februar 2020 drei miteinander verbundene Entwürfe veröffentlicht: ED 70 'Erlöse mit Erfüllungspflichten', ED 71 ' Erlöse ohne Erfüllungspflichten' und ED 72 'Übertragungskosten'.

Als Reaktion auf die zusätzlichen Herausforderungen, denen sich die Adressatengruppen infolge der Coronavirus-Pandemie gegenübersehen, hat der IPSASB beschlossen, ihnen zusätzliche Zeit zur Verfügung zu stellen, um ihre Stellungnahmen zu erarbeiten. In einer Pressemitteilung auf der Internetseite des IPSASB wird bekannt gegeben, dass die neue Frist für Stellungnahmen zu den drei Entwürfen nun am 1. November 2020 endet.

Überprüfung des IFRS für KMU - IASB bietet alternative Stellungnahmemöglichkeiten an

22.04.2020

Der IASB hat heute angekündigt, dass man seine Bitte um Einreichung von Informationen im Rahmen der zweiten umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU auch in weniger aufwendigen Varianten beantworten kann.

Der IASB hat am 28. Januar 2020 als ersten Schritt seiner zweiten umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU eine Bitte um Einreichung von Informationen veröffentlicht. Stellungnahmen werden (nach am 17. April 2020 beschlossener Verlängerung der Kommentierungsfrist) bis zum 27. Oktober 2020 erbeten.

Da nicht alle Adressatengruppen über ein bestehendes Verfahren verfügen oder nicht genügend Kapazitäten oder Ressourcen haben, um eine Stellungnahme einzureichen, hat der IASB nun zwei weitere Möglichkeiten entwickelt, um auf die Bitte um Einreichung von Informationen zu reagieren:

  • Adressatengruppen, die über kein bestehendes Verfahren verfügen, aber genügend Kapazitäten oder Ressourcen haben, um eine Stellungnahme einzureichen, werden gebeten, ein optionales Stellungnahmedokument des IASB zu nutzen.
  • Adressatengruppen, die über kein bestehendes Verfahren verfügen und nicht genügend Kapazitäten oder Ressourcen haben, um eine Stellungnahme einzureichen, können an eine Online-Umfrage teilnehmen.

Der IASB wird beide Optionen bei seiner morgigen Sitzung kurz erörtern.

Weiterführende Informationen zu den alternativen Stellungnahmemöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite des IASB.

IOSCO sieht Rolle für sich in nachhaltiger Finanzierung

22.04.2020

Der Board der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat einen Bericht 'Nachhaltige Finanzierung und die Rolle von Wertpapierregulierern und IOSCO' herausgegeben. Der Bericht wurde vom Sustainable Finance Network (SFN) der IOSCO erstellt und hält als einen Aspekt multiple und von einander abweichende Rahmen und Standards für Nachhaltigkeitsaspekte fest, auch in Bezug auf die Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen.

Zur Unterstützung seiner Arbeit stützte sich das SFN auf eine Umfrage zu den Initiativen, die von Wertpapieraufsichtsbehörden und Marktteilnehmern geplant oder durchgeführt wurden, um die Chancen und Herausforderungen nachhaltiger Finanzwirtschaft zu adressieren. Der Bericht spiegelt die Erwartungen von Regulierungsbehörden und Marktteilnehmern wider, dass die IOSCO eine aktive Rolle bei der Erleichterung der globalen Koordination und der Transparenz übernehmen sollte. Im Bericht heißt es:

[D]ie bisherigen Arbeiten des SFN weisen auf die Notwendigkeit hin, die Vergleichbarkeit der Angaben zur Nachhaltigkeit zu verbessern. Der Mangel an Konsistenz und Vergleichbarkeit zwischen den Berichtsrahmen Dritter könnte ein Hindernis für grenzüberschreitende Finanzaktivitäten darstellen und Bedenken hinsichtlich des Anlegerschutzes aufwerfen.

Das SFN hat mehrere Maßnahmen identifiziert, die zu einer besseren Vergleichbarkeit der Angabe von Informationen zur Nachhaltigkeit beitragen könnten:

  • Angleichung der Rahmenkonzepte und Vorschriften
  • Identifizierung der relevanten Komponenten von Angaben
  • Verbesserte öffentliche Rechenschaftspflicht und Prüfungsstandards
  • Verstärktes Engagement mit Vermögensverwaltern zur Integration von ESG-Faktoren in Anlageentscheidungsprozesse

Darauf aufbauend legt der Bericht die Rolle dar, die die IOSCO spielen kann, sowie einen Vorschlag für die nächsten Schritte:

Als Antwort auf diese Forderungen möchte die IOSCO eine bedeutende Rolle bei der Bewältigung der vom SFN identifizierten Herausforderungen spielen und gleichzeitig Überschneidungen mit Arbeiten vermeiden, die von anderen standardsetzenden Gremien oder ähnlichen Organisationen geleistet oder durchgeführt werden. Insbesondere die Förderung der Bereitstellung von sowohl qualitativen als auch quantitativen Angaben, die sowohl für Investoren als auch für Unternehmen entscheidungsnützlich sind, ist ein Bereich, in dem die IOSCO in der Lage sein sollte, einen sinnvollen Beitrag zu leisten.

