April

Ausschuss für Haushaltskontrolle stimmt über Meinung zur IAS-Evaluierung und zu den Aktivitäten von IFRS-Stiftung, EFRAG und PIOB

03.04.2016

Im Januar 2016 hat der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments (ECON) den Entwurf eines Berichts zur IAS-Evaluierung und zu den Aktivitäten von IFRS-Stiftung, EFRAG und PIOB verfügbar gemacht. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle (CONT) wird morgen über vorgeschlagene Aspekte abstimmen, deren Aufnahme in den endgültigen Bericht ECON nahegelegt werden soll.

Gegenstand der Abstimmung morgen sind vorgeschlagene Änderunge am ersten Entwurf einer CONT-Meinung. Die Kernaussage, "dass die Einführung der IFRS dazu beigetragen hat, die Gesamtwirksamkeit, Relevanz und Qualität von Finanzdaten und Abschlüssen zu Nutzen des Binnenmarkts und der Kapitalmärkte zu verbessern", die schon im ersten Entwurf enthalten war, wird von den Ausschussmitgliedern nicht hinterfragt. Es wird allerdings vorgeschlagen, auch aufzunehmen, dass "die IFRS nicht in allen Mitgliedstatten vollständig übernommen und umgesetzt sind, was das Potenzial der Standards untergräbt" und dass die Kommission aufgefordert werden soll, "einen EU-weiten vereinfachten Rechnungslegungsstandard für KMU zu entwickeln".

Interessant ist auch der Vorschlag, die Anwendung der IFRS in den Vereinigten Staaten zu einem Aspekt der Verhandlungen über das Transatlantische Freihandelsabkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP) mit den Vereinigten Staaten zu machen.

Zugang zu den Unterlagen für die Sitzung (Agenda, ursprünglicher Entwurf, vorgeschlagene Änderungen) haben Sie auf der Internetseite von CONT (Agenda am Anfang der Seite, weitere Dokumente am Ende der Seite unter Tagesordnungspunkt 54).

EFRAG-Papier zu Bewertungsmaßstäben

03.04.2016

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) weist in einer eigenen Presseerklärung darauf hin, dass bei der kommenden Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) ein von EFRAG erarbeitetes Papier zu Bewertungsmaßstäben erörtert werden soll.

EFRAG hatte bereits in der endgültigen Stellungnahme zum  Rahmenkonzeptentwurf des IASB angemerkt, dass in dem Entwurf Leitlinien dazu fehlten, wie die verschiedenen Bewertungsmaßstäbe (historische Anschaffungskosten und Gegenwartswert (beizulegender Zeitwert und Nutzungswert/Erfüllungswert)) ausgewählt werden sollen. EFRAG wird nun ein Papier dazu vorstellen, welche Ansätze in diesem Zusammenhang weiter untersucht werden können. Das Papier steht Ihnen hier auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Es ergänzt die umfangreiche Liste von Papieren zum Rahmenkonzept, die schon während der IASB-Sitzung im März 2016 zu diesem Thema erörtert wurden.

Reihe von Internetseminaren zum neuen Standard zur Versicherungsbilanzierung

01.04.2016

Der IASB hat eine Reihe von Internetseminaren aufgenommen, die dem neuen Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen gewidmet ist. Die Sendungen sollen wöchentlich verfügbar gemacht werden und werden von dem IASB-Mitglied Darrel Scott moderiert.

Die folgenden Themen sollen erörtert werden:

  • Die Notwendigkeit der Änderungen und Geschichte des Projekts (seit 1. April verfügbar)
  • Was ist ein Versicherungsvertrag?
  • Erstbewertung von Versicherungsverträgen
  • Folgebewertung von Versicherungsverträgen
  • Änderungen am allgemeinen Modell: Verträge mit variablen Gebühren
  • Andere Änderungen am allgemeinen Modell
  • Ausweis und Angaben
  • Erstmalige Anwendung des neuen Standards

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des IASB.

Zusammenfassung aller bisher erörterten Sachverhalte der TRG

01.04.2016

Unsere US-amerikanischne Kollegen haben einen 'TRG Snapshot' erstellt, in dem alle Sachverhalte zusammengefasst werden, die die Beratungsgruppe in ihren bisherigen sechs gemeinsamen Sitzungen erörtert hat.

Die Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung (Transition Resource Group for Revenue Recognition, TRG) wurde gemeinsam von IASB und FASB eingerichtet, um Probleme, die sich beim Übergang auf den konvergierten Erlöserfassungsstandard ergeben können, rasch identifizieren und klären zu können, um Abweichungen in der Praxis zu vermeiden.

Im Januar dieses Jahres gab der IASB allerdings bekannt, dass er sich aus der TRG zurückgezogen hat, und erklärte: "Der Board ist jetzt der Ansicht ist, dass die Anwender wissen müssen, dass sie ihren Umsetzungsprozess mit dem Vertrauen fortsetzen können, dass IFRS 15 keinen weiteren Änderungen unterworfen sein wird." Der FASB erklärte dagegen im Februar, dass er sich weiterhin Umsetzungsfragen annehmen werde und für 2016 drei TRG-Sitzungen anberaumt hat.

