2015

IASB schlägt Änderungen an IAS 40 in Bezug auf Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien vor

19.11.2015

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IAS 40 'Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien' veröffentlicht. Die Änderungen adressieren Übertragungen von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien. Stellungnahmen werden bis zum 18. März 2016 erbeten.

 

Hintergrund

Beim IFRS Interpretations Committee ging eine Bitte um Klarstellung der Anwendung von Paragraph 57 von IAS 40 Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien ein. Der Paragraph enthält Leitlinien zu Übertragungen in den oder aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien. Insbesondere ging es darum, ob im Bau oder in der Entwicklung befindliche Immobilien, die vorher als Vorräte klassifiziert wurden, in die Kategorie der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien umgegliedert werden können, wenn es eine offensichtliche Nutzungsänderung gegeben hat.

Das Interpretations Committee reichte den Sachverhalt an den IASB weiter, der bei seiner Sitzung im April 2015 vorläufig übereinkam, eng umrissene Änderungen an IAS 40 vorzunehmen. Mit den Änderungen soll vor allem das Prinzip hinter Übertragungen in den oder aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien gestärkt werden, indem hervorgehoben wird, dass eine solche Übertragung nur erfolgen kann, wenn es zu einer Nutzungsänderung gekommen ist.

 

Vorgeschlagene Änderungen

Die vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf ED/2015/9 Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 40) sind:

  • Paragraph 57 wird geändert, um festzuhalten, dass ein Unternehmen eine Immobilie dann und nur dann in den oder aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien übertragen kann, wenn es Belege für eine Nutzungsänderung gibt. Die Nutzungsänderung würde darin bestehen, dass die Immobilie die Definition einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie erfüllt oder nicht mehr erfüllt.
  • Die Liste der Beispiele von Belegen in Paragraph 57(a) – (d) wird als nicht abschließende anstelle einer abschließenden Liste dargestellt.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

Der Entwurf enthält keinen vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens. Allerdings wird vorgeschlagen, dass die Änderungen rückwirkend anzuwenden sein sollten. Außerdem wird vorgeschlagen, die vorzeitige Anwendung zu gestatten.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

Informationen zu IFRS-Einreichungsvorschriften in verschiedenen Rechtskreisen

19.11.2015

Die IFRS-Stiftung ist gegenwärtig dabei, Informationen zu IFRS-Einreichungspflichten weltweit zusammenzutragen. Dabei werden auch die Vorschriften zu elektronischen Einreichungen und zur Übernahme der IFRS-Taxonomie gesammelt.

Bis jetzt hat die IFRS-Stiftung Informationen zu 19 Rechtskreisen zusammengetragen: Australien, China, Hongkong, Kanada, Lettland, Litauen, Macao, Malaysia, Mongolei, Myanmar, Neuseeland, Österreich, Ruanda, Saudi-Arabien, Slowenien, Südkorea, Taiwan, Türkei und Uganda.

Zugang zu allen Einreichungsprofilen haben sie auf der Internetseite der XBRL-Initiative des IFRS-Stiftung.

ESMA hält Rahmenkonzept ohne Leitlinien zu Eigen- und Fremdkapital für unvollständig

18.11.2015

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat zu den IASB-Entwürfen ED/2015/3 'Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung' und ED/2015/4 'Aktualisierung der Verweise auf das Rahmenkonzept' Stellung genommen.

In der Stellungnahme unterstützt ESMA die Bemühungen des IASB und stimmt den meisten der Vorschläge in den Entwürfen zu. Allerdings "bedauert ESMA, dass der Entwurf keine Leitlinien zu wesentlichen Sachverhalten in der Finanzberichterstattung enthält, was das Rahmenkonzept unvollständig lässt". Die beiden Punkte, die ESMA besonders hervorhebt, sind die folgenden:

  • Der Entwurf enthalte keine ausreichenden Leitlinien zur Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital. ESMA stimmt der Überlegung zu, dass die Definition einer Schuld genutzt werden sollte, um zwischen Eigen- und Fremdkapital zu unterscheiden, hegt aber Bedenken, dass der IASB dem Sachverhalt bis jetzt ausreichend Aufmerksamkeit geschenkt habe. Es äußert auch Sorge, dass die Behandlung dieses Problems in einem separaten Projekt zu späteren Änderungen an der Definition einer Schuld führen könne.
  • ESMA ist besorgt, weil im Entwurf kein Versuch unternommen wird, Leistung zu definieren. Laut ESMA wird dies dazu führen, dass das Rahmenkonzept weder eine klare Grundlage dafür bieten wird, zwischen Posten zu unterschieden, die in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden sollten, noch ein Prinzip dazu enthalten wird, um festzustellen, ob und wenn Recycling sachgerecht ist.

Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von ESMA.

IFRS-Musterkonzernabschluss 2015 in deutscher Sprache

18.11.2015

Deloitte Deutschland hat den IFRS-Musterkonzernabschluss für die zum 31. Dezember 2015 endenden Geschäftsjahre in deutscher Sprache veröffentlicht.

