Nachrichten

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Frohe Weihnachten!

24.12.2014

Wir wünschen allen Nutzern von IAS Plus ein frohes und friedvolles Weihnachtsfest.

Wir freuen uns, Sie nach den Festtagen wieder bei uns begrüßen zu dürfen.
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EFRAG bittet um Bewerbungen für TEG

23.12.2014

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Bewerbungen für die Mitgliedschaft in ihrem Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG), um zwei Vakanzen zu füllen. EFRAG sucht insbesondere nach einem Ersteller aus dem industriellen oder kaufmännischen Bereich und einem Prüfer, wenn möglich mit ausgewiesener Versicherungsexpertise.

Der neue EFRAG-Board hat letzte Woche die Ernennung von sechs neuen Mitgliedern von TEG bekanntgegeben, aber es bestehen weiterhin zwei Vakanzen, da unter nach der neuen EFRAG-Struktur TEG bis zu 16 Mitglieder hat. Die Vakanzen sollen zum 1. April 2015 oder sobald wie möglich danach gefüllt werden. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

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Neue AFRAC-Entwicklungen

23.12.2014

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) stellt auf seiner Internetseite eine Stellungnahme zur Rechnungslegung in Österreich und eine Stellungnahme zu einem IASB-Entwurf zur Verfügung.

Die Stellungnahme "Einzelfragen zur Rechnungslegung von Privatstiftungen" ist der Klärung der folgenden acht Fragen zur Rechnungslegung von Privatstiftungen gewidment:

  • Was bedeutet die Anweisung gemäß § 18 PSG, die dort angeführten Bestimmungen des UGB sinngemäß anzuwenden?
  • Besteht für die gesetzlichen Vertreter von Privatstiftungen die Verpflichtung, ein rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem einzurichten?
  • Wie hat das Gliederungsschema für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung auszusehen?
  • Wie ist das Eigenkapital darzustellen?
  • Wie sind Zuwendungen an Begünstigte bilanziell darzustellen?
  • Wie sind eigene Rechnungskreise darzustellen?
  • Zu den Besonderheiten des Lageberichts bei Privatstiftungen
  • Wie ist die Zwischenkörperschaftsteuer gemäß § 22 Abs 2 KStG im Jahresabschluss von Privatstiftungen zu behandeln?

Sie können sich die Stellungnahme hier von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

Ferner hat AFRAC gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2014/3 Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12) Stellung genommen. Mit dem vorgeschlagenen Änderungen soll klargestellt werden, wann latente Steueransprüche für nicht realisierte Verluste anzusetzen sind. Insgesamt unterstützt AFRAC die im Entwurf vorgeschlagenen Änderungen an IAS 12, da diese zu weniger Vielfalt in der praktischen Anwendung der Grundprinzipien des Standards führen. AFRAC ist jedoch der Ansicht, dass die meisten der vorgeschlagenen Änderungen nicht notwendig sind, da die adressierten Themen in der aktuellen Version des IAS 12 ausreichend behandelt werden. Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme hier von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

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IDW-Stellungnahme zu Güteaussagen in Bezug auf integrierte Berichterstattung

23.12.2014

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem internationalen Rat für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Council, IIRC) Stellung zu dessen Diskussionspapieren zu externen Bestätigungen im Zusammenhang mit der integrierten Berichterstattung von Unternehmen genommen.

Während der Entwicklung des Rahmenkonzepts des IIRC wurde verschiedentlich die "Prüfbarkeit" von integrierten Berichten als Hindernis einer weiteren Verbreitung der integrierten Berichterstattung genannt. Gleichzeitig betonten Investoren, integrierte Berichte nur zu nutzen, wenn diese einer Prüfung durch einen unabhängigen Dritten unterlegen haben. Vor diesem Hintergrund und auch, um die Glaubwürdigkeit und die Konsistenz der integrierten Berichterstattung insgesamt zu fördern, hat der IIRC im Juli 2014 zwei Diskussionspapiere zu diesem Thema veröffentlicht.

In seiner Stellungnahme äußert sich das IDW eher kritisch. Zum einen wird angemerkt, dass viele der Fragen in den Diskussionspapieren eher die Erstellung von integrierten Berichten betreffen, nicht deren Prüfung. Zum anderen kritisiert das IDW, dass das Rahmenkonzept in dieser Diskussion als gegeben hingestellt wird. Nach Meinung des IDW sollten aber auch möglicherweise erforderliche Änderungen am Rahmenkonzept nicht ausgeschlossen werden.

Zugang zu englischsprachigen Stellungnahme haben Sie auf der Internetseite des IDW.

