April

Entwurf einer neuen AFRAC-Stellungnahme

19.04.2016

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat den Entwurf einer Stellungnahme "Auswirkungen des Energieeffizienzgesetzes auf IFRS-Abschlüsse" zwecks Kommentierung veröffentlicht.

Der Entwurf einer Stellungnahme befasst sich mit der Frage, wie die Verpflichtung zur Setzung von Energieeffizienzmaßnahmen sowie diese Maßnahmen in den IFRS-Abschlüssen von Energielieferanten zu behandeln sind, sowie mit den Auswirkungen des EEffG auf IFRS-Abschlüsse von Unternehmen, die keine Energielieferanten iSd EEffG sind, wenn sie anrechenbare Energieeffizienzmaßnahmen durchgeführt haben, die gem IAS 38.12 identifizierbar sind.

Der Entwurf ist hier auf der Internetseite von AFRAC zugänglich. Um Stellungnahme bis zum 20. Mai 2016 wird gebeten.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

18.04.2016

Der IASB wird vom 19. bis 21. April 2016 in seinen Räumen in London tagen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Die Sitzung wird diesmal sehr stark von den Rückmeldungen zur Agendakonsultation bestimmt, die mehr als sechs Stunden über alle drei Sitzungstage erörtert werden sollen. Entsprechend detailliert und vielfältig sind die Sitzungspapiere. Bitte beachten Sie, dass wir bei der Sortierung der Zusammenfassungen streng nach der zeitlichen Abfolge des Agenda für die Sitzung vorgehen. Die vollständige Tagesordnung sowie detailliertere Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

Neue Daten zur freiwilligen IFRS-Anwendung in Japan

18.04.2016

Die Börse in Tokio (Tokyo Stock Exchange, TSE) hat Daten freigegeben, die zeigen, dass 128 an der TSE gelistete Unternehmen, die zusammen über ein Viertel der Marktkapitalisierung ausmachen, die IFRS bereits übernommen haben oder beabsichtigen, dies zu tun. Darüber hinaus erwägen über 200 weitere Unternehmen die Übernahme.

Seit der Veröffentlichung der 'Japan’s Modified International Standards (JMIS)' im Juni 2015 gibt es in Japan vier Sätze von Rechnungslegungsstandards für konsolidierte Abschlüsse: JMIS, designierte IFRS (IFRS wie vom IASB herausgegeben), japanische Rechnungslegungsstandards und US-GAAP. Die neuen Daten bilden eine Bestandsaufnahme zum 31. Dezember 2015 und zeigen die Anzahl und die Marktkapitalisierung der Unternehmen, die die IFRS übernommen haben oder beabsichtigen, dies zu tun, die IFRS-Übernahme nach Branchen, geplante Übernahmezeitpunkte und Fortschritte bei der Übernahme durch Unternehmen, die eine IFRS-Übernahme erwägen.

Die englischsprachige Datenauswertung steht Ihnen auf der Internetseite der TSE zur Verfügung.

Drittes Internetseminar zum neuen Standard zur Versicherungsbilanzierung

15.04.2016

Der IASB hat eine Reihe von Internetseminaren aufgenommen, die dem neuen Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen gewidmet ist. Die Sendungen werden wöchentlich verfügbar gemacht und werden von dem IASB-Mitglied Darrel Scott moderiert. Die dritte Sendung wurde jetzt auf der Internetseite des IASB hochgeladen.

Die folgenden Themen sollen erörtert werden:

  • Die Notwendigkeit der Änderungen und Geschichte des Projekts (seit 1. April verfügbar)
  • Was ist ein Versicherungsvertrag? (seit 8. April verfügbar)
  • Erstbewertung von Versicherungsverträgen (seit 15. April verfügbar)
  • Folgebewertung von Versicherungsverträgen
  • Änderungen am allgemeinen Modell: Verträge mit variablen Gebühren
  • Andere Änderungen am allgemeinen Modell
  • Ausweis und Angaben
  • Erstmalige Anwendung des neuen Standards

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des IASB.