Deshalb hat die IOSCO beschlossen, eine Arbeitsgruppe für Nachhaltigkeit (Sustainability Task Force, STF) einzurichten. Im Hinblick auf die Verbesserung der nachhaltigkeitsbezogenen Angaben von Emittenten und Vermögensverwaltern wird die STF Angabekategorien identifizieren und entwickeln, die für Anleger von Bedeutung sind und die in die Aufsichts- und Regulierungskompetenz der Wertpapieraufsichtsbehörden fallen können. Die STF wird dann die Angabekategorien untersuchen, um zu beurteilen, ob branchenspezifische oder allgemeinere Metriken entscheidungsnützliche Informationen und Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Emittenten liefern würden. Für diese Arbeit wird die STF mit den Branchen, Standardsetzern im Bereich der freiwilligen Angaben und anderen relevanten Organisationen zusammenarbeiten.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und dem abschließenden Bericht auf der Internetseite der IOSCO.

Übernahme der Änderungen an IFRS 3 in Bezug auf die Definition eines Geschäftsbetriebs in europäisches Recht

22.04.2020

Die Europäische Union hat die IASB-Verlautbarung 'Definition eines Geschäftsbetriebs (Änderungen an IFRS 3)' für die Anwendung in Europa übernommen.

Die Änderungen zielen darauf ab, die Probleme zu lösen, die aufkommen, wenn ein Unternehmen bestimmt, ob es einen Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögenswerten erworben hat.

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens in der Europäischen Union ist derselbe wie der des IASB (1. Januar 2020).

Die Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde am 22. April 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Auch EFRAG hat den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass die Verlautbarung für die Anwendung in Europa übernommen wurde.

Erweiterte AFRAC-Fachinformation zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie

22.04.2020

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat seine Fachinformation zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten bei Kreditinstituten um zwei weitere Fragen ergänzt.

Die AFRAC-Fachinformation greift Bilanzierungsfragen im Zusammenhang mit politischen Stabilisierungsmaßnahmen sowie vorübergehenden Erleichterungen für Kreditinstitute, zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie, auf. Die aktualisierte Fassung enthält neben redaktionellen Anpassungen die Beantwortung der beiden ergänzten Fragen „Wie sind Stabilisierungsmaßnahmen im Hinblick auf die Erfassung von Vertragsänderungen zu beurteilen?“ und „Wie ist das gesetzliche Moratorium nach dem 2. COVID-19-JuBG im Rahmen der Rechnungslegung zu beurteilen?“.

Die erweiterte Fachinformation kann direkt von der Internetseite des AFRAC heruntergeladen werden.

Tagesordnung für die kommende Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

21.04.2020

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat seinen Sitzungsrhythmus geändert und wird, solange physische Sitzungen nicht möglich sind, häufiger, aber dann kürzer tagen. Die nächste Sitzung findet deshalb bereits am 27. April 2020 statt. Eine Tagesordnung für die Sitzung ist jetzt verfügbar.

Während seiner 83. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • IASB-Entwurf zu vorgeschlagenen Änderungen an IFRS (erwartet bis zum 27. April)
  • IASB-Entwurf ED/2019/7 Allgemeine Darstellung und Angaben

Die vollständige Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC. Bitte beachten Sie, dass es von der Sitzung aus technischen Gründen keinen Live-Webcast geben wird.

Vorläufiger Meinungsstand des DRSC zur Konsultation zur Überarbeitung der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung

21.04.2020

Der gemeinsame Fachausschuss des DRSC hat sich mit den Fragen der im Februar 2020 angestoßenen Konsultation der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung befasst und einen vorläufigen Meinungsstand erarbeitet.

Wichtige Punkte sind dem DRSC, dass eine rein europäische Lösung abzulehnen ist, dass die IFRS-Verordnung nicht angefasst werden sollte und dass bei der Integration von finanzieller und nichtfinanzieller Berichterstattung die führende Rolle der IFRS nicht in Frage gestellt werden sollte.

