Februar

Aufruf zum Handeln als Antwort auf den Klimawandel

25.02.2020

14 Verbände wirtschaftsprüfender und rechnungslegender Berufe haben einen Aufruf zum Handeln als Antwort auf den Klimawandel unterzeichnet. Die Verbände, die alle Mitglieder des Accounting Bodies Network von A4S sind, vertreten weltweit über 2,5 Millionen Berufsangehörige und Studenten.

Die Erklärung umfasst acht Maßnahmen, die die Berufsangehörigen als Reaktion auf den Klimanotstand zu ergreifen aufgefordert sind. Sie enthält auch Eigenverpflichtungen der Verbände zur Unterstützung ihrer Mitglieder. Der Aufruf zum Handeln unterstreicht, dass der Klimawandel ein wirtschaftliches, soziales und geschäftliches Risiko darstellt - ein Risiko, angesichts dessen Berufsangehörige aus der ganzen Welt handeln müssen.

Der Aufruf steht Ihnen im englischen Original auf der Internetseite von A4S und in deutscher Übersetzung auf der Internetseite des IDW, das den Aufruf mit unterzeichnet hat, zur Verfügung.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

24.02.2020

Der IASB wird vom 25. bis 27. Februar 2020 in London zu seiner allmonatlichen Sitzung zusammenkommen. Es sollen sechs Themen erörtert werden. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge: Der Board wird seine Diskussion über alle Themen, für die er beschlossen hat, weitere Rückmeldungen der Stellungnehmenden zum Entwurf zu berücksichtigen, fortsetzen. Insbesondere geht es um folgende Themen:

  • Vertragliche Dienstleistungsmarge, die den Investitionsdienstleistungen zugerechnet werden kann ( Finalisierung der vorgeschlagenen Änderungen, mit einigen Änderungen)
  • Grad der Aggregierung — jährliche Kohorten für Versicherungsverträge mit Intergenerationenteilung von Risiken zwischen den Versicherungsnehmern (Empfehlung, die Vorschriften in IFRS 17 beizubehalten)
  • Anwendbarkeit der Risikominderungsoption - nicht derivative Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung bewertet werden (Empfehlung, die Risikominderungsoption auf Versicherungsverträge mit direkter Beteiligung in IFRS 17:B115 zu erweitern)
  • Geringfügige formale und Folgeänderungen (Empfehlung an den Board, diese mit kleineren Änderungen zu finalisieren)
  • Zusätzliche spezifische Übergangsmodifizierungen und -erleichterungen (Empfehlung, den modifizierten rückwirkenden Ansatz zu erweitern, zu ändern und Änderungen hinzuzufügen)
  • Für andere Themen, die in den Stellungnahmen zu den Änderungsvorschlägen in Bezug auf IFRS 17 aufgeworfen wurden, empfiehlt der Stab nur eine Änderung, um eine Inkonsistenz zwischen IFRS 17:B65(m) und IFRS 17:B66(f) zu beseitigen, nicht aber für die anderen aufgeworfenen Fragen

IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung: Der Board wird seine Diskussionen über Änderungsvorschläge, die eine Reaktion auf die IBOR-Reform darstellen, abschließen. Der Stab empfiehlt Folgendes für den Entwurf:

  • Begrenzung des Anwendungsbereichs der Änderung, um klarzustellen, dass eine Änderung der Grundlage, auf der die vertraglichen Cashflows bestimmt werden, die das ursprünglich Erwartete verändert, eine Änderung eines Finanzinstruments gemäß IFRS 9 im Hinblick auf Änderungen im Zusammenhang mit der IBOR-Reform darstellt;
  • Vorschlag einer vorübergehenden Erleichterung für Sicherungsbeziehungen, die geändert werden, um die direkt durch die Reform erforderlichen Änderungen widerzuspiegeln;
  • Darlegung, wie die Änderungen angewendet werden, wenn der Übergang zu einem alternativen Referenzzinssatz für die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten, die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen, die Bilanzierung von Leasingverträgen und die Angaben erfolgt. Das Kriterium der separaten Identifizierbarkeit von Risikokomponenten sollte 12 Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem der alternative Referenzzinssatz als Risikokomponente für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen bestimmt wurde, nicht mehr gelten. Diese Änderungen sollten verpflichtend und nicht freiwillig sein; und
  • Festlegung eines Zeitpunkts des Inkrafttretens für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist, und rückwirkend angewendet werden kann.

