Februar

FRC unterbreitet Verbesserungsvorschläge zum Leitliniendokument zu Wesentlichkeit

03.02.2016

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat eine Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2015/8 'IFRS-Leitliniendokument - Anwendung von Wesentlichkeit auf Abschlüsse' veröffentlicht.

In der Stellungnahme unterbreitet der FRC auch konkrete Verbesserungsvorschläge in Bezug auf die vorgeschlagenen Leitlinien und fordert zusätzliche Leitlinien zu folgenden Aspekten:

  • Wie sind die qualitativen Aspekte der Wesentlichkeit in der Praxis anzuwenden? Wann sollte qualitativen Aspekten mehr Bedeutung zugemessen werden als quantitativen?
  • Wie ist zwischen Wesentlichkeit im Abschluss selbst und im Anhang zu unterscheiden?
  • Wie können Ersteller beurteilen, ob die wichtigsten Informationen genügend herausgestrichen und diese nicht durch andere Informationen verschleiert werden?
  • Wie kann bestimmt werden, wie detailliert über nicht numerischen Informationen berichtet werden soll oder ob diese ganz weggelassen werden können?
  • Wie beeinflusst die Notwendigkeit, die verantwortungsvolle Führung der Unternehmensleitung zu beurteilen, Ermessensentscheidungen in Bezug auf Wesentlichkeit?
  • Kann die Haltung zu absichtlichen Fehldarstellungen in den Leitlinien besser herausgearbeitet werden?
  • Wie ist Wesentlichkeit auf bedeutende Annahmen, Schätzungen und Unsicherheiten anzuwenden?
  • Wie ist Wesentlichkeit in der Zwischenberichterstattung zu berücksichtigen?
  • Kann das Zusammenwirken der verschiedenen verwendeten Begriffe ("Schlüssel-", "Haupt-", "bedeutend") noch verdeutlicht werden?

Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des FRC.

'Auswirkungen des Niedrigzinsumfelds auf die Finanzberichterstattung'

02.02.2016

Am 27. Januar 2016 ernannte die WHU – Otto Beisheim School of Management Prof. Dr. Andreas Barckow, den Präsidenten des DRSC, zum Honorarprofessor. In seiner Antrittsvorlesung widmete er sich den Auswirkungen des Niedrigzinsumfelds auf die Finanzberichterstattung.

Die Folien zu seiner in englischer Sprache gehaltenen Vorlesung hat uns Prof. Barckow freundlicherweise zur Verfügung gestellt. Sie können sie sich hier herunterladen. Die WHU hat anlässlich der Ernennung eine Presseerklärung auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

ESMA-Stellungnahme zum Entwurf ED/2015/11

02.02.2016

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat Stellung zum IASB-Entwurf genommen, mit dem die Bedenken hinsichtlich der unterschiedlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 'Finanzinstrumente' und dem erwarteten neuen Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen adressiert werden sollen.

ESMA unterstützt beide vorgeschlagenen Ansätze - den Überlagerungsansatz und den Aufschubansatz -, da diese unterschiedliche Sachverhalte adressieren, die von der Art der Geschäftstätigkeit und der Konzernstruktur abhängen. Beide Ansätze sollten als Option zur Verfügung stehen.

Im Hinblick auf beide Ansätze regt ESMA allerdings Verbesserungen an: Beim Überlagerungsansatz seien zusätzliche Leitlinien dazu notwendig, welche Vermögenswerte in Bezug zu Verträgen stehen, die in den Anwendungsbereich von IFRS 4 fallen, da unterschiedliche Interpretationen zu erheblichen Abweichungen in der Praxis führen können. Beim Aufschubansatz ist ESMA der Meinung, dass das Kriterium der "vorherrschenden Geschäftstätigkeit" verfeinert werden muss, um alle Schulden zu berücksichtigen, die im Zusammenhang mit dem Begeben von Versicherungsverträgen im Zusammenhang stehen; eine Anwendung des Ansatzes unterhalb der Ebene der Berichtseinheit lehnt ESMA allerdings ab, damit nicht zwei Rechnungslegungsmethoden innerhalb eines Abschlusses angewendet werden.

Sie können sich die englischsprache Stellungnahme direkt von der Internetseite von ESMA herunterladen.

Internetseite des IASB nicht verfügbar

01.02.2016

Der IASB hat uns gebeten, folgende Mitteilung verfügbar zu machen.

"Die Internetseite der IFRS-Stiftung (einschließlich aller IASB-Sachverhalte) ist aufgrund eines massiven Hardware-Ausfalls des Internetdienstanbieters derzeit nicht verfügbar. Es wird daran gearbeitet, die Seite so rasch wie möglich wieder zur Verfügung zu stellen, aber es ist davon auszugehen, dass dies mindestens 24 Stunden dauern wird."

Stand der Übernahme in der EU und Daten des Inkrafttretens von IASB-Verlautbarungen

01.02.2016

Im November und Dezember 2015 hat die EU-Kommission zahlreiche vom IASB herausgegeben Änderungen für die Anwendung in Europa übernommen. Gleichzeitig hat der IASB im Januar 2016 verschiedene weitere Änderungen und den neuen Standard IFRS 16 'Leasingverhältnisse' herausgegeben.

Viele Bilanzierer fragen sich immer wieder, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind.

Wir stellen Ihnen deshalb regelmäßig eine Zusammenstellung zur Verfügung, der Sie die jeweiligen Daten des Inkrafttretens neuer, geänderter und überarbeiteter Standards und Interpretationen des IASB entnehmen können. Es handelt sich dabei um eine Darstellung anhand einer Zeitschiene mit einem fünfseitigen Erläuterungsteil.

Die neueste Ausgabe mit Stand 1. Februar 2016 steht Ihnen hier zur Verfügung.

Zusammenfassung der Rückmeldungen zum EFRAG-Stellungnahmeentwurf zur Agendakonsultation

01.02.2016

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zu ihrem im Oktober 2015 herausgegebenen Stellungnahmeentwurf zur Agendakonsultation veröffentlicht, mit der der IASB öffentliche Meinungen zur strategischen Ausrichtung und zur Gesamtbalance seines künftigen Arbeitsprogramms eingeholen wollte.

Am 11. August 2015 hatte der IASB eine Bitte um Rückmeldungen veröffentlicht, mit der er seine zweite Agendakonsultation 2015 anstieß. EFRAG hatte einen Stellungsnahmeentwurf im Oktober 2015 veröffentlicht; die endgültige Stellungnahme folgte im Januar 2016.

In dem jetzt veröffentlichten Bericht wird auf die Rückmeldungen der Öffentlichkeit eingegangen und diese der endgültigen Äußerung von EFRAG und einer Begründung für diese gegenübergestellt. Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Papiere für die Februarsitzungen der Fachausschüsse des DRSC

01.02.2016

Der HGB-Fachausschuss des DRSC wird am 4. Februar 2016 in Berlin tagen, der IFRS-Fachausschuss am 8. und 9. Februar 2016. Papiere für beide Sitzungen wurden jetzt zur Verfügung gestellt.

Der HGB-Fachausschuss wird während seiner 27. Sitzung folgende Themen besprechen:

  • DRÄS 7 – Änderungen an DRS 16
  • DRÄS 6 – DRS 20 Konzernlagebericht
  • Überarbeitung DRS 9 Anteilmäßige Konsolidierung

Zugang zu den Sitzungspapieren auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

Der IFRS-Fachausschuss wird während seiner 46. Sitzung folgende Themen besprechen:

Zugang zu den Sitzungspapieren auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

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