2015

Ergebnisse der 43. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

16.11.2015

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 2. und 3. November 2015 in Berlin getagt. Der Ergebnisbericht von dieser Sitzung steht jetzt zur Verfügung.

Der IFRS-Fachausschuss hat während seiner 43. Sitzung folgende Themen besprochen:

Den Ergebnisbericht der Sitzung nebst aktualisiertem Arbeitsprogramm finden Sie auf der Internetseite des DRSC. Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile wurden bereits am 3. November 2015 zur verfügung gestellt.

Bericht zur IFRS-Übernahme durch japanische Unternehmen — vollständige englische Übersetzung verfügbar

16.11.2015

Im April 2015 hat die Finanzdienstleistungsbehörde von Japan (Financial Services Authority of Japan, FSA) hat einen Bericht veröffentlicht, in dem die IFRS-Übernahme durch japanische Firmen analysiert und insbesondere deren Motivation für den Übergang auf IFRS, dem Übergangsprozess und der Managementstruktur des Projekts, den Kosten für den Übergang sowie Herausforderungen, die sich ergeben haben, nachgegangen wurde. Damals stand der vollständige Bericht nur in japanischer Sprache zur Verfügung.

Die FSA hat jetzt eine vollständige englische Übersetzung des Berichts veröffentlicht, bei der auch die vorläufige Übersetzung der gekürzten englischen Version vom April überarbeitet wurde. Zugang zur ungekürzten englischen Übersetzung des Berichts haben Sie auf der Internetseite der FSA.

5. Symposium des ANC zur Rechnungslegungsforschung — Programm verfügbar

16.11.2015

Am 11. Dezember 2015 wird der französische Standardsetzer Autorité des Normes Comptables (ANC) sein 5. Symposium zur Rechnungslegungsforschung in Paris abhalten. Das Programm für das Symposium wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Das Thema des Symposiums ist "Die allgemeinen Prinzipien der Rechnungslegung, europäische Kriterien und das Rahmenkonzept des IASB", und es wird verschiedene Gesprächsrunden zu den Themen Vorsicht, Inhalt über Form, Bemessung von Erfolg, Anschaffungskosten gegenüber beizulegender Zeitwert sowie öffentliches Interesse der EU geben. Deutschland wird durch den Vorsitzenden des DRSC, Prof. Dr. Barckow, vertreten sein.

Das vollständige Programm für die Veranstaltung steht Ihnen auf der Internetseite des ANC zur Verfügung.

IASB-Vorsitzender spricht über 10 Jahre IFRS in Europa

13.11.2015

Bei einer Rede in Mailand hat der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst über die Auswirkungen von zehn Jahren IFRS-Anwendung in Italien und in Europa allgemein gesprochen.

In seiner Rede nannte Hoogervorst drei große Erkenntnisse, die sich aus zehn Jahren IFRS-Anwendung ergeben hätten:

  1. Die Anwendung der IFRS hätten in der ganzen EU die Finanzberichterstattung verbessert und die Transparenz erhöht.
  2. Die gute Zusammenarbeitsbeziehung mit dem IASB hätte den Grad der Einbindung und des Engagements der betroffenen Anwender, der nationalen Standardsetzer und anderer Parteien erhöht.
  3. Die zehnjährige Zusammenarbeit mit Europa würde anderen Rechtskreisen zeigen, dass die Einführung eines einzigen Satzes hochwertiger Standards auch global erreicht werden kann.

Das englischsprachige Redemanuskript Hoogervorsts finden Sie auf der Internetseite des IASB.

IFAC-Studie verknüpft Rechnungslegung mit Wohlstand und besserem Lebensstandard

13.11.2015

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat eine Studie veröffentlicht, die in seinem Auftrag vom Centre for Economics and Business Research durchgeführt wurde und die zeigt, dass Regionen der Welt, in denen der Anteil von Rechnungslegern und Prüfern an der arbeitenden Bevölkerung höher ist als anderswo, auch eine höheres Bruttoinlandsprodukt pro Kopf aufweisen.

Die Studie weist nach, dass der Berufsstand der Rechnungsleger eng mit dem nationalen wirtschaftlichen Wachstum und verbesserten Lebensstandards in Zusammenhang steht. Es wird geschätzt, dass er 575 Milliarden US-Dollar jährlich zur Weltwirtschaft beiträgt. IFAC kommt zu folgender Schlussfolgerung:

Professionelle Rechnungsleger tragen zu besseren Informationen, Berichten, Bewertungen und Entscheidungen bei. Wenn Rechtskreise über ein verlässliches System verfügen, mit dem Geldströme in der Regierung, innerhalb von Unternehmen und zwischen Organisationen verfolgt werden können, erhöhen sich Transparenz und Rechenschaft und werden Organisationen und die Wirtschaft gestärkt.

