Nachrichten

Europäische Union - neu Image

Parlament stimmt für Verschiebung der sektorspezifischen ESRS

17.04.2024

Das Europäische Parlament hat dafür gestimmt, die Einführung von sektorspezifischen Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) und ESRS für Unternehmen aus Drittländern um zwei Jahre auf den 30. Juni 2026 zu verschieben.

Die Abstimmung folgt der politischen Einigung zwischen dem Rat der EU und dem EU-Parlament im Februar 2024.

Die Verschiebung lässt die Berichtsfristen im Rahmen der Richtlinie der Europäischen Union zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) unberührt. Als nächster Schritt muss der Rechtstext vom Rat der Europäischen Union förmlich genehmigt werden, bevor er in Kraft treten kann.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite des Europäischen Parlaments.

Hinweis: Am 29. April 2024 hat der Rat der EU der Richtlinie über Fristen für die Annahme von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Sektoren und Unternehmen aus Drittländern endgültig zugestimmt. Die entsprechende Pressemitteilung finden Sie auf der Internetseite des Rats der EU. Vor dem Inkrafttreten stehen jetzt noch der formale Akt der Unterzeichnung durch den Präsidenten des Parlaments und die Ratspräsidentschaft sowie die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union aus.

Hinweis: Am 8. Mai 2024 wurde die Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

IFASS Image

UKEB stellt bei der IFASS-Sitzung Forschungsergebnisse zu immateriellen Vermögenswerten vor

17.04.2024

Bei der Sitzung des Internationalen Forums der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS), die derzeit in Seoul stattfindet, stellte der UK Endorsement Board (UKEB) zwei kommende Forschungsberichte über die Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten vor.

Die Berichte sind das Ergebnis eines umfassenden Forschungsprojekts des UKEB zur Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte, in dem die Ansichten britischer Interessengruppen zur Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte nach internationalen Rechnungslegungsstandards untersucht, Art und Umfang der derzeitigen Berichterstattungspraxis für immaterielle Vermögenswerte geprüft und Investoren befragt wurden. Ein früherer Bericht, der aus diesem Projekt hervorging, war der im März 2023 veröffentlichte Bericht Accounting for Intangibles: UK Stakeholders’ Views.

Der erste Bericht Accounting for Intangibles: A survey of users' views stützt sich auf eine im September 2023 durchgeführte Umfrage unter Nutzern. Die Hauptaussage war, dass immaterielle Vermögenswerte wirtschaftlich wichtig sind. Während spezifische Bedenken hinsichtlich der begrenzten Angabe/Konnektivität, der uneinheitlichen Kategorisierung, der mangelnden Vergleichbarkeit und der Subjektivität der Bewertung geäußert wurden, wünschten sich die Nutzer keine radikalen Änderungen der Vorschriften für den Ansatz und die Bewertung, sondern eher detailliertere Angaben - vorzugsweise im Jahresabschluss oder im Anhang und nicht narrativ. Interessanterweise stellten die Nutzer zwar fest, dass die derzeitige Rechnungslegung für ihre Investitions- und Kreditentscheidungen nicht besonders entscheidungsnützlich ist und verbessert werden könnte, sie gaben aber auch an, dass sie narrative Informationen nutzen und ihre eigenen Berechnungen anstellen, was ihnen in einigen Fällen sogar einen "Wettbewerbsvorteil" verschaffen würde.

