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IAASB-Vorsitzender spricht über die künftige Rolle des Prüfers und dessen Berichterstattung

16.08.2013

Auf der CReCER-Konferenz 2013 in Nicaragua hat der IAASB-Vorsitzende Prof. Arnold Schulder zur künftigen Rolle des Prüfers und die Berichtsweise der Prüfer gesprochen. He ging insbesondere darauf ein, wie seiner Ansicht nach die Vorschläge, die unlängst zur Berichtsweise des Prüfers angesprochen worden sind, Abschlussnutzern einen erhöhten Nutzen bringen würden.

Der IAASB hat unlängst einen Entwurf veröffentlicht, demzufolge Änderungen am Prüfungsbericht vorgeschlagen werden, darunter Vorschriften zur Aufnahme weiterer Informationen, wie die Prüfungen durchgeführt werden. Im Rahmen seiner Rede strich Schilder bestimmte Aspekte des Vorschlags heraus, die zu einer erheblichen Änderung der Art und Weise führen würden, wie Prüfer ihr Prüfungsurteil den Nutzern ihrer Berichte gegenüber zum Ausdruck bringen. Dies beinhaltet:

  • Eine Verschiebung des Urteils an die vorderste Stelle des Prüfungsberichts;
  • einen neuen Berichtsabschnitt, in welchem der Prüfer über bedeutende Sachverhalte, die im Rahmen der Prüfung aufgetreten sind, berichtet;
  • eine spezielle Aussage im Bericht über die Fähigeit des Unternehmens zur Fortführung seiner Tätigkeit;
  • eine Aussage zur Unabhängigkeit des Prüfers vom geprüften Unternehmen.

Die vorformulierte Mitschrift seiner Rede können Sie auf der Internetseite von IFAC abrufen.

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AASB-Essay zu Ausweis und Angaben

14.08.2013

Der australische Accounting Standards Board (AASB) hat einen Essay veröffentlicht, in welchem er Angaben und Ausweis im Kontext von Rahmenkonzepten diskutiert. In dem Essay wird argumentiert, dass in den Rahmenkonzepten infolge einer unzureichenden Erforschung der Beziehung zwischen den Bedürfnissen von Nutzern und den Charakteristika des Unternehmens eine "Lücke" zwischen der Zielsetzungs- und nachgelagerten Ebenen bestehe. In dem Essay wird ein möglicher breiterer Fokus auf 'Bestands- und Stromgrößen' und ein sich daraus ergebender neuer Ansatz für den Ausweis und die Angaben vorgeschlagen, der eine Abkehr von den traditionellen themenbezogenen Angaben darstellt.

Der AASB-Essay 2013-1 Überdenken des Wegs von einer Zielsetzung der Entscheidungsfindung im ökonomsichen Umfeld hin zu einem Angaben- und Ausweisrahmen stammt in erster Linie aus der Feder von Kevin Stevenson (AASB-Vorsitzender) und stellt den ersten Beitrag einer beabsichtigten Reihe dar, die durch das unlängst gebildete Forschungszentrum des AASB hervorgebracht werden soll. Die Reihe an Essays "soll ein Medium für eine große Bandbreite an zu erörternden Rechnungslegungsthemen sowie für aufgeworfene Ideen darstellen, mit denen eine Diskussion in Gang gesetzt und ein Führungsanspruch bei Denkansätzen auf dem Gebiet der Einwicklung von Bilanzierungsstandards geschaffen werden soll", auch wenn diese nicht notwendigerweise die Ansichten des AASB widerspiegeln.

In dem Essay wird die Sicht vertreten, dass sich die Diskussion in der Geschichte der Bilanzierungsstandards in weiten Teilen um Ansatz- und Bewertungsfragen gedreht habe und man eher in jüngerer Zeit die Bedeutung von Geschäftsmodellen bei der Entwicklung von Bilanzierungsstandards habe aufkommen sehen. Dies habe dazu geführt, dass sich Angaben in erster Linie "um die Erläuterung bilanzierter Posten" und die Zurverfügungstellung von Informationen über das Geschäftsmodell eines Unternehmens drehten. Folglich, so das Papier, könne man das derzeitige Angabenregime "als weitgehend ... themengetrieben" und auf das Herausziehen von Informationen über die Zahlungsstromwirkungen eines jeden Themas konzentiert kennzeichnen; demgegenüber lasse sich der Ausweis nach Ansicht von Stevenson durch "ein Minimum an geforderten Ausweiszeilen, ein etwas gekünsteltes Format und nur begrenzt vorhandene Ordnungsprinzipien" charakterisieren.

