September

IFR4NPO veröffentlicht zweiten Entwurf

26.09.2023

International Financial Reporting for Non-Profit Organisations (IFR4NPO), eine Initiative zur Entwicklung der ersten international anwendbaren Rechnungslegungsleitlinien für gemeinnützige Organisationen, hat 'International Non-Profit Accounting Guidance, Part 2' veröffentlicht.

Die neuen Leitlinien, International Non-Profit Accounting Guidance (INPAG), sollen die Klarheit und Konsistenz der Finanzberichte von gemeinnützigen Organisationen verbessern und so die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in den Sektor weltweit stärken.

Der Entwurf ist der zweite von drei Teilen, denen jeweils eine 4-6-monatige Konsultationsphase folgt. Während Entwurf 1 dem Rahmen und dem Kontext der INPAG gewidmet war, behandelt Entwurf 2 eigentliche Bilanzierungsfragen. Er deckt zwölf Abschnitte ab:

  1. Abschnitt 11 — Finanzinstrumente
  2. Abschnitt 13 — Vorräte
  3. Abschnitt 21 — Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen
  4. Abschnitt 23 Teil I — Erlöse — Zuwendungen und Spenden
  5. Abschnitt 23 Teil II — Erlöse — Verträge mit Kunden
  6. Abschnitt 24 Teil I — Aufwendungen — Zuwendungen und Spenden
  7. Abschnitt 25 — Fremdkapitalkosten
  8. Abschnitt 28 — Leistungen an Arbeitnehmer
  9. Abschnitt 29 — Ertragsteuern
  10. Abschnitt 30 — Fremdwährungsumrechnung
  11. Abschnitt 31 — Hochinflation
  12. Abschnitt 32 — Ereignisse nach der Berichtsperiode

Die verbleibenden Abschnitte werden im Entwurf 3 behandelt, der im ersten Quartal 2024 erwartet wird. Die endgültigen Leitlinien sollen Mitte 2025 veröffentlicht werden.

Zugang zum Entwurf und ergänzenden Materialien haben Sie auf der Internetseite von IFR4NPO. Stellungnahmen werden bis zum 15. März 2024 erbeten.

Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms von IASB und ISSB (September 2023)

26.09.2023

Im Nachgang der IASB- und ISSB-Sitzungen im September 2023 haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus den Sitzungen und aus anderen Entwicklungen der letzten beiden Monate ergeben haben.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 28. Juli 2023.

Standardsetzung

  • Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind — ein endgültiger Standard soll jetzt im ersten Halbjahr 2024 herausgegeben werden (zuvor: 2024)
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital — ein Entwurf soll jetzt im November 2023 veröffentlicht werden (zuvor: viertes Quartal 2023)
  • Lageberichterstattung — eine Entscheidung zur weiteren Projektausrichtung soll jetzt im ersten Halbjahr 2024 gefällt werden (zuvor: viertes Quartal 2023)
  • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU — ein endgültiger Standard soll jetzt 2024 herausgegeben werden (zuvor: 2025)

Standardpflege

  • Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten — der nächste erwartete Projektschritt ist nun die Veröffentlichung endgültiger Änderungen im ersten Halbjahr 2024
  • IFRS für KMU — OECD-Säule-2-Modellregeln — der nächste erwartete Projektschritt ist nun die Veröffentlichung endgültiger Änderungen im September 2023
  • Jährliche Verbesserungen an den IFRS — nach Veröffentlichung des Entwurfs im September 2023 sollen die Rückmeldungen im ersten Quartal 2024 erörtert werden; folgende Teilprojekte sind Teil der jährlichen Verbesserungen:
    • Anschaffungskostenmethode (IAS 7)
    • Angaben zum Kreditrisiko (IFRS 7)
    • Bestimmung eines 'de facto-Agenten' (IFRS 10)
    • Gewinn oder Verlust bei Ausbuchung (IFRS 7)
    • Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen durch einen Erstanwender (IFRS 1)
    • Transaktionspreis (IFRS 9)
    • Angabe der abgegrenzten Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Transaktionspreis — Änderung der Leitlinien zur Umsetzung von IFRS 7
    • Ausbuchung von Leasingverpflichtungen durch den Leasingnehmer (Änderungen an IFRS 9)
  • Klimabezogene und sonstige Unsicherheiten im Abschluss — das Projekt wurde umbenannt; der nächste erwartete Projektschritt ist jetzt eine Entscheidung zur weiteren Projektausrichtung im ersten Halbjahr 2024
  • Mangel an Umtauschbarkeit — das Projekt wurde aus dem Arbeitsprogramm genommen, da im August 2023 endgültigen Änderungen herausgegeben wurden
  • Strombezugsverträge — ein neu in das Arbeitsprogramm aufgenommenes Projekt; eine Entscheidung zur Projektausrichtung wird im ersten Halbjahr 2024 erwartet