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Berufungen in das IFRS Interpretations Committee und in den IFRS-Beirat

22.12.2014

Die IFRS-Stiftung hat zwei Berufungen in das IFRS Interpretations Committee und in den IFRS-Beirat bekanntgegeben. Die Berufungen sind derzeit nur vertretungsweise bzw. kommissarisch.

Robert Uhl, Leiter des IFRS Centre of Excellence in den Vereinigten Staaten, wurde mit sorfortiger Wirkung in das IFRS Interpretations Committee berufen. Er nimmt den Rest der Amtszeit von Laurence Rivat wahr, die zum Mitglied des neuen EFRAG-Boards berufen wurde. Uhls Amtszeit läuft daher vorerst bis zum 30. Juni 2015.

Roger Marshall, Interimspräsident des neuen EFRAG-Board und Vorsitzder der Rechnungslegungsrats des britischen Standardsetzers FRC, wird EFRAG ab dem 1. Januar 2015 komissarisch im IFRS-Beirat des IASB vertreten, bis ein endgültiger Präsident des neuen EFRAG-Boards bestimmt ist.

Auf der Internetseite der IFRS-Stiftung finden Sie eine entsprechende Presseerklärung.

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Zwei Stellungnahmen des IDW

22.12.2014

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite zwei Stellungnahmen zur Verfügung: eine gegenüber dem IASB zum Entwurf ED/2014/4 (Bilanzierungsobjekt) und eine gegenüber dem IPSASB zur Frage, welche Unternehmen die IPSAS anwenden sollen.

Mit dem IASB-Entwurf ED/2014/4 soll klargestellt werden, dass das Bilanzierungsobjekt in Bezug auf Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen die Beteiligung als Ganzes ist, dass aber der beizulegende Zeitwert von marktnotierten Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen das Produkt aus dem notierten Preis je Einheit und der Anzahl der gehaltenen Finanzinstrumente ohne weitere Anpassungen sein soll. Das IDW begrüßt die Ausführungen des IASB zur Rechnungslegungseinheit. Dagegen wird die generelle Fair-Value-Ermittlung im Fall einer Notierung auf einem aktiven Markt als Produkt aus quotiertem Preis und Anzahl der Finanzinstrumente abgelehnt, weil das relevante Merkmal der Beteiligungen (z.B. Beherrschung) ohne eine entsprechende Anpassung (z.B. durch die Berücksichtigung einer Kontrollprämie) o.Ä. nicht in die Bewertung einfließe. Die vom IASB vorgeschlagene simplifizierende Berechnung bei Notierung auf einem aktiven Markt steht nach Auffassung des IDW im Widerspruch zur Bestimmung der Rechnungslegungseinheit. Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hatte im August 2014 ein Konsultationspapier veröffentlicht, mit dem der Frage nachgegangen werden soll, in wieweit die Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) durch staatliche Wirtschaftsunternehmen (Government Business Entities, GBE) und andere Unternehmen angewendet werden sollen. Bislang sind staatliche Wirtschaftsunternehmen von der Anwendung der IPSAS explizit ausgenommen; das Vorwort zu den IPSAS verweist ausdrücklich darauf, dass diese Unternehmen die IFRS anzuwenden haben. Nach Meinung des IDW soll der Begriff der GBE in Zukunft weder vom IPSASB definiert noch sollten diese per se von einer Anwendung der IPSAS ausgeschlossen werden. Damit stimmt das IDW der vorläufigen Auffassung des IPSASB zu. Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

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IFRS 9 wieder in den EFRAG-Statusbericht aufgenommen

19.12.2014

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat einen neuen Statusbericht zum Stand der Übernahme der IFRS in Europa veröffentlicht, der widerspeigelt, dass (i) der IASB gestern endgültige Änderungen als Ergebnis zweier begrenzter Projekte veröffentlicht hat, (ii) EFRAG eine endgültige Übernahmeempfehlung in Bezug auf 'Equity-Methode im separaten Abschluss (Änderungen an IAS 27)' ausgesprochen hat und (iii) die Übernahme von IFRS 9 in europäisches Recht wieder auf die Agenda der EU genommen wurde.

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EFRAG veröffentlicht Übernahmeempfehlung im Hinblick auf die Anwendung der Equity-Methode im separaten Abschluss

19.12.2014

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Übernahmeempfehlung für die vom IASB herausgegebenen Änderungen an IAS 27 ausgesprochen, mit denen die Equity-Methode als Bilanzierungsoption für Anteile an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im separaten Abschluss eines Investors wieder zugelassen.