Obgleich der Essay ursprünglich dazu gedacht war, einen Beitrag zur Unterscheidung der Prinzipien für Angaben und Ausweis zu leisten, kommt Stevenson stattdessen zu dem Schluss, dass der Kernfokus von Rahmenkonzepten "auf der Identifizierung der Charakteristika von Unternehmen liegen solle, mit denen sich die Nutzer auseinandersetzen sollten, um Entscheidungen über eine Allokation knapper Ressourcen zu treffen." In dem Papier heißt es weiter:

 

Bringt man es auf den Punkt, ... so haben wir uns hinsichtlich der Entscheidungsfindung im wirtschaftlichen Umfeld zu unbedacht und zu bereitwillig gezeigt, mehr oder minder unausgegorene Satzteile wie 'Betrag, Zeitpunkt und Unsicherheit von Zahlungsströmen' zu akzeptieren. Mit diesem Essay sollen Informationen über die Höhe, den zeitlichen Anfall und die Unsicherheit solcher Zahlungen nicht heruntergeredet werden. Stattdessen soll dazu aufgerufen werden, die generischen Eigenschaften von Unternehmen herauszustreichen, die Nutzer in die Lage versetzen, die Bedeutung dieser Informationen auf einem verständlichen Aggregations- und Klassifizierungsniveau zu verstehen.

Im Einklang mit dieser Analyse wird in dem Essay die Sicht vertreten, dass Angaben und Ausweis auf einer viel 'höheren' Ebene im Rahmenkonzept erwogen werden sollten als nur "wir müssen verstehen, was wir zu vermitteln suchen, bevor wir über das wann und wie entscheiden." Es wird ausgeführt, was Stevenson als "nicht explizite oder nicht entwickelte Prinzipien" auf den Gebieten des Ausweises und der Angaben sowie als "wenig produktive Argumente gegenläufiger und nicht miteinander vereinbarer Ideen" ansieht, die "zu überbordenden und inkonsistenten Angabeanforderungen" führten.

In Weiterentwicklung dieser These werden in dem Essay breiter angelegte ökonomische Konzepte von 'Bestands- und Stromgrößen' aufgegriffen und "die möglichen Bestands- und Stromgrößen [untersucht], die ganz allgemein verwendet werden könnte, um die 'Wirkungsweise eines Unternehmens' zu beschreiben", bevor festgestellt wird, "dass es eine Liste eindeutig zu benennender Bestands- und Stromgrößen gebe und dass uns die Posten auf dieser Liste eigentlich ganz vertraut sind."

In dem Essay werden sechs vorläufig identifizierte Bestandsgrößen vorgeschlagen:

  1. die derzeitige Fähigkeit eines Unternehmen, Güter zu liefern resp. Dienstleistungen zu erbringen
  2. die Fähigkeit des Unternehmens, in den Grenzen seiner derzeitigen Finanzierungsstruktur seine derzeitige Tätigkeit effizient und wirksam zu finanzieren und seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen, wenn diese fällig werden
  3. die Fähigkeit des Unternehmens, seine derzeitige Tätigkeit aufrechtzuerhalten
  4. die Fähigkeit, das derzeitige Finanzierungsmodell aufrechtzuerhalten
  5. die Fähigkeit des Unternehmen, seine Tätigkeit zu verändern
  6. die Fähigkeit, wesentliche Änderungen in der Tätigkeit finanzieren zu können