Forschungsprojekte

  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle — eine Entscheidung zur weiteren Projektausrichtung soll jetzt im November 2023 gefällt werden (zuvor: September 2023)
  • Rohstoffindustrien — der nächste erwartete Projektschritt ist jetzt die Veröffentlichung eines abschließenden Projektberichts im vierten Quartal 2023
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 — die erhaltenen Rückmeldungen sollen jetzt im ersten Quartal 2024 erörtert werden (zuvor: erstes Halbjahr 2024)
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 (Wertminderung) — die erhaltenen Rückmeldungen sollen jetzt im November 2023 erörtert werden (zuvor: viertes Quartal 2023)

Sonstige Projekte

  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Änderungen an IAS 12, IAS 21, IAS 7 und IFRS 7 — eine vorgeschlagene Aktualisierung der IFRS-Taxonomie wird jetzt im Oktober 2023 erwartet (zuvor: September 2023)
  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Ausgeübte Praxis (Finanzinstrumente) und allgemeine Verbesserungen 
  • eine vorgeschlagene Aktualisierung der IFRS-Taxonomie wird jetzt im November 2023 erwartet (zuvor: viertes Quartal 2023)

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 28. Juli 2023 und 26. September 2023 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden hier.

Neue konsolidierte Fassung der IFRS verfügbar

26.09.2023

Eine neue konsolidierte Fassung aller in der Europäischen Union (EU) geltenden International Financial Reporting Standards ist im Amtsblatt veröffentlicht worden.

Die letzte konsolidierte Fassung umfasste die internationalen Rechnungslegungsstandards und die dazugehörigen Interpretationen, die vom International Accounting Standards Board (IASB) bis zum 15. Oktober 2008 herausgegeben oder angenommen wurden. Der neue konsolidierte Text umfasst nun die vom IASB herausgegebenen oder angenommenen und von der Kommission bis zum 8. September 2022 für die Anwendung in der EU übernommenen Standards und die dazugehörigen Interpretationen.

Die neue konsolidierte Fassung ist hier im Amtsblatt abrufbar. Bitte beachten Sie, dass dieser Link Zugang zum Text in allen Sprachen der Europäischen Union bietet.

DRSC nimmt Reihe von Anwenderforen zu den finalen ESRS auf

26.09.2023

Am 22. September 2023 fand nach Vorlage des finalen ersten Satzes der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) das erste in einer neuen Serie von virtuellen DRSC-Anwenderforen zu den ESRS statt.

Diskutiert wurden insbesondere folgende Aspekte:

  • Organisatorische und prozessuale Ausgestaltung
  • Identifikation wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen und Bewertung von IROs
  • Integration in Unternehmensstrategie und Risikomanagement

Die Reihe wird am 6. Oktober 2023 fortgesetzt.

Eine entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Video feiert 50 Jahre internationale Standardsetzung

25.09.2023

Auf der derzeit in London stattfindenden Konferenz der Weltstandardsetzer (WSS) feierte der IASB 50 Jahre gemeinsamer Bemühungen mit nationalen Standardsetzern, die internationalen Rechnungslegungsstandards zu dem Erfolg zu machen, der sie geworden sind.

