2012

Vorgeschlagene indische Standards für die Steuerbilanzierung können Schritt hin zu den IFRS sein

29.10.2012

Der zentrale Rat für direkte Steuern (Central Board of Direct Taxes, CBDT), der ein Gremium des indischen Finanzministeriums ist, bittet um Stellungnahmen zu einem Bericht seines Rechnungslegungsausschusses, in dem es darum geht, welche Standards für die indische Steuerbilanzierung vor dem Hintergrund eines möglichen IFRS-Übergangs in Indien genutzt werden sollen. In dem Bericht wird empfohlen, Steuerbilanzierungsstandards für die Berechnung des zu versteuernden Ergebnisses zu entwickeln. Diese Entwicklung könnte dabei helfen, einigen der Bedenken zu begegnen, die sich im Hinblick auf die IFRS-Übernahme in Indien ergeben haben.

Der Ausschuss, der den Bericht verfasst hat, wurde im Dezember 2010 eingerichtet, um Ratschläge zu sachgerechten Standards für die Steuerbilanzierung in Indien zu entwickeln. Im August 2011 hat er einen Zwischenbericht vorgelegt. In einem früheren Bericht eines Ausschusses aus dem Jahr 2003, der sich mit den damalig geltenden indischen Rechnugslegungsstandards auseinandersetzte, hatte der Ausschuss die Anwendung eben jener Standards in unveränderter Form und entsprechende Folgeänderungen an Gesetzen empfohlen, die Steuerverluste verhindern sollten.

Im Februar 2011 hatte das indische Ministerium für Unternehmensangelegenheiten (Ministry of Corporate Affairs, MCA) 35 indische Rechnungslegungsstandards (Indian Accounting Standards, Ind AS) herausgegeben, die mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) konvergiert sind, und hatte ihre gestufte Einführung angekündigt, sobald bestimmte Steuerfragen und andere Sachverhalte geklärt seien. Bis heute wurde noch kein Übernahmedatum für die neuen Ind AS bekanntgegeben.

Deshalb ist der jetzt veröffentlichte Bericht des Ausschusses ein wichtiger Schritt dabei, Bedenken entgegenzutreten, die hinsichtlich der Anwendung der IFRS in Indien erhoben wurden. Dies gilt insbesondere dort, wo Ind AS auch für Steuerzwecke verwendet werden können. Indien bewegt sich also möglicherweise einen Schritt näher auf die IFRS-Übernahme (in Form der Ind AS, die einige Modifizierungen von IFRS-Prinzipien aufweisen) zu.

In dem Bericht des Ausschusses werden verschiedene Sachverhalte untersucht, die sich ergeben können, wenn die Standards nach Abschnitt 145 (1) des indischen Einkommensteuer von 1961 als verbindlich anzuwenden erklärt werden. Zu diesen Sachverhalten gehören die folgenden:

  • Müssen Steuerzahler zwei Sätze von Büchern führen - einen nach den Rechnungslegungsstandards, die vom indischen Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants in India, ICAI) herausgegeben werden, und einen nach den im Einkommensteuergesetz verbindlich erklärten Standards?  Im Bericht wird empfohlen, dass die neuen Standards nur auf die Berechnung des zu versteuernden Ergebnisses angewendet sollten (und kein zweiter Satz von Büchern geführt werden sollte). Die Standards sollten als Steuerbilanzierungsstandards (Tax Accounting Standards, TAS) bezeichnet werden.
  • Sollen die TAS für alle Steuerzahler verpflichtend werden oder nur für eine bestimmte Klasse von Steuerzahlern, deren Umsätze oder Erlöse über einem bestimmten Schwellenwert liegen? Der Ausschuss empfiehlt, dass die TAS für alle Steuerzahler gelten sollten.
  • Wie sind Konflikte zwischen den im Einkommensteuergesetz explizit genannten Vorschriften und den TAS aufzulösen? Der Ausschuss empfiehlt, dass die Vorschriften des Gesetzes Vorrang vor den TAS haben sollten.
  • In Bezug auf andere Sachverhalte empfiehlt der Ausschuss, dass verpflichtende Übergangsbestimmungen gleichzeitig mit den TAS verkündet werden sollten und dass entsprechende Modifizierungen an der Einkommensteuererklärung vorgenommen sollten.