Der Entwurf wird voraussichtlich im April veröffentlicht, mit einer Stellungnahmefrist von 45 Tagen.

Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene: Der Board wird seine Diskussionen über mögliche Überarbeitungen der Angabevorschriften in IFRS 13 fortsetzen, und der Stab empfiehlt, dass die Angabevorschriften in IFRS 13 wie folgt geändert werden:

  • Verweis auf wesentliche Treiber für die Änderungen in der Zielsetzung;
  • Vorschrift, dass ein Unternehmen eine Überleitungsrechnung von der Eröffnungs- zur Schlussbilanz von wiederkehrenden Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, die in Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie eingestuft sind, angeben muss;
  • Feststellung, dass ein Unternehmen eine Erklärung der wesentlichen Einflussfaktoren für Änderungen der Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, die nicht in Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie eingestuft sind, benötigt sein könnte, um das Angabeziel zu erreichen.

Angabeninitiative — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Der Stab wird eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zu dem Änderungsvorschlag für IAS 1 (oder dessen vorgeschlagene Ersetzung) vorlegen, um die Angabe von 'wesentlichen' statt 'bedeutenden' Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu verlangen und um Leitlinien bezüglich der Frage zu liefern, ob eine Bilanzierungs- und Bewertungsmethode wesentlich ist.

Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle: Der Stab erläutert die Angabevorschriften, die er empfiehlt, um den Erwerbs- und den Vorgängeransatz für einen Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Kontrolle zu begleiten. Der Stab empfiehlt auch, dass der Board als nächsten Schritt ein Diskussionspapier veröffentlicht.

Der Stab wird über die jüngsten Aktivitäten des IFRS Interpretations Committee informieren und dem Board empfehlen, die vorgeschlagenen Änderungen an IFRIC 14 in Bezug auf die Verfügbarkeit einer Erstattung nicht zu finalisieren.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie an Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

DRSC sucht Mitglieder für seine Fachausschüsse

24.02.2020

Das DRSC gibt bekannt, dass unabhängige, ehrenamtlich tätige Mitglieder für den HGB- (zwei Mitglieder) und den IFRS-Fachausschuss (drei Mitglieder) gesucht werden.

Für den HGB-Fachausschuss werden v.a. Interessenten mit Berufserfahrung auf dem Gebiet der Prüfung sowie der Erstellung von Abschlüssen in Produktion/Handel gesucht.

Für den IFRS-Fachausschuss erstreckt sich die Suche v.a. auf Interessenten mit Berufserfahrung auf dem Gebiet der Erstellung von Abschlüssen in Produktion/Handel, auf Interessenten mit Berufserfahrung aus der Wirtschaftsprüferbranche sowie der Hochschule.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum vorgeschlagenen neuen Standard zur allgemeinen Darstellung und Angaben im Abschluss

24.02.2020

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2019/7 'Allgemeine Darstellung und Angaben' veröffentlicht.

Der vorgeschlagene neue Standard soll IAS 1 Darstellung des Abschlusses ersetzen.

Im Stellungnahmeentwurf

  • unterstützt EFRAG die Vorschläge des IASB zum Ausweis einer Betriebs-, einer Investitions- und einer Finanzierungskategorie in der Gewinn- und Verlustrechnung, um die Vergleichbarkeit zu verbessern und die Vielfalt in der Praxis zu verringern, hat jedoch Vorbehalte gegenüber einigen Vorschlägen im Entwurf;
  • verleiht EFRAG der Ansicht Ausdruck, dass die getrennte Darstellung von integralen und nicht integralen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures zu relevanten Informationen für die Adressaten von Abschlüssen führen und die Vergleichbarkeit verbessern wird, jedoch ein erhebliches Maß an Urteilsvermögen erfordert und in der Praxis getestet werden muss;
  • begrüßt EFRAG die Bemühungen des IASB, Leitlinien für von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen zur Verfügung zu stellen, weist jedoch auf eine Reihe von Herausforderungen in Bezug auf die Vorschläge im Entwurf hin und erwähnt auch die Möglichkeit eines alternativen engeren Anwendungsbereichs; und
  • begrüßt EFRAG die Bemühungen des IASB, ungewöhnliche Erträge und Aufwendungen zu definieren und Unternehmen zu verpflichten, solche Posten im Anhang anzugeben, stellt jedoch fest, dass die Definition von ungewöhnlichen Posten eher eng gefasst zu sein scheint.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 19. Juni 2020 kommentiert werden. Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Dort ist auch der Stellungnahmeentwurf zugänglich.