Anschließend werden diese Konzepte in Beziehung zu Stromgrößen gebracht, also wesentliche Änderungen in den Eigenschaften dieser Bestandsgrößen, wobei der Fokus auf "Größe, Richtung, Änderungsgeschwindigkeit, Veränderlichkeit und Vorhersagbarkeit einer Änderung" besteht. In dem Papier heißt es:

 

In Bezug auf die Bilanzierung haben wir verschiedene Versuche gesehen, Gewinn, operativer Gewinn, Gesamtergebnis sowie viele Varianten derselben gesehen. Im Großen und Ganzen und unter Ausblendung opportunistischen Verhaltens, stellen diese Versuche - sowie der Versuch von Unternehmen, die 'zugrundeliegende Leistungskraft aufzudecken' - Symtpome eines impliziten Bedürfnisses dar, einen besseren Weg zur Erläuterung von Stromgrößen zu finden.

In dem Papier werden diese Konzepte weiter untersucht, indem sie in Beziehung zum Begriff der 'Ertragslage/Leistungskraft' (Performance) gesetzt werden und dabei die Wechselwirkung von Bestandsgrößen und ihre Beziehung zu Zahlungen thematisiert wird. Es wird ferner festgestellt, dass den Ansatz der 'Bestands- und Stromrößen' Standardsetzern und Regulatoren Leitlinien für die Erwägung an die Hand geben würde, ob Themen wie bspw. integrierte Berichterstattung in ihren Aufgabenbereich fallen.

Das Papier schließt mit einer Diskussion zur 'Operationalisierung' der Konzepte 'Vermögenslage' und 'Ertragslage' im Kontext von 'Bestands- und Stromgrößen'. Im Hinblick auf Angaben und Ausweis spricht sich Stevenson dafür aus, von einer 'themenorientierten Basis' für Angaben abzurücken. Er kommt zu folgendem Schluss:

 

In diesem Essay wird die Auffassung vertreten, dass - neben anderweitigen Konsequenzen - zweckgetriebene Angaben- und Ausweisansätze Ausfluss von Versuchen sein könnten, ... Bestands- und Stromgrößen getreu abzubilden. Dies würde zu einer bedeutenden Reduzierung bestehender Angaben führen und einen Weg aufzeigen, eine Bresche in die nicht enden wollenden Diskussionen über Ausweisfragen, die sich aus mehrfach implizit miteinander in Konflikt stehenden Zielen ergeben, zu schlagen.

Der Autor vertritt die Ansicht, dass sich die Folgen dadurch aufzeigen ließen, dass man die bestehenden Angabe- und Ausweisvorschriften nimmt und versucht, sie unter Bezugnahme auf Bestands- und Stromgrößen wie vorstehend dargestellt zu klassifizieren. Dies dürfte keine leichte Aufgabe sein, weil die Prinzipien, die diese Vorschriften zugrundliegen, oftmals wenig verständlich oder gar nicht genannt werden.

Weiterführende Informationen auf der Internetseite des AASB in englischer Sprache:

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Australien übernimmt die Änderungen bezüglich Investmentgesellschaften

14.08.2013

Der australische Accounting Standards Board (AASB) hat einen Änderungsstandard herausgegeben, mit dem die vom International Accounting Standards Board bewirkten Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften im australischen Kontext eingeführt werden. Der Änderungsstandard ist Ausfluss einer langwierigen Diskussion über die Änderungen zu Investmentgesellschaften in Australien, bei der unterschiedliche Sichtweisen zum Ausdruck gebracht wurden, darunter die Möglichkeit, die Änderungen überhaupt nicht zu übernehmen. Im endgültigen Änderungsstandard werden die vom IASB bewirkten Änderungen jedoch ohne Modifizierung übernommen, was eine Abkehr von den ursprünglichen Vorschlägen darstellt, denen zufolge zusätzliche australische Angaben erforderlich gewesen wären; danach hätten konsolidierte Finanzinformationen in australischen Geschäftsberichten angegeben werden müssen.

Bei der Entwicklung des Änderungsstandards beschloss der AASB, "den Ansatz einer Nichtübernahme der vom IASB bewirkten Änderungen für australische Investmentgesellschaften [abzulehnen], weil dies dazu geführt hätte, dass australische Investmentgesellschaften nicht in der Lage gewesen wären, eine Befolgung der IFRS deklarieren zu können."

