GRI veröffentlicht G4-Richtlinien

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24.05.2013

Die Global Reporting Initiative (GRI) hat die vierte umfassende Überarbeitung ihres Rahmens für Nachhaltigkeitsberichterstattung ("G4-Richtlinien") veröffentlicht. Die GRI-Richtlinien finden breite Anwendung in der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten und sind so gestaltet, dass sie einen standardisierten Ansatz für die Berichterstattung über wirtschaftliche, ökologische, soziale und Unternehmensführungs Leistungen ermöglichen. Die neuen Leitlinien sollen leichter zu nutzen sein, betonen Wesentlichkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung stärker und beinhalten neue und aktualisierte Angabevorschriften in verschiedenen Bereichen: Unternehmensführung, Ethik und Integrität, Lieferkette, Korruptionsbekämpfung ud Treibhausgasemissionen.

Die G4-Richtlinien sind in zwei Teile gegliedert:

  • Berichterstattungsprinzipien und Standadangaben - dies beinhaltet die Kriterien, die anzuwenden sind, wenn Nachhaltigkeitsberichte im Einklang mit den Leitlinien erstellt werden, die Berichterstattungsprinzipien, die Nachhaltigkeitsberichten zugrunde liegen (im Sinne von Inhalt und Qualität), und die allgemeinen und spezifischen Standardangaben, die erforderlich sind.
  • Umsetzungshandbuch - dies bietet weitere Erläuterungen dazu, wie die Berichterstattungsprinzipien anzuwenden und die Angaben zu erarbeiten sind.

Nachfolgende Tabelle bietet einen Überblick über die G4-Richtlinien:

 

Berichterstattungsprinzipien

Prinzipien zur Bestimmung des Inhalts

  • Einbeziehung der Anforderung der Interessengruppen
  • Kontext der Nachhaltigkeit
  • Wesentlichkeit
  • Vollständigkeit

Prinzipien zur Bestimmung der Qualität

  • Ausgewogenheit
  • Vergleichbarkeit
  • Genauigkeit
  • Aktualität
  • Klarheit
  • Verlässlichkeit
Standardangaben

Allgemeine Standardangaben

  • Strategie und Analyse
  • Organisationsstruktur
  • Identifizierte wesentliche Aspekte und Grenzen
  • Einbindung der Interessengruppen
  • Berichtsstruktur
  • Unternehmensführung
  • Ethik und Integrität
  • Allgemeine Standardangaben für Sektoren (wenn verfügbar)

Spezifische Standardangaben

  • Angaben zum Managementansatz
  • Einzelaspekte nach Kategorie:
    • Wirtschaft - wirtschaftliche Leistung, Marktpräsenz, indirekte wirtschaftliche Auswirkungen, Beschaffungspraxis
    • Umwelt - Materialien, Energie, Wasser, Biodiversität, Emissionen, Abwässer und Abfall, Produkte und Dienstleistungen, Befolgung von Vorschriften, Transport, Gesamteinschätzung der Lieferantengegebenheiten, Mechanismen in Bezug auf Umweltschäden
    • Sozialaspekte - Arbeitspraxis und -bedingungen, Menschenrechte, Gesellschaftsverantwortung, Produktverantwortung (jeweils mit zusätzlichen Indikatoren)
  • Spezifische Standardangaben für Sektoren (wenn verfügbar)

Die Richtlinien bieten zwei Optionen für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts im Einklang mit G4:

  • Bericht über die Kernaspekte - wesentliche Elemente, die einen Hintergrund für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bieten und
  • Umfassender Bericht - mit zusätzlichen Standardangaben zu Strategie und Analyse, Unternehmensführung sowie Ethik und Integrität, außerdem umfassendere Kommunikationsleistung.

Berichte, die im Einklang mit G4 erstellt werden, müssen auch einen 'GRI Inhaltsindex' umfassen, mit dessen Hilfe Beziehungen, die in den einzelnen Berichtselementen enthalten sind, die mit G4 gefordert werden, zueinander in Bezug setzt. GRI fordert außerdem Unternehmen auf, die die Leitlinien anwenden, GRI bei der Veröffentlichung des Berichts in Kenntnis zu setzen, wenn dieser im Einklang mit den Richtlinien erstellt wurde oder die Standardangaben enthält, aber nicht den weiteren Vorschriften genügt, um als Kernbericht oder umfassender Bericht zu klassifizieren.

In Bezug auf Wesentlichkeit enthalten die Richtlinien das Prinzip, dass ein Unternehmen über die Posten aus der Liste der Themen, die in den Richtlinien abgedeckt werden ('Aspekte' genannt), die die bedeutenden wirtschaftlichen, umweltbezognen und sozialen Auswirkungen widerspiegeln, die das Unternehmen hat oder die die Beurteilung und Einschätzung durch die Adressaten beeinflussen. Wesentlichkeit wird als die "Schwelle, bei deren Überschreiten Aspekte wichtig genug werden, dass über sie berichtet werden sollte" beschrieben. Im Umsetzungshandbuch bietet weitere Leitlinien zu Anwendung dieses Prinzips. Dazu gehören ein größerer Fokus als nur die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, Berücksichtigung interner und externer Faktoren, Einklang mit gängigen Methoden und Beachtung gängiger Bedenken von Expertenkreisen und Schwerpunktsetzung aud Bereiche, die aktives Management oder Engagement des Unternhemens erfordern. Eine Reihe von Tests wird zu diesen Zwecken zur Verfügung gestellt.

G4 bietet auch Leitlinien dazu, wie Nachhaltigkeitsangaben in verschiedenen Berichtsformaten dargestellt werden, also in eigenständigen Nachhaltigkeitsberichten, integrierten Berichten, Abschlüssen und im Internet. Die Harmonisierung mit anderen globalen wird betont - beispielweise mit den den Global-Compact-Prinzipien und den Leitlinien zur Geschäftstätigkeit und Menschenrechten der Vereinten Nationen und den OECD-Leitlinien für mulitnationale Unternehmen. Außerdem wird die Beziehung zwischen integrierter Berichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung erwogen:

Obwohl die Ziele der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der integrierten Berichterstattung unterschiedlich sein mögen, ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung ein integraler Bestandteil der integrierten Berichterstattung. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird die Bedeutung von Nachhaltigkeit für ein Unternehmen erwogen und werden Nachhaltigkeitsprioritäten und -kernthemen adressiert mit Schwerpunkt auf die Auswirkung auf Nachhaltigkeitstrends und die Chancen und Risiken auf die langfristigen Aussichten und wirtschaftlichen Leistungen des Unternehmens. Nachhaltigkeit ist fundamental für das integrierte Denken und den Berichterstattungsprozess des Unternehmens, indem sie bei der Identifizierung der wesentlichen Sachverhalte, der strategischen Ziele und der Einschätzung, wie diese Ziele erreicht und Werte über Zeit geschaffen werden können, hilft.

Unternehmen, die nach den GRI-Richtlinien Bericht erstatten, können die früheren Versionen (G3 und G3.1) bis zum Übergang auf G4 weiter anwenden. GRI erwartet jedoch, dass alle Unternehmen, die GRI-Richtlinien anwenden, diesen Übergang spätestens in den Berichten abgeschlossen haben werden, die nach dem 31. Dezember 2015 veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen auf der Internetseite von GRI in englischer Sprache:

GRI hat bekanntgegeben, dass die G4-Richtlinien rasch in fünf Kernsprachen, unter denen sich auch Deutsch befindet, übersetzt werden sollen.

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