April

Mitschnitt der Aprilsitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

13.04.2016

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 11. und 12. April 2016 in Berlin getagt. Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile der Sitzung wurden jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IFRS-Fachausschuss hat während seiner 48. Sitzung folgende Themen besprochen:

Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

IASB veröffentlicht Klarstellungen von IFRS 15

12.04.2016

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat endgültige Klarstellungen von IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' veröffentlicht. Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen (gleicher Zeitpunkt des Inkrafttretens wie IFRS 15 selbst). Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

 

Hintergrund

Am 28. Mai 2014 hat der IASB IFRS 15 herausgegeben. Nach Veröffentlichung des neuen Erlöserfassungsstandards, der im Wesentlichen mit der ASU 2014-09 Erlöse aus Verträgen mit Kunden des FASB identisch ist, haben der IASB und der FASB eine gemeinsame Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung (Transition Resource Group for Revenue Recognition, TRG) ins Leben gerufen, um die Umsetzung des neuen Standards zu unterstützen. Die überwiegende Mehrheit der Sachverhalte, die von der TRG erörtert wurden, konnten ohne standardsetzerische Maßnahmen geklärt werden. Fünf Themen wurden jedoch identifiziert (Identifizierung von Leistungsverpflichtungen, Prinzipal/Agent-Erwägungen, Lizenzen, Einbringlichkeit und Bewertung unbarer Gegenleistungen), von denen man die Boards zwecks weiterer Erörterung in Kenntnis setzte. Darüber hinaus hatten einige Anwender um praktische Erleichterungen gebeten. Nach Erwägung der fünf Themen und möglicher praktischer Erleichterungen schlug der IASB im Juli 2015 gezielte Änderungen in drei Bereichen von IFRS 15 und einige Übergangshilfen vor. Die Vorschläge im Entwurf wurden jetzt finalisiert.

 

Änderungen

Die Änderungen in Klarstellung von IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' adressieren drei der fünf identifizierten Themen (Identifizierung von Leistungsverpflichtungen, Prinzipal/Agent-Erwägungen und Lizenzen) und zielen auf Übergangserleichterungen für modifizierte Verträge und abgeschlossene Verträge ab. Der IASB ist zu dem Schluss gekommen, dass es nicht notwendig ist, IFRS 15 in Bezug auf Einbringlichkeit und die Bewertung von unbaren Gegenleistungen klarzustellen. Bei allen seinen Überlegungen war sich der IASB der Notwendigkeit bewusst, das Bemühen, Unternehmen bei der Umsetzung von IFRS 15 zu helfen, gegen eine Störung des Umsetzungsprozesses abzuwiegen.

Identifizierung von Leistungsverpflichtungen. In IFRS 15 ist vorgeschrieben, dass eine Unternehmen seine Leistungsverpflichtungen auf Grundlage eigenständig abgrenzbarer Zusagen von Waren oder Dienstleistungen zu identifizieren hat. Um das Konzept der eigenständigen Abgrenzbarkeit weiter zu erläutern, hat der IASB die Klarstellung aufgenommen, dass die Zielsetzung der Beurteilung einer Zusage in Bezug auf die Übertragung von Waren oder Dienstleistungen darin besteht, zu bestimmen, ob die Zusage - im Kontext des Vertrags - darin besteht, diese Güter und Dienstleistungen einzeln zu übertragen, oder ob es sich um die Übertragung eines zusammengesetzten Postens handelt, bei dem die zugesagten Güter oder Dienstleistungen nur Inputkomponenten sind.

