2008

Gemeinsames Forum äußert sich zum Management von Klumpenrisiken

28.04.2008

Das Gemeinsame Forum, das 1996 unter der Ägide des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS), der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) und der internationalen Vereinigung der Versicherungsaufsichten (International Association of Insurance Supervisors, IAIS) erschaffen wurde, hat ein Papier mit dem Titel Sektorenübergreifende Untersuchung zu konzernweiter Identifizierung und Management von Klumpenrisiken veröffentlicht (Cross-sectoral Review of Group-wide Identification and Management of Risk Concentrations, in englischer Sprache, 258 KB).

Das Papier wird von einer englischsprachigen Presseerklärung und einem Abstrakt begleitet.

Das Papier zu Klumpenrisiken ist in seiner endgültigen Fassung veröffentlicht worden und war auch Bestandteil der Berichte des gemeinsamen Forums an das Forum für Finanzstabilität als Beitrag zu dessen Arbeiten zu den Finanzmarktunruhen. Das Papier baut frühere Berichte aus und untersucht das Ausmaß, zu dem Finanzkonglomerate, die in zwei oder mehr Sektoren im Banken-, Wertpapier- und Versicherungsbereich tätig sind, derzeit ihre Klumpenrisiken konzernweit und über alle Risiken hinweg, denen sich diese Firmen ausgesetzt sehen, identifizieren, bewerten und managen. Es wird auch untersucht, in wieweit gegenwärtige und neu aufkommende Risikomanagementtechniken wie Stresstests oder Szenarioanalysen eingesetzt werden, um mögliche Risikokonzentrationen zu identifizieren. Ebenfalls enthalten sind Beobachtungen und Schlussfolgerungen aus der Marktkrise, die Mitte 2007 begann. In einer Anlage werden die derzeitigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen in Bezug auf Klumpenrisiken zusammengefasst.

Folgen Sie dieser Verknüpfung zu unserer Informationsseite zur Finanzmarktkrise. Unter „Finanzmarktkrise“ verstehen wir die gegenwärtigen Unruhen an den Finanzmärkten der Welt und die Reaktionen darauf von verschiedenen internationalen, regionalen und nationalen Organen.

IASB und FASB diskutierten PAAinE-Diskussionspapier Erlöserfassung – Ein europäischer Beitrag

28.04.2008

Am 21. April 2008 stellten Vertreter des Deutsches Rechnungslegungs Standards Committees (DRSC) und der Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) dem IASB und dem FASB im Rahmen der gemeinsamen Sitzung beider Boards das Diskussionspapier Erlöserfassung – Ein europäischer Beitrag vor, das im Rahmen der Initiative zu proaktiven Rechnungslegungsaktivitäten in Europa (Pro-active Accounting Activities in Europe, PAAinE) veröffentlicht worden war.

Über den Vortrag und die Diskussion hatten wir bereits im Rahmen der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von der gemeinsamen Sitzung berichtet. Das DRSC stellt nun auch die Folien (in englischer Sprache, 163 KB) zur Verfügung, die die Grundlage dafür bildeten.

Unsere Meinung zu IFRIC D23 zu Sachleistungen an Eigentümer

27.04.2008

Deloitte hat eine Stellungnahme zum Interpretationsentwurf D23 Sachleistungen an Eigentümer eingereicht (in englischer Sprache, 170 KB).

In IFRIC D23 wird vorgeschlagen, dass alle Arten von Sachleistungen an Eigentümer mit dem beizulegenden Zeitwert der Sachleistungen zu bewerten sein sollen.

Wir stimmen mit der in dem Interpretationsentwurf vorgeschlagenen Schlussfolgerung überein, dass die Schuld aus der Ausschüttung von Sachleistungen als Dividende an die Eigentümer zum beizulegenden Zeitwert bei erfolgswirksamer Erfassung eines jeglichen Unterschiedsbetrags zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Buchwert der zugrundeliegenden Vermögenswerte bewertet werden soll, und unterstützen diese. Wir stimmen ebenfalls zu, dass das Unternehmen die Anforderungen aus IFRS 5 auf die langfristigen Vermögenswerte anzuwenden hat, die zu Ausschüttungszwecken gehalten werden. Wir hegen jedoch auch eine Reihe von Bedenken bezüglich der Schlussfolgerung, die in den Anhängen zu unserer Stellungnahmen zu finden sind.

