IIRC stellt Rahmenkonzept für die integrierte Berichterstattung fertig

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09.12.2013

Der internationale Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) hat sein internationales Rahmenkonzept für die integrierte Berichterstattung fertiggestellt. Das Rahmenkonzept zielt darauf ab, die grundlegenden Konzepte, Prinzipien und inhaltlichen Anforderungen der integrierten Berichterstattung (vom IIRC mit <IR> bezeichnet) zu erläutern. Nach Meinung des IIRC ist die integrierte Berichterstattung der nächste Schritt in der Entwicklung der Unternehmensberichterstattung.

 

Hintergrund

Der IIRC wurde im August 2010 mit dem Ziel gegründet, ein global akzeptiertes Rahmenkonzept für den Prozess zu schaffen, der der Berichterstattung eines Unternehmens über die Schöpfung von Werten über die Zeit hinweg dient. Die Gründung des IIRC führte die Nachhaltigkeitsinitiative des britischen Thronfolgers (Accounting for Sustainability Project, A4S), die Global Reporting Initiative (GRI) und Vertreter aus der Zivilgesellschaft, von Unternehmen, Prüfungsgesellschaften, Regulierern, gemeinnützigen Organisationen und Standardsetzern zusammen.

Seit seiner Gründung  hat der IIRC seine Arbeit unter anderem durch die folgenden Schritte vorangetrieben:

  • Veröffentlichung eines Diskussionspapiers mit dem Titel Auf dem Weg hin zu einer integrierten Berichterstattung – Werte kommunizieren im 21. Jahrhundert im September 2011
  • Gründung des IIRC-Pilotprogramms im Oktober 2011 zur Erprobung und Diskussion von Sachverhalten der <IR>
  • Freigabe eines Prototypen des Rahmenkonzepts für die <IR> im November 2012
  • Herausgabe eines Konsultationsentwurfs des vorgeschlagenen Rahmenkonzepts und einer Reihe von Hintergrundpapieren zu wesentlichen Konzepten der <IR> im April 2013

Die Veröffentlichung des finailiserten Rahmenkonzepts erfolgte nach weiteren Konsultationen und Erörterungen der Rückmeldungen, die während des Konsultationsprozesses eingingen, durch den IIRC und seine Arbeitsgruppen.

 

Überblick über die <IR>

Integrierte Berichterstattung wird vom IIRC als die Grundlage für eine tiefgreifende Änderung der Art und Weise gesehen, wie Unternehmen geführt werden und wie sie gegenüber ihren Anteilseignern Bericht erstatten. Ein ausdrückliches Ziel der <IR> ist es, integriertes Denken und Entscheiden zu unterstützen. Integriertes Denken wird im Rahmenkonzept als “aktives Erwägen der Beziehungen zwischen seinen verschiedenen operative und funktionalen Einheiten und der Kapitalien, die das es verwendet oder auf die es Auswirkungen hat, durch ein Unternehmen”.

Im Rahmenkonzept wird die Vision des IIRC wie folgt beschrieben:

Die langfristige Vision des IIRC ist eine Welt, in der das integrierte Denken in die generelle Geschäftspraxis im öffentlichen und im privaten Sektor eingebettet wird, erleichtert durch die <IR> als Norm für die Unternehmensberichterstattung. Der Kreislauf integrierten Denkens und Berichterstattens, der zu einer wirksamen und produktiven Kapitalzuweisung führt, wird als Antrieb für die Finanzmarktstabilität und Nachhaltigkeit wirken.

