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EFRAG erbittet Stellungnahmen zur Übernahmeempfehlung für IFRIC 21

19.07.2013

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme der am 20. Mai 2013 veröffentlichten Interpretation IFRIC 21 'Abgaben'.

IFRIC 21 bietet Leitlinien dazu, wann eine Schuld für eine Abgabe anzusetzen ist, die von einer Regierung auferlegt wird. Die Interpretation gilt sowohl für Abgaben, die nach IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen bilanziert werden, als auch für Abgaben, bei denen Zeitpunkt und Betrag bekannt sind.

EFRAG bittet sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Verlautbarung vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen, die sich aus der Übernahme der Verlautbarungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fällen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. Stellungnahmen in Bezug auf diese vorläufigen Entscheidungen werden bis zum 2. September 2013 erbeten. Details können Sie der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen.

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Videoaufzeichnung einer Podiumsdiskussion zur Zukunft der IFRS in Afrika

19.07.2013

Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine Videoaufzeichnung einer Podiumsdiskussion zur Zuknunft der Finanzberichterstattung in Afrika zur Verfügung, die im Rahmen einer gemeinsamen Publikumsveranstaltung der Treuhänder der IFRS-Stiftung und des südafrikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (South African Institute of Chartered Accountants, SAICA) abgehalten wurde.

Ein Teilnehmer der Diskussion war der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst. In seinen Beiträgen zur Diskussion gab er zu, dass Afrika bisher vielleicht nicht so deutlich auf dem Radar des IASB gewesen sei, aber mit vier Boardmitgliedern des IASB aus aufstrebenden Wirtschaften verschiebe dich der Fokus des IASB. Er versprach, dass Afrika in seinem persönlichen Blickfeld und dem des IASB bleiben werde.

Er nannte auch Beispiele dafür, dass der IASB den Bedürfnisses von aufstrebenden Wirtschaften in letzter Zeit mehr Aufmerksamkeit gewidmet habe. Am deutlichsten, sagte er, sei dies bei den Diskussionen um Wertminderung der Fall gewesen, wo die Positionen des IASB und des US-amerikanischen Standardsetzers FASB voneinander abweichen. Der FASB schlägt eine einheitliche Bemessung der Risikovorsorge für alle Finanzinstrumente zum Zeitpunkt ihres Zugangs in Höhe des Barwerts der über die verbleibende Restlaufzeit erwarteten Zahlungsausfälle vor, die zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes eines Finanzinstruments gebucht werden muss. Dies wäre ein sicheres Insturment der Abschreckung an afrikanischen Märkten, wo der Marktaufschwung mit größerer Innovationskraft und höheren Risiken einhergeht.

Hoogervorst gab aber auch zu, dass er zum Teil gegen die Wünsche von aufstrebenden Wirtschaften gestimmt hat, wenn es darum ging die Marke IFRS zu schützen. So gibt es beispielsweise immer wieder Rufe, den IFRS für KMU auch für die Anwendung durch bestimmte börsennotierte Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Inbesonder aufstrebende Wirtschaften sind der Meinung, dass der leichter zu begreifende IFRS für KMU leichter einzuführen sei und den besonderen Umständen ihrer Wirtschaft besser entspricht. Hoogervorst meinte, dass der IASB nicht verbieten könne, dass einzelne Rechtskreise die Anwendung des IFRS für KMU auch für bestimmte börsennotierte Unternehmen vorschreibe. Aber, so fügte er hinzu, dann können diese Rechtskreise den Standard nicht mehr als "IFRS für KMU" bezeichnen, sonden müssen ihn beispielsweise unter dem Namen "Südafrikanische Rechnungslegungsvorschriften" laufen lassen.

Der IASB-Vorsitzende wendete sich auch einigen allgemeineren Themen zu wie beispielsweise Angaben (wo er seinen Zehn-Punkte-Plan für Angaben und das Thema Wesentlichkeit erörterte). die Sichtweise des IASB zur integrierten Berichterstattung darlegte ('es ist noch nicht klar, wo das hingeht, aber unsere Standards stehen nicht im Widerspruch zueinander') und dem IASB-Projekt zur Annahme der Unternehmensfortführung.

