April

Britischer FRC glaubt, die EU-Kommission bewege sich bei den Leitlinien zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen in die falsche Richtung

08.04.2016

Im Januar 2016 hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation angestoßen, um die Meinungen von Interessenträgern zu unverbindlichen Leitlinien zur Methode der Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen durch bestimmte große Unternehmen in allen Sektoren einzuholen. Der britische Standardsetzer FRC hat sich öffentlich geäußert und warnt, dass die vorgeschlagenen Leitlinien zu vorschreibend sein könnten.

Unter den wesentlichen Bedenken, die der FRC erhebt, ist auch die Sorge, dass die Kommission bei der Entwicklung der Leitlinien über die Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen hinausgehen und so unbeabsichtigt neue Vorschriften einführen könnte. Bestimmte Merkmale der vorgeschlagenen Leitlinien können nach Meinug des FRC auch zu Phrasendrescherei im Abschluss oder zu Verwirrung bei den Erstellern führen. Zwei der angeführten Beispiele sind

  • eine umfassende Liste fpn Leistungskennzahlen in den Leitlinien, die dazu führen könne, dass Unternehmen auch nicht wesentliche Kennzahlen in ihre Berichterstattung aufnehmen, und
  • eine abschließende Liste aller Rahmenkonzept für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen, die möglicherweise andere Rahmenkonzepte ausschließt, die ähnlich Sachverhalte adressieren oder die gar über die Leitlinien der Kommission hinausgehen.

Zusammenfassend schreibt der FRC:

Jegliche Leitlinien sollten präzise und prinzipienbasiert sein und Unternehmen die Flexibilität lassen, ihre eigene Lage darzustellen. Wir sprechen uns gegen vorschreibende Leitlinien aus, da diese zu Phrasendrescherei oder zu übermäßiger Detailverliebtheit führen können, die relevante Informationen verschleiern.

Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des FRC.

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

08.04.2016

Ein Überblick über Entwicklungen bei GRI und SASB.

Die Global Reporting Initiative (GRI) hat die Einrichtung eines Auschusses für die Überwachung der Einhaltung des Konsutlationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) bekanntgegeben. Der DPOC soll sicherstellen, dass die Aktivitäten des neuen Rats für Nachhaltigkeitsstandards (Global Sustainability Standards Board, GSSB) von GRI im Einklang mit dem vorgeschriebenen Konsultationsprozess erfolgen, was unabdingbar für das Vertrauen der Öffentlichkeit und der Anwender in die Entwicklung der Standards im öffentlichen Interesse ist. Auf der Internetseite von GRI finden Sie eine entsprechende Presseerklärung.

Nach Fertigstellung vorläufiger Standards für zehn Branchen ist der US-amerikanische Rat für Nachhaltigkeitsberichterstattungstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB) in eine neue Phase der Standardentwicklung eingetreten und hat eine Konsultation zu den vorläufigen Standards und deren Kodifizierung und Pflege angestoßen. Zu drei wesentlichen Dokumenten kann in den nächsten 90 Tagen Stellung genommen werden: SASB Rules of Procedure, SASB Conceptual Framework und vorgeschlagene Änderungen am Sustainable Industry Classification System. Eine entsprechende Presseerklärung wurde vom SASB versendet.

Allgemeiner Überblick über IFRS 9

07.04.2016

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen 'IFRS in Focus'-Newsletter erarbeitet, der auf 16 Seiten einen Überblick über die Vorschriften in IFRS 9 'Finanzinstrumente' bietet.

Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Bereichen, in denen sich IFRS 9 von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung unterscheidet. Insbesondere werden die folgenden Themen aufgegriffen:

  • Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten;
  • Wertminderung;
  • Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten; und
  • Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen.

Sie können sich den englischsprachigen Newsletter hier herunterladen.