IFRS-Stiftung sucht neue SMEIG-Mitglieder

24.02.2020

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung nehmen derzeit Nominierungen für die Mitgliedschaft in der Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) entgegen, die die internationale Übernahme des IFRS für KMU unterstützt und die Implementierung des Standards überwacht.

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung suchen neue SMEIG-Mitglieder aus allen geographischen Regionen und sind besonders an Kandidaten interessiert, die die Abschlüsse von kleinen und mittleren Unternehmen verwenden (Investoren und Finanzdienstleister). Die Ernennungen sollen zum 1. Juli 2020 für dreijährige Amtszeiten erfolgen. Bewerbungsschluss ist der 20. März 2020. Weiterführenden Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung auf der Internetseite des IASB.

IPSASB veröffentlicht drei Entwürfe

24.02.2020

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat drei miteinander verbundene Entwürfe veröffentlicht: ED 70 'Erlöse mit Erfüllungspflichten', ED 71 ' Erlöse ohne Erfüllungspflichten' und ED 72 'Übertragungskosten'.

Die drei Entwürfe werden zusammen veröffentlicht, um die Zusammenhänge zwischen der Bilanzierung von Erlösen und Übertragungskosten aufzuzeigen.

  • ED 70 ist an IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden angelehnt, wobei der Ansatz zur Erlöserfassung in IFRS 15 auf übliche Transaktionen des öffentlichen Sektors ausgedehnt wird, die Erfüllungspflichten beinhalten, einschließlich solcher, bei denen der Endbegünstigte eine dritte Partei ist.
  • ED 71 ist eine Aktualisierung von IPSAS 23 Erlöse aus Geschäftsvorfällen ohne Gegenleistung (Steuern und Transfers), die einige der bei der Anwendung aufgetretenen Probleme behandelt. ED 71 bietet erstmals auch spezifische Leitlinien zu Kapitalübertragungen für den öffentlichen Sektor.
  • ED 72 schlägt Leitlinien für Übertragungskosten vor, wenn ein Transferanbieter einem anderen Unternehmen Ressourcen zur Verfügung stellt, ohne dafür eine direkte Gegenleistung zu erhalten.

Die Stellungnahmefrist wurde verlängert, und Stellungnahmen zu allen Entwürfen werden jetzt bis zum 1. November 2020 erbeten.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IPSASB zur Verfügung:

  • Presseerklärung
  • Zugang zu den einzelnen Entwürfen, kurzen einführenden Videos und At a Glance-Übersichten über die Vorschläge für

Tagesordnung für die Märzsitzung des IFRS Interpretations Committee

21.02.2020

Das IFRS Interpretations Committee wird am 3. März 2020 zu einer Sitzung in London zusammenkommen und vier fachliche Themen erörtern.

Das Committe wird die folgenden Themen erörtern:

  • Einführung und IFRIC Update vom Januar 2020
  • IFRS 16 — Sale-and-leaseback mit variablen Zahlungen
  • IAS 12 — Latente Steuern in Bezug auf nicht ausgeschüttete Gewinne einer Tochtergesellschaft
  • IAS 21/IAS 29 —Umrechnung eines hyperinflationären ausländischen Geschäftsbetriebs
  • IFRS 15 — Schulungskosten für die Erfüllung eines Vertrags
  • Laufende Arbeiten

Die Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des IASB.