So heißt es beispielsweise auf die Aussage unter Frage 1, dass Unternehmen, die gemäß der Richtlinie berichten, nicht alle relevanten nichtfinanziellen Informationen offenlegen, die von verschiedenen Adressatengruppen benötigt werden: "Eine Änderung der Vorgaben mit dem Ziel, die Informationsbedürfnisse sämtlicher Stakeholder zu bedienen, sollte sorgfältig und ausgewogen geschehen. Dabei ist aus unserer Sicht folgendes wichtig: (1) Rückgriff auf bestehende Rahmenwerke bzw. Standardwerke (GRI, TCFD, SAS etc.), (2) Ausschluss von rein europäischen Lösungen, (3) Zwischenschritt über kapitalgeberorientierte Berichterstattung nichtfinanzieller Aspekte, (4) Die IFRS-VO bleibt unangetastet."

In Bezug auf den gesamten Fragenkomplex zu Standardisierung (Fragen 8-20) schreibt das DRSC: "Wir lehnen die Entwicklung von EU-eigenen Standards für nichtfinanzielles Reporting ab. Die KOM sollte stattdessen auf einen international anerkannten Berichtstandard oder auf eine Kombination mehrere Standards zurückgreifen. Sofern sich die KOM für einen EU Standard entscheidet, müssen die Nationalen Standardsetzer (unabhängig von deren Mitwirkung bei EFRAG) zwingend eingebunden werden."

Und zu Frage 16, in der es um einen Standardsetzer im nichtfinanziellen Bereich und die Verknüpfung von nichtfinanzieller und finanzieller Berichterstattung geht, heißt es: "Hierbei ist es äußerst wichtig, einen geeigneten und weltweit akzeptierten Standardsetzer in die Verantwortung zu nehmen. Connectivity zum Financial Reporting ist dabei ebenso wichtig, allerdings ist die Beibehaltung der IFRS als leading GAAP aus unserer Sicht die zentrale Bedingung. Jeder Vorstoß der KOM, die IAS-VO anzutasten, muss unterbleiben, sei es direkt oder indirekt."

Zugang zum vorläufigen Meinungsstand haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

Bitte beachten Sie, dass das DRSC mit dem englischsprachigen Konsultationsdokument gearbeitet hat (auch wenn die Antworten in deutscher Sprache eingetragen sind). Seit Anfang April gibt es das Konsultationsdokument auch in deutscher Sprache. Dies können Sie über die Konsultationsseite abrufen (Registrierung erforderlich). Die Frist für Stellungnahmen zur Konsultation wurde inzwischen bis zum 11. Juni 2020 verlängert.

IDW Podcasts zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf Rechnungslegung und Abschlussprüfung

21.04.2020

Zu den Materialien, die das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) derzeit zu den Auswirkungen der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus auf Rechnungslegung und Prüfung veröffentlicht, gibt es jetzt auch zwei Podcasts.

In den Podcasts werden die wichtigsten Punkte der verschiedenen fachlichen Hinweise näher erläutert.

Der Podcast zur Rechnungslegung behandelt die wichtigsten Entscheidungen und Maßnahmen, die jetzt anstehen, sowie die Auswirkungen auf den Anhang und den Lagebericht von Unternehmen. Ferner geht er auf die Frage ein, ob die Unternehmen trotz der Krise die Fristen für die Aufstellung und die Offenlegung des Jahresabschlusses einhalten müssen.

Der Podcast zur Abschlussprüfung beleuchtet, mit welchen besonderen Fragestellungen sich Abschlussprüfer jetzt befassen müssen und welche Auswirkungen die Pandemie vor allem auf die Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, auf den Prüfungsbericht und auf den Bestätigungsvermerk hat.

Zugang zu beiden Podcasts haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

Heutige EFRAG-Sitzung

21.04.2020

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Papiere für die heutige Sitzung des Boards zur Verfügung gestellt, deren öffentlicher Teil um 9:50h beginnen wird. Die Sitzung wird ausschließlich per Videoschaltung abgehalten.

Erörtert werden IFRS 17 Versicherungsverträge (9:50h-11:20h), die Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten (11:20h-12:50h), Kryptovermögenswerte (12:50h-13:20) und die Änderungen an IFRS 16 Leasingverhältnisse im Zusammmenhang mit der Coronavirus-Pandemie (13:20h-13:30h).