Der Musterkonzernabschluss der fiktiven International GAAP Holding Limited für das Geschäftsjahr 01.01.-31.12.2015 hat zum Ziel, die in der Europäischen Union anzuwendenden Darstellungs- und Angabevorschriften gemäß International Financial Reporting Standards (IFRS) zu veranschaulichen. Er enthält zusätzliche „Best Practice“ Angaben, insbesondere, wenn diese konkret in den erläuternden Beispielen eines Standards enthalten sind.

Zugang zum Musterkonzernabschluss und entsprechenden Anwendungsanweisungen haben Sie hier.

SEC-Kommissar glaubt, es sei Zeit, den nächsten Schritt zu tun

18.11.2015

In einer Rede bei der 34. Jahreskonferenz zu aktuellen Finanzberichterstattungsthemen in New York, hat sich SEC-Kommissar zur möglichen Übernahmealternative geäußert, die darin bestehen würde, dass es inländischen US-amerikanische Unternehmen gestattet werden könnte, ihre US-GAAP-Abschlüsse mit IFRS-basierten Informationen zu ergänzen, ohne dass eine Überleitung auf US-GAAP notwendig wäre.

Die Alternative war von Jim Schnurr, dem Leiter der Abteilung Rechnungslegung der Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), bei einer Finanzberichterstattungskonferenz Anfang Dezember 2014vorgestellt worden. Bei der jährlichen Konferenz des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hinsichtlich Entwicklungen bei der SEC und der PCAOB eine Woche später erörterten Jim Schnurr und Julie Erhardt, stellvertretende Leiterin der Abteilung Rechnungslegung, diese mögliche Option weiter. Seit dem wurde wenig von dem Vorschlag, anderen Vorschlägen oder Fortschritten beim Regelsetzungsprozess gehört.

In seiner Rede hat Piwowar nun einen weiteren Vorteil herausgestrichen, den der Vorschlag zusätzlich dazu haben könnte, dass er Anlegern, die derzeit US-GAAP mögen und anwenden, nicht wegnimmt und dass er die kosten für diejenigen Ersteller senkt, die IFRS-Informationen zusammentragen und zur Verfügung stellen möchten:

Es ist schwer die Nachfrage nach IFRS-Berichterstattung durch inländische US-Ersteller durch Anleger zu beurteilen. Wie beurteilt man die Nachfrage der Anleger nach IFRS-berichterstattung, wenn diese im Grunde im inländischen Kontext nicht zur Verfügung steht? Vor zwanzig Jahren war es beispielsweise schwer, vorherzusagen wie die Nachfrage nach Smartphones sein würde, als das Produkt der allgemeinen Öffentlichkeit noch nicht zur Verfügung stand. […] Unser Leiter der Abteilung Rechnungslegung hat einen interessanten zusätzlichen Ansatz aufgebracht, der tiefere Einblicke gewähren sollte, ob es bei den Anlegern eine Nachfrage nach IFRS-berichterstattung gibt. Seine Idee – IFRS-Finanzberichterstattung als Ergänzung und ohne Überleitung auf US-GAAP zuzulassen, aber nicht vorzuschreiben – ist ernsthafter Berücksichtigung wert. […] Sie würde nützliche Daten zur Nachfrage durch Anleger zur Verfügung stellen, die wir analysieren könnten. Natürlich müssten die genauen Details noch ausgearbeitet werden, aber ich bin – elf Monate nachdem die Idee zuerst vorgestellt wurde – der Meinung, dass die Kommission diesen weiteren Schritt vorwärts tun sollte.

Die vollständige Rede in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des SEC.

Nächste Sitzung des EFRAG-Boards

18.11.2015

Der EFRAG-Board wird am 24. November 2015 zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommen. Einer der Kernpunkte wird sein, das Schreiben an die EU-Kommission in Bezug auf eine mögliche Ausweitung der Übernahmeempfehlung in Bezug auf IFRS 9 'Finanzinstrumente' zu finalisieren.

EFRAG hatte Anfang des Monats in einem Entwurf des Schreibens festgehalten, sich "nicht in der Lage" zu sehen, die Übernahmeempfehlung auszuweiten, und dazu um Kommentare gebeten.

Die vollständige Tagesordnung, die Sitzungspapiere und die Möglichkeit zur Registrierung als Beobachter finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

ACCA-Konferenz zur Zukunft der Rechnungslegung

17.11.2015

Vom 24. bis 26. November 2015 bietet die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) eine online-Konferenz zum Thema 'Accounting for the Future' an, in deren Mittelpunkt die künftige Arbeit von Rechnungslegern und Prüfern steht.

Am ersten Tag soll erörtert werden, welche Auswirkungen die Änderungen in der globalen Wirtschaft auf den Berufsstand haben werden, wie die Welt 2020 aussehen könnte und welche Rolle Rechnungslegern und Prüfern in dieser Welt zukommen könnten. Thema ist auch, was der Einzelne tun kann, um sich auf diese Welt vorzubereiten und in ihr Erfolg zu haben. t
 
Tag zwei widmet sich dann konkreten Themen wie beispielsweise dem Umgang mit Betrug oder Strategien für das Unternehmenswachstum. Ein Schwerounkt werden auch aktuelle und künftige Entwicklungen bei den International Financial Reporting Standards (IFRS) sein.