Zusammenfassung von IFRIC D23

Verknüpfungen auf alle Stellungnahmen von Deloitte an IASB, IASC, IFRIC und SIC seit 1995.

Wir nehmen Stellung zu IFRIC D24 zu Kundenbeiträgen

27.04.2008

Deloitte hat eine Stellungnahme zum Interpretationsentwurf D24 Kundebeiträge eingereicht (in englischer Sprache, 144 KB).

In IFRIC D24 wird vorgeschlagen, dass ein Unternehmen, wenn es Vermögenswerte erhält, die es verwendet, um Zugang zu einer fortlaufenden Versorgung eines Kunden mit Gütern oder Dienstleistungen zu gewähren, diese beigetragenen Vermögenswerte und die Erträge aus der Zugangsgewährung zu der Lieferung von Gütern oder Dienstleistungen über den Zeitraum der Zugangsgewährung erfasst. In unserer Stellungnahme unterstützen wir diese Schlussfolgerung von IFRIC nicht. Wir empfehlen, dass IFRIC zu diesem Zeitpunkt keine Interpretation veröffentlicht. Stattdessen schlagen wir vor, dass IFRIC den Sachverhalt eingegrenzt und zum Gegenstand einer Agendaentscheidung macht. Wir schlagen eine Formulierung für die Agendaentscheidung vor. Nachfolgend die Übersetzung eines Auszuges aus unserer Stellungnahme:

Wir hegen Bedenken bezüglich des Ansatzes von IFRIC bei diesem Sachverhalt. In der Interpretation werden die Prinzipien, auf denen sie basiert, nicht klar etabliert, und deswegen ist die angemessene Anwendung der vorgeschlagenen Interpretation nicht immer eindeutig. Aufgrund des Mangels solch klarer Prinzipien besteht die Gefahr, dass die Interpretation als arbiträre Ansammlung von Regeln verwendet werden kann, was zu Anwendungspraxen führen kann, die in Widerspruch zu den Prinzipien in IAS 18 stehen.

Aus diesem Grund, wie wir weiter unten ausführlich erläutern, sind wir der Meinung, dass es das Beste für IFRIC ist, mit der Interpretation nicht fortzufahren. Vorerst sollte der Sachverhalt nur Gegenstand einer Agendaentscheidung sein.

Es scheint uns, dass IFRIC ursprünglich klären wollte, ob ein Unternehmen, das eine bestimmte Sachanlage erhält, die verwendet werden muss, um Zugang zu einer Lieferung von Gütern oder Dienstleistungen zu gewähren, diese Sachanlage zum beizulegenden Zeitwert zu erfassen hat und wie die entsprechende Habenbuchung aussehen soll. IFRIC weitete diese Frage später auf Situationen aus, in denen ein Unternehmen Barmittel erhält, um den Erwerb oder die Herstellung einer solchen Sachanlage zu finanzieren.

Wir sind jedoch der Meinung, dass die Interpretation wie derzeit entworfen einen viel weiteren Anwendungsbereich hat, ohne dass stabile Prinzipien für alle Situationen zur Verfügung gestellt werden, die in diesen Anwendungsbereich fallen könnten.

Zusammenfassung von IFRIC D24

Verknüpfungen auf alle Stellungnahmen von Deloitte an IASB, IASC, IFRIC und SIC seit 1995.

Wir nehmen Stellung zu zwei Vorschlägen des IAASB

26.04.2008

Deloitte hat kürzlich beim International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) Stellungnahmen zu den folgenden zwei vorgeschlagenen internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) eingereicht.

Frühere Stellungnahmen von Deloitte gegenüber dem IAASB seit 2004 finden sie hier.

ISA 501 (neu gefasst) Prüfungsnachweise in Bezug auf bestimmte Abschlusssalden und -angaben (in englischer Sprache, 37 KB)

ISA 520 (neu gefasst) Analytische Prüfungshandlungen (in englischer Sprache, 36 KB)

Europäisches Parlament nimmt Bericht zum IASB und zur IASCF an

25.04.2008

Mit 373 Ja-Stimmen gegenüber 21 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen hat das Europäische Parlament einen Bericht angenommen, in dem die Verbesserung der Führung des IASB und der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, gefordert wird, um Bedenken entgegenzutreten, dass es IASB und IASCF „an Transparenz, Legitimität und Zuverlässigkeit fehlt“, weil „sie nicht der Kontrolle eines demokratisch gewählten Parlaments oder einer Regierung unterliegen“.

