Entwürfe einer neuen und einer überarbeiteten AFRAC-Stellungnahme

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05.05.2015

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat den Entwurf einer Stellungnahme "IAS 12 Ertragsteuern – Auswirkungen des österreichischen Steuerrechts auf latente Steuern aus Anteilen an Tochterunternehmen, aus Zweigniederlassungen und aus Anteilen an assoziierten Unternehmen und gemeinsamen Vereinbarungen" sowie den Entwurf einer überarbeiteten Stellungnahme "Auswirkungen der steuerlichen Teilwertabschreibung nach § 12 Abs 3 Z 2 KStG auf die Bilanzierung von Ertragsteuern nach IAS 12 in einem Konzern- oder separaten Einzelabschluss nach IFRS" zwecks Kommentierung veröffentlicht.

Der Entwurf der neuen Stellungnahme beschäftigt sich mit der Anwendung von IAS 12.39 ff und IAS 12.44 ff im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, mit Zweigniederlassungen und mit Anteilen an assoziierten Unternehmen sowie an gemeinsamen Vereinbarungen in IFRS-Konzernabschlüssen. Im Entwurf werden zunächst permanente und temporäre Differenzen aus Anteilen an Kapitalgesellschaften sowie deren steuerliche Wirkung und die daraus resultierenden Konsequenzen für den Ansatz von Outside Basis Differences im IFRS-Konzernabschluss bzw für die Anhangangaben in einer Matrix dargestellt und in weiterer Folge näher erläutert. Er ist hier auf der Internetseite von AFRAC zugänglich.

Die Überarbeitung der bestehenden Stellungnahme wurde aufgrund des obigen Entwurfs notwendig. So wurde mit Verweis auf Rz 21 des Entwurfs der neuen AFRAC-Stellungnahme beschlossen, die Rz 6 und 7 sowie den Teilbereich 6.3 "Temporäre Differenzen in Verbindung mit einer erfolgten Teilwertabschreibung bei Beteiligungen (siehe Rz 7)" und den letzten Satz der Rz 52 der Stellungnahme zu streichen. Des Weiteren erfolgte im Zuge der Änderungen eine Aktualisierung der anzuwendenden Standards. Der Entwurf ist hier auf der Internetseite von AFRAC zugänglich.

Zu beiden Entwürfen wird um Stellungnhame bis zum 2. Juni 2015 gebeten.

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