Sich noch einmal dem Thema Wertminderung zuwendend erwähnte Hoogervorst, dass die Reaktionen auf die Vorschläge des IASB sehr ermutigend seien. Der IASB erwarte, die erneuten Erörterungen zu diesem Thema bis Ende 2013 abzuschließen. Allerdings würde es dann noch etwa zwei weitere Jahre dauern, bis der Standard in Kraft trete.

Zugang zur Videoaufzeichung der in englischer Sprache geführten Podiumsdiskussion haben sie auf der Internetseite des IASB.

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EFRAG sucht neue TEG-Mitglieder

19.07.2013

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Ausschreibung für die Mitgliedschaft in ihrem Fachexpertenausschuss (Technical Expert Group, TEG) veröffentlicht, da die Amtszeiten von sechs der zwölf gegenwärtigen Mitglieder von TEG am 31. März 2014 auslaufen.

TEG ist der operative Arm von EFRAG. Die zwölf stimmberechtigten Mitglieder werden aus einer Bandbreite von beruflichen und geografischen Hintergründen ausgewählt, und EFRAG bittet um entsprechende Bewerbungen. Die vollständige Ausschreibung ist über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG zugänglich und enthält Details zu den Vorschriften in Bezug auf Fachkompetenz, Hintergrund, Erfahrung und geografischer Balance.

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FEE-Stellungnahme zum IIRC-Entwurf zur integrierten Berichterstattung

19.07.2013

Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat beim internationalen Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) eine Stellungnahme zu dessen Konsultationsentwurf eines vorgeschlagenen internationalen Rahmenkonzepts zur integrierten Berichterstattung eingereicht. FEE unterstützt die Bemühungen des IIRC, aber ruft dazu auf, in Bezug auf externe Bestätigung oder Prüfung pro-aktiv vorzugehen.

FEE gibt der Überzeugung Ausdruck, dass es eine entsprechende Nachfrage nach externer Bestätigung geben wird, da dies integrierte Berichte verlässlicher und glaubwürdiger machen würde. Dies würde das Vertrauen der Anleger und anderer Adressaten stärken und nach und nach dazu führen, dass immer mehr von ihnen sich auf integrierte Berichte verlassen.

Deshalb schlägt FEE vor, zugleich mit der Entwicklung des Rahmenkonzepts pro-aktiv auf seine Prüfbarkeit hinzuarbeiten. Die Branche der Wirtschaftsprüfer sei bereit, hier mitzuhelfen, und sei auch in der Lage, innovative Lösungen mitzuentwickeln. Für die externe Bestätigung sei außerdem die Entwicklung eigener Standards notwendig, für deren Erarbeitung der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) prädestiniert sei.

FEE weist auch darauf hin, das der Grad der Zusicherung, mit der die Verlässlichkeit der Informationen bestätigt wird, von der Art der zur Verfügung gestellten Informationen abhänge. Dies verstehe sich nicht von selbst, man müsse aber bedeneken, dass integrierte Berichte vergangene, gegenwärtige und zukunftsgerichtete Informationen miteinander kombinieren.

Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von FEE.

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Wir nehmen Stellung zum IIRC-Entwurf zur integrierten Berichterstattung

19.07.2013

Wir haben beim internationalen Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) eine Stellungnahme zu dessen Konsultationsentwurf eines vorgeschlagenen internationalen Rahmenkonzepts zur integrierten Berichterstattung eingereicht. Wir sprechen dem IIRC unsere Unterstützung aus und glauben, dass diese Entwicklungen zu einem guten Zeitpunkt kommen, da Abschlüsse immer länger werden und "die Geschichtes der Wertschöpfungen eines Unternehmens oft in all diesen Informationen verloren geht".