Der Bericht war im Februar 2008 vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON) verabschiedet worden. In der Entschließung des Parlaments, mit der der Bericht angenommen wurde, werden die Schritte begrüßt, die von IASB und IASCF bereits unternommen wurden, aber es wird argumentiert, dass es in der Hinsicht noch mehr zu tun gibt. Im Bericht wird eine Diskussion darüber gefordert, „unter welchen Voraussetzungen die IASCF/ das IASB in das System der internationalen Lenkungsgremien wie beispielsweise den Internationalen Währungsfonds, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und die Weltbank eingebunden werden könnten“. Dieser Prozess ist bereits im Gang. Die Treuhänder der IASCF haben auf ihrer Sitzung im März 2008 beschlossen, die Einrichtung eines Überwachungsgremiums vorzuschlagen, um strukturierte Kontakte mit den Organen, die ein legitimes Interesse an Standardsetzung haben, einzurichten:

Das Aufsichtsgremium der IASCF wäre für die Ernennung aller Treuhänder zuständig. Eine Abstimmung mit internationalen Organisationen wäre vorgeschrieben. Wahrscheinlich würde sich das Überwachungsgremium wie folgt zusammensetzen:

vier Mitglieder von der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securites Commissions, IOSCO) vertreten durch den Vorsitzenden der Finanzdienstleistungsbehörde von Japan (Financial Services Agency of Japan, FSAJ), den Vorsitzenden der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), den Vorsitzenden des Komitees für neue Märkte der IOSCO und den Vorsitzenden des Fachkomitees der IOSCO (sollten der Vorsitzende der FSAJ oder der SEC gleichzeitig Vorsitzender des Fachkomitees sein, würde ein anderer Stellvertreter des Fachkomitees Mitglied des Überwachungsgremiums),

das verantwortliche Mitglied der Europäischen Kommission [derzeit der Binnenmarktkommissar],

der geschäftsführende Direktor des Internationalen Währungsfonds und

der Präsident der Weltbank.

Laden Sie sich die folgenden Dokumente herunter:

Bericht des Wirtschafts- und Währungsausschusses (256 KB)

Entschließung des Parlaments

Presseerklärung des Informationsbüros für Deutschland des Europäischen Parlaments

Dritter Bericht der Europäischen Kommission zur Führung von IASB und IASCF

25.04.2008

Im Juli 2006 hat der Rat „Wirtschaft und Finanzen“ (Economic and Financial Affairs Council, ECOFIN)* der Europäischen Union die Europäische Kommission beauftragt, die Führung des IASB und der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, zu überwachen und ECOFIN regelmäßig Bericht darüber zu erstatten.

Die Europäische Kommission hat ihren dritten Bericht über Führungsentwicklungen beim IASB und der IASCF (in englischer Sprache, 51 KB) im März veröffentlicht. Der Bericht deckt die Entwicklungen zwischen Juli 2007 und Januar 2008 ab. Im Bericht werden die Fortschritte, die in Bezug auf Führungsstruktur, Finanzierungsvereinbarungen, Konsultationsprozess und Vertretung von Interessengruppen in der Struktur gemacht worden sind, positiv beurteilt. Nachfolgend die Übersetzung eines Auszugs:

Im Zeitraum seit der Veröffentlichung des zweiten Berichts der Kommission haben die IASCF und der IASB wichtige Ankündigungen gemacht, die, wenn sie vollständig und effektiv umgesetzt werden, die Rechenschaftspflicht von IASCF und IASB gegenüber ihren Interessengruppen und die Transparenz ihrer Aktivitäten verbessern werden.

