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Philippe Danjou tritt zehn falschen Wahrnehmungen in Bezug auf die IFRS entgegen

06.02.2013

In einem Artikel, den der International Accounting Standards Board (IASB) auf seiner Internetseite zur Verfügung stellt, geht IASB-Mitglied Philippe Danjou auf zehn immer wiederkehrende Vorurteile in Bezug auf die IFRS ein, die derzeit im Schwange sind. Insbesondere versucht Danjou schlecht begründeter Kritik entgegenzutreten, die in Kontinentaleuropa immer wieder erhoben wird.

Im einzelnen geht Danjou auf die folgenden zehn Missverständnisse in Bezug auf die IFRS ein:

    1. In den IFRS wird ein allgemeiner "fair value" praktiziert.
    2. Die IFRS zielen darauf ab, den globalen finanziellen Wert eines Unternehmens abzubilden.
    3. Die IFRS verleugnen das Konzept der bilanziellen Vorsicht.
    4. Die IFRS legen mehr Gewicht auf die wirtschaftliche Realität als auf die legale Form.
    5. Die Unternehmensleitung wird aus IFRS-Abschlüssen nicht schlau.
    6. IFRS-Abschlüsse spiegeln das Geschäftsmodell nicht wider.
    7. Finanzinstrumente werden bald vollständig zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, was die Ertragsvolatilität maximieren wird.
    8. Der beizulegende Zeitwert wird immer als der Marktwert definiert, auch wenn die Märkte illiquide sind.
    9. Die Behandlung von Unternehmenszusammenschlüssen ist abwegig.
    10. Die IFRS schaffen eine Bilanzierungsvolatilität, die nicht die wirtschaftliche Realität widerspiegelt.

Der IASB weist ausdrücklich darauf hin, dass die in dem Papier dargelegten Meinungen die von Herrn Danjou persönlich sind. Sie können sich seine Ausführungen, die bisher nur in französischer Sprache vorliegen, direkt von der Internetseite des IASB herunterladen.

Nachtrag 21. Februar 2013: Der Text ist jetzt auch in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB verfügbar.

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EFRAG und nationale Standardsetzer veröffentlichen gemeinsame Strategie zu Überarbeitung des Rahmekonzepts der IFRS

06.02.2013

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite ein Strategiedokument mit dem Titel 'Ein besseres Rahmenkonzept erhalten - Unsere Strategie' zur Verfügung, das gemeinsam mit dem französischen Standardsetzer ANC, dem DRSC, dem italienischen Standardsetzer OIC und dem britischen Rat für Rechnungslegung (FRC) erarbeitet wurde. Ziel der Veröffentlichung des Dokuments ist schlussendlich, sicherzustellen, dass das IFRS-Rahmenkonzept des IASB ein zugrundeliegendes Bilanzierungsmodell widerspiegelt, von dem europäische Anwender der Meinung sind, dass es belastbare und wirksame Rechnungslegungsstandards unterstützt.

Nach Veröffentlichung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung 2010 am 28. September 2010, in das die Kapitel 1 und 3 des neuen geplanten Rahmenkonzepts aufgenommen wurden, hatte der IASB Ende 2010 faktisch weitere Arbeiten an dem gemeinsamen mit dem FASB geführten Projekt aufgeschoben, bis dringlichere Konvergenzprojekte zum Abschluss gebracht worden sind. Als Ergebnis der Agendakonsultation des IASB beschloss der Board im September 2012, das Projekt zum Rahmenkonzept wieder zum Leben zu erwecken, dieses Mal allerdings als umfassendes und nur durch den IASB allein zu bestreitendes Projekt.

Aufgrund der überragenden Bedeutung des neuen Rahmenkonzepts für die Entwicklung neuer und die Überarbeitung bestehender Standards und der Tatsache, dass es zu Rate zu ziehen ist, wenn Sachverhalte nicht in den Standards adressiert werden, wird das neue Rahmenkonzept einen nachhaltigen und bedeutenden Einfluss haben. Deshalb wollen EFRAG, ANC, ASCG, OIC und FRC sicherstellen, dass die europäischen Sichtweisen unter denen sind, die bei der Entwicklung berücksichtigt werden. Das heute veröffentlichte Strategiedokument hat folgende Zielsetzung:

  1. Illustrierung einiger der bedeutenden Sachverhalte, die im Zusammenhang der Entwicklung des neuen Rahmenkonzepts aufkommen werden,
  2. Erläuterung der Strategie der Standardsetzer für die Zusammenarbeit mit dem IASB bei der Entwicklung des neuen Rahmenkonzepts und
  3. Ermutigung anderer europäischer Parteien, sich in die Entwicklung des neuen Rahmenkonzepts einzubringen.

