April

Harmonisierung von Rechnungslegungsstandards verbessert grenzüberschreitende Arbeitsmarktmobilität

25.04.2016

Neue gemeinsame Forschung von der University of Chicago und der Humboldt-Universität zu Berlin zeigt, dass die Harmonisierung der Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards in der EU deutliche positive Auswirkungen auf die grenzüberschreitende Arbeitsmarktmobilität von Rechnungslegern im Vergleich zu anderen Berufssparten und zur voherigen Mobilität hat.

Die Analyse nutzt die Tatsache, dass in den letzten zehn Jahren die nationalen Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards in der EU zum großen Teil durch internationale Standards ersetzt wurden, die nun allen Mitgliedstaaten gemein sind. Dies setzt die Autoren in die Lage, zu untersuchen, inwieweit berufsbezogene Standards ein wirtschaftlich bedeutendes Hindernis für grenzüberschreitende Bewegungen von Arbeitnehmern sind und ob die Harmonisierung von Standards bedeutende Auswirkungen auf die grenzüberschreitenden Mobilität haben kann.

Die Studie zeigt, dass es nach der Harmonisierung von Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards zu einer Erhöhung der Mobilität von Rechnungslegern um 17-24% im Vergleich zu vergleichbaren Berufen und zur Mobilität vor der Harmonisierung kam. Die Autoren schließen daraus, dass die Harmonisierung der Rechnungslegung bedeutende Auswirkungen auf die grenzüberschreitende Beweglichkeit haben kann und deshalb als Maßnahme genutzt werden kann, die Wirksamkeit des Arbeitsmarkts zu verbessern.

21. Ergänzungslieferung der DRS erhältlich

25.04.2016

Laut Information vom Schäffer-Poeschel Verlag steht ab sofort die 21. Ergänzungslieferung der Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) zur Verfügung.

Diese Ergänzungslieferung beinhaltet unter anderem DRS 22 Konzerneigenkapital, DRS 23 Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss) und DRS 24 Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss.

Das Gesamtwerk erhalten Sie hier. Der Verlag bietet das Gesamtwerk ebenfalls als Online-Datenbank an. Bei Genios können die Standards einzeln als Online-Ausdruck erworben werden - die Seite mit den Online-Textversionen soll in Kürze ebenfalls aktualisiert werden.

Ergebnisse der 28. Sitzung des HGB-Fachausschusses und der 25. Öffentlichen Sitzung des DRSC

25.04.2016

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat am 21. April 2016 in Berlin getagt. Ein Ergebnisbericht von der Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Während seiner 25. Sitzung am 21. April hat der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Sie können sich den Ergebnisbericht hier von der Internetseite des DRSC herunterladen.

DRSC-Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie

25.04.2016

Die beiden Fachausschüsse des DRSC haben gemeinsam Stellung gegenüber dem Justizministerium zum Referentenentwurf für ein Umsetzungsgesetz zur Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen (CSR-Richtline) Stellung genommen.

In der Stellungnahme zum Entwurf befürwortet das DRSC das grundsätzliche Bestreben, die sogenannte CSR-Richtlinie „eins zu eins“ umzusetzen. Das DRSC weist aber auch auf die lange Tradition der Lageberichterstattung in Deutschland und die Bedeutung des Lageberichts als ein bewährtes und etabliertes Kommunikationsmedium hin. Damit der (Konzern-)Lagebericht weiterhin seiner primären Aufgabe (Bereitstellung von vergangenheits-, stichtags- und zukunftsbezogenen Informationen über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens) gerecht werden könne, sei eine vollständige und in sich geschlossene Berichterstattung unabdingbar. Dies sollte – nach Ansicht des DRSC – auch mit der Umsetzung der CSR-Richtlinie weiterhin gewährleistet sein.  Im Detail werden in der Stellungnahme des DRSC unter anderem die Themenblöcke Verbraucherbelange, Wesentlichkeitsgrundsatz, Prüfung sowie das Verhältnis der Angaben in der nichtfinanziellen Erklärung zu bisherigen Angabepflichten im (Konzern-)Lagebericht behandelt.

Sie können sich die Stellungnahme direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Aktualisiertes Arbeitsprogramm des IASB

22.04.2016

Im Nachgang seiner Aprilsitzung hat der IASB eine Aktualisierung seines Arbeitsprogramms vorgenommen. Wie bereits mehrfach erläutert können seit der Änderung der Darstellung im Juli 2015 Fortschritte in den einzelnen Projekten durch den Board nicht mehr genau verfolgt werden - nur größere Fortschritte oder größere Verschiebungen lassen sich noch erkennen. Von diesen sind nur wenige im aktuellen Arbeitsprogramm erkennbar geworden. Allerdings hat der IASB damit begonnen, den Monat anzugeben, in welchem die Herausgabe eines Entwurfs oder eines endgültigen Standards zu erwarten ist.