Sitzungspapiere für die Sitzung des IFRS-Fachausschusses und Tagesordnung für die Sitzung des HGB-Fachausschusses

07.04.2016

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 11. und 12. April 2016 in Berlin tagen; für die Sitzung wurden jetzt die Papiere zur Verfügung gestellt. Außerdem wurde die Tagesordnung für die Sitzung des HGB-Fachausschusses bekanntgegeben, die am 21. April 2016 stattfinden wird. Die Sitzung des HGB-Fachausschusses umfasst auch die 25. Öffentliche Sitzung des DRSC, die der Verabschiedung von DRÄS 7 'Änderungen an DRS 16' gelten soll.

Während seiner 48. Sitzung am 11. und 12. April wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

Die Papiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 25. Sitzung am 21. April wird der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

Die vollständige Tagesordnung sowie die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

FEE-Papier zur dualen Rechnungslegung

07.04.2016

Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat ein kurzes Papier erarbeitet, in dem die wesentlichen Vorteile einer dualen Rechnungslegung und ihr Beitrag zur finanziellen Entscheidungsfindung von Regierungen dargelegt werden.

FEE hält fest, dass viele Mitgliedstatten der EU bereits auf duale Rechnungslegung umgestellt haben, dass die Diskussion aber weitergehe, welchen Beitrag diese zur Verbesserung von Transparenz und Rechenschaftspflicht leisten könne. Gegenwärtig gibt es keine EU-einheitlichen Regelungen, aber die EU-Kommission arbeitet daran, innerhalb der nächsten vier Jahre gemeinsame europäische Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (European Public Sector Accounting Standards, EPSAS) zu erarbeiten und herauszugeben. In der Zwischenzeit ermutigt die EU-Kommission die Mitgliedstaaten eine duale Rechnungslegung einzuführen und möglicherweise auf die internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) zurückzugreifen.

Zu den Vorteilen, die FEE bei einer dualen Rechnungslegung ausmacht, gehören die folgenden:

  • effektive Vermögensnutzung;
  • Steuerung von Schulden;
  • Steuerung von Leistung;
  • Gewährung des Rechts der Bürger auf Informationen;
  • verbesserte Transparenz;
  • verbesserte Vergleichbarkeit; und
  • Sparen für künftige Generationen.

Zugang zum englischsprachigen Papier haben Sie auf der Internetseite von FEE.

Ergebnisse der Abstimmung des Ausschusses für Haushaltskontrolle über Meinung zur IAS-Evaluierung und zu den Aktivitäten von IFRS-Stiftung

07.04.2016

Wie berichtet hat der Ausschuss für Haushaltskontrolle (CONT) am Montag über ein Stellungnahme zum Berichtentwurf zur IAS-Evaluierung und zu den Aktivitäten von IFRS-Stiftung, EFRAG und PIOB abgestimmt.

Die vorgeschlagenen 19 Änderungen wurden mit Ausnahme der Änderungen 4 und 14 angenommen. Änderung 14 war der Vorschlag, die Anwendung der IFRS in den Vereinigten Staaten zu einem Aspekt der Verhandlungen über das Transatlantische Freihandelsabkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP) mit den Vereinigten Staaten zu machen.

Eine Aufzeichnung der Abstimmung ist über der Internetseite des EU-Parlaments verfügbar (die Abstimmung zu diesem Thema beginnt etwa um 17:46h).

Zusammenfassung der Sitzung des Kapitalmarktbeirats im Februar 2016

06.04.2016

Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung und Aufzeichnungen von der Sitzung des Kapitalmarktbeirats (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) am 25. Februar 2016 zur Verfügung.