Unsere Kollegen haben nun eine Übersicht erstellt, in der die fast 40 Sachverhalte zusammengefasst werden, die die Beratungsgruppe in ihren bisherigen sechs gemeinsamen Sitzungen erörtert hat. Die Sachverhalte sind thematisch nach den Inhalten des neuen Standards gruppiert, wobei ein Anhang auch den chronologischen Zugang ermöglicht. Darüber hinaus bietet der Anhang Zugang zu allen Arbeitspapieren, den öffentlich verfügbaren Mitschriften und einer Zusammenfassung der jeweiligen Sitzung durch Deloitte.

Sie können sich den englischsprachigen Snapshot hier herunterladen.

FSR-Arbeitsgruppe zu Angaben zu klimabezogenen Finanzrisiken veröffentlicht ersten Bericht

01.04.2016

Die sogenannte Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), die vom Finanzstabilitätsrat (FSR) gegründet wurde, um freiwillige, einheitliche Angaben zu klimabezogenen Finanzrisiken zu entwickeln, die von Unternehmen genutzt werden können, um Kreditgebern, Versicherern, Anlegern und anderen Interessengruppen entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen, hat ihren ersten Bericht vorgelegt.

In der ersten Phase seiner Arbeit hat die TCFD eine Bestandsaufnahme der bestehenden klimabezogenen Angabevorschriften — einschließlich bestehender freiwilliger und verpflichtender Rahmenkonzepte — vorgenommen, um Gemeinsamkeiten, Lücken und Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren. Die Ergebnisse dieser Bestandsaufnahme werden im Bericht vorgestellt. Des Weiteren werden im Bericht der Umfang und die Zielsetzung für die Arbeit der TCFD in der zweiten Phase abgesteckt, in der sich die TCFD klimabezogenen Finanzangaben in Bezug auf kurz-, mittel- und langfristige physische und nicht physische Auswirkungen widmen will, denen sich sowohl Nichtfinanzunternehmen als auch der Finanzsektor gegenüber sehen. Schließlich hat die Arbeitsgruppe sieben grundlegenden Prinzipien identifiziert, die für ein wirkungsvolles Rahmenkonzept für klimabezogene Finanzangaben unabdingbar sind und die die Grundlage der Arbeit der TCFD in der zweiten Phase bilden werden, in der Empfehlungen für die Verbesserung dieser Angaben und ein verlässlicher Angaberahmen entwickelt werden sollen:

  • Es müssen relevante Informationen ausgewiesen sein;
  • die Informationen müssen spezifisch und vollständig sein;
  • die Informationen müssen klar, ausgewogen und verständlich sein;
  • die Informationen müssen über die Zeit hinweg konsistent sein;
  • die Informationen müssen mit denen anderer Unternehmen des Sektors, der Branche oder des Portfolios vergleichbar sein;
  • die Informationen müssen verlässlich, überprüfbar und objektiv sein; und
  • die Informationen müssen zeitnah zur Verfügung gestellt werden.

Auf der Internetseite der TCFD stehen Ihnen eine Kurzzusammenfassung und der vollständige Bericht in englischer Sprache zur Verfügung. Die Internetseite der TCFD wurde neu eingerichtet, um der Öffentlichkeit Zugang zu Materialien zu gewähren und transparent über die Arbeit der TCFD zu berichten. Dort finden Sie auch eine öffentliche Konsultation zur Arbeit der TCFD in der zweiten Phase.

IASB-Vorsitzender erörtert Leasingbilanzierung

01.04.2016

Der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst hat einen Artikel mit dem Titel "Leasingverhältnisse ausleuchten" veröffentlicht. Darin erörtert er die bisherigen Probleme der Vorschriften in Bezug auf die Leasingbilanzierung und wie der IASB diese in seinem neuen Standard IFRS 16 'Leasingverhältnisse' adressiert hat.

In seinem Artikel erkennt Hoogervorst an, dass IFRS 16 zu grundlegenden Änderungen in den Bilanzen vieler Unternehmen führen wird und dass diese "nicht jedem gefallen werden". Er hält allerdings fest, dass der IASB sich alle möglichen Risiken sorgfältig angesehen habe und zu dem Schluss gekommen sei, dass die Risiken und Kosten kontrollierbar seien. Hoogervorst betont:

  • IFRS 16 werde nicht zum Bankrott der Leasingbranche führen, und Leasing werde als flexible Finanzierungsquelle attraktiv bleiben. 
  • Der IASB sei überzeugt, dass es höchst unwahrscheinlich ist, dass die verbesserte Sichtbarkeit von Leasingverpflichtungen zu bedeutenden Auswirkungen in Form von höheren Kosten bei der Kapitalaufnahme  führen wird.
  • Es würden ganz klar Kosten aus der notwendigen Anpassung der Systeme zur Umsetzung von IFRS 16 entstehen.
  • Der IASB sei überzeugt, dass der Nutzen aus IFRS 16 die damit verbundenen Kosten überwiegen wird.

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