Um einige der Sachverhalte zu illustrieren, mit denen sich der IASB bei der Entwicklung des Rahmenkonzepts auseinandersetzen muss, werden in dem Strategiedokument einige Fragen aufgeworfen:

  • Sollte verantwortliche Unternehmensführung (oder Rechenschaftspflicht) bei der Entwicklung von Rechnungslegungsstandards berücksichtigt werden?
  • Wird ausreichend Betonung auf die Bedeutung von Vorsicht und Verlässlichkeit gelegt?
  • Wird es vorgeschrieben werden, alle Vermögenswerte und Schulden anzusetzen?
  • Wird das Rahmenkonzept zu einer sachgerechten Auswahl von Bewertungsgrundlagen führen oder wird in ihm eine 'ideale' Bewertungsgrundlage wie beispielsweise der beizulegende Zeitwert identifiziert?
  • Wie ist Leistung zu definieren?

EFRAG ist der Meinung, dass zumindest einige dieser Sachverhalte Kontroversen auslösen werden. Gleichzeitig ist EFRAG aber der Meinung, dass der IASB positive Vorschläge, die aus einer konstruktiven Einstellung herrühren, begrüßen wird. Nach Meinung von EFRAG bietet die Wiederaufnahme der Arbeit am Rahmenkonzept auch die Chance, die 2010 veröffentlichten Kapitel noch einmal zu überprüfen, zumal das Projekt von einem gemeinsam geführten Projekt in ein vom IASB allein geführtes Projekt überführt wurde.

Für das weitere Vorgehen hat EFRAG eine neue Art und Weise angekündigt, wie die europäischen Anwender informiert und eingebunden werden sollen:

Wir beabsichtigen, Bulletins zu veröffentlichen, die auf den Internetseiten der beteiligten Organisationen zu Verfügung gestellt werden und in denen Sachverhalte, die während des Projekts aufkommen, erörtert, ihre Bedeutung erläutert und um Rückmeldung zu ihnen gebeten wird. Dies wird immer über den aktuellen Stand der Arbeit der Gemeinschaft und des IASB informieren. Wir erwarten, dass die Bulletins relativ kurz sein und sich auf die wesentlichen Botschaften beschränken werden. Knapp, gut argumentierte Papiere werden vermutlich mehr Einfluss haben und zugänglicher sein als ausführliche Abhandlungen.

Die Bulletins werden eine Erörterung der Sachverhalte bieten, um die Debatte anzustoßen. Die Stellungnahmen, die zu den Bulletins eingehen, werden in die Entwicklung unserer Sichtweisen einfließen. Wir werden außerdem sicherstellen, dass alle Stellungnahmen dem IASB zur Kenntnis gebracht werden.

EFRAG wird außerdem Einbindungsveranstaltungen anbieten, bei denen Sichtweisen ausgetauscht und persönlich erörtert werden können. Darüber hinaus wird ein besonderer Newsletter entwickelt, um die europäischen Interessenten darüber informiert zu halten, wie die Erörterungen mit dem IASB und anderen Interessengruppen weltweit fortschreiten.

Die folgenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung:

Das DRSC hate ebenfalls eine kurze Presseerklärung veröffentlicht.

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Aktualisierter Arbeitsplan des IASB

05.02.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen überarbeiteten Arbeitsplan veröffentlicht, um die Ergebnisse der Sitzung des IASB im Januar widerzuspiegeln. Eine Reihe von Meilensteinen wurden verschoben, darunter der Abschluss des Abschnitts zur Sicherungsbilanzierung in IFRS 9 und die erneute Veröffentlichung der Vorschläge zur Leasingbilanzierung. Außerdem wurden verschiedene Zieldaten für die Veröffentlichung von Dokumenten hinzugefügt oder präzisiert und eine neues Projekt mit begrenztem Umfang aufgenommen.