Zugang zur englischsprachigen Studie Nexus 2: The Accountancy Profession – A Global Value Add haben Sie auf der Internetseite des IFAC.

Fachausschüsse des DRSC werden sich auf gemeinsamer Sitzung mit Lage- und Zwischenberichterstattung befassen

13.11.2015

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat bekanntgegeben, dass sich die beiden Fachausschüsse (HGB- und IFRS-Fachausschuss) auf ihrer nächsten gemeinsamen Sitzung am 10. Dezember 2015 den Themen Lage- und Zwischenberichterstattung widmen werden.

Das Thema Zwischenberichterstattung hat auch vor dem Hintergrund des Beschlusses der Frankfurter Wertpapierbörse vom 12. November 2015, im Prime Standard gelistete Unternehmen künftig zur Erstellung von Quartalsmitteilungen zu verpflichten, zusätzliche Relevanz bekomme.

Auf der Internetseite des DRSC steht Ihnen eine entsprechende Presseerklärung zur Verfügung.

Siebte Jahrestagung der AOSSG

13.11.2015

Die siebte Jahrestagung der Gruppe der Standardsetzer aus dem asiatisch-pazifischen Raum (Asian-Oceanian Standards Setters Group, AOSSG) wird am 25. und 26. November 2015 in Seoul stattfinden. Es wird die Teilnahme der Standardsetzer aus 20 Mitgliedsländern sowie von Vertretern des IASB und der IFRS-Stiftung erwartet.

Die Teilnehmer werden verschiedene Themen im Zusammenhang mit Projekten erörtern, die sich derzeit auf der Agenda des IASB befinden. Zu den Projekten gehören das Rahmenkonzept, die Angabeninitiative, Erlöserfassung, preisregulierte Geschäftsvorfälle und die Agendakonsultation. Die Vertreter des IASB werden außerdem über jüngste IFRS-Fortschritte und strategische Entwicklungen berichten.

Auf der Tagesordnung für die Sitzung befinden sich auch einige Themen, die in den Mitgliedsländern aufgekommen sind:

  • Australien und Korea werden über vorläufige Erkenntnisse eines Forschungsprojekts berichten, in dessen Rahmen untersucht wird, wie kultureller Hintergrund und Übersetzung die Interpretation des Aspekts der Wahrscheinlichkeit in den IFRS beeinflussen.
  • Japan und Pakistan werden über den aktuellen Stand der IFRS-Übernahme berichten.
  • Malaysia, Thailand und Sri Lanka werden Themen aus der Umsetzung der IFRS aufgreifen.

Detaillierte Informationen zur Sitzung einschließlich einer genauen Tagesordnung steht Ihnen auf der Internetseite des KASB zur Verfügung (bitte gehen Sie dort auf den Punkt "Activities", danach zu "2015 Annual AOSSG Meeting").

EFRAG unterstützt Schlussfolgerungen in DI/2015/2

13.11.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu dessen Entwurf DI/2015/2 'Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen' veröffentlicht.

In dem Stellungnahmeentwurf begrüßt EFRAG die im Interpretationsentwurf vorgeschlagenen Leitlinien, da sie dabei helfen werden, Abweichungen in der Praxis zu verringern. EFRAG ist überzeugt, dass die Schlussfolgerungen des Committee mit den zugrunde liegenden Prinzipien von IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse im Einklang stehen.

Der Stellungnahmeentwurf steht Ihnen auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung. Kommentare werden bis zum 13. Januar 2016 erbeten.

FASB vor der Veröffentlichung von endgültigen Standards zu Leasingverhältnisen und zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten

12.11.2015

Bei seiner Sitzung am 11. November 2015 hat der US-amerikanische Standardsetzer FASB seine Erörterungen zu Leasingverhältnissen und zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten abgeschlossen und für die Veröffentlichung von endgültigen Standards gestimmt. Der Stab des FASB wird jetzt Abstimmungsvorlagen der Standards erarbeiten und zwecks schriftlicher Abstimmung den Boardmitgliedern zukommen lassen.