Prinzipal/Agent-Erwägungen. Wenn eine dritte Partei bei der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen beteiligt ist, ist in IFRS 15 vorgeschrieben, dass ein Unternehmen festzustellen hat, ob es Prinzipal des Geschäftsvorfalls ist oder Agent. Dies geschieht auf Grundlage der Einschätzung, ob das Unternehmen die Waren oder Dienstleistungen beherrscht, bevor sie an den Kunden übertragen werden. Um klarzustellen, wie Beherrschung beurteilt werden kann, hat der IASB die bestehenden Anwendungsleitlinien zu diesem Sachverhalt geändert und ausgeweitet und betont insbesondere die folgenden Punkte:

  • Ein Unternehmen bestimmt für jede Ware oder Dienstleistung, die einem Kunden zugesagt ist, ob es Prinzipal oder Agent ist. Es besteht die Möglichkeit, dass es für einige davon Prinzipal und für andere Agent ist.
  • Die Hinweise, die für die Beurteilung von Kontrolle zur Verfügung gestellt werden, sind nicht als abschließende Liste zu begreifen.
  • Die zur verfügung gestellten Hinweise können je nach Art der Waren und Dienstleistungen und nach den Bedingungen des Vertrags mehr oder weniger relevant sein, daher können unterschiedliche Hinweise bei verschiedenen Verträgen zu überzeugenderen Beurteilungen führen.

Lizenzen. Wenn ein Unternehmen einem Kunden eine Lizenz erteilt, die von anderen zugesagten Waren oder Dienstleistungen eigenständig abgrenzbar ist, muss das Unternehmen bestimmen, ob die Lizenz zu einem Zeitpunkt gewährt wird oder über die Zeit hinweg. Dies geschieht auf Grundlage der Frage, ob der Vertrag vorsieht, dass das Unternehmen Maßnahmen ergreift, die das geistige Eigentum, auf das der Kunde Zugriffrechte hat, maßgeblich verändern. Um klarzustellen, wann Maßnahmen eines Unternehmens geistiges Eigentum maßgeblich verändern hat der IASB die Anwendungsleitlinien ausgeweitet und betont, dass die Maßnahmen das geistige Eigentum maßgeblich verändern, wenn

  • die Maßnahmen die Form oder die Funktionsweise des geistigen Eigentums deutlich verändern oder
  • die Möglichkeit des Kunden, Nutzen aus dem geistigen Eigentum zu ziehen, substantiell aus diesen Maßnahmen entsteht oder davon abhängt.
Darüber hinaus hat der IASB die Anwendungsleitlinien in Bezug auf die Lizenzgebührenbeschränkung ausgeweitet.

Übergangserleichterungen. Der IASB hat zwei weitere praktische Erleichterungen in Bezug auf den Übergang auf IFRS 15 gewährt (beide optional):

  • Ein Unternehmen muss Verträge nicht neu darstellen, die zu Beginn der frühesten dargestellten Periode abgeschlossen sind (nur für Unternehmen, die die vollständige rückwirkende Methode anwenden).
  • Bei Verträgen, die vor dem Beginn der frühesten dargestellten Periode geändert wurden, muss ein Unternehmen den Vertrag nicht rückwirkend neu darstellen. Stattdessen werden die aggregierten Auswirkungen aller Änderungen, die vor der frühesten dargestellten Periode vorgenommen wurden, ausgewiesen (steht auch für Unternehmen zur Verfügung, die die kumulativen Auswirkung der erstmaligen Anwendung des Standards zum Zeitpunkt der Erstanwendung erfassen).

 

Abweichende Meinung

Ein Boardmitglied hat gegen die Veröffentlichung der Änderungen gestimmt. Dieses Boardmitglied unterstützt alle Klarstellungen und die zusätzlichen Übergangserleichterungen, aber lehnt den Vorschlag ab, dass Unternehmen diese Änderungen rückwirkend anzuwenden haben als ob die Änderungen schon in IFRS 15 beim erstmaligen Zeitpunkt der Anwendung enthalten gewesen seien, die nicht mit der gewährten vorzeitigen Anwendung von IFRS 15 in Einklang zu bringen sei.