Die Änderungen im Einzelnen:

Sie können den Arbeitsplan des IASB mit Stand 4. Februar 2013 direkt auf der Internetseite des IASB einsehen. Wir haben unsere IAS Plus-Seiten zu den einzelnen Projekten des IASB aktualisiert, um die Änderungen aus dem Arbeitsprogramm und andere bekannte Entwicklungen widerzuspiegeln.

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Französische und US-amerikanische Aufsichtskommissionen vereinbaren Zusammenarbeit

04.02.2013

Der französische Hohe Rat für Abschlussprüfung (Haut Conseil du Commissariat aux Comptes, H3C) und die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) haben eine Absichtserklärung zur Zusammenarbeit unterzeichnet.

Mit der Absichtserklärung wird der Austausch von vertraulichen Informationen von Firmen vereinbart, die in beiden Rechtskreisen tätig sind. Mit dieser Vereinbarung sollen die Aufsicht über diese Firmen sowie deren Überprüfung und Inspektionen verbessert werden. Die Absichtserklärung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Die beiden Aufsichtskommissionen haben außerdem eine Vereinbarung zum Datenschutz unterzeichnet. Damit soll sichergestellt werden, dass Datenschutzanforderungen bei allen Übertragungen von Daten eingehalten werden.

Die PCAOB unterhält ähnliche Vereinbarungen mit Deutschland, Finnland, den Niederlanden, Norwegen, der Schweiz, Spanien und Großbritannien sowie mit verschiedenen außereuropäischen Aufsichten.

Auf der Internetseite der PCAOB finden sie eine englischsprachige Presseerklärungzur Unterzeichnung des Abkommens.

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IVSC veröffentlicht Entwurf zur Überarbeitung von Standards und Diskussionspapier zu finanziellen Verbindlichkeiten

04.02.2013

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat einen Entwurf verschiedener vorgeschlagener Änderungen an den internationalen Bewertungsstandards (International Valuation Standards, IVS) und ein Diskussionspapier zur Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten herausgegeben.

Vorgeschlagene Änderungen an den Bewertungsstandards

Der IVSC hat im Juli 2011 eine Reihe überarbeiteter Bewertungsstandards herausgegeben. Mit dem jetzt vom IVSC herausgegebenen Entwurf Änderungen an den internationalen Bewertungsstandards werden verschiedenene Änderungen an diesen Standards vorgeschlagen, um später veröffentlichte IVS widerzuspiegeln und um kleine Korrekturen vorzunehmen, die Mehrdeutigkeiten vermeiden oder Prinzipien besser illustrieren sollen. Im Grunde stellt der IVSC-Entwurf ein Pendant zum jährlichen Verbesserungsprozess des IASB dar. Allerdings ist der IVSC-Entwurf umfassender angelegt und umfasst auch Vorschläge aus den IVSC-Projekten zu Bewertungsprüfungen und zum Grad, zu dem sich Bewerter auf Informationen verlassen.

Zu den vorgeschlagenen Änderungen gehören die folgenden:

  • eine Reihe von Änderungen an verschiedenen IVS, um die Anwendbarkeit der IVS auf Bewertungsprüfungen zu verdeutlichen, die "der Prozess der Entwicklung von und Berichterstattung über ein Urteil hinsichtlich einer Bewertung, die von jemand Anderem vorgenommen wurde" sind,
  • Änderungen, um Verweise auf den Kodex ethischer Prinzipien für berufsständische Bewerter aufzunehmen, der im Dezember 2011 herausgegeben wurde,
  • Einführung des Konzepts einer 'Bewertungseinheit', die als "Vermögenswert oder Gruppe zusammenhängender Vermögenswerte, die der Gegenstand einer Bewertung sind" definiert wäre und sich vom Konzept der 'Buchungseinheit' unter IFRS unterscheiden würde,
  • Klarstellungen, die darauf abzielen, Bedenken entgegenzutreten, dass einige Bewerter zuviel Gewicht auf eine einzige Bewertungsmethode legen ("wenn die Formeln im Modell richtig sind, dann muss die Bewertung richtig sein"), die durch Änderung des Rahmenkonzepts erzielt werden sollen, in dem künftig darauf hingewiesen wird, dass eine Mehrzahl von Modellen eine Überprüfungsmöglichkeit bieten und dass dies "besonders empfohlen ist, wenn die Eingaben in die verwendete Methode beschränkt oder mehrdeutig sind",
  • Vorschläge, mit denen einem Bewerter die Pflicht auferlegt wird, die Glaubwürdigkeit oder Verlässlichkeit von Informationen im Zusammenhang mit der Bewertungsaufgabe zu erwägen,
  • Klarstellungen zur Bewertung von im Bau befindlichen Immobilien,
  • Streichung bestimmter Zusätze der IVS zu historischen Sachanlagen im öffentlichen Sektor,
  • verschiedene andere editorische, klarstellende und Folgeänderungen.

Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 30. April 2013 erbeten. Die überarbeiteten Standards sollen dann im Juli 2013 veröffentlicht werden und zum 1. Januar 2014 in Kraft treten.

Der englischsprachige Entwurf steht Ihnen auf der Internetseite des IVSC zur Verfügung.

Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten

Das Diskussionspapier des IVSC mit dem Titel Bewertung von Verbindlichkeiten ist der erste Schritt im IVSC-Projekt zur Bestimmung der sachgerechten Bewertungspraxis in Bezug auf Verbindlichkeiten (mit Ausnahme derjenigen, die aus Finanzinstrumenten entstehen) und gegebenfalls Vorstufe der Entwicklung eines eigenen Standards und unterstützender Fachhinweise.

In der Einleitung zum Diskussionspapier wird das Folgende in Bezug auf das Zusammenwirken mit den IFRS festgehalten:

Im Bereich der Finanzberichterstattung schließt der IASB-Standard IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts ausdrücklich Verbindlichkeiten in seinen Anwendungsbereich ein, wobei allerdings gesagt wird, dass bestimmte Annahmen zu machen sind, die darauf abzielen, eine einheitliche Bilanzierungsbewertung von Schulden zu gewährleisten. Einige dieser Annahmen, beispielsweise, dass von einer Übertragung auszugehen ist, selbst wenn die Erfüllung oder Kündigung wahrscheinlicher sind, oder dass in Ermangelung notierter Preise die Bewertung einer Verbindlichkeit aus der Perspektive der Gegenpartei zu erfolgen hat, die den entsprechenden Vermögenswert hält, können, aber müssen nicht sachgerecht sein, wenn der Wert einer Verbindlichkeit außerhalb der Finanzberichterstattung eruiert wird. Der Board ist deshalb der Meinung, dass es eines Standards oder Leitlinien zur Bewertung von Verbindlichkeiten im größeren Kontext bedarf.

In der Einleitung wird auch das frühere Projekt des IASB zu Änderungen an IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen (das jetzt in ein Forschungsprojekt zu nicht finanziellen Schulden überführt wurde) erwähnt, und es wird hervorgehoben, dass einige Themen im Diskussionspapier in Korrelation mit Themen stehen, die vom IASB im Rahmen seines Projekts erörtert wurden. Dazu heißt es im Diskussionspapier: "Obwohl auf den ersten Blick scheint, dass der Anwendungsbereich von IAS 37 und dem vorgeschlagenen IVSC-Projekt ähnlich sind, ist das IVSC-Projekt der Bewertung von Verbindlichkeiten in jedem Zusammenhang gewidmet und adressiert nicht nur die Vorschriften der IFRS."

Das Diskussionspapier ist wie folgt aufgebaut:

  • Wesentliche Definitionen und Konzepte - in diesem Abschnitt wird eine Definition von "Verbindlichkeit" vorgeschlagen, die von der unter IFRS verwendeten abweicht;
  • Umfang des Projekts - in diesem Abschnitt wird vorgeschlagen, die Bewertung von Verpflichtungen, bestimmte Summen zu zahlen, Finanzinstrumenten, Pensionsverpflichtungen, latenten Steuern und Versicherungsschulden auszunehmen und sich stattdessen auf Bewertungen zu konzentrieren, bei denen die Höhe der Verpflichtung nicht definiert ist (beispielsweise Wiederherstellungsverpflichtungen, Garantien); es wird auch um Rückmeldungen dazu gebeten, ob im Projekt auch Verpflichtungen aus Rechtsstreitigkeiten adressiert werden sollen;
  • Grundlage von Bewertungen - dieser Abschnitt enthält eine Aussage zu den grundlegenden Bewertungsannahmen über drei Kategorien (hypothetischer Tauschwert, Nutzen aus der Eigentümerschaft und vernünftig anzunehmender Transferpreis zwischen zwei Parteien) und vier Bewertungsgrundlagen (Marktwert, Investitionswert, besonderer Wert und beizulegender Zeitwert) hinweg;
  • Allgemeine Bewertungsmethoden - dieser Abschnitt enthält einen Hinweis auf die Notwendigkeit, mehr als eine Bewertungsmethode zu verwenden, die Annahme, dass der Marktansatz oft für die Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten nicht relevant sein muss und eine Bitte um Informationen zur Verwendung abgezinster Cash Flows und anderer "renditebasierte" Ansätze und Methoden die beim "kostenbasierten" Ansatz verwendet werden;
  • Bewertungen in der Finanzberichterstattung - in diesem Abschnitt hält der IVSC fest, dass er "nicht der Meinung ist, dass sein Projekt sich speziell der Bewertung von Verbindlichkeiten in der Finanzberichterstattung widmen solle, [... aber] dass dies der häufigste Zweck ist, bei dem Verbindlichkeiten bewertet werden müssen, weshalb vorgeschlagen wird, dass künftige Leitlinien die Vorschriften nach den IFRS zusammenfassen und sie zu den vorgeschlagenen allgemeinen Bewertungsvorschriften des IVSC in Beziehung setzen sollten".

Rückmeldungen zum Diskussionspapier werden bis zum 30. April 2013 erbeten. Sie können sich das englischsprachige Papier direkt von der Internetseite des IVSC herunterladen.

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Nächste TEG-Sitzung

03.02.2013

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird das nächste Mal am 27. und 28. Februar und 1. März 2013 tagen.

Die Sitzungen stehen Beobachtern offen. Eine Möglichkeit zur Anmeldung und Verknüpfungen auf die Tagesordnung finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

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Sitzungspapiere für die Sitzungen der Fachausschüsse des DSRC

03.02.2013

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 7. und 8. Februar 2013 tagen und der HGB-Fachausschuss am 14. Februar 2013. Der größte Teil der Papiere für die öffentlichen Teile dieser Sitzungen steht jetzt zur Verfügung.

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IASB-Podcast mit Fragen und Antworten zu den vorgeschlagenen begrenzten Änderungen an IFRS 9

01.02.2013

Der Stab des IASB hat einen Podcast aufgezeichnet, mit dem bestimmte Aspekte des Entwurfs ED/2012/4 'Klassifizierung und Bewertung: Begrenzte Änderungen an IFRS 9' klargestellt werden sollen. In dem Podcast werden die am häufigsten gestellten Fragen beantwortet, die beim Stab zu den Vorschlägen eingehen.

Mit dem Podcast soll das Verständnis des Entwurfs vertieft und so interessierten Parteien ermöglicht werden, weitere Rückmeldungen gegenüber dem IASB zu geben.

Der Podcast (MP3, 16,7 MB) steht auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Die Vorschläge des Entwurfs haben wir in unserer Nachricht vom 28. November 2012 zusammengefasst. Außerdem steht Ihnen ein deutschsprachiger IFRS fokussiert-Newsletter zu den vorgeschlagenen Änderungen zur Verfügung.

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Bericht über die Berücksichtigung der eingegangenen Rückmeldungen zum vorgeschlagenen ASAF und Bitte um Nominierungen

01.02.2013

Die IFRS-Stiftung hat heute einen Bericht über die eingegangenen Rückmeldungen zur Konsultation in Bezug auf die Einrichtung eines beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) veröffentlicht. Die Rückmeldungen haben Einfluss auf die Kriterien für die Mitgliedschaft gehabt, die in der Bitte um Nomierungsvorschläge enthalten sind, die heute ebenfalls veröffentlicht wurde. Außerdem wurden sie in der Satzung des ASAF und im Arbeitsabkommen zwischen ASAF-Mitgliedern und IFRS-Stiftung berücksichtigt, die ebenfalls überarbeitet wurden.