Drei wesentliche Konzepte liegen der <IR> zugrunde:

  1. Wertschöpfung für das Unternehmen und andere – Aktivitäten, Zusammenspiel und Beziehungen eines Unternehmens, seine Produkte und andere Ergebnisse aus den Kapitalien, die es verwendet oder auf die es Auswirkungen hat und seine Möglichkeiten, auf diese Kapitalien in einem fortlaufenden Kreislauf zuzugreifen;
  2. Kapitalien – Ressourcen und Beziehungen, auf die ein Unternehmen zugreift oder auf die es Auswirkungen hat; diese werden im Rahmenkonzept als finanzielles und produziertes, geistiges, Human-, soziales, Beziehungs- und natürliches Kapital definiert (ein Unternehmen muss für die integrierte Berichterstattung nicht auf diese Kategorienaus Bezug nehmen, und ein integrierter Bericht muss nicht alle Kapitalien abdecken – der Schwerpunkt liegt auf Kapitalien, die für ein Unternehmen relevant sind);
  3. Wertschöpfungsprozess – in dessen Zentrum steht das Geschäftsmodell, das sich auf verschiedenen Kapitalien und Eingaben bezieht und durch Geschäftsaktivitäten zu Ausgaben in Form von Produkten, Dienstleistungen, Nebenprodukten und Abfällen sowie zu anderen Ergebnissen (interne und externe Auswirkungen auf Kapitalien) führt.

Zum Zweck eines integrierten Berichts heißt es im Rahmenkonzept:

Der Hauptzweck eines integrierten Berichts liegt darin, Finanzkapitalgebern zu erläutern, wie ein Unternehmen Werte über die Zeit hinweg schafft. Ein integrierter Bericht ist für alle Parteien nützlich, die sich dafür interessieren, welche Möglichkeiten der Wertschöpfung über die Zeit hinweg ein Unternehmen hat. Dazu gehören auch Arbeitnehmer, Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner, Gemeinden, Gesetzgeber, Regulierer und politische Entscheidungsträger.

Die Bausteine eines integrierten Berichts sind die folgenden:

  • Leitprinzipien – diese bilden die Grundlage für die Erstellung eines integrierten Berichts und bestimmen den Inhalt und die Darstellung der Informationen und
  • Inhaltliche Bestandteile – diese sind die wesentlichen Kategorien von Informationen, die in einen integrierten Bericht aufzunehmen sind, der nach dem Rahmenkonzept erstellt wird; sie sind als Reihe von fragen und nicht als verbindliche Liste von Angabevorschriften gestaltet.

In der nachfolgenden Tabelle ist jeder dieser bausteine erläutert, wobei auch andere Kernvorschriften für einen integrierten Bericht berücksichtigt werden:

 

Allgemeine Zusammenfassung der Vorschriften für einen integrierten Bericht

KERNVORSCHRIFTEN

  • Ein integrierter Bericht sollte eine gezielte, identifizierbare Kommunikation sein.
  • Eine Kommunikation, die als integrierter Bericht bezeichnet wird und auf das Rahmenkonzept Bezug nimmt, sollte alle Kernvorschriften berücksichtigen, es sei denn, verlässliche Daten sind nicht verfügbar oder gesetzliche Vorschriften oder Wettbewerbsnachteile sprechen dagegen, wesentliche Informationen preiszugegeben.
  • Der integrierte Bericht sollte eine Erklärung der Führungs- und Aufsichtsverantwortlichen enthalten, die bestimmten Vorschriften genügt.

LEITPRINZIPIEN

  • Strategische Ausrichtung – Der integrierte Bericht sollte einen Einblick in die strategischen Ziele eines Unternehmens bieten und darüber informieren, wie diese Ziele mit den Möglichkeiten des Unternehmens, nachhaltig Werte zu schaffen und zu erhalten, und den Ressourcen und Beziehungen, von denen das unternehmen abhängt, im Einklang stehen.
  • Vernetzte Informationen — Der integrierte Bericht sollte die Beziehungen zwischen den verschiedenen Komponenten des Geschäftsmodells des Unternehmens und den externen Faktoren aufzeigen, die Auswirkungen auf das Unternehmen haben und von denen seine Leistung abhängt.
  • Beziehungen zu Anteilseignern – Der integrierte Bericht sollte die Beziehungen des Unternehmens zu den wesentlichen Gruppen seiner Anteilseigner aufzeigen und darstellen, wie und in welchem Maß das Unternehmen ihre Bedürfnisse erkennt, berücksichtigt und auf sie eingeht.
  • Prägnanz, Verlässlichkeit, Vollständigkeit, Wesentlichkeit, Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit – Der integrierte Bericht sollte prägnante, verlässliche Informationen bieten, die für die Einschätzung der Möglichkeiten des Unternehmens, kurz-, mittel- und langfristig Werte zu schöpfen und zu erhalten, wesentlich sind. Sie sollten ausreichend für diese Beurteilung sein, ohne den Bericht durch unwesentliche Informationen zu belasten. Negative und positive Faktoren sollten dabei ausgeglichen dargestellt werden, und die Darstellung sollte über die Zeit hinweg einheitlich erfolgen.