Nachfolgend fassen wir die Kernaussagen aus unserer Stellungnahme zum im April 2013 veröffentlichten Entwurf für Sie in deutscher Sprache zusammen:

  • Wir stimmen zu, dass integrierte Berichterstattung dem Ruf von Marktteilnehmern nach besseren Informationen entspricht, aber wir halten fest, dass nicht klar ist, welche Rolle ein integrierter Bericht in Bezug auf bestehenden Abschlüsse, Nachhaltigkeitsbericht und Berichte über Corporate Governance spielt. Auch bleibt offen, ob der integrierte Bericht diese anderen Berichte ersetzen soll.
  • Wir stimmen zu, dass ein integrierter Bericht darauf abzielen sollte, ein Dokument primärer Kommunikation zu sein, das in erster Linie über die erfolgte Wertschöpfung informieren soll. Schlichte Einhaltungsmentalität und Abhaken bestimmter Angaben sollten nicht das Ziel sein. Wir glauben, dass eine gewisse Flexibilität in der integrierten Berichterstattung wichtig ist, um Innovationen zu fördern.
  • Wir stimmen zu, dass die Hauptadressatengruppe von integrierten Berichten Finanzkapitalgeber sein sollten, damit diese informiert über ihre Kapitalzuweisungen entscheiden können. Wir halten aber auch fest, dass es nützlich sein könnte, wenn im Rahmenkonzept explizit anerkannt wird, dass Finanzkapitalgeber selten eine homogene Gruppe sind. Unternehmen sollte Flexibilität eingeräumt werden, um die Bedürfnisse verschiedener Arten von Finanzkapitalgebern zu erfüllen.
  • Wir glauben, dass eine bessere und klarere Aussage im Rahmenkonzept in Bezug darauf nötig ist, wie sich Wesentlichkeit in einem integrierten Bericht von Wesentlichkeit in anderen Berichten (beispielsweise in der Finanzberichterstattung) unterscheidet. Auch muss klargestellt werden, wie die Spannung zwischen Wesentlichkeit und Prägnanz gehandhabt werden kann.
  • Wir sind der Meinung, dass das Rahmenkonzept nur die Zielsetzung, Konzepte und Prinzipien sowie die Mindestbestandteile eines integrierten Berichts beschreiben sollte, damit diese die Grundlage für weitere Entwicklungen bilden können. Es ist verfrüht, das Rahmenkonzept zu diesem Zeitpunkt als Standard für die Berichterstattung darzustellen.
  • Wir stimmen zu, dass es von äußerster Wichtigkeit für die Integrität und die Glaubwürdigkeit eines integrierten Berichts ist, externe Bestätigung der dargestellten Informationen zu erhalten. Daher glauben wir, dass ein internationaler Standard oder sonstige Prüfungsleitlinien nur für die integrierte Berichterstattung notwendig sein wird.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme in ganzer Länge hier herunterladen.

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IASB schließt die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8 ab

18.07.2013

Der IASB hat seine Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8 abgeschlossen. Diese Überprüfung nach der Einführung ist die erste, die jemals durchgeführt wurde und wurde gleichzeitig dazu benutzt, einen entsprechenden Prozess auszuarbeiten, da die Überprüfung nach der Einführung zu einem festen Bestandteil des Konsultationsprozesses des IASB erhoben wurde. Im rahmen dieser Überprüfung ist der IASB zu dem Schluss gekommen, dass mit IFRS 8 die gesteckten Ziele erreicht wurden.

Zu den wesentlichen Ergebnissen der Überprüfung gehörten die folgenden:

  • Unternehmensleitungen und Anleger konnten über die Verwendung der Perspektieve der Unternehmensleitung wirksamer kommunizieren.
  • IFRS 8 verursachte wenig zusätzliche Kosten.
  • Mit IFRS 8 wurde eine weitreichende Harmonisierung mit den Vorschriften des FASB erzielt.
  • Die allgemeine Meinung der Ersteller war, dass der Standard gut funktioniert; diese Meinung wurde von Prüfern, Rechnungslegern, Standardsetzern und Regulierern unterstützt.
  • Viele Stellungnehmende waren der Meinung, dass die Berichterstattung nach den den Kunden zugewiesenen Rechtskreisen nützlich sei.

Die Anleger waren geteilter Meinung im Hinblick auf IFRS 8. Einige waren der Ansicht, dass das Einnehmen der Perspektive der Unternehmensleitung sinnvolle Informationen bietet, während andere angaben, dass die Absichten der Unternehmensleitung "die wahre Managmentstruktur (oft als Ergebnis von Bedenken hinsichtlich wirtschaftlicher Sensitivität verschleiern oder verlustverursachende Tätigkeiten in einzelnen Segmenten maskieren".