Der Bericht über die eingegangenen Rückmeldungen beginnt mit der Feststellung, dass der Vorschlag, das ASAF einzurichten, breite Unterstützung erfahren hat. In den mehr als 60 erhaltenen Stellungnahmen wurden nur in zwei die Vorschläge der IFRS-Stiftung nicht unterstützt. Deshalb fühlt sich die IFRS ermutigt, mit der Einrichtung des ASAF fortzufahren, auch wenn sie anerkennt, dass ihr Zeitplan ehrgeizig ist - wie auch in vielen Stellungnahmen angemerkt wurde. Eine erste Sitzung des ASAF soll bereits Anfang April 2013 stattfinden.

Vier wesentliche Punkte in dem Bericht über die eingegangenen Rückmeldungne verdienen besondere Beachtung:

  • Zuständigkeiten des ASAF: Obwohl es Rufe gegeben hatte, die Zuständigkeiten des ASAF auszuweiten, machte die IFRS-Stiftung deutlich, dass das ASAF sich auf die fachlichen Standardsetzungsaktivitäten des IASB konzentrieren solle. Sachverhalte in die Diskussion einzubringen, die sich gegenwärtig nicht auf der Agenda des IASB befinden aber gegebenenfalls von einzelnen nationalen Standardsetzern (NSS) erörtert werden, sollte auf solche Sachverhalte beschränkt werden, die bedeutende Auswirkungen auf die Arbeit des IASB haben könnten. Es wurde auch noch einmal wiederholt, dass die Rolle des ASAF rein beratend sein wird.
  • Größe und Zusammensetzung des ASAF: Viele Stellungnehmende hatten verlangt, dass die Größe des ASAF ausgeweitet werden solle. Es war um zusätzliche Sitze für bestimmte Regionen gebeten worden (beispielsweise für Europa), es war um zusätzliche Sitze für bestimmte Gruppen von Standardsetzern gebeten worden (beispielsweise für aufstrebende Volkswirtschaften) und es war allgemein um Ausweitung des ASAF gebeten worden, um möglichst viele NSS berücksichtigen zu können. Da im ASAF keine Abstimmungen stattfinden sollen, erhöht sich die Bedeutung von Diskussionen. Die IFRS-Stiftung ist daher der Meinung, dass die Mitgliedschaft im ASAF auf 12 begrenzt bleiben sollte, um sicherzustellen, dass alle Stimmen gehört werden. Die IFRS-Stiftung beabsichtigt auch, bei der vorgeschlagenen Zusammensetzung zu bleiben (3 Sitze je für Amerika (Nord-, Mittel- und Süd-), Asien/Ozeanien und Europa (einschließlich Nicht-EU), 1 Sitz für Afrika und 2 frei zu vergebende Sitze), da man der Meinung ist, dass die 2 frei zu vergebenden Sitze genug Flexibilität gewähren. Sowohl Größe als auch Zusammensetzung sollen bei der Gesamtüberprüfung des ASAF, die nach zwei Jahren vorgesehen ist, mit geprüft werden.
  • Verpflichtung der ASAF-Mitglieder und Arbeitsabkommen: Das vorgeschlagene Arbeitsabkommen (Memorandum of Understanding, MoU), das darauf abzielt, die Verpflichtung auf einen einzigen Satz internationaler Rechnungslegungsstandards zu demonstrieren, wurde kontrovers diskutiert. Es gab Kommentare, dass gar keine Verpflichtungserklärung verlangt werden solle, weil der Beitritt zum ASAF schon Selbstverpflichtung darstelle; es wurde verlangt, die Bedingungen des MoU aufzuweichen, um nicht Rechtskreise auszuschließen, die nicht alle Bedingungen erfüllen können; und es wurde auch vorgeschlagen, die Bedingungen zu verschärfen und eine Verpflichtung auf Übernahme und Durchsetzung der IFRS mit aufzunehmen. In vielen Stellungnahmen war auch angemerkt worden, dass die Verpflichtungen nur auf der Seite der künftigen ASAF-Mitglieder gesehen würden, während die IFRS-Stiftung keine Zusagen machen sollte. Die IFRS-Stiftung hat deshalb auch eigene Selbstverpflichtungen in das vorgeschlagene Arbeitsabkommen aufgenommen. Dazu gehören eine Verpflichtung, sich aktiv mit dem ASAF auseinanderzusetzen und sicherzustellen, dass Ansichten und Rückmeldungen getreu und vollständig dem IASB zu Kenntnis gebracht werden, und eine Verpflichtung, die Unabhängigkeit der ASAF-Mitglieder zu respektieren.
  • Kriterien für die Mitgliedschaft im ASAF: Die Stellungnehmenden hatten viele Frage hinsichtlich der vorgeschlagenen Kriterien für die Mitgliedschaft im ASAF aufgeworfen. So war beispielsweise hinterfragt worden, ob regionale Gruppen Mitglied im ASAF werden sollten, wenn sie selbst keine Standardsetzer sind und andere Aufgaben erfüllen. Außerdem war die Frage laut geworden, ob Rechtskreise, die die IFRS (noch) nicht übernommen haben, Mitglied im ASAF sein sollten. In der Bitte um Nomierungen, die heute veröffentlicht wurde, werden die vier großen regionalen Vereinigungen (AOSSG, EFRAG, GLASS und PAFA) expressis verbis eingeladen, Mitglieder des ASAF zu werden. Hinsichtlich der Frage, ob Rechtskreise, die die IFRS noch nicht übernommen haben, Mitglieder des ASAF werden könnten, heißt es im Bericht zu den Rückmeldungen: "Während die Anwendung der IFRS ein wichtiges Kriterium für die Mitgliedschaft ist, ist es nicht das einzige."

