August

FASB schlägt neue Leitlinien in Bezug auf den Ausweis vor

12.08.2016

Der US- amerikanische Standardsetzer FASB hat im Rahmen seines größeren Projekts zum Rahmenkonzept einen Entwurf herausgegeben, in dem Änderungen in Bezug auf auf den Ausweis einzelner Posten im Abschluss vorgeschlagen werden.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen wird adressiert, wie einzelne angesetzte Posten in Ausweiszeilen und Zwischensummen zu gruppieren sind, um die Beziehungen zwischen Vermögenswerten, Schulden und Eigenkapital und deren Auswirkungen auf die Gesamtergebnisrechnung und Kapitalflüsse aufzuzeigen.

Ursprünglich hatten der FASB und der IASB eine gemeinsame Überprüfung und Weiterentwicklung ihrer Rahmenkonzepte beschlossen, das Projekt aber infolge geänderter Prioritäten sowie eines zu langsamen Projektfortschritts 2010 eingestellt. 2012 hat der IASB vor dem Hintergrund der Vielzahl konzeptioneller Sachverhalte, denen sich der IASB in seinen laufenden Projekten gegenüber sieht, das Projekt zum Rahmenkonzept unabhängig vom FASB wiederbelebt. Im Mai 2015 wurde der Entwurf eines neuen Rahmenkonzepts vorgelegt, in dessen Kapitel 7 Ausweis und Angaben Konzepte erörtert wurden, nach denen bestimmt wird, welche Informationen in den Abschluss aufgenommen werden und wie diese Informationen ausgewiesen und angegeben werden sollen. Parallel dazu betreibt der IASB ein Projekt zu den Hauptbestandteilen des Abschlusses, in dessen Rahmen mögliche Änderungen bei der Struktur und den Inhalten der Bestandteile untersucht werden. Das Projekt befindet sich in ein frühen Forschungsphase und wurde im Mai 2016 zuletzt vom IASB erörtert.

Weiterführenden Informationen zum Entwurf des FASB finden Sie auf dessen Internetseite:

"Grünes Buch" 2016 erscheint bald

11.08.2016

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass 'A Guide through IFRS 2016' im September 2016 zur Verfügung stehen wird.

Diese Ausgabe, die auch "Grünes Buch" genannt wird, wird den vollen Text der Standards und Interpretationen sowie der Begleitmaterialien (beispielsweise der Grundlage für Schlussfolgerungen) enthalten, die vom IASB bis einschließlich 1. Juli 2016 herausgegeben wurden. Diese werden annotiert und mit ausführlichen Querverweisen versehen. Das Grüne Buch enthält keine Verlautbarungen, die durch andere Verlautbarungen ersetzt wurden aber weiterhin angewendet werden dürfen, wenn ein Unternehmen sich entscheidet, neue Standards nicht vorzeitig anzuwenden.

Seit der letzten Ausgabe des Grünen Buchs, die den Stand zum 1. Juli 2015 widerspiegelte, sind folgende neue Vorschriften hinzugekommen:

Das Grüne Buch wird für £98 plus Versandkosten erhältlich sein (es gibt Nachlässe für Akademiker/ Studenten, Besteller aus Ländern mit niedrigem oder mittlerem Einkommen und Mengenbestellungen). Weitere Informationen in englischer Sprache und die Möglichkeit der Vorbestellung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

IASB informiert über den aktuellen Stand im Projekt zu Versicherungsverträgen

10.08.2016

Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine Übersicht zur Verfügung, welche Teile seines Internetsauftritts in letzter Zeit aktualisiert wurden, um neuere Entwicklungen im Projekt zu Versicherungsverträgen widerzuspiegeln.

Auf folgende Informationen wird hingewiesen:

Tagesordnung für die kommende Sitzung der Weltstandardsetzer

09.08.2016

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat die Tagesordnung für die Sitzung der Weltstandardsetzer (WSS) veröffentlicht, zu der der IASB am 26. und 27. September 2016 nach London eingeladen hat.

Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Montag, 26. September 2016 (09:00h - 18:30h)

  • Begrüßungsansprache
  • Agendakonsultation 2015 & Überprüfung der Struktur und Wirksamkeit durch die IFRS-Stiftung
  • Aktueller Stand des fachlichen Arbeitsprogramms des IASB
  • Aktuelle Informationen zur IFRS-Umsetzung und -Ausbildung
  • Erfolgsberichterstattung – Fallstudie
  • Optional wahrzunehmende Sitzungsteile (erste Runde)
    • IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
    • IFRS 9 Finanzinstrumente
    • IFRS 16 Leasingverhältnisse
    • Versicherungsverträge
    • Präsentation des Teams für Übersetzungen, Übernahme und Copyright
  • Optional wahrzunehmende Sitzungsteile (zweite Runde)
    • IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
    • IFRS 9 Finanzinstrumente
    • IFRS 16 Leasingverhältnisse
    • IFRS für KMU
    • Angabeninitiative

Dienstag, 27. September 2016 (08:00h - 13:00h)

  • Optional wahrzunehmende Zusammenkunft mit dem Team für Übersetzungen, Übernahme und Copyright
  • Rückmeldungen aus der Fallstudie zur Erfolgsberichterstattung
  • Rahmenkonzept
  • Zusammenarbeit mit den nationalen Standardsetzern

Die Veröffentlichung der Agendapapiere für die Sitzung wird in Kürze auf der Internetseite des IASB erwartet. Direkt an die WSS-Sitzung wird sich die Sitzung des Internationalen Forums der Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) anschließen.

IPSASB gibt Internetseminar zu Finanzinstrumenten frei

09.08.2016

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat ein zweiteiliges Internetseminar zu Finanzinstrumenten erarbeitet, bei dem Teil A Klassifizierung und Bewertung sowie Wertminderung gewidmet ist und Teil B Hedge Accounting behandelt.

Das Internetseminar dient als Unterrichtseinheit im Rahmen des laufenden Projekts zur Überarbeitung der IPSASB-Verlautbarungen zu Finanzinstrumenten (IPSAS 29 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, IPSAS 28 Finanzinstrumente: Ausweis und IPSAS 30 Finanzinstrumente: Angaben) und bietet einen Überblick über die wesentlichen Änderungen, die sich aus der Veröffentlichung von IFRS 9 Finanzinstrumente durch den IASB ergeben haben.

Das Internetseminar steht Ihnen auf der Internetseite des IPSASB zur Verfügung.

Mitschriften von der IASB-Sitzung im Juli 2016

08.08.2016

Der IASB hat am 18. und 19. Juli 2016 in seinen Räumen in London getagt. Wir haben für Sie die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung übersetzt.

Am Montag, den 18. Juli finalisierte der IASB eine vom IFRS Interpretations Committee erarbeitete eng umrissene Änderung, bei der es um die Umklassifizierung von Immobilien in die oder aus der Kategorie von Renditeimmobilien ging. Ebenfalls endgültig diskutiert würden die jährlichen Verbesserungen 2014-2016; der Entwurf für die jährlichen Verbesserungen 2015-2017 wurde verabschiedet. An kleineren Änderungen befand sich auch ein Restant in Bezug auf Versicherungen und IFRS 9 auf der Agenda, der kurzfristig auf die Tagesordnung genommen worden war.

Der IASB setzte seine Erörterung der Rückmeldungen zum Rahmenkonzeptentwurf fort. Diesen Monat lag der Schwerpunkt auf der Definition eines Vermögenswerts, Ansatzvorschriften und Bewertung. Es gab allgemeine Unterstützung für die Definition eines Vermögenswerts und für die vorgeschlagenen Ansatzkriterien, aber es gab erhebliche Diskussion darum, wie Rechte auf allgemein verfügbare Güter erläutert werden sollen. Der Stab wird hier weitere Arbeiten durchführen.

Es gab außerdem umfangreiche Diskussionen im Zusammenhang mit dem vorgeschlagenen Kapitel zu Bewertungen. Viele Boardmitglieder äußerten Bedenken im Zusammenhang mit der Rolle von Wertschwankungen und wie ein Vermögenswert oder eine Schuld zu Kapitalflüssen eines Unternehmens beitragen und wie dies auf die Auswahl einer Bewertungsgrundlage Einfluss haben sollte. Der Stab wurde in diesem Bereich um weitere Untersuchungen gebeten und wird das Thema bei einer künftigen Sitzung erneut zur Diskussion stellen.

Am Dienstag, den 19. Juli widmete sich der IASB erneut dem Thema der Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital. Es wurde ein Ansatz entwickelt (bezeichnet als "Gamma"), bei dem Ansprüche in Schulden und Eigenkapital auf Grundlage der Fragen eingeteilt werden, wann wirtschaftliche Ressourcen übertragen werden müssen und wie der Anspruch bestimmt wird. Eigenkapital gibt dem Anspruchsteller nur bei Liquidation einen Anspruch auf wirtschaftliche Ressourcen und nur auf Restwerte. Eine Schuld gibt dem Anspruchsteller zu einem bestimmten Zeitpunkt (und nicht nur bei Liquidation) Recht auf die Übertragung von wirtschaftlichen Ressourcen, und der beanspruchte Betrag hängt nicht von den wirtschaftlichen Ressourcen eines Unternehmens ab. Der Board prüfte dieses Modell anhand von Derivaten und unterstützt es weiterhin, wobei er betonte, dass Derivate nicht in Einzelbestandteile aufgelöst werden.