Bei der Sitzung wurden die folgenden Themen erörtert:

  • IFRS-Beirat — Rolle und jüngste Aktivitäten. Die Mitglieder erörterten die strategische Funktion des Beirats und erwogen, wie dessen Rat der IFRS-Stiftung bei der Umsetzungsunterstützung und bei der Sichtweise in Bezug auf die Zukunft der Finanzberichterstattung unterstützt.
  • Angabeinitiative — Endgültige Änderungen an IAS 7. Der Stab erläuterte die endgültigen Änderungen an IAS 7, die im Januar 2016 herausgegeben wurden. Die CMAC-Mitglieder ermutigten den Board, auch die Entwicklung von Liquiditätsangaben nicht aufzugeben.
  • Unterschiedliche Zeitpunkte des Inkrafttretens — IFRS 9 und der neue Standard zu Versicherungsverträgen. Viele CMAC-Mitglieder waren der Meinung, dass der IASB keine temporären Ansätze zulassen sollte. Sie hegten auch Bedenken in Bezug darauf, dass der IASB erwägt, zwei unterschiedliche Ansätze jeweils optional zuzulassen - das würde die vergleichbarkeit reduzieren. Die Mitglieder sprachen sich stark dagegen aus, eine temporäre Ausnahme von der Anwendung von IFRS 9 zu gewähren, da IFRS 9 gegenüber IAS 39 erhebliche Vernesserungen bringen würde.
  • Strukturierte elektronische Berichterstattung — Was brauchen Anleger? Die CMAC-Mitglieder wurden gefragt, ob sie in ihren Analysen strukturierte elektronische Daten verwendeten und wie die strukturierte elektronische Berichterstattung nützlicher für Anleger und Analysten gemacht werden könne.
  • Unterrichtseinheit — Die neuen Wertminderungsvorschriften in IFRS 9. Diese Sitzung bot CMAC-Mitgliedern einen kurzen Überblick dazu, welche Änderungen in Bezug auf die Wertminderung Anleger vermutlich bei Finanzinstituten sehen werden, wenn diese von IAS 39 auf IFRS 9 übergehen.
  • Primärabschlüsse. Bei dieser Sitzung ging es um die Sichtweisen der Adressaten in Bezug auf Gewinn aus Geschäftstätigkeit. Die Mitglieder wurden gefragt, ob sie diese Kennzahl nutzen und ob der Board eine Definition dieser Zwischensumme entwickeln solle.
  • IFRS 16 — Überblick über den neuen Standard. Diese Sitzung bot CMAC-Mitgliedern einen kurzen Überblick dazu, welche Änderungen Anleger vermutlich bei Unternehmen sehen werden, wenn diese von IAS 17 auf IFRS 16 übergehen.

Die nächste Sitzung, die gemeinsam mit dem Globalen Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) stattfinden wird, ist für den 15. und 16. Juni 2016 angesetzt.

Die vollständige Zusammenfassung der Sitzung in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Zusammenfassung der Sitzung des Erstellerforums im März 2016

06.04.2016

Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung und Aufzeichnungen von der Sitzung des Globalen Forums der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) am 2. März 2016 zur Verfügung.

Bei der Sitzung wurden die folgenden Themen erörtert:

  • Aktuelles zum Arbeitsprogramm des IASB. Die Teilnehmer erörterten die Diskussionen bei der Februarsitzung des IASB, jüngste bedeutende Änderungen im Stab und den gegenwärtigen Standad der Agendakonsultation.
  • Aktuelles zu den Umsetzungsaktivitäten. Die Teilnehmer wurden darüber informiert, welche Anstrengungen derzeit unternommen werden, um die Umsetzung von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden und IFRS 16 Leasingverhältnisse zu unterstützen.
  • Angabeinitiative: Diskussionspapier zu Angabeprinzipien. Der Stab erbat Rückmeldungen zu möglichen Ansätzen zum Entwurf der Angabevorschriften und informierte insgesamt über die Aktivitäten im Rahmen der Angabeinitiative.
  • Erstellererfahrungen im Zusammenhang mit der Verbesserung der Wirksamkeit von Angaben. Die Mitglieder teilten sich in Einzelgruppen auf und tauschten sich über ihre Erfahrungen mit der Verbesserung der Wirksamkeit von Angaben und der Weglassung überflüssiger Angaben aus. Anschließend gab es eine Plenumssitzung, um die Ergebnisse der Einzegruppensitzungen gemeinsam zu erörtern.
  • IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung. Dies war eine Sitzung, bei der sich die Teilnehmer darüber austauschten, welches die wesentlichen Sachverhalte sind, die sich bei der Anwendung von IFRS 2 ergeben.
  • Verbesserung der Wertminderungsvorschriften in IAS 36. Der Stab bat um die Meinung der Mitglieder, wie die Angabevorschriften in Bezug auf Geschäfts- oder Firmenwerte und Wertminderung verbessert werden können, um den Adressaten von Abschlüssen bessere und aktuellere Informationen zu bieten.
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle. Der Stab bat um Meinungsäußerung der GPF-Mitglieder zu zwei Fragen: (1) Wie soll Leistung im Kontext der definierten Preisregulierung definiert werden? (2) Wie soll festgestellt werden, welche Aktivitäten zur Erfassung von Erlösen führen sollen?