Die Kernpunkte der jetzt gefällten letzten Entscheidungen sind die folgenden:

Leasingverhältnisse

Klassifizierungskriterien

Nach den gegenwärtigen Vorschriften unter US-GAAP hat ein Unternehmen die Klassifizierungskriterien für Leasingverhältnisse in Bezug auf (1) die Leasingdauer im Verhältnis zur Nutzungsdauer des Leasinggegenstands (75%-Test) und (2) den Barwert der Mindestleasingzahlungen im Verhältnis zum beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstandes (90%-Test) nicht zu beurteilen, wenn der Beginn des Leasingverhältnisses innerhalb des letzten Viertels der geschätzten Gesamtnutzungsdauer des Leasinggegenstands liegt. In einer früheren Sitzung war der FASB vorläufig übereingekommen, dass nach den neuen Leasingvorschriften, die Klassifizierung von Leasingverhältnissen auf Grundlage von Kriterien erfolgen soll, die denen in IAS 17 Leasingverhältnisse entsprechen, wo keine derartige Ausnahme vorgesehen ist.

Beim FASB sind Rückmeldungen eingegangen, dass die Konsequenz aus der Nichtbeibehaltung dieser Ausnahme sein könnte, dass Leasingverhältnisse, die gegen Ende der Nutzungsdauer eines Vermögenswerts beginnen und die als Mietleasingverhältnis zu klassifizieren wären, jetzt als Finanzierungsleasingverhältnis klassifiziert werden. Als Reaktion auf diese Bedenken hat der FASB vorläufig entscheiden, dass der endgültige Standard eine Ausnahme von dem Klassifizierungskriterium "Hauptteil der verbleibenden Nutzungsdauer des Leasinggegenstands" für Leasingverhältnisse enthalten soll, die gegen Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer eines Leasinggegenstands beginnen.

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Für "Unternehmen öffentlichen Nutzens" (public benefit entities, PBE) tritt der neue Leasingstandard für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 15. Dezember 2018 beginnen (also Kalenderjahre, die am 1. Januar 2019 beginnen) sowie alle Zwischenberichtsperioden ab dann. Für alle anderen Unternehmen tritt der neue Leasingstandard für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 15. Dezember 2019 beginnen (also Kalenderjahre, die am 1. Januar 2020 beginnen) sowie alle Zwischenberichtsperioden ab dann. Eine vorzeitige Anwendung wäre für alle Unternehmen gestattet. Die vorzeitige Anwendung ist nicht an eine Bedingung geknüpft, andere Standards des FASB ebenfalls vorzeitig anzuwenden.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung und der Zusammenfassung der vorläufigen Board-Entscheidungen auf der Internetseite des FASB.

Klassifizierung und Bewertung

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Für PBE tritt der neue Standard für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 15. Dezember 2017 beginnen sowie alle Zwischenberichtsperioden ab dann. Für alle anderen Unternehmen tritt der neue Standard für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 15. Dezember 2018 beginnen sowie alle Zwischenberichtsperioden ab Berichtsperioden, die am oder nach dem 15. Dezember 2019 beginnen.

Eine vorzeitige Anwendung wäre allen Unternehmen gestattet, allerdings nur in Bezug auf die folgenden Änderungen an ASC 825:

  • Bei finanziellen Verbindlichkeiten, die nach der Fair-Value-Option bewertet werden, werden Änderungen im beizulegenden Zeitwert, die aus dem eigenen Kreditrisiko des Unternehmens entstehen, im sonstigen Gesamtergebnis erfasst.
  • Die Vorschriften in Bezug auf die Angabe des beizulegenden Zeitwerts für Finanzinstrumente, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wird für Unternehmen, die keine PBE sind, gestrichen.

Unternehmen, die keine PBE sind, können alle Vorschriften des endgültigen Standards vorzeitig anwenden, sobald dieser für PBE in Kraft tritt.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung und der Zusammenfassung der vorläufigen Board-Entscheidungen auf der Internetseite des FASB. Im Februar 2015 hatten wir Ihnen einen Heads Up-Newsletter zur Verfügung gestellt, in dem die wesentlichen Unterschiede zwischen dem FASB-Ansatz und dem Ansatz in IFRS 9 Finanzinstrumente erläutert wird.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung nächste Woche

12.11.2015

Der IASB wird am 18. und 19. November 2015 in seinen Räumen in London tagen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Besprochen werden bei dieser Sitzung die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Geschäfts- oder Firmenwerte und Wertminderung, Versicherungsverträge, das Forschungsprojekt zu anteilsbasierter Vergütung und IFRS-Umsetzungsfragen. Die Zusammenfassungen finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften - wir werden sie nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

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