Mit der Entscheidung, die Änderungen des IASB ohne weitere Angaben zu übernehmen, reagiert man auf Rückmeldungen seitens der Adressaten, von denen eine überwältigende Mehrheit die vorgeschlagenen Angaben nicht unterstützte. Der AASB ließ sich von den Argumenten der Adressaten überzeugen, dass Informationen zum beizulegenden Zeitwert für Anleger in Investmentgesellschaften am relevantesten seien und dass die Kosten für die Befolgung der zusätzlich vorgeschlagenen Angabevorschriften australische Unternehmen im Vergleich zu ihren internationalen Wettbewerbern benachteiligen würden.

Der AASB kam ferner zu dem Schluss, wiederum aufgrund von Rückmeldungen seitens der Adressaten, dass die bestehenden Angabevorschriften in AASB 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen (dem Äquivalent zu IFRS 12) ausreichten, um die Bedürfnisse der Abschlussnutzer von Investmentgesellschaften zu befriedigen, man aber zu einem späteren Zeitpunkt eine Überprüfung nach der Einführung einleiten wolle, um zu beurteilen, ob weitere Angaben geboten sind.

Als Ausfluss der Änderungen wird australischen Investmentgesellschaften eine Ausnahme von der Konsolidierung gewährt; im Gegenzug müssen sie die nicht konsolidierten Tochtergesellschaften zum beizulegenden Zeitwert bewerten und die Wertänderungen im Periodenergebnis erfassen.

Die Änderungen treten zum 1. Januar 2014 in Kraft, wobei eine vorzeitige Anwendung gestattet ist. Weiterführende Informationen (in englischer Sprache):

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IASB-Einbindungsveranstaltungen zum Rahmenkonzept

13.08.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) wird eine Reihe an öffentlichen Einbindungsveranstaltungen zu seinem Diskussionspapier zum Rahmenkonzept abhalten. Die Gesprächsrunden sind für Oktober und November 2013 geplant und werden in London, Toronto, São Paulo und Tokio stattfinden.

Die Gesprächsrunden werden Teilnehmern unmittelbar Gelegenheit geben, die Vorschläge eingehender mit dem IASB zu erörtern. Um eine große Bandbreite an Sichtweisen abzudecken, trachtet der Board danach, Teilnehmer von Seiten der Ersteller, der Prüfer, der Abschlussnutzer sowie anderen Parteien gewinnen zu können.

Weiterführende Informationen:

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Sir David Tweedie in die Hall of Fame der Rechnungslegung aufgenommen

13.08.2013

Sir David Tweedie, der frühere Vorsitzende des IASB, wurde in die Accounting Hall of Fame, die 1950 am Fisher College of Business der Ohio State University ins Leben gerufen wurde und 90 Mitglieder hat, aufgenommen. Eine Aufnahme in die Hall of Fame ist eine der höchsten Auszeichnungen für Rechnungsleger.

Sir David war von 2001 bis 2011 Vorsitzender des IASB und davor zehn Jahre Vorsitzender des britischen Standardsetzers Accounting Standards Board (ASB). Er war maßgeblich an der Überarbeitung der britischen Rechnungslegungsstandards beteiligt, und während seiner Amtszeit als IASB-Vorsitzender wurden die IFRS in über 100 Ländern übernommen.

Zu der Berufung in die Hall of Fame hat der IASB eine kurze Presseerklärung auf seiner Internetseite veröffentlicht. Eine ausführliche Presseerklärung zur Berufung findet sich auf der Ohio State University.

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IFRS in your pocket 2013

13.08.2013

Wir stellen Ihnen die zwölfte Auflage unseres beliebten Leitfadens zu den IFRS zur Verfügung – IFRS in your pocket 2013. Die Publikation bietet einen Überblick über die IFRS-Entwicklungen bis Ende des ersten Quartals 2013.

