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20% der US-Unternehmen würden erwägen IFRS anzuwenden, wenn es gestattet wäre

05.11.2007

Die vorläufigen Ergebnisse einer neuen Befragung durch unsere amerikanischen Kollegen zeigen, dass etwa 20 Prozent der Finanzleiter und -vorstände (die für etwa 300 US-Unternehmen stehen) erwägen würden, International Financial Reporting Standards (IFRS) anzuwenden, wenn ihnen die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht die Wahl ließe.

Etwa zwei Drittel dieser Unternehmen würden die Einführung von IFRS in den nächsten drei Jahren erwägen. Die Ergebnisse der Erhebung deuten auch darauf hin, dass die Unternehmen der Meinung sind, dass ihren Angestellten genügend Kenntnisse in IFRS fehlen, um den Übergang zu bewältigen und zukünftig IFRS-Abschlüsse zu erstellen. Dies gilt für Geschäftstätigkeit innerhalb und außerhalb der Vereinigten Staaten. Mehr als die Hälfte der Unternehmen, die die Einführung von IFRS erwägen würden, sagen, dass ihnen ausreichend ausgebildetes Personal in ihren US-amerikanischen Betrieben fehle, während etwa ein Drittel der Unternehmen meinte, dass ihnen ausreichend ausgebildetes Personal in ihren ausländischen Betrieben fehle. Laden Sie sich die Ankündigung der Befragung herunter (in englischer Sprache, 23 KB). Ein detaillierter Bericht über die Erhebung soll Ende dieses Monats zur Verfügung stehen; wir werden ihn dann auf IAS Plus zur Verfügung stellen.
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Fragen und Antworten des Stabs des IASB zum Diskussionspapier zu Versicherungsverträgen

04.11.2007

Als Reaktion auf viele Fragen, die bezüglich des Abschnitts zu Dienstleistungsmargen im Diskussionspapier Vorläufige Ansichten zu Versicherungsverträgen eingegangen sind, hat der Stab des IASB ein Dokument mit Fragen und Antworten erstellt und auf der Projektseite zu Versicherungsverträgen auf der Internetseite des IASB hinterlegt.

Das englischsprachige Dokument kann auch direkt über folgende Verknüpfung heruntergeladen werden: http://media.iasb.org/Service%20margin%20draft%20FAQs%20(2).pdf (67 KB). Wenn Sie das Diskussionspapier selbst noch einmal einsehen wollen, folgen Sie dieser Verknüpfung (Hauptteil des Diskussionspapiers in englischer Sprache ohne Anhänge, 876 KB); die zugehörigen Anhänge finden Sie hier (534 KB).
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Mitschrift von der IFRIC-Sitzung im November 2007

03.11.2007

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) kam am Donnerstag, den 1. November in den Räumen des IASB in London zusammen.

Die Sitzung war ursprünglich für zwei Tage angesetzt, aber IFRIC schloss die Arbeiten an einem Tag ab. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschrift der Deloitte-Beobachter auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst..
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IFRS Musterkonzernabschluss für 2007

03.11.2007

Unsere internationalen Deloitte-Kollegen haben den IFRS Musterkonzernabschluss für am 31. Dezember 2007 endende Berichtsperioden veröffentlicht.

Der Musterkonzernabschluss enthält erläuternde Beispiele zur Anwendung der Darstellungs- und Anhangsangabevorschriften der IFRS von Unternehmen, die keine IFRS-Erstanwender sind. Sie enthalten auch zusätzliche Angaben, die als „Best Practice" erachtet werden, insbesondere wo solche Angaben in den erläuternden Beispielen enthalten sind, inklusive einer Referenz zum spezifischen Standard. Laden Sie sich den englischsprachigen Musterkonzernabschluss 2007 herunter (700 KB). Sie finden einen dauerhaften Link auf dieses Dokument sowie Verknüpfungen auf zugehörige Darstellungs-, Anhangs- und Compliance-Checklisten auf der englischsprachigen Seite zu den Musterkonzernabschlüssen unserer internationalen Kollegen. Publikationen von Deloitte in deutscher Sprache finden Sie hier.
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Tagesordnung für die Novembersitzung des IASB

02.11.2007

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 13. November, bis Freitag, den 16. November 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen.

Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder. Am Montag, den 12. November 2007 bietet der IASB Gespräche am Runden Tisch zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 32 Finanzinstrumente: Angaben und Darstellungen und IAS 1 Darstellung des Abschlusses an: Zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen. Die Veranstaltung findet in der Bridewell Suite im Crowne Plaza City Hotel, 19 New Bridge Street in London statt.

13. bis 16. November 2007, London

Montag, 12. November 2007 (Crowne Plaza City Hotel)

Öffentliche Gespräche am Runden Tisch zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 32 und IAS 1: Zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen.

1. Gesprächsrunde: 13:00h bis 15:00h

2. Gesprächsrunde: 15:30h bis 17:30h

Dienstag, 13. November 2007 (nur nachmittags)

Rahmenkonzept ─ Bewertung

IFRIC Stand der Arbeiten

Mittwoch, 14. November 2007 (nur nachmittags)

Erlöserfassung

Donnerstag, 15. November 2007

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ─ Vorläufige Definition des gegenwärtigen Zugangspreises und des gegenwärtigen Abgangspreises

Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen ─ Änderungen an IAS 24 ─ Erneute Erwägungen der Antworten auf den Entwurf

Änderungen an IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen ─ Ausübungsbedingungen und Annullierungen

Versicherungsverträge ─ Bilanzierung durch den Versicherungsnehmer

Darstellung des Abschlusses ─ Phase B ─ Darstellung im Hauptteil des Jahresabschlusses

Freitag, 16. November 2007 (nur vormittags)

Unternehmenszusammenschlüsse – Der Board wird die Anwendungsdaten für den überarbeiten Standard IFRS 3 und den geänderten Standard IAS 27 erörtern.

Zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen – Der Board lässt sich über die Ergebnisse der Gespräche am Runden Tisch vom Montag, den 12. November 2007, unterrichten.

Konsolidierung (Lerneinheit)

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Rahmen der Finanzberichterstattung in der Ukraine

01.11.2007

Das ukrainische Gesellschaftsrecht und das ukrainische Bilanzierungsgesetz schreiben vor, dass alle Unternehmen ihre Abschlüsse nach den ukrainischen Rechnungslegungsstandards (Ukrainian Accounting Standards, UAS) erstellen müssen.

Die UAS stimmen nicht mit den IFRS überein. Es besteht auch ein vereinfachter Satz von UAS für kleine Unternehmen. Unter dem Bilanzierungsgesetz ist ein Rat für Rechnungslegungsmethodik eingerichtet, der auch die Befugnis hat, UAS zu entwickeln.

Es gibt für keine Art von Unternehmen eine Vorschrift, die IFRS wie vom IASB herausgegeben anzuwenden. Die Anwendung der IFRS ist marktbestimmt. Einige Unternehmen erstellen IFRS-Abschlüsse zusätzlich zu ihren Abschlüssen nach den ukrainischen Rechnungslegungsstandards.

Banken befolgen die Vorschriften des Bankgesetzes, das die Nationalbank der Ukraine befugt, Bankbilanzierungsstandards zu erlassen. Obwohl die Nationalbank 1998 ein Vorschrift erließ, nach der IAS/IFRS anzuwenden sind, wird diese Vorschrift derzeit nicht für alle Banken durchgesetzt.

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EFRAG wird Kosten-Nutzen-Analyse der IFRS durchführen

30.10.2007

Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) berichtet in der Ausgabe vom Oktober 2007 des EFRAG-Update (in englischer Sprache, 62 KB), dass EFRAG wahrscheinlich in Zukunft den Umfang der Arbeit ausweiten wird, die sie normalerweise für die Erstellung einer Übernahmeempfehlung für die europäische Kommission vornimmt.