Im Großen und Ganzen ist der IASB der Meinung, dass sich keine Sachverhalte ergeben haben, die eine Änderung von IFRS 8 Geschäftssegmente erforderlich machen. Sollte man sich dennoch entscheiden, kleinere Änderungen vorzunehmen, werden diese mit dem FASB erörtert, um sicherzustellen, dass die Harmonisierung mit US-GAAP erhalten bleibt.

Weiterführende Informationen:

Die nächste Überprüfung, die bereits angesetzt wurde, ist die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse.

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Tagesordnung für die IASB-Sitzung geringfügig geändert

18.07.2013

Der IASB hat den Sitzungsteil für die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 auf Mittwochnachmittag vorgezogen.

Wir haben die Ihnen zur Verfügung gestellte Tagesordnung entsprechend aktualisiert.

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Französischer Bericht enthält Vorschläge zu Maßnahmen, die darauf abzielen, die europäische Stimme in der Entwicklung der IFRS zu stärken

18.07.2013

Eine Arbeitsgruppe innerhalb zweier großer Unternehmensvereinigungen in Frankreich hat einen Bericht mit dem Titel ‘Stärkung des Prozesses für die Übernahme internationaler Rechnungslegungsstandards: Eine strategische Herausforderung für die Europäische Union’ erarbeitet. Darin werden Änderungen zur Rolle des Rahmenkonzepts für die Entwicklung der IFRS vorgeschlagen und nach einer Änderung der europäischen IAS-Verordnung und der für die Umsetzung dieser Verordnung erforderlichen Strukturen gerufen.

Die gemeinsame Arbeitsgruppe der Association française des entreprises privées (AFEP) und der Mouvement des entreprises de France (MEDEF) hat sich darum bemüht, Ideen zu entwicklen, wie die Qualität der Entwicklung der IFRS verbessert werden kann, wie die Stimme und der Beitrag Europas in der Entwicklung der IFRS gestärkt werden kann und wie, falls nötig, erreicht werden kann, dass Europa einen Teil der Selbstbestimmung in der Rechnungslegung zurückerhält. Der Bericht, der in Frankreich einige Aufmerksamkeit erfährt, spiegelt nur die Meinung der Arbeitsgruppe wider und ist einer der verschiedenen Beiträge, die derzeit in die Debatte eingebracht werden, die durch die EU-Kommission angestoßen wurde und die der Beurteilung der Anwendung der IFRS in Europa und den Strukturen gilt, die für die Übernahme der IFRS und der Beteiligung an ihrer Entwicklung eingerichtet wurden. Ziel der Debatte ist die Sicherstellung, dass Europa wirksamer an der Arbeit des IASB und der Entwicklung der IFRS teilnimmt.

Die Arbeitsgruppe stellt nicht die Anwendung der IFRS überhaupt in Frage; sie ist allerdings der Meinung, dass die Standards Schwächen aufweisen, die sich a) aus Lücken im Rahmenkonzept und b) aus der Struktur und der Führung des Systems ergeben, das für die Übernahme der IFRS eingerichtet wurde. Die Arbeitsgruppe erkennt an, dass das Ziel der internationalen Konvergenz relevant bleibt, aber sie gibt der Meinung Ausdruck, dass die EU vor dem Hintergrund ihrer wirtschaftlichen Macht und ihrer Bedeutung für die Einführung der IFRS versuchen sollte, einen Teil ihrer Souveränität zurückzugewinnen. Dies würde gleiche Bedingungen im Vergleich zu anderen großen Wirtschaftszonen herbeiführen (wie beispielsweise den Vereinigten Staaten, China, Japan, Indien), die sich selbst vorbehalten haben, die IFRS zu ändern oder anzuapssen, um ihre jeweiligen wirtschaftlichen Bedingungen widerzuspiegeln. Die Arbeitsgruppe gibt an, dass die IFRS als Ganzes profitieren würden, wenn die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Entwicklung der IFRS ausgeglichener über die bedeutenden Wirtschaftszonen verteilt wäre.