Am Ende des ersten Sitzungstages zeigte der IASB ein kurzes Video, das den gemeinsam zurückgelegten Weg veranschaulichte und Botschaften von ehemaligen und aktuellen IASC- und IASB-Vorsitzenden und -Mitgliedern sowie von Vertretern der nationalen Standardsetzer enthielt.

Das englischsprachige Video (sechs Minuten) ist über YouTube abrufbar.

Zuvor hatte der IASB-Vorsitzende bereits die Eröffnungsrede auf der WSS-Sitzung gehalten, in der er ebenfalls auf die erfolgreiche Zusammenarbeit mit den nationalen Standardsetzern einging.

Zusätzliche DPOC-Sitzung diese Woche

25.09.2023

Der Ausschuss für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (Due Process Oversight Committee, DPOC) wird am 28. September 2023 eine Zusatzsitzung per Videokonferenz abhalten.

Das einzige Thema, das erörtert werden soll, ist die Frage, ob der Konsultationsprozess, der bei der Entwicklung von Lehrmaterialien angewendet wird, auch auf die Entwicklung von Materialien zur Unterstützung der Interoperabilität der Standards des ISSB angewendet werden sollte. Die Tagesordnung und das Papier für die Sitzung sind auf der Internetseite der IFRS-Stiftung verfügbar.

IASB-Vorsitzender spricht bei der WSS-Sitzung

25.09.2023

Der IASB-Vorsitzende Andreas Barckow hielt heute die Eröffnungsrede bei der Konferenz der Weltstandardsetzer (WSS), die derzeit in London stattfindet. Vor dem Hintergrund des 50-jährigen Jubiläums der internationalen Standardsetzung erläuterte er, wie die nationalen Standardsetzer wesentlich dazu beigetragen haben, dass die internationalen Rechnungslegungsstandards so erfolgreich sind.

Barckow begann seine Rede mit einem Gedankenexperiment, bei dem er die Anwesenden aufforderte, sich eine Welt ohne internationale Rechnungslegungsstandards vorzustellen. Die Unternehmensberichterstattung wäre weltweit ein Flickenteppich, nicht vergleichbar und überhaupt nicht transparent. Und Anleger, die im Ausland investieren wollen, müssten sich erst einmal mit mehreren verschiedenen Berichtssprachen vertraut machen.

Doch zum Glück, so Barckow, gebe es internationale Rechnungslegungsstandards, die für Vergleichbarkeit, Transparenz und Vertrauen sorgten. Und er dankte den nationalen Standardsetzern für ihren Beitrag zu dieser Entwicklung, die 1973 begann, als Rechnungslegungsgremien aus neun Rechtskreisen eine Vereinbarung zur Gründung des IASB-Vorgängergremiums, des IASC, unterzeichneten. Dennoch warnte Barckow auch:

Wir müssen das, was wir gemeinsam erreicht haben, schützen, indem wir weiterhin zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Vorschriften die Marktentwicklungen erfassen und dass die Standards weltweit einheitlich angewendet werden.

Anschließend ging Barckow auf die einheitliche Anwendung der Standards, Anwendungsfragen, die Adressierung dieser Fragen und die Rolle ein, die die nationalen Standardsetzer bei all dem spielen können. Er erinnerte an seine WSS-Rede aus dem Jahr 2021, in der er die nationalen Standardsetzer als die "Ohren und Augen des IASB vor Ort" bezeichnet hatte.

Wenn also nationale Standardsetzer uneinheitliche Anwendung feststellen, kann eine Einreichung an das IFRS Interpretations Committee geschickt werden, und dann wird entschieden, ob Standardsetzung erforderlich ist, ob eine Interpretation entwickelt werden sollte oder ob eine Agendaentscheidung veröffentlicht werden sollte. Bei all diesen Prozessen können auch die nationalen Standardsetzer durch Stellungnahmen mitwirken.

Zum Abschluss seiner Rede ging Barckow kurz auf die Entwicklung neuer Standards ein (als Beispiel nannte er den Standard zu primären Abschlussbestandteilen, der voraussichtlich im zweiten Quartal nächsten Jahres veröffentlicht wird) und die Überprüfungen nach der Einführung, zu denen die nationalen Standardsetzer ebenfalls einen wichtigen Beitrag leisten können.