Der Board wurde außerdem über den aktuellen Stand des Forschungsprogramms unterrichtet. Aktualisierungen dieser Art sollen schätzungsweise einmal im Quartal vorgenommen werden.

Schließlich wurde der Board über Rückmeldungen des IFRS-Beirats zur Agendakonsultation 2015 informiert.

Die nächste öffentliche Sitzung des IASB wird im September 2016 stattfinden.

Ausführliche Zusammenfassungen der einzelnen Sitzungsteile finden Sie hier.

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

08.08.2016

Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen bei GRI/GSSB, SASB und CDP.

Der Rat für Nachhaltigkeitsstandards (Global Sustainability Standards Board, GSSB) der Global Reporting Initiative (GRI) hat einen Entwurf seines künftigen Arbeitsprogramms zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben und bittet alle Interessengruppen, dabei zu helfen, die Prioritäten für die nächsten drei Jahre zu bestimmen. Stellungnahmen werden bis zum 28. September 2016 erbeten. Für einen detaillierten Überblick über die anvisierten Tätigkeitsbereiche und Stellungnahme dazu konsultieren Sie bitte den englischsprachigen GSSB-Arbeitsprogrammentwurf auf der Internetseite von GRI.

Die Kommentierungsfrist für die Entwürfe von Nachhaltigkeitsberichtserstattungsstandards von GRI ist abgelaufen, und die GRI-Standards-Abteilung und der GSSB haben angefangen, die Rückmeldungen zu analysieren und ihren Einfluss auf die endgültigen Standards zu bestimmen. Einen ersten Überblick über die erhaltenen Rückmeldungen finden Sie auf der Internetseite von GRI.

Der US-amerikanische Rat für Nachhaltigkeitsberichterstattungstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB) hat eine Videoaufzeichnung freigegeben, die einen kurzen Überblick über die Arbeit und Aufgaben des SASB bietet und Hinweise auf verfügbare Werkzeuge und Ressourcen enthält. Die englischsprachige Aufzeichung ist über YouTube verfügbar.

Das CO2-Emissionsprojekt (Carbon Disclosure Project, CDP) berichtet, dass eine Rekordzahl von Städten jetzt Umweltdaten erheben und jährlich darüber berichten, um Luftverschmutzung zu steuern, den Auswirkungen besser gegenübertreten zu können und sich vor den zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels zu schützen. Die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des CDP bietet Zugang zu genaueren Daten und einen Überblick, wie sich die Gesamtzunahme um 70% gegenüber 2015 auf die verschiedenen Weltregionen verteilt.

FASB erbittet Rückmeldungen zur Agendakonsultation

04.08.2016

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat die interessierte Öffentlichkeit dazu aufgerufen, sich im Rahmen der Agendakonsultation dazu zu äußern, welche Fragestellungen der FASB in sein Arbeitsprogramm aufnehmen sollte. Der FASB schlägt diesbezüglich vier Themenbereiche vor, die ausführlich dargestellt werden, ist aber auch ausdrücklich offen für weitere Vorschläge.

Neben der Nennung und Priorisierung der Themen erbittet der FASB insbesondere auch Ausführungen zur Vorgehensweise, wie die einzelnen Themen behandelt und welche Ansätze dabei verfolgt werden sollten.

Der FASB behandelt in seinem englischsprachigen Papier die folgenden vier Gebiete der Rechnungslegung:

  • Immaterielle Vermögenswerte einschließlich Forschung und Entwicklung.
  • Pensionen und anderen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital.
  • Leistungs- und Cashflow-Berichterstattung.

Stellungnahmen können bis zum 17. Oktober 2016 beim FASB eingereicht werden. Öffentliche Diskussionsveranstaltungen zur Agendakonsultation sind für das vierte Quartal 2016 geplant. 

Das 67-seitige Papier "Invitation to comment - Agenda Consultation" sowie die entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des FASB.

Von den vier vom FASB behandelten Themenbereichen befinden sich derzeit immaterielle Vermögenswerte sowie die Unterscheidung von Eigen- und Fremdkapital auf der Liste der aktiven Projekte des IASB. Hinsichtlich des Forschungsprojekts zu Leistungen nach Beendigungen des Arbeitsverhältnisses hat der IASB im Mai 2016 beschlossen, die diesbezüglichen Arbeiten zunächst einzustellen, wobei einzelne IAS 19 betreffende Fragestellungen in Form von Machbarkeitsstudien in die neu geschaffene sog. "Research Pipeline" überführt wurden. Einen Überblick über den aktuellen Stand der Forschungsprojekte des IASB finden Sie hier. Weitere Informationen zur aktuellen Agendakonsultation des IASB finden Sie hier.