EFRAG unterstützt die Änderungen. EFRAG ist zu dem Schluss gekommen, dass die Änderung den Kriterien für eine Übernahme für die Anwendung in der EU entsprechen und dass der Nutzen aus der Übernahme die daraus entstehenden Kosten aufwiegt.

Auf der Internetseite von EFRAG stehen Ihnen die folgenden Informationen in englischer Sprache zur Verfügung:

In diesem Zusammenhang hat EFRAG auch den Bericht aktualisiert, der den Status der Übernahme der IFRS in Europa widerspiegelt.

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Internetpräsentation zur Angabeninitiative des IASB

19.12.2014

Am 29. Januar 2015 bietet der Stab des IASB eine live ausgestrahlte Internetpräsentation zur Angabeninitiative des IASB und den zugehörigen Projekten an.

Im Rahmen der Angabeninitiative wurden gestern endgültige Änderungen an IAS 1 und vorgeschlagene Änderungen an IAS 7 veröffentlicht. Darüber hinaus sollen im zweiten Quartal 2015 ein Diskussionspapier im Projekt zu Angabeprinzipien und der Entwurf eines Leitliniendokuments im Projekt zu Wesentlichkeit veröffentlicht werden. Im Projekt zur Überprüfung bestehender Angabevorschriften sollen die Erörterungen im ersten Quartal 2015 aufgenommen werden.

Die Internetpräsentation des Stabs des IASB, die auch einen Abschnitt mit Fragen und Antworten umfassen soll, beginnt um 10:00h Londoner Zeit und wird ca. 45 Minuten dauern. Die Sendung ist kostenfrei, erfordert aber eine Registrierung. Weiter Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

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Ergebnisse der 6. Jahrestagung der AOSSG

19.12.2014

Die Gruppe der Standardsetzer aus dem asiatisch-pazifischen Raum (Asian-Oceanian Standards Setters Group, AOSSG) hat ein Kommuniqué zu ihrer Sitzung veröffentlicht, die am 26. und 27. November 2014 in Hongkong stattfand.

Zusätzliche zu verschiedenen Projekten des IASB (einschließlich aller großen laufenden Projekte) erörterten die Teilnehmer auch die folgenden Themen:

  • Islamische Bilanzierung. Die Teilnehmer erörterten insbesondere eine Studie der AOSSG-Arbeitsgruppe zu islamischer Bilanzierung, in deren Rahmen 132 Finanzinstitute weltweit untersucht worden waren. Sie kamen zu dem Schluss, dass weitere Kontaktaufnahmen mit Ministerien, Zentralbanken und Wertpapierregulierern notwendig sein könnten, um die Anwendung der IFRS durch islamische Finanzinstitute weiter zu fördern.
  • IFRS in der Region. AOSSG-Mitglieder aus Japan, Indonesien, Sri Lanka und Indien informierten über den aktuellen Stand bei der Übernahme der IFRS in ihren jeweiligen Rechtskreisen.
  • Aufbau regionaler Kapazitäten. Das IFRS Centre of Excellence für Entwicklungsländer der AOSSG hat die geplanten Aktivitäten für den Aufbaue eines Centre of Excellence in Nepal nach zwei Jahren abgeschlossen.
  • Strategischer Plan der AOSSG. Die Teilnehmer erörterten die wesentlichen geplanten AOSSG-Aktivitäten in den nächsten fünf Jahren. Zusätzlich zu bestimmten Interna vereinbarten sie auch die folgenden Punkte:
    • Die AOSSG wird den Konsultationsprozess des IASB durch (i) Bekanntmachung der AOSSG-Standpunkte durch schriftliche Einreichungen, physische Treffen und durch den Vertreter der AOSSG im ASAF und (ii) durch Beitrag zu den Forschungsprojekten des IASB weiter unterstützen.
    • Die AOSSG wird ihre Mitglieder bestärken und daran erinnern, die Verpflichtung der AOSSG auf einen einzigen Satz hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandards zu unterstützen.
    • Die AOSSG wird weiter den Kontakt mit Vertretern der IFRS-Stiftung, des IFRS-Beirats und des IASB aus dem asiatisch-pazifischen Raum sowie mit dem Stab des Verbindungsbüros in Tokio aufrecht erhalten.
    • Die AOSSG wird sicherstellen, dass die lokalen Anwender sich der AOSSG und ihrer Ziele bewusst sind.
Sie können sich das englischsprachige Kommuniqué zu den Ergebnissen der Sitzung direkt von der Internetseite der AOSSG herunterladen.

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