Zukünftig soll „irgendeine Form der Kosten-Nutzen-Analyse" für einzelne IFRS einschließlich der Interpretationen vorgenommen werden. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszugs aus dem EFRAG-Update:

Auf der Oktobersitzung der europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) erklärte die Europäische Kommission, dass sie entschieden hat, dass zukünftig weiterreichende Arbeiten hinsichtlich der Kosten und der Nutzen von Standards und Interpretationen durchgeführt werden müssen. Der IASB hat sich offensichtlich bereit erklärt, diese Arbeiten auszuführen, wenn Vorschläge für neue Standards und Interpretationen entwickelt werden, aber diese Zusage deckt keine Projekte ab, die bereits weit voran geschritten sind, und keine Materialien, die bereits herausgegeben aber noch nicht übernommen worden sind. Die Europäische Kommission diskutiert deshalb mit EFRAG den Bedarf an irgendeiner Form der Kosten-Nutzen-Analyse, die als Teil des Übernahmeprozesses auszuführen sein wird. Diese Diskussionen sind noch nicht abgeschlossen, aber es scheint wahrscheinlich, dass EFRAG darin bestärkt werden wird, die Arbeit, die sie im Moment im Zuge der Erstellung einer Übernahmeempfehlung ausführt, auszuweiten. Dies würde dann nicht nur für noch nicht herausgegebene Standards und Interpretationen gelten, sondern auch für diejenigen Standards und Interpretationen, zu denen EFRAG noch nicht eine endgültige Übernahmeempfehlung ausgesprochen hat, also IFRIC 13 Kundentreueprogramme, IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung und IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007). Es wurde darauf hingewiesen, dass einige weitere Arbeit hinsichtlich der Materialien ausgeführt werden müsse, zu denen EFRAG bereits eine Übernahmeempfehlung ausgesprochen hat: IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen und IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007). Diese Arbeiten werden wahrscheinlich zum Großteil von der Kommission übernommen.

Es ist daher inzwischen unwahrscheinlich, dass IFRIC 12 bis 14, IAS 23 (überarbeitet) und IAS 1 (überarbeitet) vor Ablauf des Jahres 2007 übernommen werden. EFRAG wird weiterhin regelmäßig Berichte zum Status des Übernahmeprozesses auf ihrer Internetseite (www.efrag.org) in Form ihres Status des Übernahmeprozesses veröffentlichen [diese Berichte finden Sie auch weiterhin regelmäßig auf IAS Plus].

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Materialien zur öffentlichen Diskussion des DSR vom 24. Oktober 2007

30.10.2007

Der Deutsche Standardisierungs Rat (DSR) hatte zum 24. Oktober 2007 alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen zu einem Diskussionsforum zu dem von EFRAG und dem DRSC veröffentlichten Diskussionspapier Revenue Recognition – A European Contribution eingeladen.

Mitglieder des Podiums waren Liesel Knorr (Präsidentin des DSR), Prof. Dr. Manfred Bolin (Generalsekretär des DRSC) und Dr. Mareike Kühne (Projektmanagerin des DRSC). Frau Dr. Kühne gab einen Überblick über Anlass und Inhalt des Diskussionspapiers von PAAinE (Proactive Accounting Activities in Europe) Revenue Recognition – A European Contribution. Folgende Dokumente stehen Ihnen jetzt auf der Seite des DRSC zur Verfügung:

die Präsentation von Frau Dr. Kühne (190 KB) und

das Protokoll der Veranstaltung mit den wesentlichen Inhalten der Wortmeldungen der Teilnehmer (15 KB).

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Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses

29.10.2007

EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

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Leitlinien der Schweizer Börse zur IFRS-Umsetzung

27.10.2007

Die Zulassungsstelle der Schweizer Börse SWX hat in der Mitteilung Nr.

8/2007 (28 KB) bekannt gegeben, welche Schwerpunkte sie bei der Durchsicht der Geschäftsberichte 2007 und der Halbjahresberichte 2008 jener Unternehmen zu überwachen erwartet, die an der Schweizer Börse gelistet sind. Die Prüfungsgebiete sind die folgenden:

Finanzinstrumenten: Angaben (IFRS 7)

Rechnungslegungsgrundsätze (IAS 1)

Ertragsteuern (IAS 12)

Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (IAS 24)

Im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte (IAS 38/IFRS 3)

Die Zulassungsstelle der SWX hat ferner ihr Rundschreiben Nr. 6 aktualisiert, in welchem 24 IFRS-Sachverhalte aufgeführt werden, die in der Vergangenheit zu Diskussionen oder Maßnahmen gegen Emittenten geführt haben. Permanente Links finden Sie auf der Schweizer Länderseite.

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