 

Zusammenwirken mit dem FASB

Der FASB geht bei den Änderungen seines Erlöserfassungsstandards in mehreren Einzelschritten vor und hat auch entschieden, umfangreichere Änderungen zu veröffentlichen. Endgültige Änderungen an den Anwendungsleitlinien in Bezug auf Prinzipal/Agent-Erwägungen wurden im März 2016 herausgegeben, Änderungen in Bezug auf die Identifizierung von Leistungsverpflichtungen und Lizenzen werden bald erwartet, und andere eng umrissene Änderungen und Übergangserleichterungen sollen kurz danach veröffentlicht werden.

Des Weiteren hat der IASB im Januar dieses Jahres bekanntgegeben, dass er sich aus der TRG zurückgezogen hat, weil er der Ansicht ist, dass die Anwender wissen müssen, dass sie ihren Umsetzungsprozess mit dem Vertrauen fortsetzen können, dass IFRS 15 keinen weiteren Änderungen unterworfen sein wird. Der FASB erklärte dagegen im Februar, dass er sich weiterhin Umsetzungsfragen annehmen werde und für 2016 drei TRG-Sitzungen anberaumt hat.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

DRSC-Stellungnahme zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen

12.04.2016

Im Januar 2016 hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation angestoßen, um die Meinungen von Interessenträgern zu unverbindlichen Leitlinien zur Methode der Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen durch bestimmte große Unternehmen in allen Sektoren einzuholen. Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat dazu Stellung genommen

In der Stellungnahme zur Konsultation kritisiert das DRSC zum Einen die zum Teil missverständlichen Fragen im Fragebogen der EU-Kommission und bringt die Sorge zum Ausdruck, dass die Antworten von Stellungnehmenden ebenso missverstanden werden könnten. Zum Anderen weist das DRSC darauf hin, dass die EU-Kommission mit der Entwicklung neuer Leitlinien – wenn auch unverbindlicher – keine zusätzlichen Berichtsanforderungen schaffen dürfe.

Zu Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

EFRAG erbittet Stellungnahmen zu zwei Entwürfen von Übernahmeempfehlungen

12.04.2016

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen in Bezug auf die Entwürfe von Übernahmeempfehlungen in Bezug auf die im Januar herausgegebenen Änderungen 'Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste (Änderungen an IAS 12)' und 'Angabeninitiative (Änderungen an IAS 7)'.

Die Änderungen an IAS 12 bestehen aus eingefügten klarstellenden Paragraphen und einem zusätzlichen erläuternden Beispiel; die Änderungen an IAS 7 zielen darauf ab, den Standard klarzustellen und die Informationen zu verbessern, die Abschlussadressaten in Bezug auf die Finanzierungstätigkeiten eines Unternehmens zur Verfügung gestellt werden.

EFRAG bittet sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen, die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fällen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. Stellungnahmen werden jeweils bis zum 13. Mai 2016 erbeten. Details können Sie der englischsprachigen Presseerklärungen auf der Internetseite von EFRAG entnehmen:

EFRAG hat außerdem den Statusbericht zum Übernahmeprozess entsprechend aktualisiert.

Tagesordnung für die nächste TEG-Sitzung

12.04.2016

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG wird am 28. und 29. April 2016 in Brüssel tagen.

Eine Tagesordnung für die Sitzung (unter "Related meeting") sowie die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Rückmeldungen zur Konsultation zur proaktiven Agenda von EFRAG

11.04.2016

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zur Konsultation veröffentlicht, mit der eruiert werden sollte, welche der proaktiven Projekte von EFRAG nach Meinung der Anwender für Europa die wichtigsten sind.