IVSC veröffentlicht Entwürfe vorgeschlagener IVS

15.04.2016

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat Entwürfe von drei vorgeschlagenen internationalen Bewertungsstandards (International Valuation Standards, IVS) sowie der Einleitung und des Rahmenkonzepts für die IVS 2017 herausgegeben.

Die jetzt veröffentlichten vier Entwürfe sind die folgenden:

  • Einleitung und Rahmenkonzept für die IVS 2017,
  • IVS 104 Wertgrundlagen,
  • IVS 105 Bewertungsansätze und
  • IVS 210 Immaterielle Vermögenswerte.

Die verbleibenden Kapitel der IVS 2017 sollen als Entwurf Ende Mai oder Anfang Juni 2016 herausgegeben werden.

Die Entwürfe sind auf der Internetseite des IVSC zugänglich. Stellungnahmen werden bis zum 7. Juli 2016 erbeten.

FASB veröffentlicht zweiten Satz von Änderungen an seinem Erlöserfassungsstandard

14.04.2016

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat eine Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) 'Identifizierung von Leistungsverpflichtungen und Lizenzen' veröffentlicht, mit der bestimmte Aspekte seines Erlöserfassungsstandards ASU 2014-09 klargestellt werden. Eine erste ASU mit Änderungen in Bezug auf Prinzipal/Agent-Erwägungen war im März herausgegeben worden.

Folgende Klarstellungen sind in der ASU enthalten:

  • Identifizierung von Erfüllungspflichten:
    • Zugesagte unwesentliche Waren oder Dienstleistungen — Unternehmen können Waren oder Dienstleistungen, die einem Kunden zugesagt sind und die im Kontext des Vertrags unwesentlich sind, außer Acht lassen.
    • Versandaktivitäten — Unternehmen können Versandaktivitäten, die nach dem Übergang der Kontrolle an den Kunden erfolgen, als Erfüllungskosten und nicht als Erlöskomponente (also als zugesagte Dienstleistung im Rahmen des Vertrags) bilanzieren.
    • Identifizierung, wann Zusagen Erfüllungspflichten darstellen — Mit den Klarstellungen werden die Trennkriterien für die Beurteilung, ob zugesagte Waren oder Dienstleistungen eigenständig abgrenzbar sind, verfeinert - insbesondere das Prinzip "eigenständig identifizierbar" (das Kriterium "eigenständig im Kontext der Vertrags") und die unterstützenden Faktoren.
  • Anwendungsleitlinien in Bezug auf Lizenzen:
    • Bestimmung des Wesens einer Zusage bei Gewährug einer Lizenz — Gesitiges Eigentum wird entweder als funktional oder symbolisch klassifiziert, und eine solche Klassifizierung bestimmt generell, ob Erlöse aus der Gewährung einer solchen Lizenz auf gesitiges Eigentum zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über die Zeit hinweg erfasst werden.
    • Verkaufsbasierte und nutzungsbasierte Lizenzgebühren — Die Ausnahme in Bezug auf verkaufs- und nutzungsbasierte Lizenzgebühren ist immer dann anzuwenden, wenn sich die Lizenzgebühr vorwiegend auf eine Lizenz auf gesitiges Eigentum bezieht. In der ASU ist dazu folgender Hinweis aufgenommen: "Ein Unternehmen splittet verkaufs- oder nutzungsbasierte Lizenzgebühren nicht in einen Teil mit Anwendung der Leitlinien in Bezug auf verkaufs- und nutzungsbasierte Lizenzgebühren und einen Teil ohne Anwendung dieser Leitlinien auf."
    • Beschränkungen in Bezug auf Zeit, geografische Anwendbarkeit und Nutzung — Mit den Beispielen in der ASU wird die Unterscheidung zwischen Beschränkungen illustriert, die Merkmale einer Lizenz darstellen, und Vorschriften, die spezifizieren, dass zusätzliche Lizenzen erteilt wurden.
    • Erneuerung von Lizenzen, die das Recht auf die Nutzung von geistigem Eigentum gewähren — Erlöse für die Erneuerung oder Verlängerung von Lizenzen, die das Recht auf die Nutzung geistigen Eigentums gewähren, sollten nicht erfasst werden, bis die Verlängerungsperiode beginnt.