Der Bericht des Ausschusses enthält auch Entwürfe der Steuerbilanzierungsstandards selbst, die auf Rechnungslegungsstandards basieren, an denen Änderungen vorgenommen wurden, die als sachgerecht für Steuerbilanzierungszwecke angesehen werden. So würden beispielsweise Gewinne und Verluste aus bestimmten Fremdwährungstransaktionen auf realisierter Grundlage bewertet, und die Neubewertung von Sachanlagen für Steuerzwecke wäre verboten.

Der ursprüngliche Auftrag des Ausschusses umfasste auch, Methoden für die Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage (Buchgewinn) für Zwecke der indischen Minimumalternativsteuer (Minimum Alternative Tax, MAT) in Fällen von Unternehmen vorzuschlagen, die im ersten Jahr der Übernahme und danach auf die IFRS übergehen. Im Bericht des Ausschusses heißt es dazu, dass er vor dem Hintergrund der schwebenden und unsicheren Situation in Bezug auf den Übergang auf Ind AS entschieden haben, sich primär auf die Formulierung von TAS zu konzentrieren, die im Einklang mit dem Einkommensteuergesetz stehen. Er empfiehlt, dass der Status des Übergangs auf Ind AS sorgfältig überwacht werden sollte.

Der CDBT erbittet Stellungnahmen und Vorschläge zum abschließenden Bericht bis zum 26. November 2012.

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des indischen Finanzministeriums zur Verfügung:

IVSC und IFAC erneuern ihr Memorandum of Understanding

26.10.2012

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) und der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) haben ihr Memorandum of Understanding (MoU) erneuert, was zu einer weiteren Stärkung der gemeinsamen Bemühungen beider Organisationen auf Gebieten von gemeinsamen Interesse führen wird.

In dem MoU werden mehrere Gebiete gemeinsamen Interesses genannt:

  • "Die Erzielung eines besseren gegenseitigen Verständnisses von Standards, die für Bewertungxexperten und Prüfer hinsichtlich ihrer beider Rollen in Bezug auf den Abschluss relevant sind, sowie
  • die Förderung weiterer Glaubwürdigkeit und Akzeptanz von Bewertungen, die in Übereinstimmung mit den IVS vorgenommen werden."

Das MoU wird bis zum 31. Dezember 2015 in Kraft bleiben.

Die englischsprachige Presseerklärung des IVSC können Sie auf dessen Internetseite einsehen.

Leichte Änderungen am Arbeitsplan das IASB

26.10.2012

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen leicht überarbeiteten Arbeitsplan veröffentlicht, der zwei kleine Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung vom 19. Oktober enthält. In der jetzt veröffentlichten Fassung entfällt wieder die 'Entwicklung einer Strategie' für das Agendakonsultationsprojekt, und es wird klargestellt, dass der nächste Konsultationsschritt im Projekt zu produzierenden biologischen Vermögenswerten nach IAS 41 ein Entwurf und kein Diskussionspapier sein wird.

Die 'Entwicklung einer Strategie' im Rahmen des Agendakonsultationsprojekts wurde in den letzten Arbeitsplänen immer mal wieder aufgenommen und fallengelassen. Der IASB hat den Verweis auf die Strategie jetzt endgültig aus dem Arbeitsplan genommen, weil er den Eindruck vermeiden wollte, dass die Strategie über die nächsten sechs Monate entwickelt wird, obwohl diese Arbeit zum größten Teil schon abgeschlossen ist und auch zu großen Teilen in der Öffentlichkeit diskutiert wurde. Die Details zur Strategie werden in die Zusammenfassung der Rückmeldungen zur Agendakonsultation aufgenommen.

Die Klarstellung im Projekt zur Änderung von IAS 41 steht im Einklang mit den Ergebnissen der Diskussion bei der IASB-Sitzung im September 2012, bei denen entschieden wurde, dass ein Diskussionspapier vor dem Hintergrund der bereits in diesem Bereich durchgeführten Forschungen und Analysen nicht notwendig sei.