Die Vorschläge im Bericht sind in drei sich ergänzende Gruppen gegliedert:

  • Reform des IFRS-Rahmenkonzepts, sodass die sich ergebenden Standards besser auf die Bedürfnisse der europäischen Wirtschaft abgestimmt sind;
  • Reform der Struktur und Führung des europäischen Systems für die Übernahme von Rechnungslegungsstandards;
  • Überarbeitung der der europäischen Verordnungen, um der EU die Möglichkeit einzuräumen, einen Standard zu ändern, wenn dies als erforderlich angesehen wird.

In Bezug auf das Rahmenkonzept hat der IASB gerade ein umfassendes Diskussionspapier zu bestimmten Aspekten des Rahmenkonzepts herausgegeben. Allerdings hat er sich dabei auf Bereiche beschränkt, die entweder bisher nicht geregelt sind oder bei denen sich Probleme in der praktischen Anwendung ergeben haben. Bereiche, die als zufriedenstellend geregelt angesehen wurden, sind nicht wieder zur Diskussion gestellt worden. Die Arbeitsgruppe schlägt vor, die Konsultation auf das gesamte Rahmenkonzept auszuweiten, da sie der Meinung ist, dass Europa mit einigen Elementen nicht zufrieden sein kann, die jetzt vom IASB als definitiv eingeführt angesehen werden.

Die Vorschläge hinsichtlich der Reform der Struktur und der Führung des europäischen Übernahmensystems konzentrieren sich im Wesentlichen auf die Struktur der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG). Die Reformvorschläge sind umfassend (im Bericht werden sie als "ehrgeizig" bezeichnet) und reflektieren einige der Ideen, die auch zur Berufung des EU-Sonderbeauftragten für IFRS, Phlilippe Maystadt, geführt haben. Maystadts Berufung im März 2013 wurde ebenfalls mit der Stärkung der Rolle der EU bei der Förderung von Rechnungslegungsstandards hoher Qualität begründet.

Die Arbeitgruppe gibt der Überzeugung Ausdruck, dass die Wiedergewinnung der europäischen Souveränität durch eine Ausweitung der Möglichkeiten der EU bei der Übernahme der IFRS erreicht werden kann. Derzeit hat die EU nur die Möglichkeit, einen Standard ganz oder gar nicht zu übernehmen. Die Gruppe schlägt vor, auch die Möglichkeit einzuräumen, einen Standard zu ändern oder zu ersetzen, wenn dieser als nicht sachgerecht für die Bedürfnisse der europäischen Wirtschaft angesehen wird. Die Arbeitsgruppe verweist darauf, dass dies der Weg ist, den die meisten Rechtskreise beschritten hätten, sodass die EU folgen könnte, ohne ihre Verpflichtung auf die IFRS einzuschränken.

Auf der Internetseite der MEDEF stehen Ihnen folgende Informationen zur Verfügung:

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IASB veröffentlicht Diskussionspapier für ein neues Rahmenkonzept

18.07.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute ein umfassendes Diskussionspapier mit Vorschlägen für Themengebiete herausgegeben, auf denen er eine Überarbeitung und Ergänzung des bestehenden Rahmenkonzepts für angezeigt hält. So wird u.a. vorgeschlagen, die Elementarbestandteile Vermögen und Schulden neu abzugrenzen, Ausbuchungsregelungen einzuführen, den Sinn und Zweck des Sonstigen Gesamtergebnisses zu klären und einen Rahmen für den Ausweis und die Angaben vorzugeben. Stellungnahmen werden bis zum 14. Januar 2014 erbeten.

Hintergrund

Das derzeitige Rahmenkonzept besteht seit seiner Verabschiedung im Jahr 1989 in weiten Teilen unverändert. Zwar hatten der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) und der IASB bereits 2004 eine Überprüfung und Weiterentwicklung des Rahmenkonzepts beschlossen, das Projekt aber infolge geänderter Prioritäten sowie eines zu langsamen Projektfortschritts 2010 eingestellt.

