2015

EFRAG finalisiert Konsultationsdokument zum IASB-Entwurf eines neuen Rahmenkonzepts

09.11.2015

Im Juli 2015 hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) ein 'Konsultationspapier' anstelle eines 'Stellungnahmeentwurfs' zum vorgeschlagenen neuen Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung herausgegeben, weil man noch nicht endgültig zu einer vorläufigen Sichtweise gelangt war. Die weiteren Erwägungen wurden jetzt abgeschlossen.

Die finalisierte vorläufige Sichtweise weicht nur geringfügig von der im Juli eingenommenen Haltung ab. Die Änderungen bertreffen verantwortliche Führung ("Stewardship") und die Adressaten von Mehrzweckabschlüssen. EFRAG hat ein Dokument erstellt, in dem die geänderte vorläufige Meinung erläutert wird. Dies können Sie sich von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Da EFRAG vier Monate seit der Veröffentlichung des ersten Konsultationspapiers brauchte, um die endgültige vorläufige Sichtweise zu finden, ist die verbleibende Kommentierungsfrist jetzt sehr kurz; Stellungnahmen werden bis zum 18. November 2015 erbeten. Zur Veröffentlichung des finalisierten Konsultationsdokuments hat EFRAG eine Presseerklärung herausgegeben.

Tagesordnung für die Novembersitzung des IASB

06.11.2015

Der IASB wird am 18. und 19. November 2015 in seinen Räumen in London tagen. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Die wesentlichen Diskussionspunkte werden vermutlich die zu Versicherungen (Mittwoch 13:45h bis 17:00h), wo Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen dem allgemeinen Bewertungsmodell und dem Ansatz der variablen Gebühren sowie drei eng umrissene Sachverhalte zu letzterem Ansatz erörtert werden sollen, sowie Geschäfts oder Firmenwerte und Wertminderung (Mittwoch 11:15h bis 12:45h) sein, wo die Identifizierung und Bewertung von immateriellen Vermögenswerten, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, im Mittelpunkt steht.

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren.

Endgültige EFRAG Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2015/5

06.11.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2015/7 'Neubewertung bei einer Planänderung, -kürzung oder -erfüllung/Verfügbarkeit einer Erstattung aus einem leistungsorientierten Plan (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 19 und IFRIC 14)' veröffentlicht.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf ED/2015/5 adressiert der IASB zwei Sachverhalte, die beim IFRS Interpretations Committee eingereicht wurden:

  • die Berechnung des laufenden Dienstzeitaufwands und der Nettozinsen, wenn ein Unternehmen bei Eintreten einer Planänderung, -erfüllung oder -kürzung eine Neubewertung der Nettoschuld (des Nettovermögenswerts) aus einem leistungsorientierten Plan vornimmt, und
  • die Frage, ob die Macht eines Treuhänders, Leistungen aufzustocken oder einen Plan abzuwickeln, das unbedingte Erstattungsrecht eines Arbeitgebers beeinflusst und daher im Einklang mit IFRIC 14 den Ansatz eines Vermögenswerts beschränkt.

In der endgültigen Stellungnahme unterstützt EFRAG die Vorschläge im Entwurf, weist aber darauf hin, dass die Unterstützung der modifizierten rückwirkenden Anwendung im Wesentlichen aus Kosten-Nutzen-Erwägungen erfolgt.

Zur Stellungnahme auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier.

Gemeinsame Veranstaltung von IASB und ICAS zur Zukunft der Finanzberichterstattung

06.11.2015

Der IASB und das schottische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS) bieten am 1. Dezember 2015 eine gemeinsame Veranstaltung zur Zukunft der Finanzberichterstattung an.

Vertreter des IASB werden die Agendakonsultation und das Projekt zum Rahmenkonzept vorstellen; Vertreter des ICAS werden dann ihre Meinung zu diesen Projekten erläutern und die Ergebnisse einer gemeinsam mit EFRAG durchgeführten Untersuchung unter Anlegern zur Entscheidungsnützlichkeit der Finanzberichterstattung referieren.

Zu den Fragestellungen, denen während der Veranstaltung nachgegangen werden sollen, gehören die folgenden:

  • Hat der IASB die richtigen Sachverhalte für die Zukunft identifiziert?
  • Fehlt etwas auf der Agenda?
  • Hat der IASB eine ausgewogenen Balance zwischen grundlegenden Verbesserungen der IFRS und der Verfeinerung bestehender Standards, um deren Relevanz zu erhalten, gefunden?
  • Kann die Finanzberichterstattung unabhängig von umfassenderen Initiativen in der Unternehmensberichterstattung betrachtet werden?
  • Wie wird das überarbeitete Rahmenkonzept in Zukunft Änderungen beeinflussen?
  • Wie kann Forschung dazu beitragen, die Zukunft der Finanzberichterstattung zu bestimmen?

Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zu Anmeldung finden Sie auf der Internetseite des ICAS.

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

06.11.2015

Ein Überblick über Entwicklungen bei WBCSD, GRI/GSSB und WFE.

Der Weltwirtschaftsrat für nachhaltige Entwicklung (World Business Council for Sustainable Development, WBCSD) hat die Ausgabe 2015 von Reporting matters herausgegeben. Die Bestandsaufnahme für 2015 zeigt, dass 62% der führenden Unternehmen ihre Angaben zu nicht finanziellen Informationen seit dem ersten Bericht 2013 verbessert haben, wobei gerade Angaben zu Wesentlichkeit die meisten Verbesserungen erfahren haben. Darüber hinaus hat die Zahl derjenigen Unternehmen zugenommen, die auch über Auswirkung jenseits ihrer Geschäftstätigkeit berichten, zugenommen. Schließlich zeigt der Bericht, dass die Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI) weiterhin die am häufigsten verwendeten bleiben. Auf der WBCSD-Internetseite finden Sie eine Presseerklärung und den vollständigen Bericht.

Der globale Rat für Nachhaltigkeitsstandards (Global Sustainability Standards Board, GSSB), der gegründet wurde, um die Rolle und die Glaubwürdigkeit von GRI als öffentlicher Standardsetzer zu stärken, hat am 4. November 2015 seine erste öffentliche Sitzung abgehalten und Pläne verabschiedet, die G4-Richtlinien von GRI in GRI-Standards zu überführen. Schwerpunkt der Pläne ist eine neue, modulare Struktur und die Überführung der bestehenden G4-Inhalte in dieses neue Format. Künftig wird der GSSB nicht mehr Generationen von Leitlinien herausgegeben, sondern Standards, die fortlaufend auf Grundlage von Rückmeldungen zum GSSB-Arbeitsprogramm aktualisiert werden. Der erste Satz von GRI-Standards soll im dritten Quartal 2016 herausgegeben werden. Die Presseerklärung auf der Internetseite von GRI enthält weitere Informationen zu den geplanten einzelnen Phasen des Übergangs.

Der Weltverband der Börsen (World Federation of Exchanges, WFE) hat Leitlinien für seine Mitglieder herausgegeben, in denen dargelegt wird, wie seine Nachhaltigkeitspolitik umgesetzt werden kann. In den Leitlinien werden die Wesentlichen Metriken zu den Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance – ESG) erläutert, die Börsen in ihre Angabevorschriften für börsennotierte Unternehmen aufnehmen können. Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung, den Leitlinien und den ESG-Metriken auf der Internetseite des WFE.

Reden und Vorträge bei der 32. Sitzung der ISAR

05.11.2015

Die 32. Sitzung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe der Experten zu internationalen Bilanzierung- und Berichtsstandards (Intergovernmental Working Group of Experts on International Standards of Accounting and Reporting, ISAR) der Welthandelskonferenz (United Nations Conference on Trade and Development, UNCTAD) findet derzeit in Genf statt. Die einleitende Grundsatzrede wurde vom FASB-Vorsitzenden Russell Golden gehalten; unter den weiteren Vortragenden befand sich auch der stellvertretende IASB-Vorsitzende Ian Mackintosh.

In seiner Rede ging Golden auf die wichtige Rolle ein, die hochwertige Finanzberichterstattung weltweit an den Kapitalmärkten spielt, und hielt fest, dass die Aufgabe dieser Standards sei "dazu beizutragen, dass in der Finanzberichterstattung die Wahrheit gesagt wird".

Mackintosh trug zum Thema "Bedeutende Trends und Herausforderungen in Bezug auf hochwertige Unternehmensberichterstattung" vor. Er legte den Schwerpunkt auf die Mission des IASB und auf dessen künftige Agenda.

Michael Stewart, Direktor für Umsetzungsaktivitäten des IASB, erläuterte, wie prinzipienbasierte Standards die einheitliche Anwendung über Tatsachen und Umstände hinweg ermöglichen. Dabei ging er auch auf die Aus- und Weiterbildungsinitiative des IASB ein, deren Ziel es ist, ein einheitliches Verständnis der IFRS und die Entwicklung der Fähigkeit zu fördern, IFRS-Ermessensentscheidungen zu fällen, zu prüfen, zu regulieren und zu analysieren.

Direkten Zugang zu den Beiträgen haben Sie über nachfolgende Verknüpfungen auf die UNCTAD-Internetseite:

Zugang zu allen Reden und Vorträgen (einschließlich Beiträgen von Vertretern von PIOB, IFAC, IAASB, Basler Ausschuss, FSR, Weltbank, IIRC, CDSB) haben Sie über diese Internetseite.

Telefonkonferenz des EFRAG-Boards zu IFRS 9

04.11.2015

Der EFRAG-Board wird am 9. November 2015 eine Telefonkonferenz abhalten, bei der der Entwurf eines Schreibens an die EU-Kommission in Bezug auf die Übernahme von IFRS 9 im Hinblick auf das Zusammenwirken mit dem Versicherungsstandard erörtert werden soll.