Monitoring Board veröffentlicht Arbeitsprogramm

02.08.2016

Das Überwachungsgremium (Monitoring Board, MB) der IFRS-Stiftung hat ein Arbeitsprogramm veröffentlicht.

Es gliedert sich in die folgenden Bereiche und Ziele:

  • Arbeiten in Bezug auf die Aufsicht der IFRS-Stiftung über den IASB:
    • Kommentierung der Dokumente, die die Treuhänder in Bezug auf den Konsultationsprozess des IASB erarbeitet;
    • Konsultation mit den Treuhändern der IFRS-Stiftung zu Rechnungslegungsfragen des allgemeinen öffentliches Interesses, die der IASB in Erwägung ziehen könnte;
  • Arbeiten in Bezug auf die Arbeit der IFRS-Stiftung an sich:
    • Fortsetzung des Dialogs mit den Treuhändern in Bezug auf die Überprüfung der Wirksamkeit und der Struktur der Stiftung;
    • Überprüfung der Vereinbarungen der Treuhänder in Bezug auf die Finanzierung der Stiftung;
    • Teilnahme am Nominierungsprozess und Billigung der Kandidaten;
  • Arbeiten in Bezug auf das Überwachungsgremium selbst:
  • Überprüfung der Mitglieder des Überwachungsgremiums anhand der angelegten Kriterien;
  • Erwägung in Absprache mit der IOSCO der Rotation von Mitgliedern und Erwägung eines neuen permanenten Mitglieds.

Eine entsprechende Erklärung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Gruppe von Vorständen sieht realistische Finanzberichterstattung als integralen Bestandteil guter Corporate Governance

02.08.2016

Eine Gruppe von Vorständen großer Unternehmen hat einen Satz allgemein gültiger Corporate-Governance-Prinzipien für börsennotierte Unternehmen, Vorstände und Aufsichtsräte und Anteilseigner herausgegeben. Die Prinzipien sollen einen allgemeinen Rahmen für verlässliche, langfristig orientierte Governance bilden. Unter den verschiedenen erörterten Themen findet sich auch die öffentliche Finanzberichterstattung mit Schwerpunkt auf Gewinnprognosen und alternativen Finanzkennzahlen.

In den Prinzipien heißt es, dass ein Unternehmen eine langfristige strategische Sichtweise einnehmen sollte und den Anlegern gegenüber klar erläutern sollte, wie wesentliche Entscheidungen und Maßnahmen im Einklang mit dieser Sichtweise stehen. Ggf. geforderte vierteljährliche Berichterstattung sollte diese Sichtweise widerspiegeln und einen Ausblick über Trends und Kennzahlen bieten, die Fortschritte in Bezug auf langfristige Ziele bemessen lassen. In den Prinzipien wird ausdrücklich festgehalten, dass das Fällen von kurzfristigen Entscheidungen zum Erfüllen bestimmter Prognosen "auf lange Sicht mit hoher Wahrscheinlichkeit wertvernichtend sein wird".

Nach den Prinzipien sollten sich Unternehmen nicht verpflichtet fühlen, Gewinnprognosen zu veröffentlichen, aber wenn sie dies tun, sollten sie vorher sicher stellen, dass daraus nicht "mehr Schaden als Nutzen" entsteht. Die Prognosen sollte außerdem "realistisch sein und aufgeblasene Projektionen vermeiden”.

Schließlich wird in den Prinzipien betont, dass Unternehmen ihre Berichterstattung nach allgemein gültigen Rechnungslegungsstandards zu leisten haben. Während die Vorstände der Meinung sind, dass es "unter bestimmten Umständen akzeptable sein kann, alternative Finanzkennzahlen zu verwenden, um Ergebnisse für Anleger zu erläutern und klarzustellen", müssten diese alternativen Finanzkennzahlen "vernünftig" sein und dürften die auf Rechnungslegungsprinzipien basierenden Kennzahlen nicht verschleiern. Betont wird ausdrücklich, dass alle Vergütungsaufwendungen einschließlich Vergütung in Eigenkapitaltiteln in allen alternativen Finanzkennzahlen zu Gewinnen enthalten sein müssten, weil sie ganz eindeutig Teil der Kosten für die Geschäftstätigkeit seien.

Auf einer eigens für die Erklärung eingerichteten Internetseite finden Sie eine Presseerklärung und die Prinzipien (beides in englischer Sprache).

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