Vergleich mit den Leitlinien des IASB

Anfang dieser Woche hat der IASB Klarstellungen an IFRS 15 Erlöserfassung veröffentlicht, die drei Themen adressieren: (1) Identifizierung von Leistungsverpflichtungen, (2) Prinzipal/Agent-Erwägungen und (3) Lizenzen. Außerdem werden bestimmte Übergangserleichterungen in Bezug auf modifizierte Verträge und abgeschlossene Verträge gewährt.

In der folgenden Tabelle werden die FASB-Klarstellungen in Bezug auf die Identifizierung von Leistungsverpflichtungen und Lizenzen mit den IASB-Klarstellungen verglichen. Aus den FASB-Klarstellungen in Bezug auf Prinzipal/Agent-Erwägungen vom März 2016 haben sich keine Divergenzen mit dem IASB ergeben:

Identifizierung von Erfüllungspflichten
ThemaFASB-KlarstellungenIASB-KlarstellungenVergleich
Unwesentliche zugesagte Waren oder Dienstleistungen Ein Unternehmen kann die Wesentlichkeit von Zusagen auf Vertragsebene beurteilen; wenn die Zusagen unwesentlich sind, muss das Unternehmen diese Zusagen nicht weiter evaluieren. Keine Änderungen an IFRS 15 Mit der neuen ASU werden die Leitlinien des Erlöserfassungsstandards des FASB klargestellt, nicht geändert; es wird keine Divergenz erwartet.
Versandaktivitäten Es wurde klargestellt, dass Versandaktivitäten, die vor Übergang der Kontrolle an den Kunden erfolgen, Erfüllungskosten sind. Es ist Unternehmen gestattet, Versanaktivitäten, die nach Übergang der Kontrolle erfolgen, ebenfalls als Erfüllungskosten zu bilanzieren. Es besteht keine entsprechende Option für die Behandlung von Versandkosten nach Übergnag der Kontrolle unter IFRS. Die Entscheidungen sind unterschiedlich und werden zu Divergenz führen. Unternehmen, die IFRS anwenden, müssen beurteilen, ob Versandaktivitäten, die nach Übergang der Kontrolle erfolgen, Erfüllungspflichten sind.
Identifizierung, wann Zusagen Erfüllungspflichten darstellen Die Trennkriterien wurden neu gefasst, sodass der Schwerpunkt jetzt auf Bündeln von Waren oder Dienstleistungen liegt; es wurden erläuternde Beispiele aufgenommen. Wie beim FASB Von fortgesetzter Konvergenz wird weiterhin ausgegangen.
Anwendungsleitlinien in Bezug auf Lizenzen
ThemaFASB-KlarstellungenIASB-KlarstellungenVergleich
Bestimmung des Wesens einer Zusage eines Unternehmens bei Gewährung einer Lizenz Es wird jetzt von einem Unternehmen gefordert, das Wesen einer Lizenz entweder als funktional oder symbolisch zu charakterisieren. Die Leitlinien wurden klargestellt, dass Maßnahmen, die bedeutende Auswirkungen auf das geistige Eigentum haben, dazu führen, dass die Lizenz als Nutzungsrecht zu charakterisieren ist. Die Entscheidungen sind unterschiedlich und führen zu Divergenz. Obwohl die Bilanzierung vieler Lizenzen unter US-GAAP und IFRS ähnlich sein wird, kann es vorkommen, dass einige Lizenzen unterschiedlich bilanziert werden.
Verkaufs- und nutzungsbasierte Lizenzgebühren Es wurde klargestellt, dass Lizenzgebühren nicht aufgespalten werden, um dann die Beschränkungen in Bezug auf Lizenzgebühren und allgemeine Beschränkungen auf diese anzuwenden, sondern die Beschränkung in Bezug auf Lizenzgebühren wird dann angewendet, wenn die Lizenz das vorherrschende Merkmal ist, auf die sich die Gebühr bezieht. Wie beim FASB Die Entscheidungen sind die selben; von fortgesetzter Konvergenz wird weiterhin ausgegangen.