Die Papiere finden Sie hier auf der Internetseite von EFRAG, Zugang zur Internetübertragung haben Sie hier.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

20.04.2020

Der IASB wird vom 21. bis 23. April 2020 per Videokonferenz tagen, um sieben Themen zu erörtern. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Die folgenden Papiere wurden für die Sitzung im März veröffentlicht, wurden aber wegen der Coronavirus-Pandemie verschoben:

  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital: Bei der Sitzung des Boards im Dezember 2019 erörterte der Board die vorläufige Analyse des Stabes, wie die fixed-for-fixed-Bedingung in IAS 32 klargestellt werden könnte. Auf dieser Sitzung empfiehlt der Stab dem Board, sein Grundlagenprinzip zu artikulieren, indem er festlegt, dass bei einem Derivat auf eigene Aktien, das der fixed-for-fixed-Bedingung entspricht, der Betrag der funktionalen Währungseinheiten, der mit jedem zugrunde liegenden Aktieninstrument ausgetauscht werden soll, fest ist und nicht variiert, außer (falls zutreffend) mit Erhaltungsanpassungen und Zeitverlaufanpassungen. Der Stab gibt auch Empfehlungen dazu ab, wie die Erhaltungsanpassungen und die Zeitverlaufanpassungen formuliert werden sollten.
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12: Der Stab empfiehlt, dass der Board mit der Überprüfung nach der Einführung fortfährt und eine Bitte um Informationsübermittlung veröffentlicht, um weitere Informationen über die Anwendung dieser Standards zu erhalten.
  • Standardpflege und einheitliche Anwendung: Im Jahr 2017 erhielt das IFRS Interpretations Committee eine Frage zu einem bestimmten Warenkreditgeschäft und stellte fest, dass die Transaktion möglicherweise nicht in den Anwendungsbereich eines IFRS fällt. Der Stab empfiehlt, dass der Board erwägt, in seiner Bitte um Informationsübermittlung im Rahmen der Agendakonsultation 2020 auf Warentransaktionen als ein mögliches Projekt zu verweisen.
  • Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind: Bei der Sitzung im Januar 2020 beschloss der Board, das Projekt aus dem Forschungsprogramm in das Standardsetzungsprogramm zu überführen. Das Ziel ist die Entwicklung eines IFRS mit reduzierten Angaben, der auf freiwilliger Basis auf Tochtergesellschaften, die KMU sind, angewendet werden soll, mit gegebenenfalls angepassten Angabevorschriften des IFRS für KMU. Der Stab geht davon aus, im vierten Quartal zu beginnen, ein Entwurf oder ein Diskussionspapier zu formulieren.

Die neuen Themen sind die folgenden:

Standardpflege und einheitliche Anwendung:

  • IFRS 16 — Sale-and-leaseback mit variablen Zahlungen. Bei seiner Sitzung im März 2020 diskutierte das IFRS Interpretations Committee eine Einreichung bezüglich einer Sale-and-Leaseback-Transaktion mit variablen Zahlungen. Das Committee veröffentlichte eine vorläufige Agendaentscheidung, aber seine Diskussionen machten deutlich, dass IFRS 16 hinsichtlich der Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit, die bei einer Sale-and-leaseback-Transaktion entsteht, nicht so vollständig ist, wie er sein könnte. Das Committee empfahl daher, dass der Board eine eng umrissene Änderung an IFRS 16 vornimmt. Der Stab schlägt vor, IFRS 16 dahingehend zu ändern, dass bei Leasingmodifikationen oder Änderungen der Leasingdauer einer Sale-and-Leaseback-Transaktion der Verkäufer-Leasingnehmer die Leasingverbindlichkeit neu bewertet, indem er die revidierten erwarteten Zahlungen für den Leasingvertrag mit einem revidierten Diskontsatz diskontiert.
  • Mangel an UmtauschbarkeitBei seiner Sitzung im November 2019 beschloss der Board, eine Änderung zu IAS 21 vorzuschlagen, um die Bilanzierung zu klären, wenn der Spot-Kurs nicht beobachtbar ist (wegen mangelnder Umtauschbarkeit zwischen zwei Währungen). Der Stab empfiehlt eine Definition der mangelnden Umtauschbarkeit, Indikatoren zur Beurteilung der Umtauschbarkeit und Angabevorschriften.

Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen: Im Juli 2019 veröffentlichte der Board den Entwurf Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12), um den Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung für den Ansatz zu beschränken (davon sind der erstmaligen Ansatz von Leasingverhältnissen und Stilllegungsverbindlichkeiten berührt). Der Stab wird eine Zusammenfassung der erhaltenen Rückmeldungen vorlegen. Bei dieser Sitzung werden keine Entscheidungen erwartet.

Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU: Der Stab beabsichtigt eine Umfrage am 20. April zu veröffentlichen mit einer Kommentierungsfrist bis zum 27. Juli 2020. Dies soll Adressatengruppen helfen, die über kein bestehendes Verfahren verfügen oder nicht genügend Kapazitäten oder Ressourcen haben, um eine Stellungnahme einzureichen.

Lageberichterstattung: Die Erörterung wird sich auf die Angabeziele und die Art der Informationen konzentrieren, die diese Ziele unterstützen würden. Die drei Bereiche sind Geschäftsmodell, Strategie sowie Ressourcen und Beziehungen.

Außerdem wird der Board mündlich über die Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge informiert.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie an Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

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