Sie können den Arbeitsplan des IASB mit Stand 25. Oktober 2012 direkt auf der Internetseite des IASB einsehen. Wir haben unsere IAS Plus-Seiten zu den einzelnen Projekten des IASB aktualisiert, um die Änderungen aus dem Arbeitsprogramm und andere bekannte Entwicklungen widerzuspiegeln.

Zusammenfassung der Sitzung des PRC am 2. Oktober 2012

25.10.2012

Der Ausschuss für Planung und Ressourcen (Planning and Resource Committee, PRC) der europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat am Dienstag, den 2. Oktober 2012 in Brüssel getagt. Ein Zusammenfassung der Ergebnisse ist jetzt auf der Internetseite von EFRAG verfügbar.

Erörtert wurden unter anderem die folgenden Themen:

  • Rahmenkonzeptprojekt des IASB,
  • Positionen, die die EFRAG-Vorsitzende bei der Sitzung des IFRS-Beirats vertreten soll,
  • 'Rechnungslegungslabor' des britischen FRC
  • Prinzipien für die Durchführung pro-aktiver Projekte,
  • laufende pro-aktive Projekte.

Die englischsprachige Zusammenfassung der Diskussionen können Sie sich direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Die nächste Sitzung soll Anfang 2013 stattfinden; ein genauer Termin wird noch bekanntgegeben.

EFRAG veröffentlicht Bericht über eingegangene Stellungnahmen zu den jährlichen Verbesserungen 2010-2012

25.10.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat im Juni 2012 einen Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf jährlicher Verbesserungen 2010-2012 veröffentlicht und die Stellungnahme im September 2012 finalisiert. EFRAG stellt jetzt einen Rechenschaftsbericht über die Berücksichtigungen der einzelnen Meinungen aus den bei der Beratungsgruppe eingegangenen Stellungnahmen bei der Erarbeitung der endgültigen Stellungnahme gegenüber dem IASB zur Verfügung.

Der Bericht führt die die einzelnen Argumente auf, die in den Stellungnahmen gegenüber EFRAG für oder gegen die Vorschläge im IASB-Entwurf genannt wurden. Den Argumenten ist jeweils deren fachliche Analyse durch EFRAG beigefügt, und es wird erläutert, warum diese Argumente gegebenefalls keinen Eingang in die endgültige EFRAG-Stellungnahme gegenüber dem IASB fanden.

Sie können sich den englischsprachigen Rechenschaftsbericht direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Paket mit Sitzungsunterlagen für die WSS-Sitzung

25.10.2012

Der IASB stellt auf seiner Internetseite ein Paket mit Sitzungsunterlagen für die jährliche Sitzung der Gruppe der Weltstandardsetzer (WSS) zur Verfügung, deren Gastgeber der IASB in London heute und morgen sein wird. Im Paket sind eine detaillierte Tagesordnung mit Sprecherlisten zu allen Themen, alle Folien, die gezeigt werden werden, und alle Sitzungsunterlagen enthalten.

Die Gruppe der Weltstandardsetzer bietet ein Forum für die nationalen Standardsetzer, die im Internationalen Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) organisiert sind, sich mit dem IASB auszutauschen. Eine IFASS-Sitzung in Vorbereitung auf die WSS-Sitzung ist soeben in Zürich zuende gegangen (22. - 23. Oktober).

Von besonderem Interesse bei dieser Sitzung ist die Frage, wie der IASB mit den nationalen Standardsetzern im Rahmen des neuen Rechnungslegungsstandardsforum zusammenarbeiten wird, das eingerichtet werden soll, um der Zusammenarbeit des IASB mit den nationalen Standardsetzern einen festen Rahmen zu geben.

Sie können sich das Paket mit Sitzungsunterlagen (149 Seiten) direkt von der Internetseite des IASB herunterladen.

Zusammenfassung der Sitzung des DPOC im Oktober 2012

24.10.2012

Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Sitzung des Treuhänderausschusses der IFRS-Stiftung für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) zur Verfügung, die am 10. Oktober 2012 in Brüssel stattfand. Wir fassen für Sie die wichtigsten Ergebnisse in deutscher Sprache zusammen.