INHALTLICHE BESTANDTEILE

  • Organisatorischer Aufbau und Geschäftsmodell – Der integrierte Bericht sollte den Unternehmenszweck, die wesentlichen Geschäftstätigkeiten, die Märkte, Produkte und Dienstleistungen, das Geschäftsmodell, die wertbestimmenden Treiber und Abhängigkeiten von Anlegergruppen sowie die Risikoeinstellung des Unternehmens beinhalten.
  • Governance – Der integrierte Bericht sollte Auskunft darüber geben, wie die Aufsichts- und Führungsstruktur des Unternehmens seine Möglichkeit, über die Zeit hinweg kurz-, mittel- und langfristig Werte zu schöpfen, unterstützt.
  • Geschäftsumfeld, Risiken und Chancen – Der integrierte Bericht sollte eine detaillierte Beschreibung der wesentlichen Sachverhalte, eine Darstellung des Entscheidungsprozesses in Bezug auf die Wesentlichkeit von Sachverhalten und eine Erläuterung, wie die wesentlichen Sachverhalte die Möglichkeiten des Unternehmens, nachhaltig Werte zu schaffen und zu erhalten, beeinflussen, beinhalten.
  • Strategische Ziele und Strategien für die Erreichung dieser Ziele – Der integrierte Bericht sollte eine Beschreibung der Risikomanagementvereinbarungen in Bezug auf Hauptressourcen und -beziehungen, der Verflechtungen sowie der Merkmale beinhalten, die das Unternehmen einzigartig machen und befähigen, künftig Werte zu schöpfen. Dies kann beispielsweise das Maß betreffen, zu dem Nachhaltigkeitserwägungen in die Strategie eingebettet wurden und dem Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
  • Erzielte Leistung – Der integrierte Bericht sollte eine prägnante und umfassende Beschreibung beinhalten, wie die Leistung des Unternehmens vor dem Hintergrund seiner strategischen Ziele und der diesbezüglichen Strategien einzuschätzen ist. Dies schließt wesentliche Unternehmenskennzahlen, organisatorischen Auswirkungen (positiv und negativ) auf Ressourcen und Beziehungen und bedeutende externe Faktoren, die Auswirkungen auf die Leistung des Unternehmens hatten und haben ein.
  • Zukunftsperspektiven – Der integrierte Bericht sollte Möglichkeiten, Herausforderungen und Unsicherheiten aufzeigen, denen sich das Unternehmen wahrscheinlich bei der Erreichung seiner strategischen Ziele gegenübersieht, und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf seine Strategien und die künftige Leistung erläutern.
  • Grundlage der Erstellung und Darstellung – Im integrierten Bericht sollte dargestellt werden, wie das Unternehmen bestimmt, welche Sachverhalte in den Bericht aufgenommen werden und wie wie sie quantifiziert oder evaluiert werden.