Der Bericht zu den Rückmeldungen enthält zwei Anhänge: Anhang A Accounting Standards Advisory Forum: Vorgeschlagene Satzung und Anhang B Accounting Standards Advisory Forum: Vorgeschlagenes Arbeitsabkommen.

Gleichzeitig mit dem Bericht über die Rückmeldungen hat die IFRS-Stiftung eine Bitte um Nominierungen von Kandidaten veröffentlicht, mit der unter den oben genannten Bedingungen nach geeigneten Mitgliedern für das ASAF gesucht wird.

Da es Bedenken gegeben hatte, dass insbesondere wegen der begrenzten Größe und der Tatsache, dass viele Gruppen und Standardsetzer bereits als gesetzte Größen angesehen wurden, das ASAF sehr exklusiv sein und vielen anderen Standardsetzern die Möglichkeit nehmen würde, sich direkt mit dem IASB auseinanderzusetzen, sagte Michel Prada, der Vorsitzende der Treuhänder der IFRS-Stiftung:

Das ASAF wird eine wichtige Gruppe sein, aber sie soll keine exklusive Gruppe sein. Obwohl wir erwarten, Vertreter der wesentlichen regionalen Vereinigungen und andere Rechtskreise am ASAF-Tisch zu haben, werden wir weiterhin den Dialog mit anderen Standardsetzern weltweit aufrecht erhalten und mit ihnen bei Forschungsprojekten, Umsetzungsfragen, Einbindungsaktivitäten, Feldversuchen und Überprüfungen nach der Einführung von Standards zusammenarbeiten. Wir werden weiterhin uns von diesen Standardsetzern ausgeliehene Mitarbeiter begrüßen, und wir werden auch weiterhin ihren Rat zu einer ganzen Reihe von Themen suchen.

Die folgenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung:

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Trainingsmodule für den IFRS für KMU aktualisiert

01.02.2013

Die Aus- und Weiterbildungsinitiative der IFRS-Stiftung hat die 32 bisher veröffentlichten englischsprachigen Trainingsmodule für den IFRS für KMU aktualisiert.

Die Aktualisierungen betreffen im Wesentlichen die Aufnahme von Verweisen auf die Fragen und Antworten (Questions and Answers, Q&As), die von der Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) herausgegeben werden. Die Q&As sind unverbindliche Leitlinien für die Einführung des IFRS für KMU. Sie stehen auf der Internetseite des IASB kostenfrei zur Verfügung.

Schlussendlich werden 35 eigenständige Trainingsmodule für den IFRS für KMU verfügbar sein – eins für jeden Abschnitt des Standards. Die Aus- und Weiterbildungsinitiative erwartet, die drei noch ausstehenden Module in den nächsten Monaten zur Verfügung stellen zu können.

Auf der Internetseite des IASB haben Sie Zugang zu allen bisher verfügbaren Trainingsmodulen.

Correction list for hyphenation

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