Die nächste Sitzung, die gemeinsam mit dem Kapitalmarktbeirat des IASB (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) stattfinden wird, ist für den 15. und 16. Juni 2016 angesetzt.

Auf der Internetseite des IASB finden Sie die Zusammenfassung der Sitzung und Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsabschnitten.

APAReG veröffentlicht

06.04.2016

Das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes (APAReG), mit dem die europäischen Vorgaben der Abschlussprüferrichtlinie und der EU-Verordnung zur Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse umgesetzt werden sollen, ist am 5. April 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Zugang zum Gesetzestext im Bundesgesetzblatt haben Sie hier (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 5. April 2016, S. 518ff.)

Erste Sitzung der FASB-Beratungsgruppe zum Übergang auf Wertminderung

05.04.2016

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat eine Beratungsgruppe für Kreditverluste eingerichtet, die Sachverhalte im Zusammenhang mit der Umsetzung des kommenden Standards des FASB zur Bilanzierung von Kreditverlusten identifizieren soll. Diese Beratungsgruppe hat am 1. April ihre erste öffentliche Sitzung abgehalten. Obwohl es Unterschiede zwischen dem vom FASB angestrebten Ansatz und IFRS 9 (2014) gibt, gibt es doch genügend Überschneidungen bei den Modellen der erwarteten Kreditverluste, die die Diskussionen der Gruppe auch für IFRS-Ersteller interessant machen.

Die Beratungsgruppe zu Kreditverlusten arbeitet ähnlich wie die gemeinsame Beratungsgruppe von IASB und FASB zu Erlöserfassung. Anders als letztere wurde diese neue Beratungsgruppe vom FASB jedoch vor Veröffentlichung des endgültigen Standards eingerichtet, um zu eruieren, ob die Leitlinien verständlich sind, und um mögliche Umsetzungsprobleme zu umschiffen. Der FASB wird die Rückmeldungen der Gruppe erwägen, bevor er seinen endgültigen Standard herausgibt (derzeit im zweiten Quartal 2016 erwartet).

In der ersten Sitzung ging es um die Meinung der Beratungsgruppe dazu, wie ein Unternehmen erwartete Kreditverluste zu schätzen hat - insesondere, da es in den derzeit vorgesehenen Leitlinien heißt, dass ein Unternehmen

  • verschiedene Methoden anwenden kann, um die erwarteten Kreditverluste zu bestimmen;
  • nicht die Bedingungen über die gesamte Laufzeit eines finanziellen Vermögenswerts vorhersagen muss,
  • über Flexibilität verfügt, wenn es die historischen Verlustinformationen, auf die es Rückgriff nimmt, und die Art des Rückgriffs bestimmt; und
  • und Informationen in seine Erwartungen in Bezug auf Kreditverluste aufnimmt, die für das Unternehmen relevant sind, ohne unnötige Kosten und Mühen zugänglich sind und externe Informationen ausschließen, die weniger relevant sind als die eigenen internen Informationen des Unternehmens.

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben als Beobachter an der Sitzung teilgenommen und einen TRG Snapshot erstellt. Weiterführende Informationen finden sie auf IAS Plus, US GAAP Plus und der Internetseite des FASB:

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