Der zweite Bericht Accounting for Intangibles: A quantitative review of UK Listed Entities wurde nach einer Untersuchung der von börsennotierten Unternehmen im Vereinigten Königreich gemeldeten Jahresabschlussdaten zu immateriellen Vermögenswerten, einer Überprüfung der Jahresabschlussdaten zu immateriellen Vermögenswerten einer Stichprobe von Unternehmen, einer Untersuchung von M&A-Transaktionen und einer Schätzung des Wertes nicht angesetzter immaterieller Vermögenswerte bei börsennotierten Unternehmen im Vereinigten Königreich erstellt. Der Bericht stellt fest, dass immaterielle Vermögenswerte zwar weit verbreitet sind und im Wert steigen, aber immer noch nur ~3% der Bilanz ausmachen, dass einige wenige Unternehmen, insbesondere solche, die durch Übernahmen gewachsen sind, den größten Teil des Wertes der angesetzten immateriellen Vermögenswerte halten, dass Unterschiede in der bilanziellen Behandlung von selbst geschaffenen und erworbenen immateriellen Vermögenswerten den Vergleich von Unternehmen erschweren und dass Unterschiede zwischen angesetzten und geschätzten nicht angesetzten immateriellen Vermögenswerten auf eine Ansatzlücke bei immateriellen Vermögenswerten hinweisen könnten.

Fragen und Reaktionen aus dem Publikum beinhalteten, dass es einen Unterschied zwischen immateriellen Vermögenswerten und immateriellen Werten gibt, die nicht der Definition eines Vermögenswertes entsprechen. Im Wesentlichen war man sich einig, dass es drei Klassen von immateriellen Werten gibt: solche, die die Definition eines Vermögenswerts erfüllen und angesetzt werden, solche, die die Definition erfüllen würden, aber derzeit nicht angesetzt werden, und solche, die die Definition nie erfüllen werden. Es wurde festgestellt, dass es für den IASB, der bei seiner Sitzung in der nächsten Woche mit seinem Projekt zu immateriellen Vermögenswerten beginnen wird, von entscheidender Bedeutung sein wird, sehr sorgfältig zu prüfen, welche Art von Posten in den Anwendungsbereich des Projekts fallen werden. Es wurde auch angemerkt, dass es für den IASB von Vorteil wäre, wenn ähnliche Untersuchungen in anderen Rechtskreisen durchgeführt würden.

Hinweis: Die Berichte wurden am 15. Mai 2024 offiziell veröffentlicht. Sie sind auf dieser Seite der Internetpräsenz des UKEB verfügbar.

IPSASB Image

IPSASB konsultiert zu Änderungen auf der Grundlage von IFRIC-Interpretationen

17.04.2024

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat einen Entwurf mit Änderungsvorschlägen zur Berücksichtigung von IFRIC-Interpretationen zwecks öffentlicher Stellungnahme veröffentlicht. Bislang hatte der IPSASB die vom IFRS Interpretations Committee herausgegebenen Interpretationen nicht zur Aufnahme in die Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) in Betracht gezogen.

Die jetzt in Betracht gezogenen IFRIC-Interpretationen sind:

  • IFRIC 1 Änderungen bestehender Rückstellungen für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnliche Verpflichtungen
  • IFRIC 5 Rechte auf Anteile an Fonds für Entsorgung, Wiederherstellung und Umweltsanierung
  • IFRIC 7 Anwendung des Restatement-Ansatzes nach IAS 29 'Rechnungslegung in Hochinflationsländern'
  • IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung
  • IFRIC 21 Abgaben

In Zukunft wird der IPSASB die Anwendbarkeit künftiger IFRIC-Interpretationen prüfen, sobald diese veröffentlicht werden.

Zugang zum Entwurf ED 89 Änderungen zur Berücksichtigung von IFRIC-Interpretationen haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IPSASB. Stellungnahmen werden bis zum 17. Juni 2024 erbeten.

Veranstaltung (dunkelgrün) Image

Zwei Internetseminare zur Einführung von IFRS 18

16.04.2024

EFRAG hat zwei Internetseminare zur Einführung in IFRS 18 "Darstellung und Angaben im Abschluss" angekündigt - eines mit allgemeinem Fokus und eines für Finanzinstitute, Versicherungsunternehmen und Konglomerate. Der IASB wird an beiden Internetseminaren teilnehmen.

Die Internetseminare finden am 7. bzw. 11. Juni statt. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite von EFRAG.