Das Manuskript der englischsprachigen Rede von Barckow finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

IASB wird Projekt zu klimabezogenen Risiken vorantreiben

21.09.2023

Während seiner derzeit in London stattfindenden Sitzung hat der IASB entschieden, Möglichkeiten zu untersuchen, wie die Berichterstattung über klimabezogene und sonstige Unsicherheiten im Abschluss verbessert werden kann.

Der IASB hat in den letzten Jahren gehört, dass klimabezogene Risiken oft als weit entfernte, langfristige Risiken wahrgenommen und in den Abschlüssen möglicherweise nicht angemessen berücksichtigt werden und dass die Adressaten bessere qualitative und quantitative Informationen über die Auswirkungen klimabezogener Risiken auf die Buchwerte der im Abschluss ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden benötigen.

Der IASB reagierte, indem er im November 2019 einen Artikel von Boardmitglied Nick Anderson veröffentlichte, in dem dieser erörterte, wie sich die bestehenden Vorschriften in den IFRS auf die Risiken des Klimawandels und andere neu auftretende Risiken beziehen, und indem er im November 2020 Lehrmaterialien zur Anwendung der IFRS auf klimabezogene Aspekte herausgab (die im Juli 2023 aktualisiert und neu veröffentlicht wurden).

Im März 2023 nahm der IASB ein Projekt "Klimabezogene Risiken im Abschluss" in seine Agenda auf, dessen erste Diskussionen diese Woche stattfanden. In September 2023 stellte der IASB fest, dass mögliche Maßnahmen, die sich aus dem Projekt ergeben, die Entwicklung von Lehrmaterialien und erläuternden Beispielen sowie gezielte Änderungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards umfassen, um die Anwendung der bestehenden Vorschriften zu verbessern. Der Stab wird eng mit dem ISSB zusammenarbeiten, um Konnektivität in der Arbeit der Boards zu gewährleisten. Der IASB wird auch weiterhin die Entwicklungen beobachten, um zu entscheiden, ob weitere Maßnahmen ergriffen werden sollen.

Schließlich hat der IASB auch beschlossen, das Projekt in "Klimabezogene und sonstige Unsicherheiten im Abschluss" umzubenennen, um zu betonen, dass die prinzipienbasierten IASB-Standards auf jedes Risiko anzuwenden sind, das ein Unternehmen eingeht.

Eine entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

Tagesordnung für die gemeinsame Sitzung von IASB und FASB im September 2023

20.09.2023

Der IASB und der FASB werden am 29. September 2023 in London gemeinsam tagen und sechs Themenschwerpunkte erörtern. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Die Boards werden die folgenden Themenschwerpunkte erörtern:

  • Erfolgsberichterstattung
  • Sonstige Angabeprojekte
  • Unternehmenszusammenschlüsse / Bilanzierung nach der Equity-Methode
  • Bilanzierung von nachhaltigkeitsbezogenen Sachverhalten im Abschluss 
  • Immaterielle Vermögenswerte
  • Sonstige Projekte

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Wir werden sie nach der Sitzung um eine Zusammenfassung der Ergebnisse ergänzen.

ISSB-Podcast zu jüngsten und kommenden Entwicklungen (September 2023)

20.09.2023

Der ISSB hat einen Podcast veröffentlicht, in dem der ISSB-Vorsitzende Emmanuel Faber und die stellvertretende ISSB-Vorsitzende Sue Lloyd über jüngste Entwicklungen beim ISSB sprechen.

In dem Podcast (Dauer ca. 15 Minuten) wird auf folgende Themen eingegangen:

  • Unterstützung bei der Einführung von IFRS S1 und IFRS S2.
  • Zusammenarbeit mit Rechtskreisen und Ausarbeitung einer Strategie für die Übernahme der ISSB-Standards.
  • Die zukünftigen Prioritäten des ISSB.

Der Podcast kann hier auf der Internetseite der IFRS-Stiftung abgerufen werden.

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