Bei EFRAG sind 13 Stellungnahmen zu der Konsultation sowie weitere Rückmeldungen bei verschiedenen Einbindungsveranstaltungen in ganz Euroap eingegangen. Generell waren die Stellungnehmenden der Meinung, dass die proaktiven Tätigkeiten von EFRAG wichtige Beiträge zu internationalen Debatte in der Rechnungslegung darstellen. Dennoch forderten einige mehr Klarheit und Belege für die Zielsetzung hinter jedem Projekt sowie zu deren Auswahl. Der EFRAG-Board hat deshalb folgende Entscheidungen getroffen:

  • Jedes neue Projekt muss eindeutig motiviert sein, und die Gründe für seine Aufnahme müssen klar kommuniziert werden.
  • Für jedes neue Projekt wird eine Nachricht veröffentlicht, im die Anwender über dessen Aufnahme zu informieren.
  • In dieser nachricht wäre ein Projektplan enthalten, dem man die geplanten Einbindungsaktivitäten entnehmen kann.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und der Zusammenfassung der Rückmeldungen auf der Internetseite von EFRAG.

'Des nouvelles réalités'

11.04.2016

Deloitte Frankreich hat eine eigene Internetseite zur IFRS 16 in französischer Sprache eingerichtet.

Die Internetseite bietet:

  • eine Einführung in IFRS 16 Leasingverhältnisse;
  • Hintergrundinformationen zur gegenwärtigen und kommenden Behandlung von Leasingverhältnisse in visuell intuitiven und zum Teil interaktiven Grafiken;
  • Eine Mediathek von Publikationen, die kostenfrei heruntergeladen werden können; und
  • Möglichkeit der Anmeldung zum einem kostenfreien Internetseminar von 45 Minuten am 10. Mai 2016.

Zugang zu der neuen Seite haben Sie hier: IFRS 16 Locations — Affutez vos engagements.

EFRAG mit neuem Internetauftritt

11.04.2016

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat sich einen neuen Internetauftritt zugelegt. Unglücklicherweise hat EFRAG darauf verzichtet, bestehende Verknüpfungen auf Inhalte zu erhalten, so dass alle Verknüpfungen und Lesezeichen, die Sie gegebenenfalls gespeichert haben, ersetzt werden müssen. Wir bieten Ihnen eine Liste der neuen Adressen der wichtigsten Inhalte.

Die neuen Verknüpfungen sind:

Leider verfügt die neue EFRAG-Seite nicht mehr über eine Suchfunktion.

Tagesordnung für die Aprilsitzung des IASB

08.04.2016

Der IASB wird vom 19. bis 21. April 2016 in seinen Räumen in London tagen. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Den Schwerpunkt der Sitzung wird dabei die Agendakonsultation bilden, bei der die Erörterungen - über alle drei Tage verteilt - insgesamt mehr als sechs Stunden dauern sollen. Ebenfalls ausführlich diskutiert werden sollen das Zusammenwirken des neuen Versicherungsstandards mit IFRS 9 (zwei Stunden am Dienstagnachmittag), das Rahmenkonzept (zweieinhalb Stunden am Mittwochvormittag) und die Angabeninitiative (drei Stunden Mittwoch/Donnerstag).

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren.

Zweites Internetseminar zum neuen Standard zur Versicherungsbilanzierung

08.04.2016

Der IASB hat eine Reihe von Internetseminaren aufgenommen, die dem neuen Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen gewidmet ist. Die Sendungen werden wöchentlich verfügbar gemacht und werden von dem IASB-Mitglied Darrel Scott moderiert. Die zweite Sendung wurde jetzt auf der Internetseite des IASB hochgeladen.

Die folgenden Themen sollen erörtert werden:

  • Die Notwendigkeit der Änderungen und Geschichte des Projekts (seit 1. April verfügbar)
  • Was ist ein Versicherungsvertrag? (seit 8. April verfügbar)
  • Erstbewertung von Versicherungsverträgen
  • Folgebewertung von Versicherungsverträgen
  • Änderungen am allgemeinen Modell: Verträge mit variablen Gebühren
  • Andere Änderungen am allgemeinen Modell
  • Ausweis und Angaben
  • Erstmalige Anwendung des neuen Standards

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des IASB.

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