Brasilien - neu Image

Brasilien konsultiert Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf der Grundlage von IFRS S1 und IFRS S2

15.04.2024

Das Comitê Brasileiro de Pronunciamentos de Sustentabilidade (CBPS) hat zusammen mit dem Conselho Federal de Contabilidade (CFC) zwei Entwürfe für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards veröffentlicht. Die Stellungnahmefrist endet am 13. Juni 2024.

Die Entwürfe tragen die Titel CBPS 01 Requisitos Gerais Para Divulgação De Inormações Financeiras Relacionadas À Sustentabilidade ("Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen") und CBPS 02 Divulgações Relacionadas Ao Clima ("Klimabezogene Angaben") und basieren auf den entsprechenden ISSB-Standards.

Zugang zu den Entwürfen haben Sie über die Konsultationsseite des CBPS

Hinweis: Da das CBPS die Standards zwar entwickelt, aber keine Berichtspflichten erlassen kann, hat die Comissão de Valores Mobiliários (CVM), die brasilianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde, am 13. Mai 2024 eine überlappende Konsultation zu den beiden Standards eingeleitet. Die vorgeschlagene Verordnung enthält den vollständigen Text der beiden Standards. Darüber hinaus sieht die Verordnung vor, dass börsennotierte Unternehmen die Standards ab dem 1. Januar 2026 anwenden müssen, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig ist. Dies entspricht einer Absichtserklärung der CVM vom Oktober 2023Ein Unternehmen kann nur beide Standards gleichzeitig vorzeitig anwenden. Die Konsultation zur Verordnung läuft bis zum 11. Juli 2024 und kann hier für CBPS 01 und hier für CBPS 02 aufgerufen werden.

ISSB-Sitzung Image

Tagesordnung für die Aprilsitzung des ISSB

12.04.2024

Der ISSB hat die Tagesordnung für seine nächste Sitzung, die am 23. April 2024 in Frankfurt stattfinden wird, veröffentlicht.

Der Board wird das folgende Thema erörtern:

  • ISSB-Agendakonsultation — Projekte, die dem Arbeitsprogramm hinzugefügt werden sollen

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Wir werden alle Änderungen an der Tagesordnung, unsere umfassenden Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung sowie die Mitschriften der Deloitte-Beobachter bei der Sitzung auf dieser Seite veröffentlichen, sobald sie verfügbar sind.

IASB - Sitzung Image

Tagesordnung für die Aprilsitzung des IASB

12.04.2024

Der IASB wird vom 22. bis 25. April 2024 in seinen Räumen in London tagen. Es sollen zehn Themen erörtert werden.

Die folgenden Themen stehen auf der Tagesordnung:

  • Klimabezogene und sonstige Unsicherheiten im Abschluss
  • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU
  • Immaterielle Vermögenswerte
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Wertminderungsvorschriften
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15
  • Rückstellungen — Gezielte Verbesserungen
  • Standardpflege und einheitliche Anwendung
  • Angabeninitiative — Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben
  • Arbeitsprogramm des Boards

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Wir werden alle Änderungen an der Tagesordnung, unsere umfassenden Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung sowie die Mitschriften der Deloitte-Beobachter bei der Sitzung auf dieser Seite veröffentlichen, sobald sie verfügbar sind.

EFRAG Image

Endgültige EFRAG-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital

12.04.2024

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Stellungnahme zum IASB-Entwurf vorgeschlagener Änderungen eingereicht, die darauf abzielen, die Vorschriften zur Klassifizierung in IAS 32 'Finanzinstrumente: Darstellung', einschließlich der ihnen zugrunde liegenden Prinzipien, zu verdeutlichen.

In der Stellungnahme begrüßt EFRAG die Bemühungen und den Ansatz des IASB, Probleme, die in der Praxis im Zusammenhang mit IAS 32 auftreten, zu lösen, indem einige der zugrundeliegenden Prinzipien in IAS 32 klargestellt und Anwendungsleitlinien hinzugefügt werden, um die einheitliche Anwendung der Prinzipien zu erleichtern.