Eine Anmeldung als Zuhörer der Telefonkonferenz ist bereits möglich, die Papiere sollen in Kürze hier auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung gestellt werden.

Tagesordnung für die dritte Sitzung der Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Wertminderung von Finanzinstrumenten

04.11.2015

Für die anstehende dritte Sitzung der Beratungsgruppe des IASB zum Übergang in Bezug auf die Wertminderung von Finanzinstrumenten (Transition Resource Group for Impairment of Financial Instruments, ITG), die am 11. Dezember 2015 in London stattfindet, wurde eine Tagesordnung mit den zu erörternden Themen bekanntgegeben.

Auf der Tagesordnung für die Sitzung finden sich die folgenden Themen:

Freitag, 11. Dezember 2015 (9:00h-16:30h)

Vormittagssitzung (9:00h-13:00h)

  • Einführende Bemerkungen
  • Bedeutung des Ausdrucks gegenwärtiger Effektivzinssatz
  • Sicherheiten und andere Erhöhungen der Kreditwürdigkeit und die Bewertung erwarteter Kreditverluste
  • Aufnahme von erwarteten Kapitalflüssen aus der Verkauf eines ausgefallenen Kredits in die Bewertung erwarteter Kreditverluste
  • Anwendungsbereich von Paragraph 5.5.20 von IFRS 9
  • Bewertung erwarteter Kreditverluste für bestimmte Arten von Kreditkarten
  • Bemessungszeitraum für erwarteter Kreditverluste bei revolvierenden Kreditzusagen

Nachmittagssitzung (14:00h-16:30h)

  • Aufnahme zukunftsgerichteter Szenarien
  • Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos bei finanziellen Vermögenswerten mit eine Laufzeit von weniger als 12 Monaten
  • Bemessung von Wertberichtigungen für finanzielle Vermögenswerte mit verringerter Kreditwürdigkeit
  • Ausweis der Wertberichtigung für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden

Die Agendapapiere für diese Sitzung stehen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

IFRS-Stiftung schlägt Änderungen am Konsultationsprozess für die IFRS-Taxonomie vor

04.11.2015

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben zwecks öffentlicher Stellungnahme vorgeschlagene Änderungen am Konsultationsprozess für die Entwicklung und die Pflege der IFRS-Taxonomie herausgegeben. Mit den Änderungen würde der IASB stärker eingebunden, und ihm würde mehr Verantwortung zufallen.

Die Kernänderungsvorschläge sind die folgenden:

  • IFRS-Inhalte, die neue oder geänderte Standards widerspiegeln, müssten vom IASB verabschiedet werden;
  • Inhalte, die allgemeine ausgeübte Praxis widerspiegeln, müssen von drei bis fünf IASB-Mitgliedern geprüft werden;
  • die Verbesserungen, die im Januar 2014 eingeführt wurden (Einrichtung der Beratungsgruppe zur IFRS-Taxonomie und Einführung eines öffentlichen Konsultationsprozesses für unterhalb des Jahres vorgenommene Aktualisierungen der IFRS-Taxonomie) sollen offiziell in das Handbuch für den Konsultationsprozess aufgenommen werden; und
  • es sollen Verbesserungen aufgenommen werden, die bestimmte gegenwärtige Praxis und Prozesse widerspiegeln, die derzeit zwar etabliert, aber noch nicht im Handbuch für den Konsultationsprozess enthalten sind.

Auf der Internetseite des IASB stehen Ihnen einen Presseerklärung und die Einladung zur Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen zur Verfügung. Stellungnahmen werden bis zum 3. Februar 2016 erbeten.

Tagesordnung für die Novembersitzung des IFRS Interpretations Committee

04.11.2015

Das IFRS Interpretations Committee hält am 10. und 11. November 2015 seine reguläre, alle zwei Monate stattfindende Sitzung in London ab. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Das Committee wird seine Erörterungen zu vier Themen fortsetzen, dabei werden die Dikussionen zu variablen Zahlungen für den Erwerb von Vermögenswerten (Dienstag, 10:05h bis 11:05h) und zur beziehung zwischen IFRS 9 und IAS 28 hinsichtlich der Werthaltigkeitsprüfung von Finanzinstrumenten, die im Wesentlichen Teil der Nettoinvestition in ein assoziiertes Unternehmen oder ein Joint Venture sind, (Dienstag, 11:35h bis 12:15h) vermutlich am detailliertesten sein. Außerdem wird erwartet, dass das Committee eine Agendaentscheidung finalisieren wird. Schließlich befindne sich fünf neue Sachverhalte auf der Tagesordnung — bei allen empfiehlt der Stab, sie nicht auf die Agenda zu nehmen.

Die vollständige Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren.

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