 

Änderungen, die im Rahmen der Finalisierung des Rahmenkonzepts vorgenommen wurden

Im endgültigen Rahmenkonzept sind die Reaktionen des IIRC auf Rückmeldungen, die während des Konsultationsprozesses eingingen,und Rückmeldungen aus dem Pilotprojekt enthalten. Zu den aus diesen Änderungen vorgenommenen Rückmeldungen gehören die folgenden:

  • Die Beziehung zwischen einem integrierten Bericht und anderen Berichten und Kommunikationen (wie Finanzberichte und Nachhaltigkeitsberichte) wird besser erläutert. Im Rahmenkonzept heißt es, ein integrierter Bericht "zielt darauf ab, mehr als eine Zusammenfassung der Informationen in anderen Kommunikationen zu sein. [...] Er zeigt vielmehr die Verknüpfungen der Informationen deutlich, um zu zeigen, wie über die Zeit hinweg Werte geschaffen werden".
  • Das oberste Ziele eines integrierten Berichts wurde von einem Fokus auf den Adressaten (Finanzkapitalgeber) hin zu einem Fokus auf einen Zweck verschoben (erläuerung, wie ein Unternehmen über die Zeit hinweg Werte erschafft), um den größeren Interessenkreis der integrierten Berichterstattung widerzuspiegeln.
  • Die Konzepte 'Wert' und 'Wertschöpfung' wurden weiter erläutert, indem klargestellt wird, dass Werte aus Zunahmen, Abnahmen oder Veränderungen von Kapitalien entsehen und zwei verknüpfte Aspekte aufweisen: Wert für das Unternehmen und Wert für andere. Es wird auch erläutert, dasss Wert und Wertschöpfung im Bericht nicht quantifiziert werden müssen.
  • Bestimmte Begrifflichkeiten wurden geschärft. Dazu gehört auch die Beziehung zwischen integriertem Denken und integrierter Berichterstattung.
  • Es wurde ein zusätzliche inhaltlicher Bestandteil zur Grundlage der Erstellung und Darstellung aufgenommen.
  • Es wird größere Betonung auf die Verwendung bestehender Bewertungsleitlinien einschließlich Rechnungslegungsstandards gelegt, um eine Einheitlichkeit der Bewertung über verschiedene Berichte und Kommunikationen hinweg zu gewährleisten.
  • Es wurde Bedenken hinsichtlich der Einbindung derer, die mit Unternehmensführung und Aufsicht betraut sind, Rechnung getragen.
Die Frage, ob diejenigen, die mit Unternehmensführung und -steuerung beauftragt sind, eine Erklärung leisten sollen, dass sie ihre Verantwortung für den integrierten Bericht anerkennen, war eines der umstrittensten Themen im Konsultationsprozess des IIRC, bei dem nur knapp über 50% ihre Unterstützung aussprachen. Anlegervertreter waren allgemein der Ansicht, dass eine solche Erklärung notwendig sei, um dem integrierten Bericht Glaubwürdigkeit zu verleihen und ihn nicht als ein Marketinginstrument erscheinen zu lassen. Am deutlichsten gegen eine solche Erklärung sprachen sich Stellungnehmende in Rechtskreisn wie Japan aus, wo es gegenwärtig keine solche Vorschrift in Bezug auf Finanzberichte gibt und es keine Hineise gibt, dass dies Anleger dazu geführt habe, japanische Aktien kritischer anzusehen. Indem für integrierte Berichte ein höherer Maßstab angelegt wird, riskiert der IIRC, die Übernahme in diesen Märkten zu erschweren. Die Zeit wird zeigen, ob dies der Fall ist.

Dem Rahmenkonzept sind eine Grundlage für Schlussfolgerungen und ein weiteres Dokument beigegeben, in dem detaillierter gezeigt wird, wie auf Sachverhalte eingegangen wurde, die Stellungnehmende in ihren Anmerkungen zum Konsultationsentwurf vom April 2013 aufbrachten. Außerdem werden wesentliche Änderungen in der Struktur und im Inhalt, die sich im endgültigen Rahmenkonzept im Vergleich zum Konsultationsentwurf ergeben haben, aufgezeigt.

 

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IIRC zur Verfügung:

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