Der 116-seitige Leitfaden enthält Informationen über:

  • die Organisation IASB – seine Struktur, Mitgliedschaft, Standardsetzungsprozess, Kontaktinformationen sowie einen chronologischen Abriss,
  • die Anwendung der IFRS weltweit einschließlich aktueller Informationen zu Europa, Asien, den Vereinigten Staaten, Kanada und anderen Teilen Amerikas sowie zum asiatisch-pazifischen Raum,
  • kürzlich veröffentlichte Verlautbarungen – jene, die in Kraft sind und jene, die freiwillig vorzeitig angewendet werden können,
  • Zusammenfassungen der aktuell gültigen Standards und der damit in Beziehung stehenden Interpretationen sowie des Rahmenkonzepts für die Rechnungslegung und das Vorwort zu den IFRS,
  • aktuelle Projekte des IASB und aktiv betriebene Forschungsprojekte,
  • Aktuell in der Erörterung befindlichen Sachverhalte des IFRS Interpretations Committee,
  • Andere nützliche Informationen in Bezug auf den IASB.

Bitte wenden Sie sich an Ihren lokalen Ansprechpartner von Deloitte, um ein gedrucktes Exemplar zu erhalten. Eine elektronische Fassung können Sie sich hier herunterladen: IFRSs in your pocket 2013.

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CFA-Institut sagt, die Angabenreform sollte nicht auf Reduzierung der Quantität, sondern auf Erhöhung der Qualität abzielen

10.08.2013

Das Institut der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA-Institut) hat einen Bericht mit dem Titel 'Angaben in der Finanzberichterstattung: Perspektive der Anleger in Bezug auf Transparenz, Vertrauen und Umfang' herausgegeben, in dem die Prioritäten der Anleger in Bezug auf die Reform der geleisteten Angaben dargestellt werden.

Zum Thema Angaben gab es bereits eine Reihe von Berichten und von nationalen Standardsetzern und anderen Interessensgruppen angestoßene Initiativen, und im Mai 2013 veröffentlichte der IASB eine Zusammenfassung der Rückmeldungen, die er während seines Forums zu Angaben im Januar 2013 erhalten hat und kündigte an, dass er eine eigene kurzfristige Initiative auf seine Agenda nehmen wolle, um zu eruieren, welche Möglichkeiten es gib, Angaben zu verbessern und zu vereinfachen.

Das CFA-Institut war jedoch der Meinung, dass die Sichtweise der Anleger in all diesen Initiativen nicht ausreichend berücksichtigt wurde und hält in dem Bericht fest, "dass diese Bemühungen sich stark auf Berichte bezogen, die auf Interviews, Umfragen und Arbeiten von Erstellern, Rechnungslegern und Prüfern und nicht von Anlegern basierten". Deshalb stieß das Institut im Februar 2012 eine eigene Umfrage unter seinen Mitgliedern an. Der Bericht spiegelt die Meinungen wider, die in 332 gültigen Antworten enthalten sind, die auf die internetbasierte Umfrage eingingen. Von diesen Antworten stammten etwa 2/3 aus Amerika und jeweils etwa 1/6 aus dem asiatisch-pazifischen Raum und aus dem Bereich Europa/Afrika/naher Osten.

Die im Bericht vorgestellten Ergebnisse legen nahe, dass viele Anleger und Finanzanalysten der Meinung sind, bereits über die entsprechenden Werkzeuge zu verfügen, mit denen sie sich "durch die Schlacke wühlen" und die wesentlichen Informationen finden können. Daher ist die Reduzierung des Umfangs der Angaben nicht ihre höchste Priorität. Es wird vielmehr der Meinung Ausdruck verliehen, dass die Standardsetzer sich darauf konzentrieren sollten, die Darstellung und die Transparenz in den Abschlüssen selbst zu verbessern, anstatt zu versuchen ein Rahmenkonzept zu entwickeln, das auf die Reduzierung des übermäßigen Umfangs der Angaben abzielt. Viele überflüssige Angaben würde von alleine wegfallen, wenn die zugrunde liegenden Abschlüsse effizienter seien und Angaben nicht länger benötigt würden, um schlechte Darstellung zu kompensieren.