Der dritte Tag hat einen geteilten Fokus. Praktiker aus dem Privatsektor können sich den sich wandelnden Geschäftsmodellen von KMU und den Auswirkungen der Internationalisierung von Steuern widmen. Für Praktiker aus dem öffentlichen Sektor werden Sitzungsteile zu neuesten Entwicklungen und Änderungen angeboten.

Die Teilnahme an der Konferenz ist kostenfrei, allerdings ist eine Registrierung erforderlich. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite von ACCA.

EFRAG-Stellungnahmeentwurf zu DI/2015/1

17.11.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu dessen Entwurf DI/2015/1 'Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung' veröffentlicht.

In dem Stellungnahmeentwurf gibt EFRAG der Meinung Ausdruck, dass die im Interpretationsentwurf vorgeschlagenen Leitlinien dabei helfen werden, Abweichungen in der Praxis zu verringern. Allerdings glaubt EFRAG, dass die Vorschläge zur uneinheitlichen Behandlung von Unsicherheiten bei Ertragsteuern im Vergleich mit der Behandlung von Unsicherheiten in Bezug auf andere Steuerarten oder ähnlichen Posten führen kann. In einem separaten Anhang fragt EFRAG deshalb die Anwender, ob diese möglichen Abweichungen adressiert werden sollen.

Der Stellungnahmeentwurf steht Ihnen auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung. Kommentare werden bis zum 13. Januar 2016 erbeten.

Zusammenfassung der Rückmeldungen zu EFRAGs Stellungnahmeentwurf zu Änderungen an IFRS 10 und IAS 28

17.11.2015

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zu ihrem im September 2015 herausgegebenen Stellungnahmeentwurf veröffentlicht, in dem die IASB-Vorschläge bezüglich der Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 vom September 2014 kommentiert wurden.

Am 10. August 2015 hatte der IASB den Entwurf  ED/2015/7 Zeitpunkt des Inkrafttretens von Änderungen an IFRS 10 und IAS 28veröffentlicht, der darauf abzielte, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der im September 2014 an diesen Standards vorgenommenen Änderungen auf unbestimmte Zeit zu verschieben, bis das Forschungsprojekt zur Bilanzierung nach der Equity-Methode abgeschlossen ist. Der IASB schlugt außerdem vor, dass eine vorzeitige Anwendung der Änderungen weiterhin gestattet sein soll.

EFRAG hatte einen Stellungsnahmeentwurf im September 2015 veröffentlicht, in dem EFRAG die Änderungsvorschläge des IASB unterstützte. Die endgültige Stellungnahme folgte im Oktober 2015.

In dem jetzt veröffentlichten Bericht wird auf die Rückmeldungen der Öffentlichkeit eingegangen und der endgültigen Äußerung von EFRAG und einer Begründung für diese gegenübergestellt. Von den Rückmeldungen (fünf insgesamt) unterstützten drei die EFRAG-Position, während zwei sich gegen eine Verschiebung aussprachen. Auch global hatte sich ein gemischtes Bild ergeben.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

17.11.2015

Ein Überblick über Entwicklungen bei WBCSD/CDSB, den Vereinten Nationen und GRI.

Der Weltwirtschaftsrat für nachhaltige Entwicklung (World Business Council for Sustainable Development, WBCSD) und der Rat für Standards zu Umweltangaben (Climate Disclosure Standards Board, CDSB) haben sich zusammengetan, um The Reporting Exchange zu entwickeln - eine frei verfügbare, mehrsprachige, globale Plattform zum Sammeln von Informationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Plattform soll Ende 2016 in einer Beta-Version zur Verfügung gestellt werden, um Rückmeldungen von Anwendern zu erhalten. Mitte 2017 soll die Plattform dann in ihrer endgültigen Version zur Verfügung stehen. Eine entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des WBCSD.

Das vierte Forum der Vereinten Nationen zu Wirtschaft und Menschenrechten findet derzeit in Genf statt. Gestern morgen gab es eine Sitzung zum Thema "Förderung der Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten durch globale Rahmenkonzepte: Jüngste Entwicklungen und Möglichkeiten weiterer Vereinheitlichung", bei der Sprecher von einer großen Bandbreite von Organisationen auftraten. Eine Videoaufzeichnung der Sitzung ist auf der Internetseite der Vereinten Nationen abrufbar.

Während der Sitzung stellte die Global Reporting Initiative (GRI) ihr jüngstes Verknüpfungsdokument vor, in dem die Beziehung zwischen den G4-Richtlinien von GRI und den Kernkonzepten der UN-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten hervorgehoben werden. Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung und dem Dokument Linking G4 and the UN Guiding Principles auf der Internetseite von GRI.

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