Das ursprüngliche, gemeinsam verfolgte Projekt wollten die Boards im Wege eines Phasenansatzes abarbeiten. Die einzelnen Phasen waren den folgenden Themenblöcken gewidmet:

Von den vorstehenden Abschnitten wurde lediglich Phase A endgültig verabschiedet und als Kapitel 1 und 3 in das Rahmenkonzept eingefügt (September 2010). Zu Phase D wurden ein Diskussionspapier und ein Entwurf veröffentlicht, die endgültige Ausarbeitung blieb jedoch unvollendet. Zu den Abschnitten B und C führten die Boards zahlreiche Diskussionen, ohne dass ein Konsultationsdokument veröffentlicht wurde, und die Phasen E bis H blieben bis auf wenige Ausnahmen unbearbeitet.

 

Das IASB-Projekt zum Rahmenkonzept

Im Zuge der 2011 erfolgten Agendakonsultation drückte eine Vielzahl der Befragten den Wunsch aus, das Projekt zum Rahmenkonzept wiederzubeleben und zum Abschluss zu bringen. Der IASB nahm das Projekt im September 2012 formell in sein Arbeitsprogramm auf, beschloss aber hinsichtlich des Vorgehens zwei wesentliche Änderungen gegenüber dem Vorgängerprojekt:

  • Der neue Anlauf sollte allein durch den IASB und nicht mehr gemeinsam mit dem FASB erfolgen. Diese Entscheidung geht auf einen grundlegenderen Beschluss des Boards zurück, wonach die noch laufenden Konvergenzprojekte gemeinsam zum Abschluss gebracht, dem FASB aber darüber hinausgehend keine privilegiertere Stellung als anderen Standardsetzern in der Welt eingeräumt werden sollte.
  • Die Zielsetzung des Projekts wurde weniger ambitioniert gefasst, indem man von einer grundlegenden Überarbeitung abrückte und sich stattdessen auf jene Themengebiete beschränken wollte, die bis dato ungeregelt sind (bspw. die Themen Ausweis und Angaben) oder die erkennbare Defizite aufweisen, die es abzustellen gelte. Allerdings sollte die Bearbeitung der einzelnen Themengebiete nicht mehr isoliert erfolgen, sondern unmittelbar in die Ausarbeitung eines sämtliche Aspekte umfassenden Diskussionspapiers münden.

Die Veröffentlichung des Diskussionspapiers markiert das Ende des ersten Projektabschnitts. Nach der Auswertung der eingehenden Stellungnahmen beabsichtigt der Board, im dritten Quartal 2014 den Entwurf für ein neues Rahmenkonzept vorzulegen und dieses bis September 2015 zu finalisieren.

 

Zusammenfassung der wesentlichen Vorschläge

Aufbau. Das fast 240 Seiten umfassende Diskussionspapier besteht aus insgesamt neun Kapiteln und acht Anhängen. Dem Papier ist eine Executive Summary vorangestellt, in der der Umfang, die Bedeutung sowie die Kerninhalte des Dokuments auf knapp zehn Seiten zusammengefasst werden. Das eigentliche Diskussionspapier ist wie folgt aufgebaut:

Kapitel Thema
1 Einleitung
2 Elemente des Abschlusses
3 Ergänzende Leitlinien zur Abgrenzung von Vermögen und Schulden
4 Ansatz und Ausbuchung
5 Definition des Eigenkapitals und Abgrenzung von Fremd- und Eigenkapitalinstrumenten
6 Bewertung
7 Ausweis und Angaben
8 Darstellung der Gesamtergebnisrechnung - Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Gesamtergebnis
9 Sonstige Themengebiete
Anhang A Text der Kapitel 1 und 3 des derzeitigen Rahmenkonzepts
Anhang B Berichtseinheit
Anhang C Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital
Anhang D Auswirkung einer strikten Anwendung eines Ansatzes des Bestehens einer Verpflichtung bei der Unterscheidung verschiedener Klassen von Instrumenten
Anhang E Sich aus Optionen und Termingeschäfte auf eigene Anteile ergebende Rechte und Pflichten
Anhang F Auf das eigene Eigenkapital und auf Minderheitenanteile geschriebene Put-Optionen
Anhang G Überblick über die Themenfelder des Rahmenkonzepts
Anhang H Zusammenfassung der gestellten Fragen

Nachfolgend fassen wir die Kerninhalte der neuen Abschnitte zusammen.