Im Bericht des Instituts werden auch andere Aspekte erörtert, die die Standardsetzer in Erwägung ziehen müssen, wenn die Qualität der Angaben verbessert werden soll. Dazu gehörten Wesentlichkeit, verfügbare Technologien, Kosten-Nutzen-Analysen und zugrunde liegende Verhaltensmuster. (Diese Aspekte werden von den Standardsetzern allerdings nicht völlig außer Acht gelassen, und Wesentlichkeit und Verhaltensmuster waren Kernpunkte in der im Juni 2013 in Amsterdam von Hans Hoogervorst gehaltenen Rede "Die Phrasendrescherei durchbrechen".)

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite des CFA-Instituts herunterladen.

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Neuer Bericht zu Wesentlichkeit im nicht finanziellen Bereich

09.08.2013

AccountAbility, die globale gemeinnützige Organisation, die sich der Förderung von Rechenschaftspflicht, nachhaltiger Unternehmenspraxis und unternehmerischer Sozialverantwortung widmet, hat einen neuen Bericht mit dem Titel 'Wesentlichkeit neu definieren II: Warum das wichtig ist, wer betroffen ist und was es für Unternehmen bedeutet' herausgegeben, der einen Rahmen für Unternehmensleiter und Vorstände bietet, die Definition und die Anwendung von Wesentlichkeit im nicht finanziellen Bereich zu überdenken.

Herkömmlicherweise wird Wesentlichkeit aus der Perspektive der Finanzberichterstattung definiert. Da Anleger jedoch zunehmend die finanziellen Auswirkungen, Risiken und Möglichkeiten erkennen, die sich aus nicht fianziellen sozialen, ökologischen und Unternehmensführungsaspekten ergeben und entsprechende Informationen verlangen, ist die notwendigkeit entstanden, die Definition der Wesentlichkeit auszuweiten und sie auch auf solche Bereiche wie Klimawandel, Menschenrechte und unternehmerische Rechenschaftspflicht anzuwenden.

Wesentlichkeit ist also nicht mehr beschränkt auf reine Finanzindikatoren oder einzelne Sachverhalte. Vielmehr muss sie auf alle fünf Kapitalien (produziertes, Finanz-, Sozial-, Human- und natürliches Kapital) angewendet werden, wenn Berichte auch weiterhin sinnvolle Kommunikation gegenüber den Anlegern sein sollen. In unserer Stellungnahme gegenüber dem internationalen Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) zu dessen Konsultationsentwurf zur integrierten Berichterstattung, dessen Herzstück die Theorie der multiplen Kapitalien ist, halten wir fest: "Wir glauben, dass eine bessere und klarere Aussage im Rahmenkonzept in Bezug darauf nötig ist, wie sich Wesentlichkeit in einem integrierten Bericht von Wesentlichkeit in anderen Berichten (beispielsweise in der Finanzberichterstattung) unterscheidet. Auch muss klargestellt werden, wie die Spannung zwischen Wesentlichkeit und Prägnanz gehandhabt werden kann." Und in seiner im Juni 2013 gehaltenen Rede "Die Phrasendrescherei durchbrechen" betonte der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst, dass es notwendig sei, klarzustellen, "dass das Prinzip der Wesentlichkeit nicht nur bedeutet, dass wesentliche Posten aufzunehmen sind, sondern auch, dass es besser sein kann, unwesentliche Angaben wegzulassen".

Deshalb wird im Bericht ein Überblick über die verschiedenen globalen Initiativen zu Wesentlichkeit geboten, wobei die Erkenntnisse zu einem Rahmen zusammengeführt werden, der es Vorständen und sonstigen Verantwortlichen ermöglicht

  • zu erkennen, welche Sachverhalte wesentlich für das Unternehmen, seine Anteilseigner, die Branche und das operative Umfeld sind,
  • sachgerechte Mechanismen und Prozesse zu entwickeln, die eine fortlaufende Einschätzung von Prioritäten ermöglichen,
  • ein Wesentlichkeitsmanagementzu betreiben und
  • entsprechende Leistungen zeitnah und transparent zu berichten.