EU-Kommission schlägt Änderung der Bilanzrichtlinie zwecks transparenterer Unternehmensbesteuerung vor

14.04.2016

Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie angenommen, die multinationalen Konzernen aus EU- und Nicht-EU-Ländern die Veröffentlichung eines jährlichen Berichts über ihren Gewinn und die gezahlten Steuern sowie weiterer Informationen auferlegt.

Mit dem Vorschlag würde die Bilanzrichtlinie dahingehend geändert, dass große Unternehmensgruppen jährlich einen Bericht veröffentlichen müssen, in dem sie die erwirtschafteten Gewinne, die noch zu zahlenden und die gezahlten Steuern je Mitgliedstaat offen legen. Diese Angaben werden fünf Jahre lang verfügbar bleiben. Hintergrundinformationen (Umsatz, Beschäftigte und der Art der Geschäftstätigkeit) werden eine fundierte Analyse ermöglichen und müssen für jedes EU‑Land veröffentlicht werden, in dem ein Unternehmen tätig ist, sowie für diejenigen Steuergebiete, die die internationalen Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich nicht einhalten (so genannte Steueroasen). Ferner müssen für die Geschäftstätigkeit in anderen Steuergebieten weltweit aggregierte Zahlen veröffentlicht werden.

Diese deutschsprachige Internetseite der EU-Kommission bietet Zugang zu einer Presseerklärung, häufig gestellten Fragen, einem Faktenblatt, dem Text des Vorschlags und einer Folgenabschätzung.

Vorstandsvorsitzender der DPR beendet seine Tätigkeit

14.04.2016

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat bekanntgegeben, dass Dr. Werner Brandt im Mai 2016 mit Ablauf der regulären Amtsperiode seine zwölfjährige Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender des DPR e.V. beenden wird.

Für die Nachfolge von Dr. Brandt ist Dr. Rolf Pohlig, ehemaliger Finanzvorstand von RWE, nominiert worden. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite der DPR.

Weitere Internetpräsentation des IASB zum Übergang auf IFRS 16

13.04.2016

Der IASB erarbeitet eine Reihe von Internetpräsentationen zum Übergang auf IFRS 16 'Leasingverhältnisse'. Jetzt steht eine Präsentation zur Definition eines Leasingverhältnisses zur Verfügung.

In der Internetpräsentation werden die Vorschriften und Anwendungsleitlinien in IFRS 16 in Bezug auf die Definition eines Leasingverhältnisses, Praxisunterschiede zwischen IFRS 16 und der vorherigen Definition eines Leasingverhältnisses in IAS 17 und IFRIC 4 sowie die Bilanzierung von Verträgen erörtert, die sowohl eine Leasing- als auch eine Dienstleistungskomponente beinhalten.

Die Internetpräsentation sowie alle früheren Präsentationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

DRSC-Quartalsbericht zum ersten Quartal 2016 mit Beitrag über die HGB-Standardisierungsarbeiten

13.04.2016

Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum 1. Quartal 2016, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRSIC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC und seiner Fachgremien informiert, steht jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Der kommentierende Beitrag stammt diesmal von Dr. Bernd Keller, Mitglied des HGB-Fachausschusses des DRSC. Sein Kommentar trägt den Titel "HGB-Standardisierungsarbeiten – Status Quo und Perspektiven".

Zugang zum Quartalsbericht auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

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