Tagesordnung für die kommende Sitzung des globalen Erstellerforums

21.02.2020

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) werden am Donnerstag, den 5. März 2020 mit dem Globalen Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) in London tagen. Die Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt bekanntgegeben.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sind die folgenden:

Donnerstag, 5. März 2020 (10:10-16:20)

  • Primäre Abschlussbestandteile — Überblick über den Entwurf und erste Rückmeldungen der Mitglieder
  • Allgemeiner Überblick über die Arbeiten des IASB
  • Wertminderung von GEschäfts- oder Firmenwerten — Überblick über die vorläufigen Sichtweisen des Boards, die in das Diskussionspapier aufgenommen werden sollen, und Sichtwiesen der GPF-Mitglieder zum Rückmeldungsprozess und den Schwerpunkten, die während der Kommentierungs- und Einbindungsphase gesetzt werden sollen
  • Angabeninitiative: Gezielte Überprüfung auf Standardebene der Angaben in IAS 19 und IFRS 13 — nächste Schritte im Projekt

Die Arbeitspapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

27. Ergänzungslieferung der DRS erhältlich

21.02.2020

Laut Information vom Schäffer-Poeschel Verlag steht ab sofort das Standardwerk der Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) inklusive der 27. Ergänzungslieferung zur Verfügung.

Die 27. Ergänzungslieferung umfasst die überarbeitete Fassung von DRS 25, der durch DRÄS 10 geändert wurde, und Änderungen an DRS 16, DRS 18, DRS 19, DRS 21, DRS 23 und DRS 24.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Schäffer-Poeschel Verlags.

Kommission veröffentlicht Konsultationsdokument zur Überarbeitung der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung

20.02.2020

Im Rahmen der kürzlich angestoßenen Initiative mit dem Titel 'Revision of the Non-Financial Reporting Directive' hat die Europäische Kommission jetzt ein entsprechendes Konsultationsdokument öffentlich zugänglich gemacht.

Wie bereit berichtet, hat der Geschäftsführender Vizepräsident der Europäischen Kommission Valdis Dombrovskis im Januar 2020 angekündigt, dass er im Laufe dieses Jahres eine erneuerte nachhaltige Finanzstrategie vorlegen werde, die eine Überarbeitung der Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen beinhalten würde. Eine entsprechende Initiative wurde Anfang dieses Monats angestoßen. Heute hat die Kommission nun die eigentliche Konsultation gestartet, indem sie ein Konsultationsdokument veröffentlicht hat. 

In der Einleitung zur Konsultation macht die Kommission folgende Aussage:

  1. Es gibt nur unzureichende öffentlich zugängliche Informationen über nicht-finanzielle Aspekte, da
    • a) die berichteten nichtfinanziellen Informationen nicht ausreichend vergleichbar oder verlässlich sind;
    • b) Unternehmen nicht alle nichtfinanziellen Informationen angeben, die die Adressaten für notwendig halten, und viele Unternehmen Informationen angeben, die die Adressaten nicht für relevant halten;
    • c) einige Unternehmen solche Informationen nicht berichten; und
    • d) es schwierig ist, nichtfinanzielle Informationen zu finden, selbst wenn sie berichtet werden.
  2. Den Unternehmen entstehen unnötige und vermeidbare Kosten im Zusammenhang mit der Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen.

Das Konsultationsdokument selbst enthält 45 Fragen in acht Kategorien:

    1. Qualität und Umfang der anzugebenden nichtfinanziellen Informationen
    2. Standardisierung
    3. Anwendung des Wesentlichkeitsprinzips
    4. Prüfung und Güteaussagen
    5. Digitalisierung
    6. Struktur und Angabeort der nichtfinanziellen Informationen
    7. Anwendungsbereich (welche Unternehmen sollten berichten)
    8. Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen

"Standardisierung" enthält Fragen darüber, ob es gemeinsame Standards für EU-Unternehmen geben sollte, wie das Verhältnis zwischen Finanzinformationen und nichtfinanziellen Informationen aussehen sollte und welche Gremien/Gruppen an der Setzung dieser Standards beteiligt werden sollten (falls dies der Fall sein sollte).

Das Konsultationsdokument ist auf der Internetseite der Kommission verfügbar (Login erforderlich). Vorerst ist nur ein englischsprachiges Dokument verfügbar. Eine Übersetzung in alle Sprachen der EU soll folgen. Um Rückmeldungen wird bis zum 14. Mai 2020 gebeten.

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