Seit der letzten Aktualisierung des Arbeitsprogramms im März haben sich dort folgende Änderungen ergeben:

Größere Projekte

  • Die Herausgabe des Rahmenkonzepts wird nicht in den kommenden sechs Monaten erwartet. Zuvor war die Veröffentlichung nicht zeitlich terminiert worden.

Projekte mit begrenztem Umfang

Das Arbeitsprogramm mit Stand vom 22. April 2016 können Sie hier herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB).

Viertes Internetseminar zum neuen Standard zur Versicherungsbilanzierung

22.04.2016

Der IASB hat eine Reihe von Internetseminaren aufgenommen, die dem neuen Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen gewidmet ist. Die Sendungen werden wöchentlich verfügbar gemacht und werden von dem IASB-Mitglied Darrel Scott moderiert. Die vierte Sendung wurde jetzt auf der Internetseite des IASB hochgeladen.

Die folgenden Themen sollen erörtert werden:

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des IASB.

IPSASB veröffentlicht Leitlinien zur Anwendbarkeit der IPSAS

22.04.2016

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat 'Die Anwendbarkeit der IPSAS' und ein überarbeitetes 'Vorwort zu den International Public Sector Accounting Standards', mit denen die Weise geändert wird, wie der IPSASB kommuniziert, welche Art von Unternehmen des öffentlichen Sektors er bei seiner Standardsetzung berücksichtigt.

Bis dato enthielten die IPSASB-Leitlinien eine Definition eines staatlichen Wirtschaftsunternehmen (government business enterprise, GBE) und eine Aussage, dass diese die International Financial Reporting Standards (IFRS) anwenden. Die Definition eines GBE hat sich als teilweise uneindeutig und für Ersteller schwer anzuwenden erwiesen. Deshalb werden mit den jetzt veröffentlichten Leitlinien folgende Änderungen vorgenommen:

  • Es werden die Merkmale von Unternehmen des öffentlichen Sektors beschrieben, für die die IPSAS entwickelt werden;
  • der Ausdruck GBE wird durch den Ausdruck "wirtschaftlich orientierte Unternehmen des öffentlichen Sektor" ersetzt;
  • die Definition eines GBE wurde aus IPSAS 1 Darstellung des Abschlusses ersetzt; und
  • aus dem Abschnitt zum Anwendungsbereich einer jeden bestehenden Verlautbarung wurde der Absatz gestrichen, dass diese Verlautbarung nicht auf GBE anzuwenden ist.

DRÄS 6 und DRÄS 7 verabschiedet

22.04.2016

Das Deutsche Rechnungslegung Standards Committee (DRSC) hat im Rahmen seiner 24. Öffentlichen Sitzung vom 21. April 2016 den geänderten Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 6 (DRÄS 6) und den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 7 verabschiedet.

Gegenstand der erneuten Verabschiedung des DRÄS 6 waren Anpassungen an den Formulierungen der Tz. K231a und Tz. K231c des DRS 20. Die Neuformulierung dieser Textziffern war notwendig geworden, nachdem das DRSC nach der Verabschiedung des DRÄS 6 am 29. Februar 2016 auf potenzielle Missverständnisse hingewiesen worden war.

Mit DRÄS 7 werden die Vorgaben und Empfehlungen des DRS 16 Zwischenberichterstattung an die neue Gesetzeslage angepasst, wonach die Pflicht zur Quartalsberichterstattung weggefallen ist.

Zugang zu beiden Standards in beinahe endgültiger Fassung haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

Mitschnitt der Aprilsitzung des HGB-Fachausschusses

22.04.2016

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat am 21. April 2016 in Berlin getagt. Ein Mitschnitt von der Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Während seiner 25. Sitzung am 21. April hat der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Aus technischen Gründen gibt es allerdings keine Mitschnitte der Punkte zwei und drei. Die Inhalte der Diskussion werden im Ergebnisbericht dargestellt. Die Aufzeichnung des ersten Sitzungspunkts können Sie hier anhören.

IDW-Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie

22.04.2016

Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat gegenüber dem Justizministerium zum Referentenentwurf für ein Umsetzungsgesetz zur Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen (CSR-Richtline) Stellung genommen.

Die Ausführungen des IDW gelten insbeondere der Prüfung der Vorlage der nichtfinanziellen Informationen und der freiwilligen inhaltlichen Prüfung der nichtfinanziellen Informationen. Sie können sich die Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

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