Abschnitt 1 (Einführung). Im ersten Abschnitt werden Hintergrundinformationen gegeben. Ebenfalls finden sich dort Ausführungen zum Zweck und Rang des Rahmenkonzepts innerhalb der Normenhierarchie. Dazu wird festgestellt, dass das Rahmenkonzept in erster Linie dem IASB als Richtschnur bei der Entwicklung seiner Regelungen dienen soll (auch wenn es anderen Kreisen nutzen mag) und keiner speziellen Regelung im Rang vorgeht. Falls eine zu entwickelnde Regelung im Widerspruch zum Rahmenkonzept steht, sollen Umstand und Gründe künftig angegeben werden.

Abschnitt 2 (Elemente). Im Kern geht es in diesem Abschnitt um eine für erforderlich gehaltene Schärfung der Definition von 'Vermögen' und 'Schulden'. So soll nicht mehr auf die künftigen Zu- oder Abflüsse von Nutzen, sondern unmittelbar auf die zugrundeliegende wirtschaftliche Ressource resp. die Verpflichtung zur Übertragung derselben rekurriert werden. Eine 'wirtschaftlichen Ressource' wird als Recht oder vergleichbare Werttreiber definiert, die wirtschaftlichen Nutzen hervorbringen können. Ferner soll der Wahrscheinlichkeitsbezug aus den Definitionen gestrichen werden. Neben Vermögen und Schulden werden auch Aufwendungen und Erträge, Ein- und Auszahlungen sowie Kapitalerhöhungen, -ausschüttungen und -übertragungen definiert.

Abschnitt 3 (zusätzliche Leitlinien). Im dritten Abschnitt des Diskussionspapiers wird näher auf Definitionsbestandteile der im vorigen Kapital abgegrenzten Vermögenswerte und Schulden eingegangen. Dabei geht es v.a. darum, die Brauchbarkeit der Definitionen in Graubereichen zu testen, in denen es in der Vergangenheit immer wieder zu Anwendungsproblemen gekommen ist (bspw. der Frage, was eine faktische Verpflichtung ist, ob wirtschaftlicher Zwang eine Rolle spielen kann etc.). Den breitesten Raum nimmt eine Diskussion zum Wort 'gegenwärtig' bei der Definition von Schulden ein, gefolgt von drei alternativen Sichtweisen, zu denen die Adressaten um Meinungsäußerung gebeten werden.

Abschnitt 4 (Ansatz). In diesem Abschnitt werden die Ansatzvorschriften für Vermögen und Schulden diskutiert. Grundsätzlich sollen alle Vermögenswerte und Schulden angesetzt werden, es sei denn, ein Ansatz wird als nicht nutzbringend oder unter Kosten-Nutzen-Erwägungen als irrelevant eingestuft oder die Bewertung des betreffenden Postens ist nicht hinreichend getreu darstellbar. In diesen Fällen soll der IASB im Einzelfall vom Vollständigkeitsgebot abweichen dürfen. Erstmals sollen auch Ausbuchungsleitlinien ins Rahmenkonzept aufgenommen werden, denen zufolge ein Posten dann ausgebucht werden soll, wenn er die Ansatzvorschriften nicht länger erfüllt. Für bestimmte Grenzfälle werden Varianten diskutiert.

Abschnitt 5 (Eigenkapital). Im fünften Kapital widmet man sich dem Eigenkapital, das unverändert als Residuum definiert, in der konkreten Ausformulierung aber geschärft werden soll. Neu und revolutionär ist die vorgeschlagene Einführung einer regelmäßigen Bewertung verschiedener Eigenkapitalansprüche zwecks Aufzeigung von Verwässerungseffekten. Schließlich wird der Frage nachgegangen, ob eine bestimmte Kapitalie als Eigenkapital behandelt werden soll, wenn ein Unternehmen keine Eigenkapitalinstrumente ausgegeben hat.

Abschnitt 6 (Bewertung). Im sechsten Abschnitt widmet sich der IASB eingehender dem Thema Bewertung, beschreibt die Zielsetzung der verschiedenen Maßstäbe und wie die Angemessenheit ihrer Nutzung beurteilt werden kann. Im Kern lehnt der IASB einen einheitlichen Bewertungsmaßstab über alle Posten der Bilanz ab. Er vertritt die Ansicht, dass jede Bewertung zu nutzbringenden Informationen in Bilanz und Gesamtergebnisrechnung für die Adressaten führen müsse und sich die Wahl des sachgerechten Maßstabs daran zu orientieren habe.