Der DPOC ist für die Verabschiedung des Konsultationsprozesses sowie die Überwachung der Einhaltung des Prozesses durch den IASB verantwortlich. Außerdem muss er sicherstellen, dass die Treuhänder der IFRS-Stiftung ihre Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Überwachung des Prozesses wie in der Satzung vorgeschrieben wahrnehmen.

Nachfolgend umreißen wir für Sie die wichtigsten Tagesordnungspunkte der Sitzung.

Zuerst erörterte den DPOC den Entwurf des Handbuchs für den Konsultationsprozess von IASB und IFRS Interpretations Committee. In den Stellungnahmen, zu denen der DPOC eine Zusammenfassung erhielt, waren eine Reihe von Sachverhalten aufgebracht worden. So war zum Beispiel gefordert worden, dass die Sitzungen des DPOC öffentlich sein sollten, um eine größere Transparenz zu erzielen. Obwohl der DPOC nicht der Meinung ist, unter einem Glaubwürdigkeitsmangel zu leiden oder mangelnder Transparenz bezichtbar zu sein, sollen weitere Überlegungen in diese Richtung unternommen werden. Den implizit ausgesprochenen Vorwürfen der Trägheit und mangelnden Unabhängigkeit will der DPOC mit noch detaillierteren Berichten und Mitschriften entgegentreten. Die Forderung, der DPOC müsse alle Dokumente des Konsultationsprozesses abzeichen, soll mit dem Hinweis im Konsultationshandbuch erwidert werde, dass dies bereits geschieht.

In Bezug auf das Protokoll des Konsultationsprozesses (Due Process Protocol, DPP), das als Anhang dem Entwurf des Handbuchs hinzugefügt worden war, das aber nicht Teil des eigentlichen Handbuchs sein soll, nahm der DPOC zufrieden zur Kenntnis, das dies von den meisten Anwendern unterstützt wird. Der Detaillierungsgrad der Angaben wurde jedoch von vielen als zu bürokratisch und zeitraubend empfunden. Da jedoch das DPP im Rahmen des Managements von Projekten verwendet wird, soll daran - auch nach Rücksprache mit anwesenden IASB-Mitgliedern - nichts geändert werden.

Der neue Abschnitt zu Umsetzung und Pflege der Standards erfährt breite Zustimmung durch die Anwender. Dennoch war in vielen Stellungnahmen gefordert worden, deutlicher zwischen kleineren Änderungen und umfassenden Projekten zu unterscheiden und die verschiedenen Kriterien und sich daraus ergebende Pflichten auch im Konsultationshandbuch festzuschreiben. Daraus ergeben sich auch Auswirkungen auf die Projektplanung. Der Stab wird hierzu weitere Untersuchungen durchführen.

Ansonsten war in einigen Stellungnahmen gefordert worden, dass im Handbuch die Zeilsetzung des Konsultationsprozesses festgehalten werden sollte (der DPOC stimmte dem zu), dass Arbeitsentwürfe und deren öffentliche Verfügbarkeit ein fester Schritt im Konsultationsprozess werden sollten (der DPOC lehnte dies ab, sprach sich aber dafür aus, Sinn und Zweck eines Arbeitsentwurfs im Handbuch zu beschreiben) und dass Ergebnisse von Einbindungsveranstaltungen klar kommuniziert werden sollten (soll in Abwägung mit Vertraulichkeitswünschen weitmöglichst realisiert und so im Handbuch gefordert werden).

Ein endgültiger Entwurf des Handbuchs für den Konsultationsprozess soll rechtzeitig fertiggestellt werden, damit er den Treuhändern bei der Sitzung im Januar 2013 zwecks Genehmigung vorgelegt werden kann.