Nichtsdestotrotz schlägt EFRAG vor, dass der IASB mehrere Verbesserungen an den folgenden Vorschriften vornimmt. In diesem Zusammenhang schlägt EFRAG vor:

  • dass der IASB weitere Fragen der Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten mit bedingten Erfüllungsrückstellungen im Anwendungsbereich von IAS 32 erörtert;
  • dass der IASB eine Umklassifizierung zulässt, wenn die Bedingungen im Laufe der Zeit wirksam werden oder aufhören, wirksam zu sein; und
  • zwar den Vorschlägen zu den Angaben zustimmt, aber vorschlägt, dass der IASB sicherstellt, dass die vorgeschlagenen Angabenvorschriften klar sind, von den Unternehmen umgesetzt werden können und ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis gewährleisten, insbesondere in Bezug auf die Angaben zu den Bedingungen im Zusammenhang mit dem Vorrang bei der Liquidation.

Darüber hinaus ist EFRAG mit den Themen zu den Auswirkungen einschlägiger Gesetze und Vorschriften sowie schriftlicher Verkaufsoptionen auf nicht beherrschende Anteile nicht einverstanden und ist der Ansicht, dass eine umfassendere Diskussion und Einbindungsaktivitäten mit den betroffenen Kreisen erforderlich sind. Die EFRAG schlägt vor, dass der IASB:

  • seine Vorschläge zu den Auswirkungen der einschlägigen Gesetze und Vorschriften überdenkt;
  • die erstmalige Bilanzierung von geschriebenen Verkaufsoptionen auf nicht beherrschende Anteile innerhalb des Eigenkapitals überdenkt;
  • Fragen der Bewertung von geschriebenen Verkaufsoptionen auf nicht beherrschende Anteile umfassender erörtert; und
  • die Folgebewertung des Rücknahmebetrags weiter prüft.

Daher schlägt EFRAG vor, dass der IASB die Themen zu den Auswirkungen einschlägiger Gesetze und Vorschriften sowie zu geschriebenen Verkaufsoptionen auf nicht beherrschende Anteile von den übrigen Themen des Entwurfs trennt und in einem separaten Projekt behandelt. Der Grund dafür ist, dass die EFRAG der Ansicht ist, dass die Umsetzung der anderen Vorschläge des IASB nicht wegen dieser beiden Themen verzögert werden sollte. Dennoch unterstreicht die EFRAG die Dringlichkeit, für diese beiden Themen rasch eine Lösung zu finden.

Die englischsprachige Stellungnahme finden Sie hier auf der Internetseite von EFRAG.

DRSC - Sitzung Image

Mitschnitt von der gestrigen Sitzung des Fachausschusses Finanzberichterstattung des DRSC

12.04.2024

Der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC hat am 11. April 2024 per Videokonferenz getagt. Von der Sitzung steht jetzt ein Mitschnitt zur Verfügung.

Während des öffentlichen Teils seiner 27. Sitzung hat der Fachausschuss das folgende Thema besprochen:

  • Entwurf IASB/ED/2024/1 Unternehmenszusammenschlüsse — Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3 und IAS 36)

Den Mitschnitt finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

EFRAG Image

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im März

12.04.2024

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im März 2024.

Wie bereits berichtet waren im März die folgenden größeren Entwicklungen bei EFRAG zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen folgender Sitzungen:

    • EFRAG-Finanzberichterstattungsboard am 22. März;
    • Fachexpertenausschuss des EFRAG-Finanzberichterstattungsboards am 6., 14. und 20. März;
    • EFRAG-Nachhaltigkeitsberichterstattungsboard am 20. März; und
    • Fachexpertenausschuss des EFRAG-Nachhaltigkeitsberichterstattungsboards am 7., 19. und 21. März.

    Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

    Correction list for hyphenation

    These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.