Die folgenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von AccountAbility zur Verfügung:

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19. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC - Tagesordnung aktualisiert

08.08.2013

Die Tagesordnung für die Sitzung des IFRS-Fachausschuss des DRSC am 2. und 3. September 2013 wurde aktualisiert. Es haben sich lediglich Verschiebungen zwischen den Sitzungstagen ergeben.

Die neue Tagesordnung sieht wie folgt aus:

  • IASB-Entwurf ED/2013/6 Leasingverhältnisse
  • IASB-Entwurf ED/2013/7 Versicherungsverträge
  • Interpretationsaktivitäten - u.a. Rückmeldung von der Sitzung des IFRS Interpretations Committee im Juli
  • IASB-Diskussionspapier DP/2013/1 Eine Überprüfung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung
  • Überarbeitung DRS 17 Berichterstattung über die Vergütung von Organmitgliedern
  • Finanzinstrumente - Macro Hedge Accounting
  • IASB-Entwurf ED/2013/5 Regulatorische Abgrenzungsposten


Zugang zu einer detaillierten Tagesordnung und die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter haben Sie weiterhin auf der Internetseite des DRSC.

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Malaysia schiebt die verpflichtende IFRS-Anwendung für bestimmte Unternehmen weiter auf

08.08.2013

Der malaysische Standardsetzer Malaysian Accounting Standards Board (MASB) hat bekanntgegeben, dass er entschieden hat, Unternehmen in der Landwirtschaft und im Immobiliensektor zu gestatten, die Übernahme der Malaysian Financial Reporting Standards (MFRS), die im Einklang mit den IFRS stehen, um ein weiteres Jahr auf Berichtsperioden zu verschieben, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen. Wie schon bei früheren Verschiebungen verweist der MASB auf die erwartete zeitliche Planung in den IASB-Projekten zu Erlöserfassung und fruchttragenden Pflanzen.

Im Zusammenhang mit der Bekanntgabe des Aufschubs hielt der MASB Folgendes fest:

Während der Board sich weiter einem einzigen Satz weltweit akzeptierter Rechnungslegungsstandards für den Kapitalmarkt verpflichtet sieht, ist er sich der Tatsache bewusst, dass der gründliche Konsultationsprozess des IASB manchmal dazu führen kann, dass Projekte länger als erwartet dauern können. Deshalb ist der Board der Meinung, dass die Verlängerung der Übergangsfrist um ein Jahr für Unternehmen, die sich im Übergang befinden, diesen Unternehmen ausreichend Zeit geben wird, den neuen Standard zur Erlöserfassung umzusetzen und der Wahrscheinlichkeit zu entgehen, wiederholt umfassende Neudarstellungen im Abschluss für den Fall vornehmen zu müssen, dass die vorgeschlagenen begrenzten Änderungen an IAS 41 in Bezug auf fruchttragende Pflanzen wie derzeit vorgesehen vorgenommen werden.

Der MASB hatte die verpflichtende Anwendung durch die Unternehmen in der Landwirtschaft und im Immobiliensektor bereits zweimal auf Berichtsperioden verschoben, die am oder nach dem 1. Januar 2013 bzw. 2014 beginnen. Der Aufschub wurde vor dem Hintergrund von Bedenken hinsichtlich der Anwendung der malaysischen Äquivalente zu IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien und IAS 41 Landwirtschaft im malaysischen Kontext vorgenommen.

Der neue Aufschub auf 2014 zielt darauf ab, dem IASB Zeit zu geben, den neuen Standard zu Erlöserfassung zu finalisieren, der IAS 18 Erlöse und damit auch IFRIC 15  ersetzen soll, und das Projekt zu Änderungen an IAS 41 in Bezug auf fruchttragende Pflanzen abzuschließen.

Alle anderen Unternehmen in Malaysia müssen die MFRS seit dem 1. Januar 2012 anwenden.

Eine englischsprachige Presseerklärung zum erneuten Aufschub steht Ihnen auf der Internetseite des MASB zur Verfügung.

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