Abschnitt 7 (Ausweis und Angaben). Zu den in diesem Abschnitt behandelten Themen gibt es kein Pendant im derzeitigen Rahmenkonzept, so dass zunächst die Zwecke der Abschlussbestandteile und des Anhangs sowie ihr Verhältnis zueinander geklärt werden. In diesem Zusammenhang geht der IASB auch auf das Thema Wesentlichkeit sowie auf zukunftsgerichtete Informationen ein.

Abschnitt 8 (Gesamtergebnisrechnung). Im achten Abschnitt geht es im Kern um die Frage, wie sich die Gewinn- und Verlustrechnung gegen das sonstige Gesamtergebnis abgrenzt. Der IASB schlägt darin vor, beide Komponenten beizubehalten und durch Ausweis für (Zwischen-)Salden kenntlich zu machen. Grundsätzlich sollen Aufwendungen und Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt werden; als Ausnahme schlägt der Board Neubewertungen vor, die im Regelfall im sonstigen Gesamtergebnis zu zeigen wären, wobei ein Recycling dem Grunde nach ermöglicht werden soll. Eine konkrete Definition von Gewinn und Verlust soll es dagegen nicht geben.

Abschnitt 9 (Varia). Der letzte Abschnitt ist ein Sammelkapitel für höchst unterschiedliche Sachverhalte. Der IASB schlägt vor, an den bereits fertig gestellten Teilen zur Zielsetzung und den qualitativen Eigenschaften grundsätzlich keine Änderungen vorzunehmen, den Rückgriff auf das Geschäftsmodell bei der Bilanzierung zu eruieren, die Bilanzierungseinheit nicht konkret, sondern auf Ebene der Einzelregelungen zu adressieren, den Einfluss des Grundsatzes der Unternehmensfortführung auf die Rechnungslegung zu erwägen (bei der Bewertung, der Identifizierung von Schulden und bei den Angaben) sowie die Passagen zu Kapitalerhaltungskonzepten unverändert zu übernehmen und sich mit dem Thema erst bei Aufnahme eines konkreten Projekts zu Hyperinflation erneut mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Der IASB räumt den Adressaten für die Durcharbeitung und Meinungsübermittlung einen Zeitraum von sechs Monaten ein, so dass Stellungnahmen bis zum 14. Januar 2014 erbeten werden.

 

Weiterführende Informationen

 

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Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zu den IASB-Vorschlägen zu fruchttragenden Pflanzen

17.07.2013

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2013/8 ‘Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen (Änderungen an IAS 16 und IAS 41)’, den der IASB am 26. Juni 2013 herausgegeben hat, veröffentlicht.

Im Entwurf der Stellungnahme stimmt EFRAG dem IASB zu, dass fruchtragende Pflanzen nach IAS 16 zu fortgeführten Anschaffungskosten oder nach dem Neubewertungsmodell bilanziert werden sollten. EFRAG regt jedoch an, die folgende Aspekte noch einmal zu bedenken:

  • Der IASB sollte nach Meinung von EFRAG erwägen, den Anwendungsbereich der Änderungen auszuweiten, da dies die Qualität der Finanzberichterstattung dadurch verbessern könnte, dass das Geschäftsmodell von Unternehmen besser widergespiegelt wird.
  • Die Wachstumsphasen von verschiedenen fruchttragenden Pflanzen können erheblich voneinander abweichen, deshalb schlägt EFRAG vor, als pragmatische Lösung, den Zeitpunkt der Reife mit dem Zeitpunkt der ersten Ernte von wirtschaftlichem Wert gleichzusetzen.
  • EFRAG ist der Meinung, dass die Angaben, die in IAS 16 gefordert werden, für fruchttragende Pflanzen sachgerecht sind; deshalb sollten keine nicht finanziellen Informationen im Abschluss gefordert werden.

Kommentare zum Stellungnahmeentwurf werden bis zum 14. Oktober 2013 erbeten.

Weiterführende Informationen:

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.