Am bedeutendsten ist, dass es nun eine breite Übereinstimmung gibt, ein offizielles Aufsichtsgremium für die IASCF einzurichten. Dies wird auch zu einer Reform des Ernennungsprozesses für Treuhänder führen. Der Selbsternennungsmechanismus wird dadurch beseitigt, dass es ein unabhängiges Aufsichtsgremium geben wird, das die Entscheidungsmacht über die Ernennung von Treuhändern haben wird.

Die Kommission begrüßt die Entscheidungen, die von der IASCF getroffen wurden, um den Konsultationsprozess des IASB zu stärken. Dies geschieht insbesondere durch Auswirkungsstudien im Vorfeld und Überprüfungen von Standards und Interpretationen nach der Einführung. Auch Rückmeldungen werden veröffentlicht. Die Kommission ist hoffnungsvoll gestimmt durch die Projektzusammenfassung und die Rückmeldungen, die zum Projekt zu Unternehmenszusammenschlüssen Phase II veröffentlicht wurden. Sie ermutigt die Treuhänder und den Board, ihre Arbeit in diesem Bereich fortzusetzen. Insbesondere sollten sie sicherstellen, das Auswirkungsstudien zu einem früheren Zeitpunkt in der Entwicklungsphase von Standards und Interpretationen durchgeführt werden.

Hier die Verknüpfungen auf die beiden früheren Berichte zur Führungsstruktur:

zweiter Bericht der EU-Kommission über Führungsentwicklungen beim IASB und der IASCF (in englischer Sprache, 122 KB, Juni 2007)

erster Bericht der EU-Kommission über Führungsentwicklungen beim IASB und der IASCF (in englischer Sprache, 49 KB, Dezember 2006)

*) ECOFIN setzt sich aus den Wirtschafts- und Finanzministern der EU-Mitgliedstaaten zusammen. Er tagt einmal im Monat und koordiniert und entwickelt die EU-Politik zu allen Wirtschafts- und Finanzfragen, die die EU betreffen.

EU beginnt mit der Bewertung der Umsetzung der IFRS 2006

25.04.2008

Die Europäische Kommission hat eine französische Beratungsfirma beauftragt, die Umsetzung der IFRS in Europa 2006 zu untersuchen.

Diese Untersuchung ist eine nachfassende Studie zu einer Untersuchung der Umsetzung im ersten Jahr der IFRS in der EU, die vom Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales im Auftrag der Kommission durchgeführt worden war. Jene Studie enthielt eine detaillierte Überprüfung der Abschlüsse aus dem Jahr 2005 von 200 börsennotierten und 18 nicht börsennotierten Unternehmen aus 25 Mitgliedstaaten der EU. Die Studie über das Jahr 2006 wird den Schwerpunkt gleichermaßen auf Konzernabschlüsse börsennotierter Unternehmen legen, aber sie wird auch einige nicht börsennotierte Unternehmen und Einzelabschlüsse einbeziehen. Der endgültige Bericht wird Ende 2008 erwartet. Das Projekt wird im englischsprachigen Protokoll(153 KB) der Sitzung des Regelungsausschusses für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) vom 10. März 2008 beschrieben.

Agendaseiten aktualisiert

25.04.2008

Nach Abschluss der Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen der IASB-Sitzung und allen Sitzungstagen der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB haben wir die folgenden Seiten zu Sachverhalten auf der Agenda des International Accounting Standards Board (IASB) für Sie aktualisiert, um die Diskussionen und Entscheidungen der IASB-Sitzung (15. bis 18. April 2008) und der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB (21. bis 22. April 2008) widerzuspiegeln: .

Stellungnahmen des RIC zu IFRIC D23 und IFRIC D24

25.04.2008

Die vom Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC verabschiedeten Stellungnahmen zu IFRIC D23 Sachleistungen an Eigentümer (in englischer Sprache, 89 KB, mit Anlage zur Stellungnahme (192 KB)) und IFRIC D24 Kundenbeiträge(in englischer Sprache, 64 KB) stehen zum Herunterladen auf der Internetseite des DRSC bereit. .

Die vom Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC verabschiedeten Stellungnahmen zu IFRIC D23 Sachleistungen an Eigentümer (in englischer Sprache, 89 KB, mit Anlage zur Stellungnahme (192 KB)) und IFRIC D24 Kundenbeiträge(in englischer Sprache, 64 KB) stehen zum Herunterladen auf der Internetseite des DRSC bereit.

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