Danach wendete sich der DPOC der Aufsicht über laufende Konsutlatonsprozesse zu. Insbesondere wurde ausführliche über den Standard zu Versicherungsverträgen gesprochen. Auf der September Sitzung des IASB hatte dieser darüber gesprochen, ob es zu einer erneuten Veröffentlichung zwecks Stellungnahme kommen solle oder ob man als nächsten Schritt einen Arbeitsentwurf veröffentlichen solle. Die Kernprinzipien des Entwurfs vom Juli 2010 sind zwar weitgehend unverändert, dennoch werden bedeutende Änderungne an bestimmten Vorschlägen vorgeschlagen. Der IASB hat während der erneuten Erörterungen ausführliche Bemühungen unternommen, mit den interessierten Parteien in Austausch zu treten, und hat Informationen zu allen wichtigen Schritten und viele Berichte auf seiner Internetseite zur Verfügung gestellt. Der IASB möchte außerdem dieses Projekt zügig abschließen. Deshalb hat er sich entschlossen, den erneuten Entwurf mit gezielten Fragen zu begleiten. Der DPOC nahm die Erwägungen und die gezogene Schlussfolgerung billigend zur Kenntnis.

In Bezug auf die jährlichen Verbesserungen 2011-2013 legte der DPOC dem IASB nah, die Änderungen, die Abschreibungsmethoden in IAS 16 und IAS 38 betreffen, aus dem Zyklus der jährlichen Verbesserungen auszunehmen und in ein eigenständiges Projekt mit begrenztem Umfang zu überführen.

Bei der Erörterung der Aktivitäten der Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) ging es um die Ausweitung der Mtigliedschaft der Gruppe und um eine Staffelung der Amtszeiten. Auf seiner Sitzung im Juli 2012 hatte der DPOC zugestimmt, dass die Amtszeiten der derzeitigen Mitglieder von SMEIG bis 2014 verlängert werden sollen, um Kontinuität bei der Überprüfung des IFRS für KMU zu erzielen. Jetzt stimmte der DPOC zu, dass die Gruppe zum 1. Juli 2014 auf rund 30 Mitglieder ausgeweitet werden soll, wobei die AMtszeiten gestaffelt werden sollen. Auch dies soll der Kontinuität dienen. Weil aber vorgesehen ist, dass auch gegenwärtige Mitglieder im Sinne der Kontinuität weitere Verlängerungen ihrer Amtszeit erfahren sollen, sprach sich der DPOC dafür aus, die Gesamtlänge von Amtszeiten zu deckeln. Vorgeschlagen wurden zwei Amtszeiten von drei Jahren maximal.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen.

IIRC veröffentlicht Datenbank mit Beispielen zur integrierten Berichterstattung

24.10.2012

Der internationale Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) stellt eine Datenbank mit der Bezeichnung 'Integrated Reporting Emerging Practice Examples Database' zur Verfügung, die Beispiele zur integrierten Berichterstattung von Unternehmen weltweit beinhaltet.

Die Datenbank baut sich aus Auszügen von Jahresabschlüssen auf, die zeigen, wie sich die integrierte Berichterstattung etabliert und welche beste ausgeübte Praxis sich auf Berichterstattungsprinzipien und inhaltliche Bestandteile ergibt. Die Beispiele wuden aus öffentlich verfügbaren Berichten zusammengetragen und umfassen auch Auszüge aus Berichten von Unternehmen, die am Pilotporojekt des IIRC teilnehmen.

Jedem Beispiel ist eine kurze Beschreibung der relevanten Merkmale beigefügt, die dem Rahmenkonzept zur integrierten Berichterstattung entsprechen, das derzeit vom IIRC entwickelt wird. Der IIRC hat angekündigt, dass die Dtaenbank mit Beispielen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der integrierten Berichterstattung ständig gepflegt werden wird.

Auf der Internetseite des IIRC finden Sie in englischer Sprache

Wir haben unserer IAS Plus-Seite mit Informationen zur Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung einen dauerhaften Quicklink auf die Datenbank hinzugefügt.

6. Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC - Sitzungspapiere

24.10.2012

Die Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 6. Sitzung des HGB-Fachausschusses am 1. und 2. November 2012 sind jetzt verfügbar.

Auf der Tagesordnung für die Sitzung stehen:

  • Überarbeitung von DRS 7 Konzerneigenkapital und Konzerngesamtergebnis,
  • Überarbeitung von DRS 2 Kapitalflussrechnung,
  • Entwicklung neuer Standards - Immaterielle Vermögensgegenstände und
  • die umfassende Überprüfung des IFRS für KMU.

Sie können sich die Sitzungspapiere direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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